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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-10-25 · 43 (25.10.1907) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
43 (25.10.1907)
Date
1907-10-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 43 Dr. Llocb's Mocdenscbrttt. Seite 709 hauptsächlicher Vertreter war der jüdische Konvertit Friedrich Julius Stahl, ihre geistige Rüstkammer sein Buch: „Die Philosoph des Rechts". Der Staat sei eine göttliche Einrichtung, und deshalb beruhe sein Beruf auf dem Dienste Gottes, seine Wirksamkeit auf dem Einfluß Gottes. Gott aber sei in Wahrheit nur im Christentum; deshalb müsse der Staat auf christlicher Grundlage erbaut werden. Staat und Wissenschaft dürften ihre Sätze nicht mehr aus der Vernunft schöpfen, sondern aus dem Worte Gottes. Diese Idee fand zuerst in Norddeutschland, dann auch in Südwestdeutschland lebhaften Anklang; aber sie stieß auch auf lebhaften Widerspruch: Die Vereinigung der christlichen Gewalt mit der staatlichen führe zum Cäsaropapismus; auch Juden und Freidenker könnten alle Pflichten des Staates treu erfüllen. .Der Staat würde sich nur selber schädigen, wenn er auf ihre Dienste verzichtet. Das Christentum habe zwar großen Einfluß auf die Kultur des Staates geübt, aber dieser beruhe zu einem großen Teil auch auf den Ueberlieferungen der Antike und auf dem alle Nationen und Bekenntnisse verbindenden Weltverkehr. Die Judenpolitik in Deutschland wird nun seit siebzig Jahren von dem Kampf zwischen diesen prinzipiell feindlichen Anschauungen bestimnrt. In manchen Staaten sind die Juden ganz oder fast ganz den Christen gleichgestellt, namentlich in denen, die einst vom französischen Recht beherrscht waren; andere Staaten vermeiden die Gleichstellung, aber sie erweisen der jüdischen Gemeinschaft Wohlwollen und tätige Förderung. Nur zwei Staaten sind es, die das Judentum mit einer gewissen Mißachtung behandeln: Preußen und Sachsen. In Sachsen sind die Juden seit 1904 in eine Zwangsgemeinschaft gefaßt, die aber vom Staate keinerlei Förderung erhält. In Preußen gilt noch das Gesetz von 1847. Es läßt die Juden gänzlich zersplittert; der Staat tut für die jüdischen Gemeinden nichts. Die jüdischen Gotteshäuser sind im Sinne des Gesetzes keine Kirchen, die Rabbiner keine Geistlichen, die Kultusbeamten Privatbeamte; der jüdische Religionsunterricht ist kein integrierender Bestandteil des öffentlichen Unterrichtes. Es wäre wohl Zeit, daß diese Epoche bloßer Duldung aufhörte; die Anerkennung des Judentums als einer gleichberechtigten Religionsgemeinschaft müffen wir unbedingt fordern. Damit wird nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit, sondern auch des wahren Staatsinteresses erfüllt. Seit mehreren Jahren wird nun wirklich, wenn auch in kleinem Umfange, dank den Bemühungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes der Religionsunterricht in ganz hilflosen Gemeinden vom Kultusministerium unterstützt, und eine Resolution des Abgeordnetenhauses empfiehlt die grundsätzliche und beträchtliche Ausdehnung dieser Beihilfe. Damit ist der Grundsatz der prinzipiellen Vernachlässigung des Judentums als solcher immerhin durchbrochen. Leider zeigt die preußische Regierung ihre Abneigung gegenüber jüdischen Elementen auf einem Gebiete, wo das Gesetz ihr freie Hand läßt: Sie verhindert durch die Ausweisung jede Einwanderung auswärtiger Israeliten. Der Staat schlägt sich damit selbst die größten Wunden. Es ist bekannt, daß die Juden aus dem preußischen Polen massenhaft nach dem Westen auswandern; sie sind aber, wie erst vor Kurzem der Bericht der Ansiedlungs-Kommission anerkannt hat, eifrige Verfechter des Deutschtunis, für welches ihr Verschwinden ein großer Verlust ist. Durch die Schuld der Regierung fällt die Ergänzung durch Einwanderung weg. Das wahre Staatsinteresse würde also die Einwanderung ernsthaft strebsamer, erwerbstätiger, fremder, deutsch-sprechender Juden dort dringend erfordern Nach dem Gesetze stehen die deutschen Juden den anderen Deutschen gleich, aber auf dem Wege der Interpretation hat man es verstanden, diese Rechte illusorisch zu machen, z B. bei der Auswahl der Beamten. Alle höhere Laufbahn in der Justiz und die ganze militärische bleibt ihnen verschlossen. Niemand wird der Regierung das Recht der Auswahl bestreiten; aber wenn die Juden als solche ausgeschlossen werden, so ist dies zweifellos eine Verletzung von Gesetz und Verfassung. Ein Minister hat sogar jüdischen Bewerbern gegenüber das Judentum als Grund der Zurückweisung angegeben, und ebenso charakteristisch sind die Hunderte von Fällen, wo Bewerber unverzüglich angestellt, bezüglich befördert wurden, sobald sie den Uebertritt zu einer christlichen Kirche vollzogen hatten. Die Heuchelei und Gewissensnot, die dieses Verfahren hervorruft, liegt gewiß nicht im Interesse des Staates. Erlaubt es die Staatsmoral, daß die öffentliche Moral auf das Schwerste gefährdet wird? Diese Frage stellen, heißt sie verneinen Wie will man sich den Umstürzlern gegenüber auf Gesetz und Recht berufen, wenn man sie von hoher staatlicher Stellung aus verletzt? (Bravo!) Es handelt sich hier nicht darum, daß irgend ein Jude als Beamter angestellt wird oder nicht, sondern es handelt sich in Wahrheit um die einzige und ewige Grundlage des Staatswesens, um Recht und Sittlichkeit; diese verletzen, heißt das Recht abgraben, auf dem das gesamte Staatswesen beruht. .Justitia fundamentum regnorum. Deshalb muß der Grundsatz sein: „Gleiches Recht, für Alle ohne Rücksicht auf Abstammung und Religionsbekenntnis." Diese Wahrheit zu verbreiten und immer mebr zur Anerkennung zu dringen, ist die Hauptaufgabe des „Verbandes der Deutschen Juden". Damit leistet er nicht nur uns, sondern auch unserem Baterlande einen wichtigen Dienst. (Stürmischer Beifall.) In hinreißend temperamentvoller Rede erstattete sodann Herr Rechtsanwalt Dr. M. L o e b - Mainz das Korreferat über das gleiche Thema: „Als vor Kurzem die hessische Landesuniversität ihre Jubelfeier beging, hat General Eichhorn im Namen des Kaisers darauf hingewiesen, wie bitter nötig es im Interesse der Zukiinst unseres Vaterlandes ist, die soziale, und religiösen Gegensätze auszugleichen. Viktor von Scheffel riet bei der Einweihung der Straßburger Universität dem neu geeinigten Deutschland zu: „Gott behük's vor Klassenhaß, vor Rassenhaß und Massenhaß und derlei Tenfelsdingen." Derartige Worte, die häufig bei feierlichen Anlässen gesprocheu werden, finden deshalb keine Beachtung, weil die Behörden nicht durch Taten zeigen, daß es sich nur um Worte handelt. Je mehr aber der Staat nach moderner Auffassung soziale Aufgaben zu erfüllen hat, um so mehr hat er auch soziale Gerechtigkeit zu üben. Wir Juden haben mitgejubelt und mitgefeiert, als auf den Schlachtfeldern Frankreichs Deutschland seine Einheit und seinen Kauer fand. In den Schulen stand man zueinander, ob Jude oder Christ, und manche Männerfreundschaft erwuchs aus jenem Boden. Und ebenso stand man auch zusammen in der Betätigung vaterländischer Ziele. Ein gut Teil der Stärke unseres Staates beruht auf der Stärke und Eigenart der verschiedenen Stammesindividualitäten. Deshalb liegt es im Interesse unseres Vaterlandes, daß auch Deutsche jüdischen Bekenntnisses aut den Ausbau unseres Staates nicht ohne Einfluß bleiben. Wir Juden waren immer Minoritäten; wir sahen immer Giaubensbrüder um ihres Glaubens willen leiden. Das bewabrr uns vor Intoleranz. Im sogenannten Kulturkämpfe haben jüdische Politiker als Eckarde wahren Liberalismus in Wort und Schrift gewirkt. Das haben die großen Geister des katholischen Deutschlands auch voll anerkannt. Und bat etwa Bismarck die Mitarbeit deutscher Juden, eines Laster, eines Bamberger zur Zeit der Begründung des Deutschen Reiches verschmäht? Ist es nur Zufall, daß die fernere Entwicklung keine markanten Politiker jüdischen Glaubens mehr hervo. gebracht hat? Eine völlige Verwirrung brach ans. und Parteien kamen zusammen, die nichts gemeinsam hatten als den Haß gegen das Judentum. Entweder mußte da der Staat die Leidenschaften sich anstoben lassen, oder er mußte im Interesse der Gleichberechtigung eingreifen. Aber was tat man? Man gebrauchte den Antisemitismus als Stnrmbock, um den Liberalismus zu bekämpfen. Auch das Recht versagte damals in jenen Prozessen, wo deutsche Richter erklärten, daß eine unbestimmte Personen-Mehrheit nicht beleidigt werden könne, obwohl jedem Ennelnen von uns das Blut kochte ob dieser Schmähungen unserer sittlichen Persönlichkeit! (Bravo!) Der Judenhaß war populär geworden. Ungehört waren die Worte Kaiser Friedrichs verhallt. Kein Jude ist in eine verantwortliche Stellung in der Staatsverwaltung mehr berufen worden; kein Jude konnte aktiver Offizier werden, kein Jude wird mehr Reserve-Offizier. Das hat sich von Preußen auch auf Süddeutschland übertragen. In ganz Deutschland wird kein Jude in der Justiz zu einem Amt berufen, das sich als eine besonders autoritäre Stellung darstellt. Da gibt es keine Mainlinie; in der Zurücksetzung unserer Glaubensgenossen ist Deutschland einig. Seit den ersten Tagen des Antisemitismus hat man uns Bescheidenheit gepredigt; leider sind wir gar zu lange bescheiden gewesen. Das deutsche Bürgertum hat die Früchte dieser Bescheidenheit nicht geerntet. Eine Verekelung am politischen Leben ist überall eingekreten; das ist gewiß mit begründet in der Hinausdrängung dieser Summe von Intelligenz, Patriotismus und Opferwilligkeit, durch das Aufkommen von Strömungen, deren einzige Daseinsberechtigung der Haß ist. Wir Inden sind dann auch nicht nur aus Bescheidenheit, sondern aus Stolz beiseite getreten. In vielen Schichten ist die Assimilationssucht der inneren Einkehr gewichen. Der Name Jude ist, Gott sei Dank, für Tausende und Abertausende wieder zum stolzen Bekenntniswort geworden (Stürmische Zustimmung). Auch der Zionismus hat, er mag ein Segen sein oder nicht, jedenfalls mit dahin gewirkt, die Juden mit Selbstvertrauen und innigem Stolz zu erfüllen. In allen Zurücksetzungen dursten wir providentielle Fügungen zur Erhaltung des Judentums und seiner Bekenntnis- Mission erblicken. Aber unserem Vaterlande gereichte dies zum Unsegen, und deshalb kämpfen wir nicht iowobl als Juden, wie als Deutsche um Verwirklichung von Gesetz, Gerechtigkeit und Verfassung. Der Staat belohnt noch immer den Brkenntniswechsel durch Gewährung materieller Vorteile. Hier eine Religionsgemeinschaft, die um ihre höchsten Ideale kämpft — dort ein Staat, der die Charakterlosigkeit auszeichnet. (Lebhafter Beifall.) Lasten Sie mich Ihnen die Worte eines katholischen Deutschen, des Zentrums-Abgeordneten Dr. Schmidt-Mainz, anführen: „Glaubt die Regierung wirklich, daß die jungen Leute, die so jammervoll schwach find, von ihrem Glauben abzufallen, dadurch besonders geartet oder etwas Anderes werden, wenn sie, wie Heine io zvnisch über die Taufe sagt, sich ein Eintrittsbillett in die christliche Gesellschaft lösen? Das kann Niemand sagen, der ernstlich und ruhig die Gründe für und wider erwägt. Meine Meinung geht dahin: „Wenn die jungen Leute vorher nicht für den Staatsdienst tauglich waren, dann waren sie es nachher noch viel weniger." (Heiterkeit und Beifall.) Wer die Folgen der „Judenreinheit" von Staat und Gesellschaft sehen will, braucht nur Rußland und Rumänien mit England und Amerika zu vergleichen. Sieht man denn nicht, daß deutsche Juden in fremden Ländern Außerordentliches leisten? Auf engen Gebieten hat man bei uns die jüdische Intelligenz zusammengesammelt, und dann beklagt man sich, daß dort zu viel Juden sind. Man muß zugestehen, daß auf

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