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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-05 · 27 (5.7.1907) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
27 (5.7.1907)
Date
1907-07-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 27 m. Llocb's Mocdenscvrin. Seite 443 zügliche Dienste leisten, denn das Bibelwort ist überaus reich an Beziehungen. Man muß nur verstehen, zwischen den Zeilen zu lesen, die oft nur leise angedeuteten seelischen Prozesse nachzuempfinden, aufzudecken und plastisch' auszuprägen. Jetzt ist viel die Rede von der Wünschelrute, mit deren Hilfe man in den Tropen, unter dem Wüstensande, unter allen Oberschichten Quellen, reines, klares, jungfräuliches Wasser findet. Eine solch homiletische Wünschelrute besitzt Maybaum, mit deren Hilfe er Quellen bohrt. So hat er das kleine israelitische Mädchen in der Gefangenschaft, das im biblischen Berichte wie ein Veilchen im Verborgenen blüht, förmlich entdeckt und deren Rolle ins helle Licht gerückt. Welch feine Psychologie verrät die Erklärung, daß dem König Ahasver in jener bedeutsamen Nacht deshalb der Schlaf floh, weil ihn „vielleicht die ungewöhnliche Auszeichnung beunruhigte, mit der die Königin seinen Günstling Haman behandelte". Aus der Fülle feinsinniger Bemerkungen seien nur wenige hervorgehoben: Asasel war kein Dämon, sondern ein Unhold; die Rolle Esther ist mehr eine politische als religiöse Urkunde und die Uebersetzung des Anfangswortes des 3. Verses, III. B. Mos., Kap. XIX mit „Mann", wodurch die frühere Autoritätsstellung der Eltern sinnig beleuchtet wird. Und zu welch ungeahnten Ergebnissen Maybaum durch die Verwertung des Midrasch gelangt, zeigt am besten der Hinweis auf Elischeba. Hierdurch erscheint die Katastrophe bei der Priesterweihe der Söhne Ahrons als Frucht verkehrter Erziehung, als Opfer mütterlicher Eitelkeit. Die Predigt über das Martyrium der Verketzerung geht von einer Bemerkung Akibas aus und gehört zu den genialsten Schöpfungen unserer homiletischen Literatur. Die vorliegende Sammlung enthält auch eine Anzahl überaus gediegener Kasualreden. Als Widmung dient die Rede, die bei der Trauerfeier für Frau Emilie Maybaum, die eine aufopfernde philanthropische Tätigkeit entfaltete, gehalten wurde. Die Reden auf bedeutende Männer des deutschen Israel, sowie die Weihereden und Ansprachen liefern reiche Beiträge zur Kenntnis der Geschichte der ersten deutschen Gemeinde, sowie der segensreichen Wirksamkeit des allverehrten Verfassers. Die Reden, die er bei seinem Amtsjubiläum gehalten und die aus jüngster Zeit stammen, zeigen deutlich, wie ihm das Glück zuteil ward, beständig zu wachsen und doch im Wachsen und auf der Höhe stets sich selbst treu zu bleiben. In Maybaums Predigten und Schrifterklärungen gibts kein Wortgeklingel, wohl aber einen Reichtum kräftiger und herrlicher Gedanken. Aus dem Füllhorn derselben seien hier etliche Geistesfunken mitgeteilt, die es verdienten, „geflügelte Worte" zu werden. Ohne Menschendienst kein wahrer Gottesdienst. — Die größte Strafe für ein ungebührliches Verlangen ist seine Erfüllung. — Nicht in der Menge der Güter liegt das Glück, sondern in der Art, wie wir sie erwerben. — Es braucht nicht jedes weiße Haupt sogleich auch ein weises Haupt zu sein. — Ein jeder will alt werden, aber keiner möchte alt sein. — Wir wollen über den Streit, wer zuerst die reinste Liebe verkündet hat, ihre Uebung nicht vernachlässigen. Wir vernehmen in den Predigten Maybaums den Pulsschlag des Lebens und finden durchwegs die hehrste Gesinnung. Da ist kein Poltern, kein hohles Pathos, wohl aber abgeklärte, reife, echt priesterliche Milde. In diesen Reden weht Höhenluft, feiert das moralische Empfinden wahre Triumphe. Einer solchen Prophetennatur und Dichterseele ist es gegeben, schöpferisch das Streben zu beeinflussen, gegen Unglauben, Bildungshochmut und Jdeallosigkeit erfolgreich anzutämpfen und die Herzen für unsere Erbgüter aufs Neue zu erwärmen, x Dr. H o f m a n n, Reichenberg. Vom Aabrmarkt des Lebens. Zur Anstellung von Ausländer« als Rabbiner in Oesterreich. Die wiederholt vorkommende Wahl eines deutschen Staatsangehörigen zum Rabbiner einer österreichischen Kultusgemeinde macht die Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Betreffenden notwendig (8 10 des Gesetzes vom 21. März 1890, Nr. 57 R.-G.-Bl.) betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältniffe der israelitischen Religionsgesellschaft). Es ist vielleicht nicht ohne Jntereffe, einige hierbei in Betracht kommende Fragen zn erörtern. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird in der Regel davon abhängig gemacht, daß der Petent nebst Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Erforderniffe (Eigenberechtigung, Unbescholtenheit, hinreichende Erwerbssähigkeit oder entsprechendes Vermögen, Zuficherung des Heimatsrechtes von Seite einer österreichischen Gemeinde für den Fall der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft) die Entlaffungsurkunde aus seinem bisherigen Staatsverbande beibringt, beziehungsweise eine Bestätigung der kompetenten Behörde über den Verlust des früheren Staatsbürgerrechtes. Eine Ausnahme hiervon gilt gegenüber Deutschland, da im Verhältniffe zwischen Deutschland und Oesterreich die Naturalisation der beiden Staatsangehörigen von dem Nachweise der vorherigen Entlaffung des Aufzunehmenden aus seinem bisherigen Staatsverbande nicht abhängig ist (Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 33. September 1903, Z. 27.427). Ob ein in den österreichischen Staatsverband Aufzunehmender seine Wehrpflicht in Deutschland erfüllt hat oder nicht, wird von der österreichischen Behörde nicht untersucht. Für sie ist der § 11 des Wehrgesetzes maßgebend, wonach der im wehrpflichtigen Alter aus einem auswärtigen Staate in die Monarchie Einwandernde und daselbst das Staatsbürgerrecht Erwerbende die seinem Lebensalter entsprechende Wehrpflicht zu erfüllen hat, ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Weise er seiner Wehrpflicht in seiner früheren Heimat nachgekommen ist. Für einen Rabbiner, der bisher deutscher Staatsangehöriger war, hat dies keine andere Bedeutung, als daß er nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zur Stellung aufgefordert und im Falle seiner Affentierung nach 8 31 des Wehrgesetzes während seiner Dienstpflicht in der Evidenz der Ersatzreserve geführt wird und im Mobilifierungsfalle innerhalb seiner Dienstpflicht zum Seelsorgedienst verwendet werden kann. Schließlich sei noch bemerkt, daß bei Einbürgerungsgesuchen von Rabbinern, gleichwie von evangelischen Geistlichen, nicht wie sonst die politische Landesbehörde entscheidet, vielmehr die Entscheidung des Ministeriums des Innern einholt, welches wieder mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht das Einvernehmen pflegt. Brünn, Juni 1907. Dr. Richard Fialla. Eine französische Rabbinerversammlung. Am 11. Juni und an den beiden folgenden Tagen hat der französische Rabbinerverband seine Generalversammlung abgehalten. Es waren 37 Rabbiner anwesend. Deutsche Fachblätter bringen über dieses bedeutsame Ereignis nachfolgenden Bericht: In dem Konsistoriumssaal des lempls der rus äs ls Vietoirs fanden vom 11. bis 13. v. Mdie Verhandlungen des ersten französischen Rabbinerkongreffes statt. Derselbe machte, um es gleich von vornherein zu sagen, einen durchaus erfreulichen Eindruck, schon durch die große Zahl der Besucher. Es waren 37 Großrabbiner und Rabbiner — also fast das ganze französische Rabbinat — anwesend, und fast alle Abwesenden hatten sich entschuldigt. Außerdem haben die Großrabbiner von Parma, Bologna und Brüssel teilgenommen. Auf der Tagesordnung stand die Bildung einer Union der Rabbiner von Frankreich und Algier, die durch einen Ausschuß, zusammengesetzt aus den Großrabbinern des Zentralkonfistoriums und durch sechs gewählte Mitglieder, vertreten werden soll. Die Beschlüsse der

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