Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 31 (2.8.1907)
- Date
- 1907-08-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite KOL Dr. Llocb's MocbenscbrM. Nr. 31 17. April 1899, das Kreisgericht Kuttenberg die Polnaer Gerichtsärzte, die in ihrem Sektionsbefund kein Wort von fehlendem Blut hatten verlauten lassen, aufforderte, sich nachträglich darüber zu äußern, ob denn wirklich Blut gefehlt habe. Die oben geschilderte Szene im Landtage vom 28. April 1899 zielte augenscheinlich darauf ab, auch weiterhin einen starken Druck auf Herrn von Ruber im Sinne der Bluthetzer auszuüben. Das freche Austreten Ernst Schneiders und die unerklärliche Nachsicht des Herrn von Ruber gaben schon damals zu merkwürdigen Gerüchten Veranlassung, welche die Einstellung des Verfahrens über ein Sittlichkeitsdelikt, das der Sohn eines bekannten Wiener Industriellen begangen haben sollte, in kausalen Zusammenhang mit der Wiederverhaftung des vom Landesgerichtsrate Reichenbach als unverdächtig entlaffenen Hilsner brachten.*) Deswegen hat Herr Ernst Schneider in seiner Enunziation vom 5. November 1904 als den Juden bekannt vorausgesetzt, daß er es dem Minister Ruber „unmöglich gemacht habe", den Polnaer Ritualmord „totzuschweigen". Diese Aeußeruug ist ein Beweis dafür, daß in dem verhängnisvolle» Augenblick, indem es sich um die Jnftrnieruug des Polnaer Prozesses handelte, sern vom Schauplatze der Tat »nd der gerichtlichen Untersuchung, in einem Wiener Ministerhotel sich Konlisseugeheimuisse abgespielt haben. Die Männer der deutschen Wiffenschaft, denen Professor von Liszt das gründliche Studium des Hilsner-Prozesses als lehrreich und intereffant warm empfohlen hat, werden geradeso wie wir auf diese seltsame Tatsache stoßen und staunend vor dem Fragezeichen stehen, wie vor dem ewigen Rätsel alles Seins: dem großen „Wie?" „Woher?" und „Warum?" Herr Schneider bchauptet, daß er eine Pression auf den Justizminister Ruber ausgeübt habe. Welcher Art war denn das Pressiousmittel, das Herr Schneider angeblich mit Erfolg auweudeu konnte, um unmöglich zu machen, daß an entscheidender Stelle ans der Ueberzengnug von der Unschuld Hilsuers die praktischen Konsequenzen gezogen werden? Diese Frage, welche wir bereits am 11. November 1904 an Herrn Jgn. v. Ruber gerichtet haben, schreit noch immer nach einer Antwort. Herr v. Ruber ist heute berufen, den blanken Schild der österreichischen Justizpflege vor jeder Trübung zu bewahren. In einem der ersten Bertretungskörper Oesterreichs wurde vor aller Welt klipp und klar ausgesprochen, daß er durch einen Ernst Schneider dazu gebracht worden sei, in seiner Eigenschaft als oberster Hüter der Gerechtigkeit einen sensationellen Prozeß in eine vorher bestimmte Richtung zu leiten. Kann er dazu schweigen?" Heute ist Herr Ignaz von Ruber Präsident des Obersten Gerichtshofes geworden! Eine Antwort auf alle unsere Fragen, die wir wiederholt und mit größtem Nachdruck an seine Adresse dirigiert haben, ist bis heute nicht herabgelangt. Anathema sit! Vor einiger Zeit wurde gemeldet, daß im Reiche draußen es viele Katholiken unternommen hätten, einen Ausgleich, eine Versöhnung ihrer strenggläubigen Kirche mit dem freien Geiste des zwanzigsten Jahrhuudertes in einem Punkte herbeizuführen; daß sie, um einen Anfang der Modernisierung zu machen, bei der römischen Kurie vorstellig geworden wären, man möchte das unendlich lange Verzeichnis der kirchlich verbotenen Bücher, den Index, zugunsten anerkannt guter Werke der Weltliteratur kürzen. Zur Antwort zeigte die Kirche mit einer Kundgebung, die in der ganzen gebildeten Welt wie eine Bombe einschlug, *) Vergl. Dr. Bloch's „Oefterr. Wochenschrift" Nr. 9 und 4L, Jahrgang 1902. daß sie zu allem eher als zu Zugeständnissen bereit sei. Unter Redaktion der Jesuiten wurde ein Syllabus verfaßt und herausgegeben, das heißt ein Verzeichnis aller Irrlehren der Wissenschaft, die als Ketzerei bezeichnet werden müßten. Der Geist der Inquisition, in welchem man vor Jahrhunderten Galilei den hochnotpeinlichen Prozeß machen wollte, weil er die Drehung der Erde um die Sonne behauptete, ist in diesem Syllabus in mildere Formen gegossen. Selbst in treukatholischen Kreisen fehlt es nicht an Widerstand gegen den Syllabus, ohne daß eine Milderung oder Wandlung erzielt worden wäre. Wir Juden lasen und schwiegen kühl, bis ans Herz hinan. In katholische Kirchenangelegenheiten dreinzureden wäre umsomehr heller Blödsinn, als wir gegen eine katholische Einsprache in jüdische Glaubensangelegenheiten uns mit der allergrößten Entschiedenheit verwahren würden. Wir hätten vorderhand auch zu der kirchlichen Kundgebung geschwiegen wie die Kirchenmäuse und tun dies in Bezug auf die grundlegende Tatsache auch weiter. Wir müssen uns nur gegen die gelehrte Arbeit wenden, welche der Wiener Universitätsprofessor Dr. Eugen Oberhummer in der Sonntagsnummer der „Neuen Freien Presse" unter dem Titel „Anathema sit“ über den Syllabus veröffentlichte. Wie eine liebende Mutter den geistigen oder sittlichen Tiefstand ihres Kindes nicht diesem zumißt, sondern dem schlechten Beispiel von Lehrern und Kameraden, so rechtfertigt der Verfasser die Haltung der geliebten arischen Kirche mit dem schlechten Beispiel der griechisch-orthodoxen, der calviuischen Kirche und der jüdischen Synagoge. Ueber letztere heißt es in dem Artikel: „Der Geist, der aus solchen Schriften (dem Syllabus) spricht ... ist derselbe Geist, der in der jüdischen Synagoge seit den Zeiten der Pharisäer sich breit macht", und weiter am Schluffe: „Die Wissenschaft wird darüber hinweggehen, von welcher Seite auch immer ihr die dem alttestamentlichen Sprach-, gebrauch entnommene Fluchformel der kirchlichen Synoden entgegentönt: „Anathema sit!“ Die Behauptung, daß das „Anathema sit!“ jüdischen Ursprunges, von dem Judentum aus in die Kirche eingedrungen und von ihr übernommen worden ist, müssen wir mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Dai biblische „Anathema sit!“ findet sich im V. B. M. Kap. 27, und zwar werden von Vers 15—26 die Verbrechen aufgezählt und vorgeführt, welche mit dem „Anathema“ belegt sind. Dort wird der Fluch ausgesprochen gegen jeden, der von seinen Eltern verächtlich spricht, der die Grenze seines Nachbars verrückt, einen Blinden irreführt, das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt, Blutschande und Unzucht treibt, im Geheimen einen Mord begeht, sich als Mörder verdingt. Mit dem gefürchteten Fluch Gottes werden die aufgezählten Verbrechen darum belegt, weil sie nach ihrer Art unentdeckt bleiben müssen, keine Strafe der weltlichen Gerechtigkeit erleiden und daher nur in der Furcht vor Gottes Zorn unterlassen werden. Wo sind da auch nur mit einem Hauch Bann und Fluch gegen einen Gedanken, gegen eine religiöse Meinung ausgesprochen? Wir wiederholen: Das „Anathema“ der Bibel richtet sich gegen soziale Verbrechen, gegen die Unterdrückung der Wehrlosen, verflucht wird, wer den „Blinden irreführt", wer das „Recht beugt des Fremdlings" oder wer Verbrechen „im Geheimen" begeht und dadurch dem Arm des Strafrichters und der Gerechtigkeit entzogen ist. Allein ein „Anathema“ gegen irgend einen gehegten Gedanken oder eine geäußerte Meinung findet sich in der ganzen h e b r äi s ch e.n B i b e l nicht. Wäre es nicht vielleicht angezeigt, daß die Kirche im Sinne des Alten Testamentes die verheerende Propaganda des heidnischen Fremdenhasses mit dem großen Kirchenbanue belegt? Das wäre ein Syllabus im Dienste der Humanität und des Kulturfortschrittes!