Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 41 (11.10.1907)
- Date
- 1907-10-11
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021710-3021752--16756-3041594- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 41 Wr. JBlocbs Mocdenscdrm. Sette 688 Albert Baum Stiftung für Techniker. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiemit bekanntgegeben, dass ans den Erträgnissen der obgenannten Stiftung zwölf Stipendien im Betrage von j e K 200 an junge Leute jüdischer Religion, die sich der Technik widmen, zur Verleihung gelangen. Sollten sich unter den diesen Bestimmungen entsprechenden Bewerbern, Söhne des Bruders, Simon Baum, befinden, so beträgt für solche der Stiftplatz K 600.— p. a. Bewerber um Verleihung eines Stipendiums aus dieser Stiftung haben die mit dem Geburtsscheine, dem Armutszeugnisse und den Studienzeugnissen belegten Gesuche bis 31. Oktober 1907i im Einreicbungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Setenstettengasse 4, 111. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen In dem Gesuche ist ferner anzugeben, ob sich der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums befindet, beziehungsweise wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Elisabeth Ungar'Stiftung für einen armen Rabblnatskandldaten. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiemit verlautbart, dass aus den Erträgnissen dieser Stiftung per K 2000.— p. a. Stipendien an unbemittelte Talmudisten, welche sich zu Rabbinern heranbilden, zur Verleihung gelangen. Bewerber um diese Stiftung haben ihre mit dem Nachweise talmudischer Kenntnisse, sowie der sonstigen zur Heranbildung für den Rabbinerberuf erforderlichen Studien, den Personaldokumenten und einem Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 31. Oktobor 1907 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde, Wien I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich verabfolgt werden, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht beziehungsweise wie hoch der Betrag dieses Bezuges ist. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Ignaz and Rosalle Wolf Kranken-Unterstützongs-Stifiung. Am 11. Thebet, das ist am 16. Dezember 1907, gelangen die halbjährigen Interessen der obigen Stiftung, zusammen per K 200.—, an arme hilfsbedürftige Kranke der hiesigen israel. Kultusgemeinde zur Verteilung. Die Bewerber haben ihre mit dem Armuts- und Krankheitszeugnisse belegten Gesuche bis längstens 31. OktObfiP 1907 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien I., Seitenstettengasse 4, 111. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Arme Gesuchsteller, welche ihre Verwandtschaft mit den Stiftern nachzuweisen in der Lage sind, geniessen unter gleichen Verhältnissen vor anderen Bewerbern den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Theobald Uffenhelmer’sche ßewerbestiftang. Am 28. November 1907 gelangen aus dieser Stiftung für verarmte oder arbeitsunfähige wohlverhaltene Gewerbsleute zwei Stiftplätze für Gewerbsleute israelitischer Konfession mit dem Bezüge von je K 200.— zur Verleihung. Bei der Verleihung dieser Stiftung geniessen ein Vorrecht: 1. Verwandte des Stifters; 2. nach Wien zuständige oder in den Bezirken Leopoldstadt oder Brigittenau oder in Wien überhaupt geborene Bewerber. Die diesfälligeu Gesuche sind längstens bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen und denselben beizulegen: 1. der Geburtsschein des Bewerbers; 2. der Ausweis über dessen Zuständigkeit; 3. das Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis; 4. der Ausweis über die Mitgliedschaft des Bewerbers bei einer Genossenschaft eventuell Bestätigung der Genossenschaft, dass der Bewerber sein Gewerbe wegen Arbeitsunfähigkeit zurücklegen musste; 5. eventuell Nachweise über die Verwandtschaft mit dem Stifter Herrn Theobald Uffenheimer. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblankette sind in dem Einreichungsprotokolle der Kultusgemeinde unentgeltlich zu beheben. Für Angaben, welche sich auf die Matriken der Kultusgemeinde Wien stützen, sind besondere Zeugnisse nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. I Oslas H. Schorr-Stlftong. Von dem Vorstande der israelitischen Knltnsgemeinde in Wien als Kuratorium der obigen Stiftung sind die Jahreserträgnisse im Gesamtbeträge von gegenwärtig zirka K 11.400, a) an Seminaristen, die sich an der Wiener Israelitischtheologischen Lehranstalt zu Rabbinern ausbilden, in Stipendien per je fi. 300.— — K 600; b) an Seminaristen, die sich an der genannten Lehranstalt zu Lehrern ausbildan, in Stipendien per je ff. 200.— ----- K 400.— für das laufende Schuljahr 1907/08 zu verleihen. Diese Stipendien können nur solche Seminaristen mit Beginn des zweiten Jahrganges ihrer Studienepoche erhalten, welche guten Fortgang und sittliches Verhalten aus dem ersten Studienjahre erkundlich erweisen. Bei Verleihung des Stipendiums gebührt jenen nach einer galizischen Gemeinde zuständigen Seminaristen der Vorzug, welche sich mittelst schriftlicher Erklärung verpflichten, nach Beendigung ihrer Studien in galizischen Gemeinden wirksam zu sein. Die mit Studienzeugnissen, der Bestätigung des Rektorates der Israelitischtheologischen Lehranstalt in Wien über das sittliche Verhalten des einschreitenden Seminaristen und mit dem Nachweise der Dürftigkeit, sowie der Heimatsangehörigkeit versehenen Gesuche sind bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzngeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dp. Jacob Goldentbarsche Stiftung. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiemit bekanntgegeben, dass ans den Zinsen obiger Stiftung K 100.—.an einen Rabbinats- und Lehramtskandidaten, welcher sich an der hiesigen k. k. Universität wissenschaftlich ausbildet, für das Schuljahr 1907/08 zur Verleihung gelangen werden. Bewerber um dieses Stipendium haben die Gesuche bis 31. OktObSP 1907 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber im Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hochderBetrag desselben ist. Als Gesuchsbelege müssen erbracht werden: 1. der Nachweis der österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigkeit; 2. ein Zeugnis von einem bei einer israelitischen Gemeinde Oesterreichs oder Ungarns wirklich fungierenden Rabbiner über den moralischen Lebenswandel des Bewerbers, wie über dessen tüchtiges Bewandertsein in der hebräischen und rabbinischen Literatur; 3. ein Armutszeugnis; 4. der Index oder der Matrikenschein über die Inskription als ordentlicher oder ausserordentlicher Hörer der philosophischen Fakultät an der k. k Wiener Universität; 5. die Bestätigung dreier Professoren dieser Fakultät über den fleissigen Besuch der Vorlesungen durch den Einschreiter. Auszüge aus den Matrike der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelegn nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe dee betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspäter überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Df. Adolf Sacks’sche Stiftung fflp Techniker. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, dass aus den Erträgnissen des Stiftungskapitals dieser Stiftung 14 Stipendien, jedes im Betrage von K 600.—, jährlich an Studierende der technischen Hochschulen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder zur Verteilung gelangen. Kompetenzberechtigt sind ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses solche Studierende der Technik, welche ihre Vermögenslosigkeit und Armut ihrer Eltern nachzuweisen vermögen. Die ungestempelten Gesuche sind bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, HI. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich ausgefolgt werden, zu überreichen und müssen mit nachstehenden Bettagen versehen sein: 1. mit den Geburts- und Zuständigkeits-Dokument«»; 2. mit dem glaubhaften Nachweise der Armut ihrer Eltern und der Vermögenslosigkeit des Bewerbers; 3. mit einem Frequentationszeugnisse und den Studienzeugnissen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber sich im Genüsse eines Stipendiums befindet, beziehungsweise auf welchen Betrag di eses Stipendium sich beläuft. Bewerber, welche bereits im Genüsse dieses Stipendiums stehen, haben in der Regel den Vorzug. Auszüge aus