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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-12 · 28 (12.7.1907) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
28 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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te 464 Nr. 28 Br. Mocb's MocbenscbrLN. Nach dieser prinzipiellen Erörterung nun zu den einzelnen Punkten der Berichtigung, in welcher dargestellt wird, wie korrekt die Justizbehörde bei und nach den Wahlen im 30. galizischen Wahlkreis ausgetreten ist. Also eS wurden nicht zwölf Personen in Rawaruska verhaftet, sondern nur neun; nicht lauter Familienväter, sondern auch fünf Minderjährige; nicht weil sie für die Wahl eines jüdischen Abgeortutetett eintraten, sondern weil sie in eine Synagoge eindrangen und dort exzedierten; sie wurden nicht nach Lemberg überstellt, weil man dem Bezirksgericht in RawarSska die Aburteilung eutzieheu wollte, sondern weil sich in Rawaruska die Menge vor dem Gerichtsgebäude zusammcnrottete und zu wenig Gendarmen zur Aufrechthaltuug der Ordnung vorhanden waren. Ein ganzer Panzer von Gründen. Daß es unter galizischen Juden auch minderjährige Familieiwäter gibt, wird wohl weiter niemand bestreiten. Daß man aber die Verhafteten i u K e t t e n l e g t e, ist ganz gewiß nicht geschehen, um ihre Gesinnungsgenossen eiuzuschüchtern. Wo legt man übrigens noch die Schuldigen nach einer unblutigen Schlägerei in Ketten? Auch nach Lemberg brachte man nicht die Verhafteten deswegen, damit ihre Familien in Augst und Schrecken geraten, sondern weil sich die Menge vor dem Gerichtsgebäude zusammenrottete. Man sieht, die k. k. Lemberger Statthalterei hat Humor. Sie bietet in ihren Berichtigungen das wohl noch selten gesehene und auch diesmal noch nicht auSgeführte Bild, wie galiziiche Juden eiu Gerichtsgebäude stürmen. Weiters wird berichtigt, daß zwei in Rawaruska wegen offiziellen Wahlschwindels verhaftete Individuen nicht infolge der Intervention des Bezirksausschußmitgliedes Krainski von der Lemberger Staatsanwaltschaft enthaftet wurden, sondern weil diese Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen zu einer Fortdauer der Haft nicht fand. Nicht berichtigt konnte werden, daß Krainski tatsächlich vorher intervenierte. Festgestellt wird ferner, daß alle mit der Wahl im 30. Wahlkreis zusammenhängenden Strafsachen an das Lemberger Landesgericht zur Vermeidung von Verzögerungen geleitet wurden, weil die Handlungen der Verdächtigten in mehreren Bezirken begangen wurden. Wir nehmen gerne die Belehrung zur Kenntnis, daß die Bezirksgerichte ein und desselben Wahlkreises, welche ortsansäßige Zeugen in kurzem Wege eiuveruehmen und ein klares Bild der Sachlage haben, das Verfahren verzögern, welches durch das Lemberger Gericht beschleunigt wird. Schließlich wird bestritten, daß der nach Belz entsendete Untersuchungsrichter Seng, der als Untersuchungsrichter gegen die rutheuischen Studenten in Lemberg eine Berühmtheit erlangt hat, vor Einvernahme der Zeugen im Bureau des Rates Goralski eine Konferenz mit Herrn Smolen und Dr. Klein abhielt. Unsere Informationen erweisen zwar das Gegenteil, aber das ist ganz unbedeutend neben der Tatsache, daß der Untersuchungsrichter Seng mit dem angeklagten Smolen öffentlich ostentativ promeniert und mit ihm im Restaurant an einem Tisch speist. Das sehen die Zeugen, die dann gegen Smolen aussagen sollen und denen sanft angedeutet wird, wie die Dinge stehen! Was hält die Lemberger Oberstaalsauwaltschaft von dieser Idylle? In Belz existiert ein Richter Krokowski, ein Manu polnischer Gesinnung und Nationalität, Vorsitzender des polnischen Volksbildungsvereines und des Bezirksvereines zur Hebung polnischer Interessen. In den Wählerversammluugen hat er zuguusten der Kandidatur des Herrn v. Starzynski eine Rede gehalten. Er war auch Obmann des städtischen Wahlkomitees in Rada narodowa. Bei ihm hat Herr v. Starzynski Quartier genommen, als er in Belz war. Diesen Richter Krokowski hat der k. k. Regieruugskommissär Smolen bei allen Wahldelikten, die zur Anzeige gebracht wurden, vom Amtieren ausgeschlossen. Nicht allein bei Delikten, die Herr Smolen in der Ausübung seines Amtes begangen hat, sondern auch bei jeneu, die der k. k. Regierungskommissär selber zur Denunziation brachte und bei welchen er bloß sich als Zeuge angeboten, hat er den erwähnten Richter von der Führung der Untersuchung ausgeschlossen. Die Strafprozeßordnung bietet zu einem solchen Vorgehen keine Handhabe, allein die Administration, das politische Beamtentum, beherrscht vollständig die Justiz. Die Anträge auf Ausschließung des Richters Krokowski wurden ihm, wie man erzählt, gar nicht zur Aeußerung vorgelegt und die Akten kurzer Hand, ohne sein Wissen und seine Erlaubnis, von seinem Tische weggenommen, ohne ihm diese Maßregel auch nur vorher zur Kenntnis zu bringen. Beweis: Akten U. 365/7, U. 412/7 und Z. 80/7. Der letztgenannte Akt ist besonders interessant, weil die Behandlung desselben von dem Richter Krokowski begonnen wurde. Der Gendarm, welcher im Aufträge S m o l e n s die Denunziation überbrachte und die Verhafteten einlieferte, wandte sich an den Richter Krokowski. Dessenungeachtet wurde ihm die weitere Amtshandlung entzogen. Krokowski ist zwar ein national gesinnter Pole und ein eifriger Anhänger der herrschenden Partei, allein als Richter vergißt er den Amtseid nicht und ist er nicht taub für die Stimme des Gewissens; deswegen konnte ihn der k..k. Regierungskommissär Smolen nicht brauchen. Der Richter Krokowski hat im Monate März um einen Urlaub angesucht, weil er sich einer Kur unterziehen sollte. Er erhielt damals keine Erledigung, aber gegen Ende Juni wurde ihm plötzlich ein zweimonatlicher Urlaub bewilligt und der Gerichtsvorstand, ohne sich mit ihm über die Zeit des Urlaubsantrittes in Rücksicht der Dienstverhältnisse zu verständigen, dekretierte, daß der Urlaub am 1. Juli sofort zu beginnen habe. Am 2. Juli erwartete man nämlich den Lemberger Untersuchungsrichter in Sachen der Wahlverbrechen Smolens. Krokowski wurde vorstellig, daß er nicht in der Lage sei, den Urlaub sofort anzutreten, da er noch nicht die nötigen Geldmittel habe, sie erst später bekommen könne, die Kur in der 2. Saison die teuerste sei, und ihn noch andere Rücksichten daran hindern, sofort den Urlaub anzutreten und er seinen Urlaub in Belz, ohne einen Kurort aufzusuchen, zubringen müßte. Alle diese Vorstellungen blieben ohne Erfolg. Seine Erklärung, daß er seinen Urlaub nicht antreten will und zu amtieren gesonnen ist, wurde nicht zurKenntnis genommen, und als K r o k o w s k i die Amtsstücke erledigen wollte, wurde ihm vom Kanzleipersonal erklärt, daß der Bezirksvorstand dem Personale verboten habe, dem Richter behilflich zu sein. Der Richter ließ sich von seinem Arzte genau untersuchen und dieser fand ihn diensttauglich. Aus Rücksichten des Dienstes hätte dieser Richter erst viel später seinen Urlaub antreten sollen. Jetzt amtieren in Belz statt vier Richter bloß zwei, trotzdem die Ferien noch nicht eingetreten sind und vom 21. Juli wird nur einer amtieren. Im abgelaufenen Jahre war eben diesem Richter der Ferialurlaub erst im September bewilligt, um diesen Mangel zu decken. Allen Respekt vor der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Lemberg. Allein Herr Smolen in Belz ist in Galizien der ungleich Stärkere! Herr Smolen begeht Verbrechen auf Verbrechen, weil er sich vor der Justiz sicher weiß. Er und sein Bezirkshauptmann in Sokal sind die Oberherren der Justiz, welche sich in Galizien zur elenden Magd der Politik und Administration erniedrigt; gewiß nicht freiwillig, aber unter dem Zwange der korrumpierten Verhältnisse, welche stärker sind als der Wille der Einzelnen. Als dem Smolen mitgeteilt wurde, daß der Wähler Samuel Selzer seinen Stimmzettel nicht mit der Stampiglie Starzynski stempeln lassen wolle, begab er sich sofort in Begleitung einiger Polizisten in das Schanklokal Selz er s, ließ dort alle Gläser und andere Gegenstände einpacken, schickte sie ins Gemeindeamt und nahm Selzer die Schankkonzession, die er seit langen Jahren besaß, weg.

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