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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-11-08 · 45 (8.11.1907) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
45 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 45 Dr. Llocb's Mocbenscbrttt. Sette 747 Der Wanderer auf dem Friedhofe muß aber feine Blicke auch noch einer anderen Erscheinung zuwenden. Von den herrlichen Kunstwerken, mit denen viele Familien das Andenken ihrer Toten ehren, von dem pietätvollen Blumenschmuck so vieler Gräber richten sich unsere Augen auf die Gräber, die bloß eine Nummer tragen! Kein Täfelchen kündet den Namen desjenigen, der unter diesem Grabhügel ruht. Diese Beobachtung muß man auf dem Friedhofe der christlichen Gemeinden ebenso wie auf dem der jüdischen machen. Wohl sind auch deren Namen in Büchern verzeichnet. Aber diese Bücher erfüllen einen anderen Zweck, als die Grabsteine, sie ersetzen daher nicht die Nennung der Namen auf den Gräbern. Für die Gräber auf den nichtjüdischen Friedhöfen gilt aber eine andere Ordnung als für die jüdischen Gräber. Erstere werden nach einer Reihe von Jahren wieder benützt, in den letzteren soll aber die Ruhe des Toten für immer ungestört bleiben. Die besondere Pietät, welche die Juden ihren Toten widmen, ist ja ein großer Vorzug unserer Glaubensgenossen, und was auf diesem Gebiete die Chewra- Kadischa leistet, ist ja zu bekannt, als daß ich noch ein lobendes Wort hinzuzufügen hätte. Allein gerade deshalb, weil man auf dem jüdischen Friedhose diese besondere Ehrung der Toten beobachtet, schmerzt es mich tief, daß so viele Gräber „vergessen" erscheinen. Der Kontrast gegenüber den Mausoleen und den unbezeichneten Gräbern, die so hart aneinander grenzen, ist ein gar zu empfindlicher. Gewiß tut es auch den Familien weh, daß sie nicht in der Lage sind, ihren Toten ein bescheidenes Täfelchen auf das Grab zu setzen! Und wie viele sind dort zur ewigen Ruhe eingebettet, die gar keine Familienangehörigen besessen haben! Laßt uns ihrer gedenken. Ich bin überzeugt, daß ich mit meiner Empfindung nicht allein stehe, daß, so wie ich, auch andere denken oder gedacht haben. Sie haben ihren Gedanken nur noch nicht zu Papier gebracht, ihn nicht der Oeffentlichkeit übergeben. Sie warten offenbar nur auf die Anregung und werden ihr Folge leisten, sobald sich ihnen die Gelegenheit ergibt. Der Chewra-Kadischa, die so viele Opfer bringt, kann man das neue Opfer nicht zumuten. Sie soll ihre Wirksamkeit für die Toten, wie bisher, entfalten; sie soll auch den Lebenden, denen sie ein Großteil ihrer Wirksamkeit zuwendet, immer mehr sich widmen können, und sie hat Recht, an die Opferwilligkeit unserer Glaubensgenossen stets von Neuem zu appellieren, damit ihr größere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aber was sie nicht aus Eigenem tun kann, das soll sie anregen : bei anderen Vereinen, bei solchen Glaubensgenossen, denen es nicht zuviel ist, tausende Kronen für eine Gruft zu widmen, die für die bildhauecische oder architektonische Ausschmückung einen großen Aufwand machen können, die für gärtnerischen Schmuck der Gräber ihrer Lieben in treuem Gedenken sorgen, bei Personen, die den Wert des Erhaltens des guten Namens auch nach dem Tode zu schätzen wissen; und selbst wenn zu einem solchen Zwecke ein neuer Verein gegründet werden müßte — diese Vereinsgründung wird kaum auf Widerstand stoßen. Würden nicht auch unsere Rabbiner, die ja einen so mächtigen Einfluß auf die Gemüter auszuüben vermögen, sich bereit finden lassen, ein Wort zugunsten der „Vergessenen" gelegentlich fallen zu lassen? Ein Wort zu rechter Zeit kann einen großen Erfolg zeitigen. Wie anders wird der Eindruck sein, den der Besucher des jüdischen Friedhofes empfangen wird, wenn auf jedem Grabe ein — wenngleich noch so bescheidenes Täfelchen stehen wird, das den Namen des Entschlafenen der Nachwelt mitteilt. Ich bin überzeugt davon, daß das Beispiel, welches von den Wiener Juden gegeben würde, alsbald in allen anderen jüdischen Gemeinden Nachahmung fände und daß sich auch unsere christlichen Mitbürger bewogen finden würden, eine ähnliche Einrichtung auf ihren Friedhöfen einzuführen. Möge diese Anregung eine freundliche Aufnahme finden. Johann L i ch t e n st a d t. Zn den Wahlvorgängen des 30. Reichsratswahlbezirkes in Galizien. „Das Recht", Volkstümliche Zeitschrift für österreichisches Rechtsleben, Nr. 8 vom l 5. Oktober d. I. bringt einen Artikel: „öastitla galiciana,“ welcher sich mit den Wahlvorgängen in Galizien beschäftigt und auch die Geschehnisse im 30. Wahlbezirk berührt. Wir entnehmen dem Artikel folgende Stelle:? Ein trauriges Bild der daraus entstehenden anarchischen Zustände liefert der Wahlbezirk des Abgeordneten Dr. von Starzynski. In dem Orte Sokal residierte zur Wahlzeit als Bezirkshauptmann ein gewisser Szwedzicki. Nach galizischen Begriffen war es also seine Pflicht, Starzynskis Wahl zu machen. Der Bezirkshauptmann und seine Beamten teilen sich nun in die Arbeit, die Agitatoren und Anhänger der gegnerischen Partei unschädlich zu machen und die schwankenden Elemente mit Peitsche und Zuckerbrot für den Regierungskandidaten zu gewinnen. Am hellichten Tage begingen diese Amtspersonen die gemeinsten Verbrechen, um ihr Ziel zu erreichen. Das schamlose Treiben ermutigte endlich einen Dr. Ebersohn, der im Anfang selbst kandidiert hatte, dann aber die Kandidatur zurückzog und sich der Wahlagitation widmete, eine Strafanzeige gegen die Beamten der Bezirkshauptmannschaft wegen einer ganzen Reihe von Verbrechen und Vergehen zu erstatten. Während der Vorerhebungen erließ der Untersuchungsrichter einen Haftbefehl gegen eine der bezirkshauptmannschaftlichen Hyänen, Namens Langweber. Bevor der Bezirkshauptmann die Verhaftung verhinderu konnte, wurde Langweber tatsächlich in Haft genommen. Als Haftgrund diente die Gefahr der Beeinflussung von Zeugen und die Wiederholungsgefahr (der Wahltag stand unmittelbar bevor), sowie die Fluchtgefahr; diese deshalb, weil der Bezirkshauptmann, als der Richter einen Haftbefehl gegen eine andere Wahlkreatur, Namens Aufpasser, erlassen hatte, in eigener Person den Gendarmeriewachtmeister zu sich berief und ihn so instruierte, daß Aufpasser dann von der Gendarmerie solange gesucht wurde, bis er gar nicht mehr gefunden werden konnte. Aufpasser blieb also verborgen. Unter- ' dessen ereignete es sich, daß ein Gendarm das Bureau des Untersuchungsrichters, in welchem gerade Dr. Ebersohn über seine Anzeige einvernommen wurde, im Sturmschritt betrat, weil dieser eine wider ihn von der Bezirkshauptmannschaft auf Grund des Prügelpatentes verhängte Arreststrafe abzubüßen hatte. Der Richter mußte seine ganze Energie aufbieten, um es zu verhindern, daß eine unter dem Verdachte des Verbrechens stehende Person auf diese Art die Vernehmung des Belastungszeugen verhindere. „Bei der Dringlichkeit der Angelegenheit, die womöglich vor dem Wahltag klargestellt werden sollte, und bei dem enormen Anklagematerial erbat sich der Untersuchungsrichter Pelech die Mitwirkung zweier Kollegen namens Knopf und Kzyzanowski. Die drei Richter arbeiteten unermüdlich und bei dem Ernst, mit dem sie ihre Pflicht auffaßten, verbreitete sich nur zu bald das Gerücht, daß die Verhaftung sämtlicher Beamten der Bezirkshauptmannschaft und die Beschlagnahme des gesamten Aktenmaterials in Aussicht stehe. Die Bezirkshauptmannschaft fuhr indeffen fort, die richterlichen Verfügungen, zu deren Unterstützung sie gesetzlich verpflichtet ist, nach Tunlichkeit zu vereiteln. Es kam so weit, daß das Gericht ein neues Formular entwerfen mußte, worin die Gendarmerie von vornherein aufmerksam gemacht wurde, daß für den Fall der Erteilung eines entgegenstehenden Auftrages seitens irgend einer anderen Behörde trotzdem nur die richterliche Aufforderung zu vollziehen sei! Aber die Verhaftung Langwebers konnte der Bezirkshauptmann doch nicht mehr ungeschehen machen. Hier griffen nun andere Faktoren mächtig ein. Der Bezirksmarschall (Obmann der Bezirksvertretung) Kreinski bestürmte den Bezirksrichter, er möge

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