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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-12 · 28 (12.7.1907) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 28 Dr. Llocb's MocdenscbrM. Sette 463 anstreben noch propagieren, die Statuierung eines Verbotes aber für unpraktisch, unpolitisch und undurchführbar halten. 3. Wir haben unsere Stellung nicht mit der Rücksicht auf die der Unterstützung bedürftigen deutschen Schutzvereine motiviert, sondern mit der innigen wirtschaftlichen und kulturellen Verbindung der Juden Böhmens mit ihren beide« Wirtsvölkern, mit der Unmöglichkeit, die organisch gewordenen historischen Zusammenhänge in doktrinärem Fanatismus zu zerreißen, ehe wir anderes an dessen Stelle setzen können. Und wir Wortführer der böhmischen Zionisten auf diesem Parteitag, Herr Ernst Bechert, Teplitz, und ich, betonten nicht nur einmal, sondern wiederholt und nachdrücklichst, daß es sich hiebei keineswegs nur um die Teilnahme an den deutschen Vereinen handle, oder gar um die Unterstützung nur dieser, sondern daß dies alles in gleichem, wenn nicht noch im höheren Maße für unsere Gesinnungsgenossen in tschechischen Gegenden und ihr Verhältnis zu den Tschechen zu gelten habe. Da wir nicht nur aus deutscher, sondern auch aus tschechischer Gegend als Delegierte entsendet waren, mußte uns schon aus diesem Grunde — von den wichtigen prinzipiellen Gründen ganz abgesehen — der Takt eine solche einseitige Stellungnahme verbieten. 4. Es wurde endlich auch nicht der Antrag auf Beteiligung an fremdnationalen Vereinen und Parteien abgelehnt sondern das. Verbot dieser Beteiligung angenommen." Ich lege auf die Veröffentlichung dieser Berichtigung umso größeren Wert, als die fragliche Notiz eine bestimmte, uns Zionisten aus Böhmen diskreditierende Tendenz verfolgt. Für Ihre Freundlichkeit im Vorhinein dankend mit Hochachtung ergebenst Trautenau, 8. Juli 1907. Dr. Emil Margulies. Ausweisung österreichischer Staatsangehöriger aus Preußen. In der Sitzung vom 2. Juli haben Abg. Dr. Straucher und Genossen eine Interpellation überreicht, betreffend Ausweisungen österreichischer Staatsangehöriger aus Preußen. Abg. Straucher verweist aus seine Interpellation vom 19. Dezember 1906, welche wegen der inzwischen erfolgten Auflösung des österreichischen Abgeordnetenhauses unbeantwortet geblieben ist. Das Opfer dieses Gewaltstreiches ist Herr Ingenieur Benno Kohn, 24 Jahre alt, nach Ung.-Brod in Mähren zuständig, wohnhaft in Königshütte in Preußisch-Schlesien. Der Sachverhalt geht am besten aus der Eingabe, die Herr Kohn am 12. Dezember 1906 an das k. u. k. Ministerium des Aeußern gerichtet hat, hervor und welche wir in der „Oesterreichischen Wochenschrift" Nr. 24 vollinhaltlich abgedruckt haben. Es ist aber auch notorisch, daß die preußische Regi«cung vielfach österreichische Staatsbürger, namentlich aus den östlichen Provinzen des preußischen Staates ausweist, ohne daß man von seiten der österreichisch-ungarischen Regierung das Geringste gegen diese Gewaltakte unternommen hätte oder daß diesbezüglich Reziprozität geübt würde. Durch diese Maßnahmen der preußischen Regierung wird auch die vertragsmäßig garantierte Freizügigkeit der Bewohner beider Staatsgebiete beseitigt. Angesichts dessen stellt die Interpellation die Anfrage: „Ist die k. k. Gesamtregierung oder Seine Exzellenz der Herr k. k. Ministerpräsident geneigt, im verfassungsmäßigen Wege der Intervention bei Seiner Exzellenz dem Herrn k. k. Minister des Aeußern dahin zu wirken, daß dieser seinen amtlichen Einfluß bei der königlich preußischen Regierung wegen Beseitigung der polizeilichen Ausweisungen österreichischer Staatsangehöriger einsctze?" Interpellation des Abgeordneten Dr. Straucher und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn k. k. JusLizwinister, betreffend die Strafsache des Leopold Hilsner. Mehr als ein Jahr ist seit dem Erscheinen der kriminalpsychologischen Studie „lieber den Polnaer Ritualmordprozeß" von Dr. Arthur Nußbaum, verstrichen, ohne daß die sogenannte „österreichische Affaire" ihre von der Gerechtigkeit und Wahrheit geforderte Lösung gefunden hätte. Das unschuldige Opfer eines furchtbaren Justizmordes, der schwachsinnige Leopold Hilsner, schmachtet nun seit mehr als acht Jahren im Kerker, indeß die berufenen obersten Richter des Staates sich in gleichgiltiges Schweigen hüllen. Hervorragende Rechtslehrer und Juristen, die bedeutendsten Organe der Publizistik in Deutschland und Oesterreich haben, anknüpfend an die auf quellenmäßigen Studien gebaute Untersuchung Dr. Nußbaums, die Forderung nach Revision dieser Strafsachen aufgestellt, um so ein schweres Unrecht zu sühnen. Der Professor des Strafgesetzes an der Wiener Universität Dr. Karl Stoß verweist auf den § 362 der österreichischen Strafprozeßordnung, um dem ungerecht verurteilten Leopold Hilsner zu seinem Rechte zu verhelfen. Die Interpellation gibt eine ausführliche und gründliche Darstellung der Leidensgeschichte dieses Justizmordes, erinnert an die Interpellation Dr. Straucher's vom 13. Februar 1907 und an die Interpellation Dr. Ofners vom 28. Jänner 1907 und bemerkt zum Schluffe: Im Auslande haben sich juristische Autoritäten der Sache angenommen und kritisieren höchst abfällig die wider Leopold Hilsner gefällten Strafurteile. In der „Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsform" bespricht Professor Dr. Aschaffenbung die Schrift Dr. Nutzbaums über den Polnaer Ritualmo.dvrozeß im Zusammenhänge mit Federns Buch über den Prozeß der Linda Murri, die nach Aschaffenburgs Ansicht das Opfer einer Stimmungsmache, die durch die Zeitungen hervorgerufen wurde und ein Opfer mangelhafter Objektivität des Untersuchungsrichters und des Staatsanwaltes wurde. „Das Gleiche," fährt Afchaffenburg fort, „laßt sich für den Polnaer Ritualmordprozeß bebauplen. Ein armer, ungebildeter Jude, Namens Hilsner, wurde beschuldigt, am Tage vor Örtern ein achtzehnjähriges Mädchen ermordet zu haben. In dem ersten Verfahren herrschte auf Grund eines Gutachtens der Gerichtsärzte die Lesart des Ritualmordes. Nachdem das Gutachten der Gerichtsärzte durch ein Obergutachten der tschechischen Fakultät in Prag als völlig unhaltbar erwiesen worden war, wurde eine neue Verhandlung anberanmt, in der dem Hilsner noch ein zweiter Mord, der sich allerdings nicht zu der Osterzeit abgespielt hatte, vorgeworfen wurde. Diesmal wurde zwar der Gedanke des Ritnalmordes fallen gelassen» aber Hilsner dennoch zum Tode verurteilt. Er ist später zu lebenslänglichem Kerker begnadigt worden, Der Verfasser hat sich unendliche Mühe gegeben, die Unschuld des Hilsner nachzuweisen. Es ist in allen solchen Prozessen schwer, den Nachweis der Unschuld zu führen. Niemand wird sich dem quellenmäßigen Nachweis gegenüber der Ueberzeugung verschließen können, daß die Unschuld des Hilsner mindestens im höchsten Maße wahrscheinlich ist; gewiß aber waren so wenige Anhaltspunkte für die L-chuld des Hilsner vorhanden, daß man sich vergeblich fragt, warum der Staatsanwalt die Klage nicht hat fallen lassen, warum die Geschwornen den Angeschnldigten nicht freigesproche» haben. Und hier wird die Erklärung, ähnlich wie bei Linda Mnrri, durch die Stimmungsmache gegeben. Sie ging von Leuten aus, die, unabhängig von der amtlichen Untersuchung, auf eigene Faust Zeugen vernahmen. Man mag den Führern dieser Untersuchung zugute halten, daß sie an einen Ritualmord geglaubt l)aben und daß sie im fanatischen Eifer alles aufgeboten haben, um die Schuld Hilsners zu beweisen. Aber sie haben damit ein Beispiel von Vergiftung des Denkens gegeben, von dem man nur hoffen kann, daß es sich nicht wiederholt. Was in diesem Prozeß an objektiven, falschen Tatsachen beschworen worden ist, übersteigt wohl alles bisher Dagewesene, und es wird schwer, zu glauben, daß nicht auch manches subjektiv Falsche beschworen wurde. Als Entschuldigung kann eben nur dienen, daß der tiefe Stand der Bildung in der Polnaer Gegend ein überaus fruchtbarer Nährboden für die giftigen Keime war, die von den Führern der Nebenuntersnchung mit vollen Händen ausgestreut worden sind. Wie in dem Murri-Prozesse in Turin, so sind auch die Richter in Polna durch die Volksstimme beeinflußt gewesen. Ich möchte wenigstens bezweifeln, daß sich Berufsrichter gefunden hätten, die auf Grund so nichtiger Beweise ihr Schuldig auszusprechen gewagt hätten. Den Freunden der Geschwoniengerichte muß es doch bange werden, wenn sie solche Bücher lesen, ob es durchführbar ist, Laienrichtern die ernste Ent-

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