Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 28 (12.7.1907)
- Date
- 1907-07-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 28 Dr■ JahrgangXXIV Zentralorgan für die gesamten Unteressen des Judentums. IM Wim, 12. Juli 1907. JBrscbeint jeden Freitag. Brief-Adreffe: Wien, EX/3» ÄSerggasse 39. Telegramm-Adreffe: LlocL's MocLenscbrtft. MUen. D---« Drxugspcri« für Sellerrrirs»: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Äür's Ausland: Halbjährig IO Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petttzetle 24 Heller. %- ... ft S-S R. ft. Postsparftsgen-Nrnk G l e a r t n g - ü e r ft e b t Nr. 810.976. Redaktion und Administration: wir» IX/I. JBerggasse Mr. 39. Telefon Nr. 14.847 ©-ft Inhalt: Leitartikel: Nur der § 19? — Aus den Verhandlungen des Parlaments. — Korrespondenzen: Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Kultusvorstandes. 20.000 Kronen Belohnung! Beschimpfung der galizischen Juden. Halbastatisches aus einem rumänischen Regiment. Zum Bielitzer Parteitag. Ausweisung österreichischer Staatsangehöriger aus Preußen. Interpellation des Abgeordneten Dr. Straucher, betreffend die Strafsache des Leopold Hilsner. Interpellation des Abgeordneten Dr. Straucher betreffend die Entführung der Gelle Faß. Hofrat Professor Dr. Fuchs. Die Bedrohungen der Juden in Odessa. Die Frage der Gleichberechtigung der Juden im finnländischen Landtag. Jerusalem. Ein neuer jüdischer Peer. — Vermi,schtes: Kranzablösungssvenden zugunsten der Chewra-Kadischa in Wien. — Ministerialrat Siegmund «onnenschein. Wien. Wiener Akademische Antiduelliga. Königgrätz, Prag, Dux, Pohrlitz, Baden, Rom. — Feuilleton: Ehajim auf der Jeschibah. — Nene Bücher. — Briefkasten. — Inserate r Nur der § 19? Eine Antwort auf die Berichtigung der k. k. Lemberger Oberstaatsanwaltschaft. Die lauten Anklagen, welche wir in der breitesten Oeffentlichkeit gegen eine Reihe von Personen in staatlichem oder Privatoeruf wegen der unerhörten Verbrechen bei den letzten Reichsratswahlen in Galizien erhoben hatten, die Anklagen, welche uns bei normalem Zustand von Beamtenehre und Beamtenmoral in den betroffenen deutlich bezeichneten Kreisen entweder die erhoffte gerichtliche Genugtuung gebracht hätten oder eine lange Haft — sie haben denn doch endlich ein Echo geweckt. Ein leises, ein kaum vernehmbares Echo. Man hat in unserer letzten Nummer die Berichtigung gelesen. Wir erlauben uns nun heute, der Berichtigung unsere Meinung anzufügen. Nicht etwa, um ihren Eindruck zu verwischen, denn einen solchen macht die amtliche Zuschrift gar nicht, welche aus der schwerwiegenden Hauptfrage nach den Kapilalverbrechern nur die Zusatzfrage der Justizanwendung heraushebt und einige gerichtstechnische Maßnahmen in das Licht stellt, in dem sie sie gesehen haben will. Es ist, als ob mitten im Gewehrfeuer eine schwach geladene Pistole losgegangen wäre. Nichtsdestoweniger müssen wir feststellen, daß es der Lemberger k. k. Oberstaatsa n w a 1 t s ch a f t in den 46 Zeilen, mit welchen sie unsere von Anklagen strotzende Artikelserie ihrerseits beantwortete, keineswegs gelungen ist, die rechtliche Grundlage unserer Ausführungen zu erschüttern. Wir wollen mit Vergnügen zugeben, daß die Berichtigung bis auf einen minder wichtigen Punkt wahre Tatsachen enthält, aber es gibt eben Beweise, durch die nichts bewiesen wird. Ob sonderbar oder nicht — die Berichtigung hat uns aufrichtig gefreut, sie hat uns einen gewissen Trost und Zuversicht gebracht. Vor allem die Sicherheit der Tatsache, daß die zuständige Oberstaatsanwaltschaft gelesen hat, welch schwere Anklagen wir gegen hohe staatliche Funktionäre in Galizien erhoben haben. Zwischen den Zeilen der Berichtigung ist das Zugeständnis eingeschloffen, daß man an maßgebender Stelle zur Kenntnis genommen hat, daß wir den Bezirkshauptmann von Sokal. den k. k. Regierungskommissär Smolen in Belz des Mißbrauches der Amtsgewalt, der Gewalttätigkeit und der Erpressung beschuldigten. In der Erfahrung nun, daß die galizische oberste Auklagebehörde alles Nötige erfahren hat, schütteln wir verwundert unseren österreichlschen Staatsbürgerkopf. Wie ist denn das eigentlich, wenn mau kaiserliche und königliche Beamte als „Verbrecher" hinstellt und die Staatsanwaltschaft schickt einem eine Berichtigung als Quittung darüber, daß sie die schweren Beschuldigungen erfahren hat? Schweigt sie da immer, schreitet sie niemals ein? Wir haben auf soviel unverdiente Sanftmut, auf eine so herzbewegende Liebenswürdigkeit wahrhaftig nicht gerechnet. Wir haben lange Anklageschriften erwartet und erhalten kurze — Berichtigungen. ütfr haben gesündigt, wir haben schwer gesündigt. Ganze Seiten des Gesetzbuches fallen uns zur Last, und was noch mehr ist, wir verharren in unserer Verstockung trotz Minister Bienerth. An dem Tage, an welchem die Schlachta im Parlament das Meisterstück ihrer Verdrehungskunst lieferte., an welchem sie die Sprache znm ärgsten Dirnendienste zwang und skrupellos in der Wahrheit bei dem Unbeteiligten den Anschein zu erwecken wußte, als wären die galizischen Schlachtawahlen nicht Orgien des Verbrechens gewesen, an diesem Tage des Gerichtes ohne Urteil saß der Minister des Innern am Verteidigertische. Ganz in Abrede stellen konnte er die von den oppositionellen Parteien nachgewiesenen und trotzdem romanhaften Betrügereien nicht — dazu waren es zu viele. Aber er gab ihnen andere Väter, er stellte sie als das Werk von kommunalen Amtsträgern und Beamten hin. Natürlich waren auch diese im Bunde der Bande. Wir haben ja auch einem von dieser Sorte, dem Vizebürgermeister Kogut eine Ehrenkette um den stolzen Nacken gehängt. Aber keine offizielle Erklärung kann uns zu einem Widerruf unserer Behauptungen gegen Smolen und Genossen bringen. Das sind Organe des Ministeriums des Innern, sie wurden öffentlich und wiederholt auf das Schärfste gebrandmarkt, die Behörden haben Kenntnis davon, und es wird wohl nichts übrig bleiben, wenn die Autorität nicht dem Spotte anheimfallen soll, als gerichtlich einzuschreiten.