Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 30 (26.7.1907)
- Date
- 1907-07-26
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 30 Dr. BLoch's Wochrnsrtzrifl' Sette 4SI an, der nächsten Wand noch einmal der alte Herr aus Weimar — ich glaube, nach einem Bilde Jagemanns. Gegenüber an der Tür zum dritten Male Goethe, diesmal der mächtige Kopf des Zellerschen Monuments. Daneben und darunter ein paar andere Bilder, Aerzte, Freunde, Musiker, mit Widmungen, die auf gute Kameradschaft und ehrliche Achtung deuten. An einer Wand ein Gestell mit Büchern. Nicht sehr viele Bücher, aber alle gelesen, zum Teil zerlesen, was nach meiner Ansicht immer das beste Zeichen dafür ist, daß die Bibliothek nicht fürs Auge, sondern für den Verstand oder gar, wenn's hoch kommt, für das Herz geschaffen ist. Die Möbel breit, bequem, für alle Stellungen beweglicher Körper berechnet. Der Doktor turnt fortwähreud auf seinen Sesseln herum, er tobt sich im Sitzen aus, wenn er nicht bei seiner stillen Forscherarbeit ist. Alles ist in diesen Zimmern hell, hoch, freudig, nirgends ein Zuviel von Kinkerlitzchen oder eine kokette Absichtlichkeit. Ein gerader Mensch mit weitem Blick und gutem Herzen, den die Kinder seiner Freunde als ihren liebsten Kameraden betrachten, und den die Arbeit für große Ziele von allen Schlacken des Lebens gereinigt hat. Während ich's niederschreibe, denk' ich an sein Gesicht, wenn er's lesen wird, und hör' ihn schon „Meineidiger!" schreien. Grob wird er gewiß werden, aber das tut nichts. Hagis amica veritas. Wenn er's gar zu arg macht, führ' ich ihn vor das Bild in seiner Zimmerecke, das ein schönes Weib darstellt, wie es majestätisch durch ein Rudel heulender Hunde schreitet: die Wissenschaft, die sich durch Gekläff und Gewinsel aus ihrem Wege nicht stören läßt. Er hat mir verraten, daß ihm der Gedanke dieses Bildes zuweilen tröstlich war, und dies Vertrauen gibt mir das Recht, seinen Seelenzustand unters Mikroskop zu nehmen. Mag ihn die hohe Frau Wissenschaft seinen Weg weiter führen! Ans dem Parlament. Hebräisch und Jüdisch als Umgangssprache. Dr. Gabel und Genossen überreichten in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Mittwoch den 24. Juli einen Antrag, betreffend die Aufhebung des Hofkanzleidekretes vom 22. Oktober 1814 und des Justizhofdekretes vom 19. Februar 1846. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß die hebräische und jüdische Sprache im Osten des Reiches, insbesondere in Galizien und der Bukowina, von der Mehrheit der jüdischen Bevölkerung als Umgangs- und Verkehrssprache benützt wird, daß infolge der durch die genannten Dekrete festgelegten Ungiltigkeit der jüdisch geschriebenen Dokumente das Verkehrsleben gehemmt und das Prozeßverfahren zum Schaden der beteiligten Juden sehr erschwert wird, endlich daß sonst keiner Sprache der Welt die gesetzliche Giltigkeit und prozessuale Anerkennung vorenthalten werde. Interpellation des Abgeordneten Dr. Gabel und Genoffen an Ihre Exzellenz den Minister des Innern, betreffend nachstehende, durch Organe der k. k. Bezirkshauptmannschaften in Galizien begangene Rechtswidrigkeiten. I. Seitens der k. k. Bezickshauptmannschaft Repczyce wurde mit Dekret vom 17. Juli 1907, Z. 12.330, der Verein jüdischer Arbeiter „Poalei Zion" in Dembica in gesetzwidriger Weise wegen angeblicher Ueberschreitung des durch seine Statuten normierten Wirkungskreises aufgelöst. Hiebei werden verschiedene, angebliche Spezialfälle dieser Statutenüberschreitung angeführt, welche, vollständig unwahr, lediglich aus der Phantasie des betreffenden Organes geschöpft find. Es ist allerdings richtig, daß in diesem Verein, der lediglich Bildungszwecke verfolgt, von Fall zu Fall Versammlungen stattgefunden haben, allein dieselben waren lediglich von Mitgliedern besucht und wurden bei den verschiedenen Besprechungen lediglich Fragen geistiger Natur behandelt. Daß dabei die Mitglieder gelegentlich von dem Streik sprachen, der alle Gemüter der Stadt Dembica in Aufregung hielt, ist selbstverständlich und kann durchaus nicht als eine Bereinstätigkeit angesehen werden. Die im Dekret angeführten Tatsachen, als ob nach Schluß der Vereinsversammlung das revolutionäre Lied „czerwony sztandar“ gesungen worden wäre, sowie daß im Vereinslokalv auf der Wand eine Inschrift „Hoch der Schneiderstreik" (polnisch) angebracht wäre, ist ganz aus der Luft gegriffen. Im allgemeinen aber ist die Bezirkshauptmannschaft nicht in der Lage, für ihre Behauptungen auch nur den mindestens Beweis zu erbringen. Und trotz alledem ist dieselbe sofort mit der härtesten Maßregel: mit der Sistierung der Vereinstätigkeit, vorgegangen. H. Leiser Silberschein ist Goldarbeiter in Buczacz. Derselbe hatte im Jahre 1899 auch einen Gewerbeschein zur Ausübung des dentistischen Gewerbes erhalten, doch hat er später über Wunsch des Bezirkshauptmannes von Buczacz, Namens Bernacki, das dentistische Gewerbe nicht ausgeübt und ist bei der Statthalterei wegen einer Konzeffion eingeschritten. Wiewohl nun Leiser Silberstein in Ermangelung der Konzeffion das dentistische Gewerbe nicht ausgeübt hat, wurde er am 26. Juni 1907 von dem Konzeptspraktikanten Wagner heimgesucht, welcher in Gegenwart von 2 Gendarmen, des Polizeiinspektors und eines Polizeimannes, als ob es sich um ein staatsgefährliches Verbrechen handeln würde, eine Hausrevifion Vvrnahm. Bei derselben wurden alle Werkzeuge, und zwar sowohl die Goldarbeiter-, als auch die nicht im Gebrauche befindlichen dentistischen Werheuge mit Beschlag belegt, resp. die der Herr Konzeptspraktikant für solche erklärte, konfisziert. An Ort und Stelle wurde von den Beamten Silberstein sofort zu einer Geldstrafe von 100 Kronen wegen Ausübung des dentistischen Gewerbes verurteilt. Durch die gesetzwidrige Beschlagnahme, welche sich auch auf die Goldarbeiterwerkzeuge erstreckte, ist Herr Silberschein vollständig brotlos gemacht. III. Gegen den k. k. Bezirkskommiffär Smolen in Belz findet wegen der durch denselben anläßlich der Reichsratswahlen begangenen Gesetzwidrigkeiten die Strafuntersuchung statt. Genannter ist nun bemüht, die in Betracht kommenden Zeugen durch alle möglichen Mittel zu beeinfluffen resp. einzuschüchtern. So wurde beispielsweise dem Abraham Eisenberg ohne jeden Grund die Konzeffion weggenommen und seine Schänke gesperrt. Als Grund gab Herr Smolen an, daß im Lokale Eisenbergs von den Untersuchungsterminen gesprochen wurde. In unglaublicher Weise wird der praktische Arzt Dr. Frostig von Smolen belästigt und schikaniert. Bald aus einem bald aus anderem nichtigen Grunde wird er zum Bezirkshauptmann nach Sokal vorgeladen; zu diesem Zwecke schon um 6 Uhr morgens geweckt, schließlich vom Magistrat längere Zeit aufgehalten, damit er nur nach Möglichkeit geschädigt wird. In allen diesen Fällen handelt es sich um einen politischen Rachezug der galizischen Bezirkshauptmannschaften gegen jüdische Wähler aus dem Grunde, weil dieselben für Kandidaten, die dem Polenklub nicht genehm waren, Partei ergriffen haben; resp. wie im 1. Falle um eine systematische Hetze gegen alle zionistischen Organisationen. Indem wir nun diese Gesetzwidrigkeiten Euerer Exzellenz zur Kenntnis bringen, richten die Endesgefertigten nachstehende Anfrage: Ist Euere Exzellenz gewillt, den Sachverhalt eingehend zu prüfen, die schuldigen Amtsorgane zu bestrafen und dafür zu sorgen, daß in Galizien Gesetz und Recht gehandhabt werde?