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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-08-16 · 33 (16.8.1907) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
33 (16.8.1907)
Date
1907-08-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite Ö40 Nr. jSIocd s Mocvens^orirr. Nr. 33 Werke „Mosaisches Recht" (Reutlingen 1785) ausführlich erörtert hat, war der ganze mosaische Staat auf Landwirtschaft, in erster Linie auf Ackerbau gegründet. Jeder Mann sollte einen Acker besitzen, dessen er fich nie entäußern durfte. So konnte keiner geboren werden, der nicht ein Stück Acker erbte. Der Acker war der kapitalistischen Beeinflussung entzogen, konnte daher auch kein Spekulationsobjekt bilden. DerBesitz gab bloß das Recht der Nutzung bis zum nächsten Sabbatjahr, in weiterer Folge bis zum nächsten Jobeljahr. In jedem siebenten Jahre mußte dem Boden Rast gegönnt werden. Weder Säen noch Ernten war gestattet. Was auf dem Felde ohne Aussaat aus ausgefallenen Körnern der Cerealien gewachsen war, durfte Jedermann genießen. Mit der Ruhe des Landes war zugleich die Einstellung wenigstens der schwersten Arbeiten, welche die Ausübung der Landwirtschaft forderte, mittelbar gegeben. Es durften Schulden von Gläubigern, die der Haupteinnahme aus der Landwirtschaft entbehrten, nicht eingetriebeu werden. Nach Ablauf von sieben solchen Sabbatjahren, die einen Zeitraum von 49 Jahren einschlossen, begann das Jobeljahr (von „Jobel" — Posaune), auch das Freijahr genannt, welches das 50. war. Auch im Jobeljahr ruhte, wie im Sabbatjahr, das Land. Es blieb demnach zwei Jahre lang brach liegen, nämlich während des 7. Sabbatjahres und während des folgenden Jobeljahres. Wenn Jemand aus Not seinen Besitz ganz oder teilweise hatte veräußern müssen — im Jobeljahr fiel er an ihn oder seine rechtmäßigen Erben ohne Zahlung zurück, wenn er nicht schon früher durch den Verkäufer oder seine Verwandten ausgelöst worden war. Nach der Zahl der bis zum Jobeljahr möglichen Ernten wurde der Preis des Besitzes bestimmt. Für eine so tief in das gesamte Wirtschaftsleben des Volkes eingreifende Agrargesetzgebung finden wir in der Gegenwart kein Analogon." Ikorrespondenzen. Bericht des Kuratoriums der Baron Hirsch- Stiftung zur Beförderung des Bolksschulunterrichtes im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtume Krakau und iw Herzogtume Bukowina für die Zeit vom 1. September 1905 vis 31. August 1906. (Schluß.) Handwerk. Im Laufe des Jahres wurden auf Kosten der Stiftung 32 Lehrlinge fteigesprochen, 75 neu ausgenommen, so daß nach Berücksichtigung sonstiger Abgänge am Ende des Schuljahres 1905/1906 im Status der Stiftung 267 Lehrlinge verzeichnet waren. Die Bekleidung der Knaben, welche unsere Abendschulen besuchten, erfolgte aus den Mitteln der Baronin Clara von Hirsch Kaiser-Jubiläums-Stistung. Die in Wien untergebrachten Lehrlinge stehen unter Obhut des Vereines zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten. Für 10 von ihnen wurden die von dem Vorstände ermäßigten Kosten seitens des Kuratoriums bestritten. Für den Rest kam der Hilfsverein für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien auf, welcher sich bereit erklärt hatte, die Auslagen für 30 ehemalige Stiftungsschüler zu bestreiten. Schließlich wurde auch von dem Vorstande des Vereines zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten die unentgeltliche Aufnahme von weiteren 20 Schülern in Aussicht gestellt. Doch konnte von diesen Begünstigungen bisher kein Gebrauch gemacht werden. Sehr bedauerlich ist es, daß nur ein recht geringer Teil der Absolventen unserer Schulen dem Handwerke zugeführt werden konnte. Die Unterbringung solcher Knaben in den westlichen Kronländern, wohin., sie versetzt werden müssen, um eine entsprechende Ausbildung zu erlangen, welche sie befähigen soll, einmal im Heimatlande sich als tüchtige Handwerker zu betätigen, stößt noch immer auf die bekannten Hindernisse. Es wird Aufgabe des Kuratoriums sein, zu erwägen, ob und in welcher Weise den Meistern und den Absolventen unserer Schulen ein Anreiz geboten werden soll, damit der im Art. II, 3.1. b) der Statuten bezeichnete Stiftungszweck nicht verkümmere. ■ Seitens der Gutsverwaltung in Slobodka lesna wurden unausgesetzt Absolventen der Baron Hirsch-Stiftungsschulen in die dort errichtete Ackerbauschule ausgenommen, um sie zu Landwirten heranzubilden. Das Kuratorium spricht allen diesen genannten Korporationen den verbindlichsten Dank für die Unterstützung aus, die sie demselben in seiner Tätigkeit zuwendeten. In einzelnen Orten, wo die Stiftung größere Gärten und Felder besitzt, wurden unsere Schüler von den Schulleitern in der Gartenarbeit unterwiesen. Außer den Ausgaben für die auf Kosten der Stiftung untergebrachten Lehrlinge wurden an 20 Zöglinge des Brodyer Waisenhauses behufs Zuführung zum Handwerke und an 20 Handwerkslehrlinge in der Bukowina Stipendien gewährt. Der Gebahrungsausweis der Stiftung weist K 652.890 aus, die Bilanz K 165.808, das Vermögen K 18,491.984, die Pensionsfonds K 1,430.000. Baronin Clara v. Hirsch Kaiser-Jubiläums-Stistung zur Unterstützung von Knaben und Mädchen in Oesterreich für die Zeit vom 1. September 1905 bis 31. August 1906. Der Zweck der Stiftung: armen Kindern, welche die Schulen der „Baron Hirschstiftung zur Beförderung des Volksschulunterrichtcs im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtume Krakau und im Herzogtume Bukowina" besuchen, Mittagskost zu gewähren und Kleidungsstücke für dieselben anzuschaffen, wurde durch folgende Unterstützungen gefördert: Wie im Vorjahre wurden auch heuer in den einzelnen Orten, unter möglichster Heranziehung der einheimischen Bevölkerung zur Beitragsleistung, Knaben beköstigt und mit Kleider beteilt. Einer größeren Anzahl von Knaben wurde auf Kosten der Stiftung die im Vorjahre verabreichten Schuhe und Kleider repariert. Bei der Bekleidung armer Schulkinder wurden im abgelaufenen Jahre eine Neuerung eingeführt, die sich vortrefflich bewährt hat. An Stelle der bisher üblich gewesenen langen Mäntel wurden Lodenröcke und warme Fostegnohosen den Kindern zugesendet. In der Verteilung der Sommerkleider, Schuhe und Wäsche ist keine Aenderung eingetreten. Im ganzen wurden 131.184 Mittagmahle verabreicht und an 5700 Schüler mit Kleidern und Schuhen, sowie mit Wäsche b-teilt; die Gesamtzahl der verteilten neuen Kleidungsstücke betrug 4574, die der verteilten neuen Lodenröcke und Hosen 2063, die der Sommeranzüge 2511, der neuen Schuhe 1263, der verteilten Hemden 4740. Die alten Vorräte an Mänteln und Stiefeln wurden repariert und unter die ärmsten Schulkinder 3642 reparierte Mäntel und 3759 reparierte Paar Stiefel verteilt. Außer diesen den Schülern der Baron Hirsch-Stiftungsschulen zugewendeten Unterstützungen wurden aus diesem Fonde für Bekleidung und Beköstigung armer Schulkinder nachfolgende Subventionen an Gemeinden gewährt: In Galizien Brody K 1000, Zablocie K 800. — In der Bukowina, Gurahumora K 100, Kimpolung K 100, Radautz K 200, Sereth K 100, Sergie Putilla L 100, Stanestie K 200, Storozynetz K 100, Wiznitz K 300. Für den im Art. 2, I!t. a der Statuten bezeichneten Zweck der Bekleidung und Beköstigung wurde ein Betrag von K 71.714 89 verausgabt.

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