Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 38 (20.9.1907)
- Date
- 1907-09-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seile 628 s>u Llocv s Moebenscvrm. Hit 88 Ich glaube an des Geistes Auferstehung, Daß, wenn dereinst das matte Auge bricht. Geläuterter wir uns dort Wiedersehen; Ich glaub' und hoff' es. doch ich weiß es nicht! Dort, glaube ich, werd' ich die Sehnsucht stillen, Die hier das Herz oft foltert und verzehrt; Die Wahrheit, glaub' ich, wird sich dort enthüllen Dem Geiste klar, dem hier ein Schleier wehrt. Ich glaube, daß für dieses Erdenleben, Glaub's zuversichtlich trotz der Deutler Zunft, -Zwei schöne Hüter mir der Herr gegeben; Das eine Herz, das andre heißt Vernunft. Die Letzte lehrt mich prüfen und entscheiden, Was ich für Recht, für Pflicht erkennen soll, Laut schlägt das Erste bei des Bruders Freuden, Nicht minder, wenn er leidet, warm und voll. So will ich denn mit regem Eifer üben, Was ich für Wahrheit und für Recht erkannt, Will brüderlich die Menschen alle lieben Am Belt, am Hudson und am Gangesstrand. Ihr Leid zu mindern und ihr Wohl zu mehren Sei iederzeit mein herrlichster Beruf, Durch Taten glaub' ich würdig zu verehren Den hohen Geist, der mich und sie erschuf. Und tritt ich dann einst aus des Grabes Tiefen Hin vor des Weltenrichters Angesicht, Dann wird er meine Taten strenge prüfen. Doch meinen Glauben, nein, das glaub' ich nicht. Leop. Gollerstepper. Die Juden in Marokko. Ueber die künftige Lage der Juden zunächst in Casablanca hatte jüngst der Vertreter der „^llianee Israslite Universelle" in Tanger eine Unterredung mit dem französischen Platzkommandanten Mangin und dem General Drude. Dabei geschah es, daß Mangin ein sehr vernünftiges Programm entwickelte, in dem es hieß: Ich will das Judenviertel, den Mellah, reorganifiren. Ich werde die gegenwärtige Uebergangsperiode benützen, um dasJudenviertel als solches aufzuheben.„Ich werde' die Tore fortnehmen und das Quartier hygienisch gestalten." Und General Drude sagte: „Ich bin überzeugt, daß die Juden durch die Okkupation nur gewinnen können. Die Araber werden ihre Anmaßlichkeit den Juden gegenüber ebenso wie gegenüber den Europäern verlieren." Leider hat die Konferenz von Algeciras das entsetzliche Los der. Juden in Marokko nicht einmal theoretisch zu lindern beigetragen. Die Juden in Marokko haben noch ungleich mehr Anlaß, Revolutionäre zu sein, als etwa die Juden in Rußland. Trotz aller Pogroms und Ausnahmsgesetze ist das Los der Juden im heiligen russischen Reiche noch beneidenswert im Vergleiche zu dem im scherifischen Reich. Darf man in diesem Augenblicke zur Kenntnis der Oeffentlichkeit eine Denkschrift bringen, die seit einiger Zeit in den Staatskanzleien einiger europäischen großstaatlichen Kabinete ruht und in der die Leiden der marokkanischen Juden eingehend geschildert sind? Der Inhalt der Denkschrift ist nach unseren Informationen^ im Wesentlichen wie folgt: 1. Die marokkanischen Juden mit Ausnahme derjenigen, die in den Hafenstädten wohnen, müssen sich in Ghettos (Mellahs) aufhalten, deren Tore des Nachts geschlossen werden. 2. Die Juden werden genötigt,, sich durch einen besonderen Anzug kenntlich zu machen, der fie von den Mohammedanern unterscheidet — eine schwarze Mütze und schwarze Schuhe. 3. Außerhalb der Ghettos (Mellahs) müssen sie barfuß gehen und dazu ihr Haupt entblößen. Wo keine Mellahs sind, müssen fie wenigstens vor den Moscheen ohne Kopfbedeckung und unbeschuht einhergehen. 4. Außerhalb der Mellahs dürfen sie nur zu Fuß gehen und keine Reittiere benützen. Auch Stöcke dürfen sie nicht tragen. Selbst Greise und Kranke dürfen sich nur eines Schilfrohrs als Stütze bedienen ... Weiter: In den Quartieren der Mohammedaner darf der Jude keine Seitenwege einschlagen, um etwa eine schwer paffirbare Straße zu vermeiden, sondern muß die Hauptstraße gehen. Der Jude ist gezwungen, dem Einheimischen nach links auszuweichen. Tut er es nicht, so muß er wieder zurückgehen, um richtig auszuweichen. 5. Die Juden, die nach Sonnenuntergang außerhalb des Ghettos betroffen werden, sind, falls sie nicht die behördliche Erlaubnis hiezu erlangt haben, als vogelfrei angesehen und den schwersten Mißhandlungen ausgesetzt, für die es keine Sühne gibt. 6. Juden können nur mit Erlaubnis des zuständigen Scheichs reisen oder fortziehen. Reisende Juden dürfen ihre Frauen und Kinder nicht mitnehmen. Diese müssen sozusagen als Geisel für die Rückkehr der Männer Zurückbleiben. Falls ein Jude auswandert, muß er, wenn ihm überhaupt die Erlaubnis hiezu erteilt wird, eine hohe Auswanderungstaxe bezahlen. Eine auswandernde Frau hat zwanzigmal mehr zu zahlen. Auf diese Weise ist die Auswanderung etwa einer ganzen Familie unmöglich gemacht. 7. Es ist den Juden nicht gestattet, ihre Häuser über eine gewisse Höhe hinaus zu bauen. 8. Da die Mohammedaner die Juden als unrein betrachten, so dürfen diese in den mohammedanischen Quartieren nicht von den öffentlichen Brunnen trinken, auch kein Wasser von denselben holen. Auch öffentliche Bäder zu benützen ist den Juden untersagt. Oft genug gestattet man ihnen nicht einmal in ihren Ghettos zu baden. Nach diesen auf Wohnung und Kleidung bezüglichen Vorschriften sind allerhand andere Beschränkungen in Handel und Wandel aufgezählt. 1. Juden dürfen außerhalb des Ghettos kein unbewegliches Eigentum erwerben. 2. Den Juden ist es nicht gestattet, in den mohammedanischen Quartieren Warenlager oder Läden zu halten, in denen Waren verkauft werden, die etwa für die mohammedanische Bevölkerung bestimmt wären, wie Kleider, Schuhe, Seidenwaren rc. Jeder Jude, der in einer dieser Industrien tätig ist, muß seine Waren durch einheimische Mohammedaner verkaufen lassen wodurch ihm nicht selten großer Schaden zugefügt wird. 3. Wenn die Warenlager, die Eigentum der Regierung sind und in denen Getreide oder andere Artikel aufbewahrt werden, überfüllt sind, oder wenn der Inhalt durch langes Lagern verdorben ist, so werden die Juden gezwungen, die Waren alsdann zu einem Preise zu erwerben, der dem normaler, unversehrter Waren gleichkommt. 4. Jüdische Lieferanten, wie Metzger, Bäcker, Krämer und andere, werden gezwungen, an verschiedene Beamte unentgeltlich Waren zu liefern. Weigern sie sich, es zu tun, so werden sie in ihrem Geschäftsbetrieb gehindert, in ihrer Existenz bedroht, wenn nicht gar vernichtet. Dann werden die furchtbaren Leistungen an Geld und Arbeit aufgezählt, denen die Juden in Marokko wider alles göttliche und menschliche Recht unterworfen sind. 1. Die Juden werden samt Frauen und Töchtern gezwungen, für jede Behörde zu allen Zeiten Arbeit zu leisten, und dies selbst am Sabbath und an ihren heiligsten Festtagen. Dafür wird ihnen eine Zahlung geboten, die weit unter dem in Marokko üblichen Lohn steht. Bei diesen Arbeiten werden die Frauen häufig gezwungen, ohne Kopfbedeckung dazustehen, was bei orthodoxen Jüdinnen einem Unzuchtsvergehen gleichkommt. 2. Die Juden werden gezwungen, Arbeiten zu leisten, zu denen sich die Mohammedaner nicht hergeben, so z. B. Kloaken zu reinigen, Ackerdienste zu verrichten und Anderes. Vielfach werden die Juden von den Gouverneuren zwangsweise zu Scharfrichterdiensten angehalten. 3. Wenn die Köpfe von Rebellen oder Verbrechern nach einer Stadt gesendet werden, um am Stadttor öffentlich zur Schau gestellt zu werden, so sind die Juden gezwungen, diese Köpfe einzusalzen, bevor sie öffentlich ausgestellt werden. Selbst am Sabbath sind sie zu solcher Arbeit verhalten und sie setzen