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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-08-02 · 31 (2.8.1907) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
31 (2.8.1907)
Date
1907-08-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Mr. 31 Dl*a BIOCll’S JahrgangülV Zentralorgan für die gesamten Ifnteressen des Judentums. Wien, 2. Angnst 1907. — Erscheint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien, IX/i, Kerggasse 39. Telegramm-Adreffe: Llocb's TMocbenscbrttt, Wien. Inhalt: Leitartikel: ZJgnaz von Ruber, Präsident des Obersten Gerichtshofes. — sit! — Rumänische Greuel. — Die Nationalisierung in England. — Nation oder Volk. — Zur Assimilationsfrage. — Dichters Tod. — Moritz Lazarus' Lebenserinnerungen. — Korrespondenzen: Das 50 jährige Doktorjubiläum Dr Alfred Stern. Die Regelung der Ladensperre. Abg. Dr. Straucher beim Ministerpräsidenten. —Vermischtes. Wien. Silberne Hochzeit. Verein zur Gründung und Erhaltung eines jüdischen Museums in Prag. Klattau. Teplitz. Straßnitz. Auszeichnung eines Handelskammer-Präsidenten. Orlau. Zwittau. Jerusalem. New-Iork. — Feuilleton: Baalschcm (Bescht) in Stambul. — Literatur. — Neue Bücher. — Inserate. Ä" — ■ «ff V. k. PostsparkÄffen-Arnr Lleartng-Verkebr Mr. 810.97S. Redaktion und Administration: Wien IX/1, ISerggasse Mr. 39. leleLo» 14.847. «-* N»---- Beiugaprtfa für Drsterrrich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Äür's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die 4mal gespaltene PeMzetle 24 Heller. » » Ignaz^ von Rrrtrer^ Präsident des Gdersten Gerichtshofes. Die Ernennung des zweiten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Justizminifters Dr. Ignaz Edlen v. Ruber zum ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, die oft angekündigt und immer wieder dementiert wurde, ist nunmehr zur Tatsache geworden. Dr. v. Ruber ist der Nachfolger Emil Steinbachs. In Nummer 5 der „Oesterreichischen Wochenschrift" vom 2. Februar 1906 brachten wir einen Artikel unter der Ueberschrift: „Ignaz von Ruber und das Verbrechen gegen Leopold Hilsn er", aus welchem wir nachstehende Stellen herausheben: „In der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 5. November 1904 nahm Schneider sofort nach der Eröffnung das Wort. Er klagte über die „Verfolgungen" und „Provokationen", denen er seitens der Juden ausgesetzt sei, und als Ursache dieser angeblichen Verfolgungen führte er nach der offiziellen Landtags-Korrespondenz u. a. folgendes wörtlich an: „Weil ich den Inden nicht nachgcgeben habe und es dem Minister Ruber unmöglich gemacht habe, den Polnaer Ritualmord und andere Ritualmorde totzuschweigen". Herr Schneider erklärte somit, daß die Juden ihm einen Haß nachtragen, weil ihnen die Tatsache bekannt sei, daß der ehemaligeJustizministerDr. JgnazEdlervon R u b e r, während dessen Amtsführung sich die Polnaer Affaire abspielte, in Uebereinstimmung mit dem die Vorerhebungen leitenden Polnaer Bezirksrichter Reichenbach für die E i nstellung des Verfahrens gegen Hilsner war, daß er aber an dieser Absicht durch irgend welche Pressionsmittel, die Herr Schneider gegen ihn zur Anwendung brachte, behindert w o r d e n s e i. Wir haben an dieser Stelle Herrn Ignaz v. Ruber wiederholt, aber bis heute vergebens aufgefordert, über diese wahrhaft sensationelle Enthüllung Ernst Schneiders sich zu äußern. Schneiders Aeußerung vom 5. November 1904 steht offenbar im Zusammenhänge mit einem Drohrufe, den er in der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 28. April 1899 ausgestoßen hat, dem Drohrufe: „Ob nicht wieder der Justizminister Geld eingesteckt hat? Der Juftizminister Ruber ist auch bestochen, ich werde ihm schon zeigen!" Es war damals schon allgemein ausgefallen, daß Herr von Ruber diesen unerhörten Vorwurf ruhig hingenommen und Herrn Schneider nicht, wie es seine Amtsehre erfordert hätte, auf irgend eine Weise zur Verantwortung gezogen, respektive zur näheren Erklärung eines solch' schwerwiegenden Vorwurfes veranlaßt hat. Die Folge dieses Stillschweigens des Chefs der Justizverwaltung war denn auch, daß die antisemitischen Blätter die Behauptung wagen konnten, daß für die Polnaer Affaire sich „hochgestellte Persönlichkeiten" intereffieren und daß insbesondere eine dieser Persönlichkeiten auf den Gang der Untersuchung einen bestimmenden Einfluß genommen habe. Am 13. April 1899 hat das „Deutsche Volksblatt" einen Brief eines Prager antisemitischen Journalisten namens H u s e k an den Abgeordneten Ernst Schneider publiziert, in welchem dieser öffentlich aufgefordert wurde, sich unverzüglich zum Justizminister Dr. von Ruber zu begeben und die Entsendung einer „unparteilichen" Gerichtskommiffion zu fordern, weil der angeblich „jüdische" Bezirksrichter Reichenbach nicht verläßlich sei. Dieser Husek. der auch mit einer ganzen Kohorte beim Schwurgericht zu Pisek anwesend war, hat bei offener Gerichtsverhandlung eine fanatische Agitation entfaltet und sich mehrfach energische Zurechtweisungen des Präsidenten geholt, weil er vom Zuschauerraume aus in den Gang des Prozeffes eingegriffen und die Geschwornenbank durch Zwischenrufe haranguiert hatte. Der Brief an Schneider vom 13. April 1899 erregte peinliches Aufsehen. Die Amtsehre eines österreichischen Richters wurde in diesem Briefe in der unerhörtesten Weise verunglimpft. Das Zeitungsblatt, das diesen Brief veröffentlichte, blieb unbeanständet, obwohl Herr v. Ruber sehr eindringlich darauf aufmerksam gemacht worden war. Mit absoluter Sicherheit steht fest, daß der Abgeordnete Ernst Schneider in jenen Tagen auf Grund des im „Deutschen Volksblatt" vom 13. April publizierten Briefes bei Herrn v. Ruber erschien und mit demselben eine längere Unterredung hatte. Mit voller Gewißheit steht auch fest, daß erst nach dieser Unterredung, und zwar am

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