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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-08-16 · 33 (16.8.1907) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
33 (16.8.1907)
Date
1907-08-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 33 Dr. Blocb’s Mocvenscvrin. Seite 543 (1878), eine „Geschichte des Kirchenstaates" (1880 bis 1882). zwei Werke über „Bolingbroke" (1883) und „Oliver Cromwell" (1886), sowie eine fünfbändige „Neuere Geschichte Englands von 1509 bis 1874" (1890 bis 1897). Sein letztes Werk war die „Geschichte aus dem Leben dreier Großveziere" (1899). Warschau. Vorige Woche entstand hier ein neues jüdisches Jargonblatt; die „Warschewer (Warschauer) Zeitung", die von ihren Mitarbeitern die schriftliche Verpflichtung verlangt, daß sie 1. sich den Bart nicht rasteren lassen werden, 2. am Sonnabend nicht rauchen und 3. am Sonnabend nicht schreiben werden. Kein einziger der dortigen jüdischen Journalisten wollte sich solchen Bedingungen unterziehen und die Redaktion sah sich genötigt, ihre Mitarbeiter aus Galizien zu importieren. Mendelssohn und die echten Russen. Man berichtet uns aus Petersburg: Die reaktionäre Presse hat jetzt mit einer rührenden Einstimmigkeit den Feldzug gegen Frankreich begonnen. Nach den Worten dieser Zeitungen befindet sich Frankreich am Vorabend eines großen Krachs. „Swet" schreibt: „Ja für Frankreich gibt es fast keine Hoffnungen und keine anderen Anzeichen als beunruhigende." Die „Nowoje Wremja" selbst, welche ehemals ihren ganzen Vorrat an Schmeicheleien und Lobhudeleien Frankreich gegenüber ausleerte, forderte für den verbündeten eine eigentümliche Strafe. Sie schlägt vor, Rußland möge doch all das geborgte „Geld" sofort Frankreich zurückerstatten. Warum ist Frankreich plötzlich in eine solche Ungnade gefallen? Aus zwei Gründen: Erstens weil es ohne Sanktion der Duma kein „Geld" mehr geben will, und zweitens, weil es, gestützt auf die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen, sich erlaubte, für die inneren Angelegenheiten Rußland Ratschläge zu geben und für die Idee einer Volksvertretung sich ausgesprochen hat. Dieses Verbrechen ist so groß, daß Frankreich natürlich eine gehörige Lektion bekommen muß. Und die echt ruffischen Leute haben daher den Feldzug begonnen. „Frankreich ist mit der unheilbaren Seuche des Sozialismus behaftet", ergo: „solch ein Verbündeter ist für das fromme selbstherrliche Rußland von großer Gefahr!" — Das ist vollkommen einleuchtend. Bleibt nur die Frage offen, wie die Herren Patrioten die ungeheure russische Schuld an Frankreich zu tilgen gedenken? Da erscheint der Jude wieder als Erlöser und Retter in der bitteren Geldnot". Die fanatische „Rußkoje Snamja" hat jetzt den Weg des Opportunismus beschritten. Nicht umsonst ist fie ein offizielles Organ geworden. Der ausländische Jude läßt sich doch nicht übergehen, denn „Geld" ist ja bitter nötig. Und die „Rußkoje Snamja", welche fortwährend behauptet, daß die Juden Verräter, Christen- und Zarenmörder sind, erklärt heute in gerührtem Tone, daß der beste ausländische Jude — der Berliner Mendelssohn sei: er sei eigentlich auch gar kein Jude und könne gar „nach den Statuten als Mitglied des Verbandes ausgenommen werden, nach welchem Juden unter keiner Bedingung ausgenommen werden dürfen". „Ist es denn nicht ganz gleich, werden die patriotischen Söhne Rußlands sagen, ob man bei den Pariser, Londoner oder Berliner Juden Geld nehmen will? Aber wir antworten unseren Lesern: nein, es ist nicht ganz gleich! Wenn es schon dazu gekommen ist, daß unser unglückliches Vaterland ausländische Anleihen schließen muß, dann ist es besser in Berlin, als in Paris und London." Es handelt fich darum, daß Mendelssohn überhaupt nicht das ist, was Rothschild ist: „Mendelssohn ist überhaupt kein Jude! Das gegenwärtige Haupt des berühmten Bankhauses in Berlin ist ein Urenkel des genialen Komponisten Felix Mendelssohn-Bartholdy, der bekanntlich aus Ueberzeugung und nicht aus persönlichen Rücksichten das Christentum angenommen hat. Sogar Wagner mußte sich vor dem hohen Geiste von Mendelssohn beugen. Aber nicht nur der Komponist Mendelssohn, sondern auch sein „Onkel" (!) Moses Mendelssohn erfreuten fich allgemeinen Ansehens. Und endlich: Der Berliner Geldmarkt wird an uns, ungeachtet des Vorherrschens von Juden, weniger Forderungen stellen, als Paris und hauptsächlich die radikale französische Presse." Zur Judenfrage in Finnland wird der „Ruff. Korr." aus Petersburg, 29. Juli, geschrieben: „Kaum gibt es ein Land, wo solche drakonische Judengesetze kierrschen wie in Finnland. Selbst die ruffischen Gesetze sind für die Juden in viel humanerem Geiste abgefaßt als die finnischen. Das Seltsame dabei ist, daß die Ausnahmsgesetze gegen die Inden in Finnland nicht alten Datums sind, wie überhaupt die Geschichte der Inden in diesem Laude nicht sehr alt ist. Alte eingeborene jüdische Familien gab es in Finnland ans dem einfachen Grunde nicht, weil nach dem schwedischen Gesetze keine Juden dieses Territorium betreten dursten. Vereinzelte Fälle von Judenniederlassungen in Finnland kommen erst zur Zeit der Besitznahme Finnlands durch Rußland vor. Die ersten ansässigen Juden waren die sogenannten Kolonisten unter der Regierung Nikolaus I., welche nach 25jährigem Militärdienst, fern von ihrer Heimat und ihrigen Angehörigen, in Finnland ihre Zuflucht fanden. Mit der Zeit wandelten auch die Verwandten und ehemaligen Bekannten rer Kolonisten ein, und somit erstand die jetzige Jndenkolonie, welche ungefähr 200 Familien zählt. Obgleich der größte Teil dieser Familien Nachkommen der Vaterlandsverteidiger find, welche 25 Jahre ihres besten Lebens dem Militärdienste opferten, leben sie doch unter ganz unerträglichen Ausnahmsgesetzen. Länger als auf 6 Monate erhält kein Jude einen Paß oder eine Legitimation anderer Art. Er läuft dabei immer Gefahr, daß rhm nach 6 Monaten dieser Paß nicht erneuert und er somit zur Auswanderung gezwungen wird. — Wenn er in die Ehe eintreten will, muß er dafür durch ein besonderes Gesuch beim Gouverneur einholen. — Mit dem jeweiligen Wechsel des Regimes in Rußland wurden auch die Ausnahmegesetze gegen die Juden Finnlands verschärft. Unter Alexander UI. wurde eine große Zahl neuer Beschränkungen eingefnhrt und die finnischen Behörden waren immer bestrebt, alle russischen Administrativververordnungen gegen die Juden auf das Strengste zu befolgen. Es war also höchste Zeit, daß der finnische Landtag, oder richtig gesagt die sozialoemokrattsche Fraktion, die Revision der Judeufrage beantragte. Bei der liberalen Zusammensetzung des Landtags ist wohl anzunehmeu, daß diese brennende Frage zugunsten der Juden gelöst wird, obgleich die Partei der alten Finnen dagegen sein wird." Die Inden in England und das Oberhaus. Gegenwärtig herrscht zwischen den beiden englischen Parlamenten heftige Fehde, bei der es fich darum handelt, daß das Unterhaus den Einfluß des Oberhauses auf die Gesetzgebung cinzuschränken sucht. Den unmittelbaren Anlaß hat die vorjährige Schulvorlage gegeben, welche nach langwierigen Debatten im Unterhause endlich zur Annahme gelangte, im Oberhause aber durch Veränderungen, Zusätze und Auslaffungen derart unkenntlich gemacht wurde, daß die Regierung die ganze Vorlage einfach zurückzog. Es erschien ihr eine Anomalie, daß die soeben gewählte starke Regierungspartei nicht imstande sein sollte, dem in so entschiedener Weise ausgesprochenen Willen der großen Majorität des Volkes zur Geltung zu bringen, weil es der zumeist aus erblichen und unverantwortlichen Mitgliedern bestehenden Lordkammer beliebte, dem Wunsche der Nation sich zu widersetzen. Nun handelt es fich zwar bei dem folgenschweren Streit nicht um Fragen, die die Juden als Juden besonders angehen. Aber nichtsdestoweniger ist es von Interesse, fich zu erinnern, daß es das Oberhaus, dessen Uebermacht jetzt eingedämmt werden soll, gewesen ist, das fich der vollen Gleichberechtigung der Juden gegen den Willen des Volkes fünfundzwanzig Jahre lang, von 1833 bis 1858, hartnäckig widersetzt hat, wie dies aus folgender dem „Jewish Chronicle“ entnommenen historischen Skizze ersichtlich ist: Im Jahre 1833 stellte Robert Grant im Unterhaus den Antrag auf Beseitigung aller für die Juden geltenden Beschränkungen mit Ausnahme derjenigen, welche noch in der katholischen Emanzipations-Akte vom Jahre 1829 den römisch-katholischen Untertanen gegenüber aufrecht erhalten blieben. Die betreffende Vorlage paffierte die dritte Lesung im Unterhause, wurde an das Oberhaus zur Beratung weiter gegeben, aber hier bei der zweiten Lesung abgelehnt. . . Zu den Gegnern gehörten u. a. die Herzoge von Gloucester und Wellington, welche ihre Opposition damit begründeten, daß Leute, die das Christentum nicht anerkennen, kein Recht hätten, in den gesetzgebenden Körper ausgenommen zu werden. Eine im folgenden Jahre und dann zwei Jahre später wiederholte Vorlage fand das gleiche Schicksal. Im Jahre 1841 genehmigte das Unterhaus ein Gesetz, das den Juden die Bekleidung städtischer Aemter gestattete. Dieses Gesetz wurde -r

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