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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-09-27 · 39 (27.9.1907) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
39 (27.9.1907)
Date
1907-09-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 39 Wr. Llvcvs MocdenscbrtN. Seite 635 durchsuchungen nach Wahlaufrufen Dr. Blochs, Panik durch falschen Feuerlärm bei einer Bloch'schen Wählerversammlung, Verbreitung der Nachricht von der Verhaftung Dr. Blochs. Als Generalstreich der Verbrecher Smolen und Szwedzicki zeigten wir den Stimmzettel im Bilde vor, den diese Leute den Wählern mit Gewalt aufzwangen, wegen dessen Nicht-, annahme Wähler auf offener Straße verhaftet, Gewerbsleuten die Geschäfte gesperrt und Leute um Mitternacht aus den Betten geholt wurden. Dieser Zettel war ganz geschwärzt, ließ nur Raum für den Namen eines einzigen Kandidaten und als dieser Kandidat war auf dem freien Raume Dr. R. v. Starzynski bereits vorgedruckt, — es war unmöglich, den Namen Dr. Bloch überhaupt einzutragen. Zu allem Ueberfluß trug dieses Monstrum eines Stimmzettels, dessen Bild viele Mütter' als Zeichen der Smolen'schen Schandwirtschaft ihren Lesern vorführten, auf der Rückseite noch einen offiziellen Stempel zur Agnoszierung. Alle diese Mittel aber waren Smolen und Szwedzicki noch zu unverlässig, sie machten sich noch bei der Abstimmung des schwersten Wahlrechtsraubes schuldig, brachten offenbar gefälschte Resultate heraus und wirtschafteten überhaupt derart, daß selbst polnische Staatsbeamte Dr. Bloch gegenüber beteuerten, sie hätten ein solches Vorgehen der politischen Behörden nicht für möglich gehalten. Es gibt keinen Paragraphen des mit so strengen Strafandrohungen versehenen Wahlgesetzes, den Smolen und sein würdiger Kumpan nicht in der schmählichsten Weise doppelt und dreifach auf das Schwerste verletzt hätten. Wir hielten denn auch mit der Wahrheit durchaus nicht hinter dem Berge und schon zum Schutze der von den Wahlmachern des 30. Kreises in den Kot getretenen Gesetzlichkeit und Moral bezeichneten wir die Wahl als ein schmachvolles Heldenstück der Brutalität, sprachen von einer Erpresserorganisation der frechen und gewissenlosen Bezirkshauptleute und riefen mit voller Namensfertigung die Staatsjustiz zum Einschreiten gegen Smolen und Szwedzicki wegen-Mißbrauches der Amtsgewalt an, zugleich mit der Erklärung, daß wir die Klage der Verbrecher gegen uns erwarten. In Nr. 24 beleuchteten wir nochmals die Hinterwäldler- Streiche, den riesigen Schwindel, durch welchen es einem nationalpolnischen Antisemiten wie Starzynski gelang, in einem Bezirke mit 65 Perzent Juden und 18 Perzent Ruthenen gewählt zu werden. Wir haben die Schuldtragenden als k. k. Anarchisten bezeichnet, die das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung untergraben, indem sie sich straflos der schwersten Verbrechen schuldig machen; wir haben ihnen viele Verbrechen, wie Fälschungen und Gewalttätigkeiten, nochmals vorgeworfen, nochmals die schwersten Beschuldigungen und Anklagen gegen sie mit unserer vollen Namensfertigung erhoben. Zugleich machten wir aufmerksam, daß die Verbrecher Smolen und Szwedzicki offenbar von Lemberg aus Protektion genießen, da man von dort aus die Untersuchung der zahlreichen, auch von privater Seite eingereichten Klagen den ortsansässigen Richtern wegen des dringenden Verdachtes der Unparteilichkeit entzog und sie den eigens entsendeten Richter Seng aus Lemberg zuwies, der sich als Untersuchungsrichter gegen die rutheuischen Studenten die Ehrensporen der Schlachta verdiente. Diese Untersuchung nannten wir in einem unterschriebenen offenen Brief an den Justizminister Dr. Klein in Nummer 24 unseres Blattes einen öffentlichen Justizskandal, dazu bestimmt, die Justiz zur Prostituierten der Parteipolitik zu degradieren. Wir wiesen nach, daß der Herr Seng nach Belz gekommen sei, um den Verbrecher Smolen, mit dem er speiste und öffentlich spazieren ging, „herauszureißen", daß er lediglich die Aufgabe hätte, dem Smolen und Szwedzicki, welche wegen ihrer öffentlich begangenen Verbrechen von den zuständigen Richtern um ein Haar verhaftet worden wären, die Straflosigkeit zu sichern und ihnen obendrein als Dank der Schlachta Ehrenscheine vom Gericht aus zu verschaffen. Dagegen wurden 12 unschuldige Familienväter bloß wegen des Verbrechens der oppositionellen Wahl zur Einschüchterung aller ihrer Gesinnungsgenossen und etwaiger unliebsamer Zeugen in Ketten gelegt und nach Lemberg geschickt. Wir sagten damals, daß Smolen und Szwedzicki Orgien des Verbrechens gegen den Staat begangen, daß sie der Bürgerschaft Beispiele von Anarchie gäben und daß sie in Strafanstalten gehören, trotzdem die Lemberger Wahlmacher sie in einen Augiasstall der Justiz verstecken. In einem anderen Artikel derselben Nummer begingen wir die Naivität, an die Moral des Herrn Starzynski zu appellieren und ihn aufzufordern, sein Mandat zurückzulegen, da er selbst öffentlich das Vorgehen seiner Wahlmacher getadelt hat und doch wissen mußte, daß er nur durch die schändlichsten Verbrechen des Szwedzicki und Smolen in einem Bezirke mit 65 Perzent Juden als bekannter Antisemit ein Mandat erlangen konnte. Bei dieser Gelegenheit nannten wir Szwedzicki einen notorischen Verbrecher, der ins Gefängnis gehört, und Smolen einen elenden Erpresser, welcher den österreichischen Beamtenstand schändet und unwürdig ist, des Kaisers Rock zu tragen. Von Smolen hatte sich neuerdings herausgestellt, daß er sechs jüdische Einwohner von Belz, verheiratet, russische Staatsangehörige, die sich ganz ruhig verhielten, verhaften und über die russische Grenze schaffen ließ. Dieser Erpresser wollte die Verhafteten freigebeu, wenn Dr. Bloch von den Juden zum sofortigen Verlassen der Stadt gezwungen würde. Erzwungener Austausch der oppositionellen Stimmzettel durch Ämtsorgane, welche gewaltsam die Taschen der Wähler durchsuchten, war an der Tagesordnung. Selbstverständlich hinderten alle diese Mittelchen den Herrn Starzynski nicht, das weitere Vertrauen seiner „Wähler" behaglich zu genießen. Aber andere hatten bereits das Gericht über diesen Edeln seiner Nation übernommen, wie wir in Nummer 26 mitteilen konnten. Hier war der Protest abgedruckt, der aus Wählerkreisen dem Abgeordnetenhaus gegen Starzynskis Wahl überreicht wurde und in welchem Kolonnen der gemeinsten Verbrechen angeführt waren, denen er sein Mandat zu verdanken hat. Zugleich wurden Stimmen der Presse über ihn veröffentlicht, in welchen von ihm gesagt wurde, er müsse aus dem Parlamente hinausgejagt werden, daß er ein Wahlfälscher sei und das Mandat usurpiert hätte. Sein Empfang durch die Ruthenen war geradezu klassisch. Er wurde mit Ausdrücken der tiefsten Verachtung überschüttet. Im Anschluß daran hatten wir einmal etwas Heiteres zu berichten. Wir erzählten, daß wir alle Nummern über die Wahl Starzynski und die Leistungen der Verbrecher Smolen und Szwedzicki der Lemberger Statthalterei zugeschickt hätten, daß man sich aber dort auf eine genial einfache Weise vor der offiziellen Kenntnisnahme der Schandtaten kaiserlicher Beamter im 30. Wahlkreise bewahrte. Man schickte uns die Nummern kurzweg zurück. Nur beging der damit betraute Beamte eine kleine Unvorsichtigkeit, indem er uns nebst nagelneuen, unbenutzten Exemplaren noch Duplikatnummern schickte, in welchen die vorgenommene Amtshandlung durch Unterstreichungen und Randbemerkungen deutlich ersichtlich war; in unseren Händen befand sich damit der Beweis, daß die Lemberger Statthalterei von unseren Angriffen Kenntnis genommen hatte und wir verlangten stürmisch, wegen Amtsehrenbeleidigung denkbar schwerster Art geklagt zu werden. Aber nichts dergleichen erfolgte. Statt langer Klagen kam eine kurze Berichtigung des Lemberger Oberstaatsanwaltes, einfach frappierend im Inhalt. Einige Nebensächlichkeiten in unseren Artikeln waren darin berichtigt, von denen wir fast alle zurückberichtigten, von den großen Verbrechen des Smolen und Szwedicki nicht ein Sterbenswörtchen. Wir hielten es aber für totensicher, daß jetzt die gerichtliche Donnermaschine spielen werde. Denn die Berichtigung war für uns natürlich die deutliche Bestätigung, daß die Ober-

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