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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-10-04 · 40 (4.10.1907) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
40 (4.10.1907)
Date
1907-10-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 654 Dr. Llocb's MocdenscbrlN. Nr. 4V der Brautzeit ist keine Rede. Wenn sich beide schon vorher kennen, so muß die Braut bei einer zufälligen Begegnung mit dem Bräutigam ihr Gesicht vor ihm verbergen; geschweige, daß sie mit ihm sprechen dürfte! Kennt der Jüngling die für ihn Erwählte noch nicht, so bekommt er sie erst Zu sehen nach Beendigung aller Hochzeitsfeierlichkeiten im neuen Heim des Ehepaares. Bezeichnend ist, daß in der Geschichte von der Hochzeit zu Kana die Braut gar nicht erwähnt wird. Die Verlobung ist im Orient ein Akt von hoher Bedeutung und steht dem der Hochzeit in keiner Weise nach. Man kann fast sagen, es ist leichter, eine Ehe zu lösen, als ein Verlöbnis. Erstere kann von den Moslims zwar nur vom Manne gelöst werden, aber es genügt dazu schon das dreimalige Aussprechen des Scheidungswortes vor zwei Zeugen ohne Angabe des Grundes. Die Verlobung kann bei Christen und bei Moslims von beiden Seiten rückgängig gemacht werden, allein es gibt dafür nur einen als berechtigt anerkannten Grund: Mangel an sittlicher Unbescholtenheit. Die Hauptsache am Verlobungstage ist die Festsetzung des Kaufpreises für die Braut. Er wird nicht ganz ausgezahlt; die stehenbleibende Summe soll eine leichtfertige Scheidung erschweren. Der Löwenanteil an der ausgezahlten Kaufsumme fällt dem Brautvater zu, das Uebrige wird zum Ankauf von Kleidern und vor allem Schmuck für die Braut verwendet. Labon war seinerzeit ein wenig nobler Vater, denn seine Töchter beklagen sich, er habe das ganze Geld, das er für sie bekam, für sich verbraucht. Der Schmuck der Braut, bestehend aus Münzen für die Kopfbedeckung, aus Armbändern, Ohr- und Fingerringen, spielt in deren Leben eine hervorragende Rolle. Sie trägt ihm zum erstenmal am Hochzeitstage und legt ihn dann nur ab in Zeiten der Trauer; auch im Alten Testament findet dieser Schmuck der bräutlichen Jungfrau wiederholt Erwähnung. Außer dem Kaufpreis sind von größter Wichtigkeit die Geschenke, welche der Bräutigam den Eltern und Verwandten seiner Erwählten machen muß. Sie bestehen in Kleidungsstücken, Schuhen und Geld und werden genau festgesetzt; auch wird eifersüchtig darüber gewacht, daß der Bräutigam vor der Hochzeit diesen Verpflichtungen genau nachkommt. Den Abschluß der Verlobung bildet die Ueberreichung eines Kopftuches seitens des Vaters des Bräutigams an den Brautvater. In dieses ist eine Münze eingeknotet, und darüber wird vorher bei den Christen vom Priester das Vaterunser, bei den Moslims vom ckatib, dem Dorfgeistlichen, die erste Sure des Koran gesprochen. Bei den Beduinen fehlt dieser geistliche Akt natürlich, da sie einen Geistlichen nicht zur Verfügung haben. Nunmehr trennt man sich unter Glückivünschen. Das Dorf aber hallt wieder von den Freudenrufen und Trillern, welche die weiblichen Anverwandten des Bräutigams von den Dächern ihrer Häuser erschallen lassen. Die Hochzeit selbst dauert drei bis vier Tage. Der Heimführung geht mancherlei Veranstaltung voraus; die Männer des Dorfes, vor allem die dem Bräutigam näherstehenden Altersgenossen veranstalten des Abends Zusammenkünfte. Sie sitzen im Kreise, einer muß aus Reisig ein großes Feuer unterhalten, die anderen trinken Kaffee und rauchen Zigaretten, welches beides der Freund des Bräutigams spendet. Schon hier tritt die nächst dem Brautpaar wichtigste Persönlichkeit des Festes, der auch im Evangelium genannte Freund des Bräutigams, hervor. Er ist der Leiter des Ganzen, seinen Anordnungen muß sich jeder fügen. Aus der Zahl der Anwesenden erheben sich einer oder mehrere zugleich, tanzen, singen und machen allerlei Spässe. Alt und Jung beiderlei Geschlechts — die Frauen hin und wieder ihren Triller hören lassend — sehen diesem Vergnügen zu. Ich habe in Dschenin an einem solchen einen ganzen Abend tkilgenommen uit* mich an seiner Harmlosigkeit gefreut. In diesen Tagen gehen die Verwandten und Freundinnen der Braut zur Stadt, um das Hochzeitskleid und den Schmuk zu kaufen. Wiederholt habe ich in der Umgegend Jerusalems, solche Schar in langem Zuge singend und jubelnd über die Berge ihrem Dorfe zueilen sehen. Endlich ist der Tag der Heimführung und damit der Höhepunkt des Ganzen gekommen. Zunächst wird die Braut von ihren Freundinnen gebadet und unter Gesang und Tanz mit ihrem ganzen Brautstaate geschmückt, während der Bräutigam, ebenfalls unter Assistenz seiner Getreuen,' rasiert und mit seinem Festanzug bekleidet wird. Bei den Christen folgt jetzt ein kirchlicher Akt. Die Männer geleiten den Bräutigam zur Kirche, hinter ihnen folgt lies verschleiert, auf einem Pferde sitzend, die Braut im Kreise der Frauen. Die Gültigkeit der Ehe ruht, wie vorher die der Verlobung, nur auf der Gegenwart der Zeugen. Nach Beendigung der kirchlichen Feier wird der Bräutigam von seinen Begleitern in sein Haus, die Braut von den Frauen in das ihrer Eltern zurückgebracht. Bei den Moslims wird die Trauung vor dem Quadi, dem Richter oder dem Dorfgeistlichen durch zwei Männer, die Braut und Bräutigam vertreten, vollzogen. Es finden nunmehr Umgänge und mancherlei Belustigungen im Dorfe bis zum Abend statt. Doch herrscht hierin Mannigfaltigkeit, je nach dem örtlichen Brauch und auch dem religiösen Bekenntnis der Nupturienten. Erst mit der am Abend beginnenden eigentlichen Hochzeitsfeier tritt wieder in der Hauptsache Einheitlichkeit hervor. Solche Feier will ich hier nach dem Augenzeugenbericht meines oben erwähnten Freundes schildern, wie sie sich vor einigen Jahren im Dorfe Silwan bei Jerusalem abgespielt hat. Er erzählt zunächst, daß der Bräutigam von seinen Freunden, die den für solche Gelegenheiten landesüblichen Lärm vollführten, in Prozession durch das Dorf und das Kidrontal geführt wurde in das Haus, in dem die Hochzeit stattfinden sollte. Treffend erinnert er hierzu an die Stelle im Hohen Liede 3, 6—11. Enthält dieses Buch des Alten Testaments, wie heute wdhl mit" Recht angenommen wird, Hochzeitslieder, so könnten die genannten Verse sehr gut auf eine derartige Prozession des Bräutigams passen. Er, der als „König Salomo" gedacht ist, naht im feierlichen Zuge, umgeben von seinen Mannen; und Frauen und Mädchen werden aufgefordert: „Kommt heraus und freut euch an seinem Anblick, an dem Kranz, mit dem ihn seine Mutter geschmückt hat an seinem Hochzeitstage, dem Tage seiner Herzensfreude!" Das nächste im Festhause war mit dem hereinbrechenden Abend das Mahl. Die Gäste, geladene und ungeladene, hatten sich auf den Erdboden des nur matt beleuchteten Zimmers niedergelassen uni Schüsseln mit Hammelfleisch und Reis, dem uns bekannten Lnblingsgericht der Eingeborenen, wurden hereingebracht. Sechs bis acht Personen aßen zusammen aus einer Schüssel, und wenn sie satt waren, traten sie zurück und andere nahmen ihren Platz ein. Nach dem Essen wurde einigen bevorzugten Gästen warme, süße Milch gereicht und dann jedem Kaffee. Inzwischen hatte der Freund des Bräutigams die Gäste gemustert und warf, unterstützt von einigen Gefährten, eine Reihe von jenen trotz ihrer entschiedenen Gegenwehr zum Hause hinaus. Nunmehr begann die Musik, bestehend aus Zither, Mandoline und Pauke, die schon vorher zum Mahl erklungen war, aufs neue, von Gesängen begleitet. Daraus wurde von mehreren Gästen der Schwerttanz aufgeführt. An manchen Orten, wie z. B. in Dschenin, ist das Schwert abgekommen; der Tänzer schwingt statt dessen ein weißes Tuch mit der Rechten. Wer sich am Schwerttanz nicht beteiligen wollte, mußte etwas Geld zahlen, das den Musikern zugute kam. Nachdem der Tanz vorüber, breitete der Freund des Bräutigams ein Tuch auf den Boden aus, auf das jeder Gast als Hochzeitsgeschenk eine kleine Geldsumme legen mußte. Diese wird dreimal von dem Freunde mit lauter Stimme unter Hinzufügung des Namens des

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