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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-09-27 · 39 (27.9.1907) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
39 (27.9.1907)
Date
1907-09-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seit! G 4 Dr. »iocd'0 Mwcvenscvrin. Nr. 89 Der Komödie zmeiter Teil. Eine Ueberraschung durch den Telegraphenboten. Der Text der Depesche lautete: Telegramm mit telegraphischer Empfangsanzeige. Wohlgeboren Dr. Bloch, Redakteur, „Österreichische Wochenschrift", Wien, IX/1, Berggasse 39. Lemberg. „Anläßlich der Reichsratswahl aus dem 30. Wahlbezirk Galiziens haben sich Herr Doktor beim Ministerium unter Anderem gegen den Regierungskommissär Smolen in Belz wegen angeblicher Gewalttätigkeiten und Behinderung Ihrer Wahlbeweguug, wegen Bewachung Ihrer Wohnung in Belz, wegen Androhung mit Ihrer Verhaftung, wegen Abschaffung russischer Juden über die Grenze, wegen Vornahme von Hausdurchsuchungen nach Ihren Wahlaufrufen; dann gegen den Bezirkshauptmann von Sokal wegen Zustellung von Stimmzetteln mit bedrucktem Namen, wegen Nichtzulassung jüdischer und ruthenischer Vertrauensmänner, wegen Streichung von 250 Wählern aus der Wählerliste Krystynopol und Androhung Ihrer Parteigänger mit Verhaftung beschwert. Mit Erhebung dieser Beschwerde amtlich betraut, ersuche mir unter Adresse Bezirkshauptmannschaft Sokal konkrete Daten und Zeugen schriftlich bis 19. September oder persönlich zu Protokoll am 16. oder 17. September bei dieser Bezirkshauptmannschaft anzugeben. Statthaltereirat Kadyi." Darauf ging postwendend folgende Antwort ab: Sr. Wohlgeboren dem Statthalterei-Delegierten Herrn Rat Kadyi bei der Bezirkshauptmannschaft Sokal! Gestern nachmittags wurde mir ein amtliches Telegramm aus Lemberg zugestellt mit folgendem Inhalt. (Folgt Wortlaut obiger Depesche.) Indem ich mich zn deni Inhalt vorstehenden Telegrammes bekenne, erneuere ich alle diese Anklagen gegen die Herren Justin Szwedzicki und Wladislaw Smolen, Anklagen, die ich in der denkbar schärfsten Form vor einer weiteren Oeffeutlichkeit mit detaillierten Angaben unter Anführung der Zeugen mit meiner vollen Namensfertigung in der von mir redigierten „Oesterreichischen Wochenschrift", Nrn. 22, 23, 24, 26 und 28 (Datum und Seitenzahl angegeben) erhoben habe, ohne daß die beiden Herren, deren Ämtsehre solcherart schwer angetastet worden, bis heute den Richter gegen mich anzurufen gewagt hätten. Somit verweise ich auf den Inhalt jener Artikel, welche alle detaillierten Angaben enthalten, und stelle die Bitte, die namhait gemachten Persönlichkeiten zeugengemäß einzuvernehmen. (Folgen Namen und Adressen von 11 Hauptzeugeu nebst Hinweis auf zwei Herren, welche weitere Zeugen namhaft machen können.) Am 9. Juni, somit siebzehn Tage nach der Wahl, wurde mir und meiner Partei folgender Bescheid zugemittelt : Zl. 20315. Sokal 20./4. 1907. An Dr. I. S. Bloch, zu Händen des Dr. Jakob Behr in Rawaruska. „Dr. Josef S. Bloch und das Komitee der jüdischen Partei haben ein Gesuch eingereicht um Zulassung von 1 bis 3 Vertrauensmännern zu dem am 23. Mai 1907 in Sokal, Krystynopol, Belz, Warze und Tarlakow stattfindenden Wahlakt behufs Wahl eines Abgeordneten zum Reichsrat vom Wahlbezirk Nr. 30. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft berücksichtigt das Gesuch nicht und läßt die vorgeschlageneu Vertrauensmänner zum Wahlakt nicht zu, da im Sinne des § 23, Al. 4 der Wahlordnung Vertrauensmänner vorzuschlagen nur eine bei der Wahl sich bewerbende Partei berechtigt ist, die k. k. Bezirkshauptmannschaft aber keinen Grund hat, Dr. I. S. Bloch oder das jüdische Wahlkomitee als Wahlpartei im Sinne des zitierten Gesetzes anzusehen. Gegen diesen Bescheid steht das Recht der Berufung an die k. k. Statthalterei durch die hiesige Bezirkshauptmannschast binnen 3 Tagen von dem der Zustellung folgenden Tag an gerechnet zu. Der Bezirkshauptmann: Szwedzicki m. p." Das Original dieses merkwürdigen Dokumentes, welches eines weiteren Kommentars wohl nicht bedarf, erliegt bei den Reichsratsakten des Wahlprotestes für den 30. Wahlbezirk des Königreiches Galizien. Welche Resultate aber Ihre Erhebungen immerhin zur Folge haben sollten, ich meinerseits werde nicht aufhören, die gegen mich verübten Verbrechen in die Oeffeutlichkeit solange hinauszurufen, bls man auch gegen mich den ordentlichen Gerichtsweg beschreitet. Hochachtungsvoll Dr. Josef S. Bloch. (Beilagen Nr. 22, 23, 24, 26 u. 28 der „Oest. Wochenschrift.") * * * Wie sagt doch Shakespeare in Heinrich V.'? „Ist Geduld auch eine abgetriebene Mähre, so schleppt sie sich doch fort." Vier Monate nach der Wahl kommt eine administrative Untersuchung. Im allgemeinen telegraphiert ein Wahlkandidat zwar nicht, damit er von einem löblichen k. u k. Ministerium in vier Monaten Bescheid bekommt, sondern in vier Stunden eine Abhilfe gegen die Wahlmißbräuche. Aber seien wir nicht unbescheiden — es steht ja auch historisch durchaus nicht fest, daß Herkules den Augiasstall an einem einzigen Tage gereinigt hätte. Setzen wir uns also auf das geduldige Roß und versuchen wir es so, im Königreich Potocki den archimedischen Hebepunkt zn finden, an welchem mau die galizische Korruption aus den Angeln werfen kann. Wir warten also geduldig ab, ob wir statt unseres guten Rechtes, das uns unter den Augen des benachrichtigW.Msteist?riuws.... von den schändlichen Beamten Smolen und Szwedzicki gestohlen wurde, als kärgliche Abfertigung die Bestrafung dieser Verbrecher erlangen. Ein k. k. Regierungskommissär — ein k. k. Bezirkshauptmann — Verbrecher!! Wir haben es mit grausam deutlichen Worten gesagt und dieser Satz ist die eingeätzte Inschrift auf dem Kulturmonument Galiziens, das die Wahl im 30. Kreise darstellt. Wir haben dieses Monument in eingehenden Artikeln beschrieben, und um es dem Statthaltereirat Kadyi, wenn er ein Mann von Ehre und Gewissen ist, ganz unmöglich zu machen, dieses ragende Denkmal der Schande mit Untersuchungsprotokollen zuzudecken, wollen wir in kurzen Worten wiederholen, was wir darüber gesagt haben, was wir zum Staunen aller Kenner des bürgerlichen Strafgesetzes sagen durften. In Nummer 22 unseres Blattes bezeichneten wir im einzelnen die Verbrechen der Verbrecher Smolen und Szwedzicki unter den Titeln: „Mißbrauch der Amtsgewalt — Der Wahlrechtsraub im 30. Reichratswahlbezirk des Königreichs Galizien — eine öffentliche Anklage". Wir zählten auf: Willkürliche Streichungen in der Wählerliste durch Szwedzicki, willkürliche Bestrafungen oppositioneller Wähler, Einschüchterung der Besucher von Wählerversammlungen, willkürliche Auflösung von Versammlungen, Saulabtreibungen, Verhaftung oppositioneller Agitatoren, die erst nach der Wahl entlassen wurden, Verbote der Beherbergung und Bewirtung des Kandidaten, willkürliche Sperrung der Synagogen als Versammlungslokal, Schikanierung der oppositionellen Wähler durch die städtischen Behörden, welche Häuser als baufällig erklärten und zur Demolierung bestimmten, Verbot des Betens, damit die Beter sich nicht besprechen könnten, Zwangsagitation durch Polizei und Regierungsageuten für Starzynski, Bewachung des Kandidaten Dr. Bloch durch Gendarmen mit aufgepflanztem Bajonett, um ihn als Verbrecher erscheinen zu lassen, Haus-

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