Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-12 · 28 (12.7.1907) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3020846-3021710-3021739--16518-3041343
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 468 Dr. Bloches Wortzenjttzrff?> Nc. 28 gezeichnete moderne Beamte find, wie er. aber das ist ein Beispiel, zum Beweise, daß man nicht pauschaliter verurteilen darf, daß man in jedem Fall untersuchen muß. Und gehen wir weiter! Wie ging es denn von Seite der verehrten Partei zu, welche durch den Mund des Abgeordneten Stand sich hier im Hause einführte als neuorganifierte jüdisch-nationale oder zionistische Partei, die so sehr über die Verfolgungen klagt? Wie ging es denn dort zu? Wiffen Sie, meine Herren, daß man Anhänger der Gegner Ln Acht und Bann getan hat und daß diese bis jetzt noch unter diesem Banne leiden, weil niemand in ihre Geschäfte kommen und kaufen will? Wifien Sie, daß die Jugend bei uns zulande aufgereizt wurde, den Eltern mit dem Hungerstreik zu drohen, wenn die Eltern den Herren nicht ihre Stimmen geben? Wiffen Sie, daß dort die Mädchen und Frauen dazu gebracht wurden, daß fie fich auflehnten und ihre Väter und Männer terrorisierten? Als ich mir das Bild ansah, erinnerte ich mich an Schillers Worte: Da werden Frauen zu Hyänen — zu Wahlhyänen, an die er gar nicht dachte. (Heiterkeit. — Ruf: Das ist die Macht der Ueberzeugung) Wenn man derartige Maffen auf diese Weise religiös fanatisiert, das nennen Sie Macht der Ueberzeugung. Und wenn im Wahlbezirke des Herrn Abgeordneten Moraczewski die Wähler durch Eid verpflichtet wurden, gegen ihn und für den anderen Kandidaten zu stimmen, wenn man den Wählern sogar auf Friedhöfen den Eid abnahm, ist das im Sinne des Gesetzes ein legales Mittel der Agitation? Das soll aber gestattet sein, das ist eine Offenbarung der Ueberzeugung, selbstverständlich nur darum, weil es von den Herren von der Minorität ausgeht; wenn es bei uns der Fall gewesen wäre {Zwischenruf), so wäre das die größte Vergewaltigung gewesen! (Lebhafter Beifall und Hände* klatschen. — Ruf: Dort liegt Ihr Protest!) Ich bitte, es wird mir ein besonderes Vergnügen sein, wenn ein Klubgenosse des Herrn W i t y k das Referat über meinen Protest übernehmen wird. (Heiterkeit.) Oeffentlich, vor dem ganzen Hause, fordere ich den Herrn auf, das Referat zu übernehmen! (Zwischenrufe.) Ich will damit ja nur zeigen, daß man sich nicht auf den Standpunkt stellen darf, die einen feien weiß und unschuldig wie die neugeborenen Kinder und engelrein und die anderen voll Schuld. (Zwischenruf.) Untersuchen wir, wie es der Abgeordnete Dr. Groß beantragt hat, auf das Genaueste und Gründlichste .... (Ruf: Warum sind Sie nicht für unseren Antrag?) Darauf werde ich Ihnen sofort antworten. Es handelt sich mir darum, wo und wie untersucht werden soll. Nun, meine Herren, wozu der Streit? Was ist der große, weittragende Unterschied zwischen dem bereits gewählten Legitimationsausschuffe und dem zu wählenden besonderen Ausschuffe? Meine Herren! Hat der besondere Ausschuß auch besondere Rechte? Ich habe mit großer Aufmerksamkeit Ihren Ausführungen zu folgen getrachtet, ich wollte mich doch gerne überzeugen lassen, vielleicht wird es mir doch gelingen, meine Klubgenossen zu bewegen. Da wir nichts zu verheimlichen und zu verstecken haben, wählen wir einen besonderen Ausschuß, wenn er besondere Garantien bietet. Aber, meine Herren, gibt es denn zwei Kategorien von Kommissionen? Wir haben nur einen 8 8 des Gesetzes über die Geschäftsordnung, welcher bestimmt, daß die Kommiffionen diese oder jene Kompetenz haben und die neue Kommiffion, die wir wählen sollen, kann nicht um ein i-Tüpfelchen mehr Kompetenzen haben, als der Legitimatiousausschuß schon hat. (Lebhafter Beifall.) Das ist nicht aus der Welt zu schaffen. Entweder Sie wollen eine zweite Kommission schaffen zur Untersuchung der Wahlen, wie eine solche ja bereits vorhanden ist, dann ist die Kommiffion überflüffig oder Sie wählen eine Kommiffion, welche weitere Rechte, als fie der § 8 gibt, hätte, dann ist sie illegal und unzulässig. Tertium non dator. Dann wird mir entgegengerufen, der Ausschuß werde eine andere Zusammensetzung haben. Das ist doch eine politische Navtiiät, wie sie mir hier zum erstenmal begegnet. Reden Sie fich wirklich ein, meine Herren, daß dieses hohe Haus, selbst wenn es einen andern Ausschuß beschließt, ihm eine andere Zusammensetzung geben würde, als nach demselben Schlüssel, welchen es schon beschlossen hat? Es wird dieselbe Kommission in anderer Auflage sein und nichts mehr als das! (Lebhafter Beifall. — Zwischenrufe.) Die Kommission wird sich ebenso wieder an den Ministerpräsidenten wenden und der Ministerpräsident wird sich an den Statthalter wenden, und der Statthalter wird selbstverständlich einerlei Informationen geben. Wird sich die zweite Kommission an einen anderen Ministerpräsidenten wenden oder wird vielleicht der Statthalter ad hoc gewechselt werden, damit wir andere Informationen bekommen? Die Informationen würden um nichts mehr enthalten, als in jenen Fällen. Es wäre nichts als Zeitvergeudung. (Lebhafter Beifall.) Sie haben auf der einen Seite — betrachten Sie die Sache nur ruhig und ohne Voreingenommenheit — eine Kommission, welche sich bereits konstituiert hat, einen Ausschuß, dem alle Akten dieses hohen Hauses zur Verfügung stehen, einen Ausschuß, welcher bereits in den nächsten Tagen in voller Tätigkeit begriffen sein und das Wahlreferat erstatten kann; auf der anderen Seite soll ein dringlicher Ausschuß kommen, der noch nicht existiert und noch nicht konstituiert ist und der, wenn er gewählt wird, nichts anderes tun kann, als jenen in seiner ehrlichen Arbeit stören. Beide Ausschüsse können sich nur gegenseitig kreuzen und aufhalten und die gewünschte Aufklärung wird nicht herbeigeführt werden. Demnach erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich Ihnen aus meiner tiefsten innersten Ueberzeugung sage: Wenn Sie Arbeit verrichten wollen, wozu Sie das volle Recht und als Volksvertreter die Pflicht haben, dann haben Sie Muße und Gelegenheit, im Legitimationsausschuffe das zu tun. Sie haben dort so ausgezeichnete Vertreter, daß Sie niemand herumkriegen wird, und diese werden gewiß nicht abweichen von der einmal betretenen Bahn. Nur müssen Sie es schnell und rasch tun, dann ist in diesem Falle der gewöhnliche Ausschuß derjenige, der dringlich arbeitet, der dringliche Ausschuß aber derjenige, welcher die Sache verschleppt. (Zustimmung) Wenn ich mit voller Beruhigung sagen kann, daß der Legitimationsausschuß schnell und gründlich arbeiten wird, so schöpfe ich diese Beruhigung nicht nur aus meiner juristischen Ueberzeugung, sondern, wie ich sagte, aus der Zusammensetzung dieses Ausschusses und ans einzelnen Episoden, welche schon bei der ersten Sitzung sich ereignet haben. Da hat uns das hochgeschätzte und verehrte Ausschußmitglied, der Herr Abgeordnete Pernerstorfer erklärt: Meine Herren! Ich werde acht geben auf Euch und auf Eure emsige Arbeit und darauf, daß alles bis auf die Neige geprüft wird. Er hat sich^freiwillig zu einer Art von Staatsanwalt des Legitimationsausschusses offeriert. Ich nehme das mit vollem Danke an und füge mich dem und sage, im Gegenteil, es ist mir eine Gewähr dafür, daß wir nach außen ein glaubwürdiges Zeugnis haben werden für die Gründlichkeit unserer Arbeiten, für die Reinheit unserer Intentionen und für die Gerechtigkeit unseres Urteils. (Lebhafter Beifall.) Ich glaube, unter solchen Umständen können Sie doch, meine Herren, dem Legitimationsausschuffe die Arbeit ruhig überlassen, mit der vollen Beruhigung, daß sie schnell, gründlich und gerecht erledigt wird. Wenn, meine Herren, noch von Seite des Herrn Abgeordneten Dr. Groß hervorgehoben wurde, daß man den Richtern die Untersuchung einzelner Fälle überlassen soll, da stimme ich ihm vollständig bei; da hat er vollkommen recht. Doch andere kommen und sagen: Nein, direkte Einvernahme. Ja, meine Herren, der Richter kann unter Eid einvernehmen, vor dem Ausschüsse aber kann man sagen, was man will, und ist dafür gar nicht verantwortlich. Zu den Richtern habe ich dasselbe Vertrauen wie der Herr Abgeordnete Dr. Groß, mehr Vertrauen als zu irgend einer Kommission oder Ausschuß, denn der Richter steht auf einer höheren Warte als auf der Zinne der Partei. (Beifall)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.