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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-12 · 28 (12.7.1907) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 464 Vr. Lloed s MLocdenscvrm. Nr. 38 scheidung über Leben und Tod anzuvertrauen. Ich habe aus dem Studium der beiden Prozesse allerdings die Ueberzeugung gewonnen, daß auch seitens der Untersuchungsrichter und Staatsanwälte eine Einseitigkeit bewiesen worden ist, die die Unabhängigkeit ihrer subjektiven Ueberzeugung von der Volksstimmung beweist. Ich glaube aber nicht, daß ein Richterkollegium imstande gew-'scn wäre, in dem einen wie in dem anderen Falle das Schuldig auszusprrchen, ein Urteil zu fällen auf Grund von Stimmungen, statt gestützt auf Beweise." Angesichts dessen stellen die Unterzeichneten an Seine Exzellenz den Herrn k. k. Justizminister noch einmal die dringende Anfrage: „Ist derselbe geneigt, nach unter seiner persönlichen Leitung erfolgten Ueberprüfung der Strafakten gegen Leopold Hilsner von amtswegen im Sinne des § 362 St.-P.-O. die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu verfügen?" SSieit, 20. Juni. Dr. Straucher und Genossen. Interpellation des Abgeord. Dr. Straucher und Genossen, betreffend die Entführung der Gelle Faß. Am 6. April d. I., dem letzten Tage der diesjährigen jüdischen Ostern, ist die minderjährige Tochter des Juden Samuel Faß in Wolica bei Debica von dem Bahnarbeiter Maximilian Wrobl entführt und zur Bahnstation gebracht worden, woselbst bereits eine Nonne wartete, in deren Begleitung und mit deren Hilfe nun Gelle Faß in das in Krakau gelegene Nonnenkloster Ulica Smolenska gebracht worden ist; die nötigen Reisespesen hat der Entführten der Geistliche in Debica, namens Wolski, verabreicht. Seither befindet sich Gelle Faß im besagten Kloster, ohne daß es ihrem Vater gelungen wäre, seine entführte Tochter zurückzuerlangen, da die diefalls angerufenen Gerichte und Behörden keine Hilfe gebracht haben. Im HinbUck auf die Bestimmung des § 145 a. b. G. B. und die geltenden strafrechtlichen Normen, sowie im Hinblick darauf, als sich bereits unzählige Fälle der widerrechtlichen Entsührung jüdischer Mädchen in Klöster ereignet haben, ohne daß die staatlichen Behörden Abhilfe geschafft hätten, stylen die Unterzeichneten an Ihre Exzellenzen die Herren k. k. Minister der Justiz und des Innern die Anfragen: „1. Ist dieser Fall der Entführung eines Judenmädchens in das Kloster Ulica Smolenska in Krakau Ihren Exzellenzen bekannt? 2. Sind die Herren Minister geneigt, Me gesetzlich zulässigen Maßnahmen gegen derartige widerrechtliche Akte zu veranlaffen und die kompetenten Behörden zur strengen Amtshandlung und geeigneten Abhilfe auzuweisen?" Hofrat Professor Dr. Fuchs. ' Wir lesen in der „Wr. Allg. Ztg." : Der Installateur A. Rauch wurde dieser Tage von einem Verwandten, einem reichen, polnischen Juden, der einen seidenen Kaftan trug, ausgesucht und gebeten, ihn in die Privatordination des bekannte« Profeffors der Augenheilkunde Dr. Ernst Fuchs zu führen. Beide begaben sich zur Zeit der Sprechstunde nach der Privatklinik des Profeffors, wurden aber, als sie im Wartezimmer platzgenommen hatten, von der Dienerin ziemlich barsch ausgefordert, sich zu entfernen, da der Professor polnische Juden nicht behandle. Als Rauch bemerkte, daß sein Begleiter bemittelt sei und die ärztliche Behandlung selbstverständlich honorieren werde, antwortete die Dienerin, sie hätte den Auftrag, derlei Patienten nicht vorzulassen. Rauch begab sich nun mit seinem Verwandten zu Profeffor Schnabl, richtete aber an Professor Fuchs ein Schreiben, worin er sehr höflich um Auskunft bat, ob die Dienerin nach Instruktion gehandelt habe oder ob es sich nicht vielmehr um einen Verstoß derselben handle. Darauf erhielt Herr Rauch folgende offene Korrespondenzkarte, die uns im Original zur Einsicht vorlag: „Sehr geehrter Herr! Ich kann die polnischen Juden in ihren Nationalkostümen den anderen Kranken zuliebe, die über deren Geruch sich beschweren, nicht in mein Sprechzimmer einlassen und empfange alle diese Patienten unentgeltlich in der Klinik. Hochachtungsvoll Dr. Ernst F u ch s." Herrn A. Rauch, hier, II., Förstergasse 8. So weit der Tatbestand. Es bleibt dem Herrn Hofrat Fuchs selbstverständlich freigestellt, zu entscheiden, wen er in seiner Privatproxis behandeln will, wenngleich der Satz, daß Kleider Patienten machen, bei einem „Wohltäter der Menschheit" denn doch keine Geltung haben sollte. Wenn aber Herr Hofrat Fuchs erklärt, er behandle solche Patienten' unentgeltlich an der Klinik, so müßte er hinzusetzen, daß er dazu durch das Gesetz verpflichtet ist. Und daß zwischen der Behandlung an der Klinik und der Privatordination ein wesentlicher Unterschied besteht, wird jeder, der die einschlägigen Verhältnisse kennt, bestätigen. Wogegen aber nicht genug entschieden protestiert werden kann, ist die Begründung, die sich der Herr Hofrat für seine menschenfreundliche Maßregel leistet und die im Munde eines Schneider nicht weiter überraschen würde, bei einem akademischen Lehrer jedoch auf das Schärfste zu mißbilligen ist. Erschwert wird diese Handlungsweise noch dadurch, daß der Herr Hofrat seine sonderbare Enunziation auf einer Korrespondenzkarte erließ, sie also von vornherein für die Oeffentlichkeit bestimmte. Wenn auch das Porto für Briefe im Lokalverkehr in letzter Zeit ein wenig höher geworden ist, so hätte der Herr Professor doch den kleinen Kostenaufwand auf sich nehmen, müssen, um eine Form zu wahren, die eines gebildeten Menschen würdig ist. Neue Bedrohungen der Juden in Odessa. Petersburg. Der Vorsitzende des Verbandes der echt russischen Leute in Odessa, Graf Konownizin, hielt eine Versammlung ab, nach der auf ein läppisches Gerücht hin, daß die Juden einen Ueberfall auf das Stadthaus planten, die nässten Straßen abgesucht wurden. Dabei wurde jeder entgegenkommende Jude mit Revolver, Dolch oder Gummistock an gefallen. Ein alter jüdischer Trödler wurde erschossen, sechs Juden wurden tötlich verwundet. Erst dann erschien die Polizei und zerstreute die Verbandsmitglieder. Ihr Leiborgan erklärt nunmehr, daß der Verband beschlossen habe, dauernd in dieser Art gegen die Juden vorzugehen. Die Lage der Juden ist äußerst traurig, da niemand diesem barbarischen Vorgehen ernstlich steuert. Die Frage der Gleichberechtigung der Inden im finnländifchen Landtag. Petersburg. Der auf die Gleichberechtigung der Juden bezügliche Antrag der sozialdemokratischen Fraktion des finnländischen Landtages, dem auch die Unterstützung der schwedischen Fraktion und hiemit die Majorität gesichert ist, hat. folgenden Wortlaut: „Schon seit zwei Jahren ertönt in unserem Lande eine Stimme des Protestes, die in den Volksmassen starke Sympathie gefunden hat. Dieser Protest hat dem Volke Dinge enthüllt, welche die Gerechtigkeits-, Brüderlichkeits- und Humanitätsgefühle des finnischen Volkes im höchsten Grade beleidigten. Im ganzen Lande fand die aus dem finnländischen Judentum kommende Stimme ein Echo, und die enthüllten abnormen Erscheinungen veranlaßten das finnische Volk und besonders die Arbeiterklasse, gegen die Willkür und alle Schwierigkeiten zu protestieren, unter denen die in unserer Mitte lebenden Juden zu leiden haben, zumal die Willkürhandlungen im Namen des finnischen Volkes verübt wurden. Diese abnormen Verhältnisse zu beseitigen, ist eine heilige Pflicht der finnischen Volksvertretung, da sie nicht Rechtlosigkeit und Unterdrückung zu bewahren, sondern das Ideal der Gerechtigkeit und Freiheit zu verwirklichen hat. Der Wille des Volkes, das uns hierher schickte, befiehlt uns, diesen Schandfleck der Rechtsbeschränkung der Juden abzuwaschen und wir würden es für ein Verbrechen halten, wenn wir nicht energisch an der Beseitigung dieses Uebels arbeiteten. In Anbetracht dessen schlagen wir vor, daß sich der Landtag an den finnländischen Senat mit der Bitte wende, in der.künftigen Session eine Vorlage einzubringen, laut welcher aÜe Juden, welche hier geboren sind, hier ihre Bildung erhalten oder eine gewisse Zeit vor Edition dieses neuen Gesetzes hier gelebt haben, die bürgerliche Gleichberechtigung erhalten."

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