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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-08-23 · 34 (23.8.1907) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
34 (23.8.1907)
Date
1907-08-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 34 L>r. Llocv's Mlocdenscvnn. Seite 35» zeuguno ihre Sache vertraten und auch vorläufig einen Sieg davon trugen, herrschte auf der anderen Seite von vorneherein Resignation. Ausgefallen ist, wie der Vertreter der Kolouialbank, Mr. Warmin gton die Statutenänderung verteidigte und wie mangelhaft er über die Geschichte des Zionismus und der Kolonialbank informiert war. Die Agitation wird nun auf beiden Seiten von Neuem beginnen. Bedeutende Summen werden aufgewendet werden, um schließlich vielleicht eine Sache durch zuzwingen, deren Wert zumindest problematisch ist. Wir lassen hier einige der interessanten, vor dem englischen Richter abgegebenen Erklärungen im Wortlaute folgen: Gemeinsame eidesstattliche Erklärung des Herrn Wolffsohn und des Sekretärs der Bank zur Unterstützung des Gesuches. Herr David Wolffsohn bekundet: 1. Ich bin heute und bin seit ungefähr zwei Jahren ein Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates des Jewish Colonial Trust, vorher war ich seit Gründung der Gesellschaft Vorsitzender des Direktoriums und bin mit den Geschäften der Gesellschaft genau vertraut. 2. Ich habe Die in dieser Angelegenheit mir jetzt vorgelegte Petition gelesen, die mit „D. W. 1" bezeichnet ist, und ich glaube, daß alle Angaben, die darin enthalten sind, wahr sind. Diese meine Ueberzeugung stützt sich auf die Erfahrungen, die ich als Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrates und als Vorsitzender des Direktoriums der Gesellschaft gesammelt habe. 3. Das Dokument, das mir jetzt vorgelegt wird und das mit „D. W. 2" bezeichnet ist, ist die Gründungsurkunde des Jewish Colonial Trust. Das eingetragene Bureau der Gesellschaft befindet sich Walbrook 10—12 in der City von London. 4. Die mir jetzt vorgelegte Drucksache, bezeichnet „D. W. 3", ist ein Statut der Gesellschaft und enthält Abschriften aller Spezialresolutionen, die von der Gesellschaft gefaßt sind und die auf meine Veranlassung mit roter Tinte in das Statut hineingeschrieben worden sind. 5. Sämtliche hundert Gründeraktien und 253.265 (und nicht mehr) der gewöhnlichen Aktien sind ausgegeben worden, und alle ausgegebenen Aktien sind voll in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt worden. 6. Die Gesellschaft ist gebildet worden im Verfolg eines Beschlusses des Zwnistenkongresses von Basel 1898. Die Zionistenkongresse sind periodische Versammlungen solcher Personen, die Anteil an der als Zionismus bekannten Bewegung nehmen, die die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdtsche Volk in Palästina bezweckt Die Teilnehmer dieser Kongresse sind Delegierte der zionistischen Vereine von allen Teilen der Erde. Die Gesellschaft ist, wie dies auch in ihrem Prospekte steht, nicht lediglich gegründet worden, um hohe Gewinne zu erzielen oder als ein gewöhnliches, Dividenden erntendes Unternehmen, sondern vielmehr, um als finanzielles Instrument zur Ausführung der Bestrebungen des Zionismus zu dienen. 7. Die mir jetz! vorgelegte Drucksache, gezeichnet „D. W. 4", ist ein Prospekt der Gesellschaft. 8. Gemäß der Statuten der Gesellschaft liegt die höchste Kontrolle über die Geschäfte und Handlungen der Gesellschaft in Händen des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß den Statuten der Gesellschaft bestellt und sind ausschließlich Personen, die in hervorragender Weise mit der zionistischen Bewegung identifiziert ' sind. (Hier folgen Erläuterungen über das Wesen und die Organisation des Aufsichtsrates nsw.) 9. Dce gewöhnlichen Aktien der Gesellschaft sind in großer Menge von Angehörigen des jüdischen Volkes iu Rußland und anderswo in Osteuropa, die an der zionistischen Bewegung Anteil nehmen, gekauft worden. Die 253.265 gewöhnlichen Aktien, die zur Ausgabe gelangt sind (davon ein Drittel in Inhaberaktien), sind im Besitze von ungefähr 130.000 Aktionären, so daß durchschnittlich jeder Aktionär über zwei Aktien verfügt. Infolge deffen kann nur eine verhältnismäßig sehr kleine Zahl von Aktionären an den Generalversammlungen der Gesellschaft teilnehmen. Der Gerichtshof möge indessen bedenken, daß die Aktionäre der Gesellschaft fast ohne Ausnahme auch Mitglieder oer verschiedenen zionistischen Organisationen sind, die durch Delegierte auf den periodischen Versammlungen der Zionistenkongreffe verrreten sind. Die hier vorliegenden Resolutionen, die von einer sehr großen Majorität auf den Versammlungen der Gesellschaft angenommen worden sind, sind der Gesellschaft im Einverständnis mit den Absichten der Leitung des Zwnistenkongreffes vorgelegt worden und gemäß der Politik, die die Billigung verschiedener aufeinderfolgender Zionistenkongresse gefunden hat. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, daß die Resolutionen sowobl den Wünschen der großen Majorität von Aktionären entsprechen, die tatsächlich dafür gestimmt haben, als auch ebenso einer sehr großen Majorität von Aktionären, die an der formellen Abstimmung nicht teilgenommen haben. 10. Das Memorandum der Statuten ist ursprünglich unter einem Komitee des Zwnistenkongresses festgestellt worden. Seit der Eintragung der Gesellschaft ist von Zeit zu Zeit auf den Versammlungen der Z oiustenkongresse und ebenso in denen der Gesellschaft behauptet worden: a) Das Memorandum entspräche nicht den tatsächlichen Absichten der ursprünglichen Gründer insofern, als es Kolonisationsunternehmungen in Teilen der Erde außerhalb des mehr eingeschränkten Gebietes gestatte, das in der Resolution „vorgeschriebenes Gebiet" genannt wird und Palästina, Syrien, und andere Teile der asiatischen Türkei, der Halbinsel Sinai und der Insel Cypern umfaßt; b) daß das Memorandum in Hinsicht auf eine Beschränkung der Kolonisationspläne auf das vorgeschriebene Gebiet geändert werden müßte. 11. Die Gesellschaft selbst hat tatsächlich niemals irgend welchen Gebrauch von den ausgedehnten Rechten gemacht, die ihr das Memorandum ihrer Statuten verleiht, indem sie Unternehmungen ausgeführr hätte, zu denen sie nicht befugt sein wird, wenn das Memorandum im Sinne unserer Petition abgeändert ist. Aber infolge verschiedener Ansichten, die auf dem Zionistenkongreß im Jahre 1905 mit Bezug auf gewisse Projekte zum Ausdruck gelangten, die im Jahre 1903 vorgebracht worden waren und einen Kolonisationsplan betrafen, der in Oitafrika unter den Auspizien des Zionistenkongresses und der Gesellschaft ausgeführt werden sollte — Pläne, die durch den Kongreß 1905 abgelehnt worden sind — kam der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu der Ansicht, daß es wünschenswert und im Sinne der Meinung der großen Majorität der Aktionäre wäre, die Zwecke der Gesellschaft in der Weise zu beschränken, wie sie die vorliegende Petition auseinandersetzt. Zn diesem Zwecke traf der Aufsichtsrat die nötigen Anstalten, die Versammlungen abzuhalten, die die besagte Resolution, wie aus unserer Petition hervorgeht, denn auch angenommen haben. 12. Das Buch, das mir jetzt vorgelegt und bezeichnet ist „D. W. 5", ist das Protokollbuch der Verhandlungen der Gesellschaft und enthält die Protokolle der Versammlungen vom 29. August und 18. September 1916, auf die in der Petition Bezug genommen ist und auf denen die in der Petition enthaltene Resolution angenommen und bestätigt worden ist. 13. Die beabsichtigte Aenderung. die durch die in der Petition enthaltene Spezialresolution herbeigeführt werden soll, bezweckt, die Gesellschaft in den Möglichkeiten zu beschränken, die ihr durch das Memorandum der Statuten gegeben sind. 14. (Gibt Aufklärung über die von der Bank' verteilten Dividenden.) 15. Die Interessen der Gläubiger der Gesellschaft können unter keinen Umständen durch die vorgeschlagene Aenderung irgendwie berührt werden, da ja die Aenderung beschränkender Natur ist und die Gesellschaft sich gerne den Anordnungen unterwirft, die das Gericht im Interesse der Gläubiger für gut befindet. 16. Niemand wird durch die vorgeschlagene Einschränkung benachteiligt werden. Es ist gerecht und billig, daß die Spezialresolution betreffend die Abänderung des Memorandums der Statuten der Gesellschaft mit Bezug auf die Zwecke der Gesellschaft bestätigt werde. Hermann Neu mann, Sekretär des Jewish Colonial Trust, sagt aus: 17. Ich war in den obengenannten Generalversammlungen der Gesellschaft am 29. August und 18. September 1906 anwesend und ich sage, daß das Protokoll der Verhandlungen dieser Versammlungen, enthalten in dem oben angeführten Protokollbuch, in jeder Beziehung richtig ist. 18. Ich beziehe mich auf Artikel 66 und 152 der Gefellschafisstatuten, die bestimmen, daß die Bekanntmachung über die Generalversammlung jedem Aktionär dadurch zur Kenntnis gebracht werden soll, daß sie einmal in den Zeitungen veröffentlicht wird, die der Aufsichtsrat von Zeit zu Zeit bestimmt. 19. Ich beziehe mich auf die Protokolle der Verhandlungen des Anfsichtsrates vom 22. Mai 1906, aus denen heroorgeht, daß der Änfsichtsrat beschlossen hat, die Versammlungen vom 29. August und 18. September 1906 durch Anzeigen in den beiden Zeitungen „Die Welt" und „Jewish Chronicle" anzukündigen. Abgekürzte Anzeigen dieser Versammlungen sollten in folgenden Zeitungen erscheinen: „Jüdische Rundschau", „Woschod". „The Maccabaean", „Jewreskaja Shisn", „Hasman" und „Hashofar". 20. (Enthält den Nachweis, daß die Anzeigen in den besagten Zeitungen rechtzeitig und richtig erschienen sind.) 21. Ich bin seit ungefähr 37, Jahren der Sekretär der Gesellschaft und bin in der Lage, aus meiner persönlichen Kenntnis, die ich als Sekretär der Gesellschaft gewonnen habe, über die vorliegenden Angelegenheiten zu sprechen. Erklärung des Mr. Israel Zangwill. Israel Zangwill. 3 Have Court, Temple, Schriftsteller, gibt unter Eid folgende Erklärung ab: 1. Ich bin eingetragener Besitzer von zehn gewöhnlichen Aktien der Company. Ich habe eine Kopie des Gesuches gelesen, das in dieser Sache am 18. März 1907 eingereicht worden ist. 2. Ich nehme schon viele Jahre ein tätiges Interesse an der zionistischen Bewegung. Die vorgeschlagene Abänderung der Zwecke der Company wird in Gemäßheit der auf dem Zionistenkongresse im Jahre 1905 vorgenommenen Abstimmung zu machen gesucht. Delegierte auf

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