Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 41 (11.10.1907)
- Date
- 1907-10-11
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 682 Dr. Llocb s Mtocbenscbrirc. Nr. 41 Ford. Mandl. Die Maaserpflicht wird auch erfüllt, wenn man die entsprechenden Beträge zur Unterstützung armer Verwandter verwendet; speziell in dem berührten Falle als Beisteuer zur Mitgift für eine arme Nichte. Dem Sinne der religiösen Vorschrift wird zweifellos damtt entsprochen. Notiz. Polizeilotterie. Wir lenken die Aufmerksamkeit unserer Leser auf diese reichlichst ausgestattete und am 9. November 1907 unwiderruflich stattfindende Lotterie. Dieselbe zahlt die ersten drei Haupttreffer, und zwar: 30.000, 3000 und 1000 Kronen, sowie bisher, auch in barem Gelbe aus. Lose ä 1 Krone sind zu haben in allen Wechselstuben, Lotto-Kollekturen und Tabak-Trafiken. Wir ersuchen unsere geschätzten Abonnenten um rechtzeitige Einsendung der laufenden Abonnements gebühr, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleide. Zur Einsendung der Betrage wolle man sich der in der heutigen Nummer bergelegten Pastee*&&s%- scheine bedienen. Die Administration der „Oesterr. Wochenschrift^. Dr. Karl Bauer’sche Widmung für Stipendien. Vom Vorstände der israelitischen Kultusgemeinde W.an wird bekanntgegeben, dass aus den Erträgnissen per K 1000.— der von Herrn Moriz Bauer zur Erinnerung au seinen am Juni 1897 verstorbenen Sohn JUDr. Karl Bauer errichteten Widmung mehrere Stipendien an würdige unterstützungsbedürftige israel. Absolventen der k. k. Wiener juridischen Fakultät zur Verleihung gelangen werden. Die Bewerber haben ihre Gesuche, welche 1. m t dem Geburtsscheine; 2. dem Zeugnisse über die mit Erfolg abgelegte rechtshistorische Staatsprüfung; 3. dem Armutszeugnisse, oder dem Nachweise, dass sie in dem letzten Stadiensemester von'dem Kollegiengelde befreit waren; 4. dein Absolutorium der k. k. Wiener juridischen Fakultät belegt sein müssen, bis längstens 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblaukette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber sich in dem Bezüge eines Stipendiums befindet, beziehungsweise wie hoch der Betrag desselben ist. Kompetente Bewerber, welche sich in den juristischen Seminarübungen hervorragend betätigt haben, werden vorzugsweise berücksichtigt. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Gesuche, welche nicht mit den oben angeführten Dokumenten belegt sind oder nach Ablauf des Konkurstermines überreicht werden, können nicht in Behandjung gezogen werden. Ignaz Blumenfeld’scbe Widmung für Künstler. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien verlautbart hiemit, dass aus den Erträgnissen der genannten Widmung für die Jahre 1907/08 ein Stipendium im Gesamtbeträge von K 1800.— an einen der Malerei sich widmenden israelitischen Jüngling zur Verleihung gelangen wird. Die Bewerber haben den Nachweis über ihre Anlagen undLeistungen durch Beibringungvon Zeugnissen oder durch Vorlage eigener künstlerischer Leistungen zu liefern, doch wird bemerkt, dass diese Leistungen erst über seinerzeitige spezielle Aufforderung durch Beibringung von Kunstproben zu erweisen sein werden. Die mit derartigen Nachweisen, sowie mit den G e b u r t s- und Z uständigkeitsdokumenten und eventuell mit einem Mittellosigkeitszeugnisse belegten Gesuche sind bis längstens 31. Dezember 1907 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich erfolgt werden, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Unter denBewerberngeniessen österreichischungarische Staatsangehörige den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Max Scbiel’sche ArmenstlftuDg. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde verlauthart hiemit, dass aus den Erträgnissen dieser Stiftung der Betrag von K 1086.— am diesjährigen Chanukafeste an 20 würdige, wahrhaft bedürftige israelitische Arme, vorzugsweise Familienväter in Beträgen von mindestens K 30.— und höchstens K 80.— zur Verteilung zu gelangen hat. Hiebei sind arme Verwandte des Stifters, Herrn Max Schiel, gestorben in Wien am 8. Dezember 1859, besonders zu berücksichtigen. Die mit dem Geburts- und Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis Z. November 1907 während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeiude, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Einschreiter, welche sich auf ihre Verwandtschaft mit dem Stifter berufen, haben ausser dem Geburts- und Armutszeugnisse den glaubwürdigen Nachweis über diese Verwandtschaft zu erbringen. Gesuchsblankette werden im Einreichungsprotokolle unentgeltlich verabfolgt. Auszüge aus den Metriken der Wiener Kultusgemeinde sind als' Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Max Friediäüder'sche Helratsausstattungs-Stiftuüg für ein armes Walsenmädcben. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde bringt zur Kenntnis, dass aus den Zinsen der genannten Stiftung ein Stiftplatz ä K 120.— an arme verwaiste Mädchen jüdischer Konfession als Brautausstattungsbeitrag zu verleihen ist. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburts-, Armuts- und Sittenzeugnisse, ferner dem Nachweise, dass sie verwaist sind und sich im Brautstande befinden, versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Bewerwerherinnen, welche sich vor Verleihung des Ausstattungsbeitrages verehelichen, werden des Bezugsrechtes verlustig. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Ignaz Lembergef’sche Helrats-Ausstattungs-Stlftong für ein armes verwaistes Mädchen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt zur Kenntnis, dass die Zinsen der genannten Stiftung per K 260.— an eine arme Waise nach einem Mitgliede der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, die sich zu verehelichen im Begriffe ist, als Ausstattungsbeitrag zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburt s-, einem Armuts- und einem Sittenzeugnisse, sowie dem Nachweise ihres Brautstandes versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Diejenigen Bewerberinnen, welche eine Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem seligen Herrn Dr. Ignaz Lemberg er oder ihre Zuständigkeit nach Wien nachzuweisen im Stande sind, gemessen den Vorzug. Bewerberinnen, welche sichvor der Verleihung der Stiftung verehelichen, werden des Bezugsrechtes verlustig. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Charlotte Kuffner’sche Familien- Stiftung. Am 23. Thebet d. J. (28. Dezember 1907) gelangen bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien die Erträgnisse der obgenannten Stiftung per K 670. — an arme Verwandte der am 28. Dezember 1896 in Wien verstorbenen Frau Charlotte Kuffner zur Verleihung, wobei insbesondere mit der genannten Stifterin verwandte arme Witwen zu berücksichtigen sind. Die mit dem legalen Nachweise dieser Verwandtschaft und der Armut belegten Gesuche sind bis 31. Oktober 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder mit den geforderten Belegen nicht versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen.