Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-10-04 · 40 (4.10.1907) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
40 (4.10.1907)
Date
1907-10-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021710-3021751--16725-3041562
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 40 L?r. Lwcv's Mocdenscvnn. Seite 653 Kenntnis nehmen. In allen Wiener Kaffeehäusern fragt einer den andern: Haben Sie gelesen, was Dr. Hofmokl gestern gesagt hat? Einen Zeugen hat er gefragt, ob er nicht wisse, wo die sächsische Königin ist. An den Kaiser telegraphierte er ein Gnadengesuch. Vom Gerichtshöfe verlangte er die sofortige Enthaftung Blechas mitten im Prozeß. Einstich großartig, imposant, die blöde Mitwelt hat-es nur leider nicht verstanden, oder, noch schärfer gesagt, nicht verstehen wollen. Diese furchtbar verspotteten Zeugen haben den Herrn Doktor einfach abgeschnappt, auf das Gnadengesuch ist keine Antwort eingelaufen, der Gerichtshof wies sämtliche Anträge der Verteidigung ab, Hofmokls dankbar ergebenster Klient ersuchte ihn einigemale und zuletzt sogar sehr dringend, die Verteidigung niederzulegen. . Da kam dem Herrn Doktor Siegmund Hofmokl der Einfall der Einfälle. Jener Blitz, der in großen Momenten das Gehirn des Genies durchzuckt, die eine verloren geglaubte Sache unter dem jauchzenden Beifall der Menge in der letzten Minute retten. Dr. Hofmokl erhob sich zu einer Anfrage an den Präsidenten — steh' habt Acht, Europa! — und verlangte von ihm kategorisch, daß er die „Judenpresse" berichtige, welche — wie sich herausstellte — einen Antrag des famosen Verteidigers ohne die dazu gehörige, geistreiche Begründung notiert hatte. Der Präsident hatte kein Verständnis für die feine Erziehung eines Wiener Anwaltes und wies den Ausdruck „Judeupresse" zurück, worauf der geniale Verteidiger die unendliche Güte hatte, ihn mit „Zeitungen, welche den Israeliten dienen", zu übersetzen. Nun wollen wir uns einmal die Mühe nehmen, den Sinn, Grund und Zweck eines Ausspruches von Herrn Doktor Siegmund Hofmokl zu untersuchen. Offenbar wollte er mit dem Ausdruck „Judenpresse" entschiedenst festgestellt wissen, daß Alles, was mit Juden zusammenhängt oder ihnen gar Dienste leistet, entschieden sehr verächtlich sei. Scheint uns eine funkelnagelneue Ansicht des geistreichen H'errn Doktors zu sein. Sonst hätte er wohl die Verteidigung im Sensationsprozesse des Nuchem Schapira abgelehnt, nein, mit Abscheu und Entrüstung zurückgewiesen. Sicherlich aber hat er jeden zahlungsfähigen, jüdischen Klienten, der in seine Kanzlei gekommen ist, hinausgewiesen und nur deshalb nicht die Treppe hinuntergeworfen, weil er sich nicht einer Körperbeschädigung schuldig machen wollte. Niemals hat er von der „Judenpresse" die allerkleinste Gefälligkeit verlangt. Nur wissen wir nicht, was von rechtswegen ein antisemitisches Wort in einem Prozeß zu tun hat, der ein Bild entrollt, wie sich Arier zu Dutzenden im tiefsten Schlamme des Verbrechens wälzen und der Verkommenheit. Dürften wir vielleicht die sanfte Vermutung aussprechen, daß es dem hochgeehrten Verteidiger ein bischen um die Freundschaft der antisemitischen Organe, der moralisch weithin leuchtenden Blätter des Ehrenbürgers Vergani und des Zuckerkönigs Wolf, zu tun war, nachdem diese ordinäre Judenpresse es nun einmal in sträflicher Gemeinheit versäumt hat, über die glänzende Verteidigung im Prozeß Blecha Leitartikel zu schreiben? Oder hing er gar das schöne antisemitische Wort an eine Angel, um die Geschwornen damit zu ködern? Dann hat er eine alte Methode angewendet, ob aber eine schlechte, das ist die Frage. Wir erinnern uns da an eine kleine, aber wahre Geschichte — aus China. Dort gibt es auch ein Verfahren wegen Krida, und der Angeklagte war ein Jude. Als nun die Richter im Beratungszimmer waren, hielt einer der Beisitzer eine fulminante Rede auf „Schuldig", zu der aber der Vorsitzende die Bemerkung machte: „Herr Kollega, Konfession ist kein Erschwerungsgrund!" Das war ein Berufsrichter. Was soll man also von Volksrichtern erwarten? Wenn also der Antisemit Hofmokl den Verteidiger Hofmokl bei den Geschwornen unterstützen sollte, so hatte das seine guten Gründe. Auch wenn er bloß durch öffentlich einbekannten Antisemitismus aus der absoluten Unbedeutendheit hervortauchen wollte, hat er das richtige Rezept gefunden. Auf diese Art sind schon die größten Hohlköpfe, die überhaupt nichts anderes können, zu den größten Ehren und Würden aufgestiegen. Antisemitismus ist Karriere in Oesterreich. Von der Judenfresserei nährt man sich ausgezeichnet. Also nur zu, Herr Dr. Hofmokl, und Glück auf den Weg. Wir werden es geradezu mit Wonne sehen, wenn Sie Ihren Geist in seiner ganzen Größe den Christlich-Sozialen zuwenden. Eine Hochzeit im Lande der Kibel. Sehr hübsch beschreibt eine Hochzeit im heutigen Palästina der Breslauer Universitätsprofeffor Max Löhr in seinem überaus interessanten Buche „Volksleben im Lande der Bibel". (1907. Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig.) Professor Löhr erzählt: Es heiraten die Mädchen etwa zwischen dem dreizehnten und fünfzehnten, die jungen Männer gewöhnlich vom fünfzehnten bis zwanzigsten Jahre, da letztere sich erst den Kaufpreis für die Braut verdienen müssen. Aber auch Heiraten in weit jüngeren Jahren kommen vor. Nebenbei sei bemerkt, daß Angaben über das Lebensalter bei den Fellachen darum meist eine unsichere Sache sind, weil heute wohl noch die wenigsten von ihnen Tag und Jahr der Geburt kennen. Ein Wandel in dieser Hinsicht steht in Aussicht. Die in biblischer Zeit herrschende Sitte, innerhalb der Verwandtschaft oder lokalen Dorfgemeinschaft zu heiraten, kommt in neuerer Zeit seltener vor. Es wird erzählt, daß die Dörfler aus dem südlichen Juda sich gern ihre Frauen aus der Gegend von Nablus holen, weil die Bevölkerung dort sehr arm ist und die Mädchen daher billiger. Ter Preis ist in erster Linie abhängig von den körperlichen Reizen des Kaufobjektes; dazu rechnet man noch jetzt, wie in den Tagen Rahels, große, glänzende Augen, „gleich denen der Gazelle"; ferner weiße Hautfarbe u. a. Aber man verlangt auch Geschicklichkeit in häuslichen Arbeiten, Gehorsam und schweigsames Wesen, endlich hängt der Preis von dem Ansehen der Familie der künftigen Frau ab. Darum schwankt er heute bei den Fellachinen zwischen 3—600 Mark; bei den Städterinnen ist er weit höher; als ein guter Durchschnittspreis bei diesen werden ca. 200 Napoleon genannt. Bisweilen werden die Töchter zweier Familien ausgetauscht. Mir ist von einem Freunde solch Fall berichtet aus Silwan bei Jerusalem, einem reinen moslemischen Dorfe, das trotz der Nähe dieser Stadt seine ursprünglichen Sitten bis heute streng bewahrt hat. Hier heiratete vor einigen Jahren die zehnjährige Schwester des Bräutigams den elfjährigen Bruder seiner Braut. Da diese aber eine sehr schöne weiße Hautfarbe besaß, mußte der Bräutigam noch ungefähr 100 Mk. dazu zahlen. Hat man ein passendes Mädchen gefunden, so ist gemeinhin der Hergang ihrer Erwerbung folgender: Der Vater des heiratslustigen Jünglings nebst einigen Freunden begeben sich zu den Eltern des Mädchens. An Stelle der etwa verstorbenen Eltern tritt der ältere Bruder, sei es der des Bräutigams oder der der Braut; wir wissen schon aus der Bibel, daß der Bruder bei der Verheiratung seiner Schwester eine wichtige Rolle spielte. Nachdem die Brautwerber freundlich empfangen und in üblicher Weise mit Kaffee bewirtet sind, bringen sie ihre Sache vor. Beide Parteien einigen sich, und der Tag der Verlobung wird festgesetzt. Es kommt vor, daß der Jüngling bezüglich der Wahl der Braut einen Wunsch äußert, dem seine Angehörigen nach Gutdünken entsprechen oder auch nicht. Zur Verlobung finden sich die beiderseitigen Eltern und einige geladene Freunde im Hause der Braut ein; dem Bräutigam ist es gestattet, an seiner Verlobung teilzunehmen; die Braut aber muß unter allen Umständen unsichtbar bleiben. Von irgendwelchem Verkehr der Verlobten während

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.