Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 26 (28.6.1907)
- Date
- 1907-06-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seit’ 424 Dr. Bloch's WochenjchrM. N.c 26 sehen haben, wie der Regierungskommissär Smolen einem Jungen den Auftrag erteilt hat, die Sturmglocke zu läuten. Durch all diese Vorgänge wurde die große Mehrheit der Bevölkerung gezwungen, von der Wahlhandlung sich fernzuhalteu,das Wahlrecht nicht zu reklamieren, um gefährlichen Kousiitten mit dem gewalttätigen Smolen auszuweichen. Für alle diejengen aber, welche aus den angegebenen Gründen dem Wahlakt fernblieben, in der Wählerliste indeß eingetragen waren, wurden von unberechtigten Personen die Stimmen abgegeben. . Die Verteilung der Stimmzettel spottet jeder. Beschreibung. Hunderten und hunderten ruthenischer Wähler, wAche in der Wählerliste eingetragen waren und trotz der Schreckensherrschaft den Mut fanden, Legitimation und Stimmzettel zu verlangen, wurde die Ausfolgung hartnäckig verweigert. Wir bitten hierüber einzuvernehmen die Wähler Dr. K u n c-i rm W i n n i c k i, C h m i e l o w s k i, sämtliche in Räwaruska. Die ausgegebenen Stimmzettel aber wurden sofort mit einer Stampiglie „Starzynski" versehen. Einige Wähler in Belz hatten den Mut, die Annahme solcher Stimmzettel zu verweigern, so der Wähler Samuel S e l z e r, dem dafür sofort das Schanklokal gesperrt wurde. Ebenso der Uhrmacher Altmann, dem sein Geschäftsladen gesperrt röürde. Erst als A l t m a n n den gewünschten Stimmzettel auuahm, wurde die behördliche Verfügung zurückgezogen. Aehnlich ergingt es den Wählern Marcus und F i s ch e l Gerstenfe l d, die verhaftet wurden, sowie den Wähler Josef Tolkes Vor dem Wahllokal wurden alle Wähler bei Strafandrohung gezwungen, die Wahlzettel vorzuzeigen, ob dieselben mit dem Namen Starzynski versehen sind. Als dem Regieruugskommissär Smolen die Mitteilung zukam, daß die Wähler Alter Gr oder und sein Sohn ihre auf Starzynski lautenden Stimmzettel geändert hätten, wurden sie aus demBette geholt, dem Herrn Regieruugskommissär Smolen vorgeführt, damit er die Stimmzettel kontrolliere. ° In Sokal ließ der Herr Bezirkshauptmann die Stimmzettel in Begleitung eines Vertrauten des Rabbiners verteilen, damit durch das »gütige Zureden" dieses Vertrauten die Wähler die Stimmzettel mit dem gedruckten Namen Starzynski annehmen sollen. Dieses „gütige Zureden" gewann aber allmälig die Gestalt ärgster Gewalttätigkeit und Drohungen uud infolge einer gerichtlichen Anzeige wurden die Herren „Vertrauten" des Rabbiners verhaftet. Da intervenierte der Herr Bezirksmarschall Dr. K r a i n s k i beim k. k. Laudesgericht zu Lemberg, es kam der telegraphische Befehl, diese Wahlmachrr frei zu gebe» und so wurden denn wiederum die alten Stimmzettel mit dem Namen Starzynski verteilt. ' Einige Leute haben sich trotz alledem entschlossen, ihre Stimmzettel zu ändern und den Namen des oppositionellen Kandidaten darauf zu schreiben, da man ihnen gesagt hatte, daß.am Wahltage es niemand erfahren kann, für wen eine Stimme abgegeben wird. Als jedoch die ersten zwei oppositionellen Wähler Wolf Lauterpacht und Abisch Frankel ün Sokal ihre Stimmen abgegeben haben, hat der Vorsitzende der Wahlkommission in Sokal Herr Z b ij e w skr d re Z e t t e l g e ö f s n e ü Erschrocken liefen die zwei Wähler hinaus und schrien den vor dem Wahllokale stehenden Wählern zu, daß die Wahlzettel geöffnet werden. Es entstand dadurch eine Panik unter jenen Wählern, die den Namen Starzynski zugunsten des oppositionellen Kandidateü auf dem Stimmzettel geändert hatten. Alle liefen davon, wurden aber zurückgetrieben und mußten unter Bewachung ihre Stimme für Professor Starzynski abgebeu. Den. Wähler Lauterpacht aus Sokal hat sogar ein Gendarm bis zur Urne begleitet, um darauf zu achten, daß er unterwegs den Stimmzettel nicht Umtausche. Dafür blieb der Bezirkshauptmann in Sokal während der Mittagspause allein im Wahllokal bei der Urne, die nur mit seinem Siegel versehen war und hütete die „Reinheit" der Wahlen. . Das Gesuch jüdischer Wähler und des jüdischen Wahlkomitees um Zulassung von Vertrauensmännern zum Wahlakt wurde nicht erledigt. Erst am 9. Juni erhielt unser Parteigenosse Herr Dr. Jakob Behr in Rawaruska den Bescheid des Bezirkshauptmannes von Sokal, mit welchem das Verlangen um Zuziehung von Vertrauensmännern mit der Begründung abgelehnt wird, „da im Sinne des § 23 al. 4 der Wahlordnung, Vertrauensmänner vorzuschlagen, nur eine bei der Wahl sich bewerbende Partei berechtigt ist, die k. k. Bezirkshauptmannschaft aber keinen Grund hat, Dr. I. Sam. Bloch oder das jüdische Wahlkomitee als Wahlpartei im Sinne des zitierten Paragraphen anzusehen." In diesem originellen Bescheid heißt es überdies zum Schluffe: „Gegen diesen Bescheid steht das Recht der Berufung an die k. k. Statthalterei durch die hiesige Bezirkshauptmannschaft binnen drei Tagen von dem der Zustellung folgenden Tage an gerechnet zu. Der Bezirkshauptmann Swiedzicki w. p." Die Zustellung aber erfolgte, wie erwähnt, erst am 9. Juni, somit 17 Tage nach der Wahl, wodurch wir natürlich um das Recht der Berufung betrogen wurden. Der Vorsitzende der Wahlkommission in Belz Doktor Klein hat den gegen die Oeffnung der Zettel protestierenden Wählern zugerufen, daß es ihm erlaubt worden sei, die Stimmzettel zu lesen. Am Wahltage wurde von den Agenten des Kommissärs Smolen die Nachricht ausgesprengt, daß der Kandidat Dr. Bloch wegen M a j e st ä t sbeleidigung verhaftet wurde. Zeuge Med.-Dr. Frostig in Belz. Gewählt wurde in Belz nur sechs Stunden. Es fanden sich in der Wahlurne aber zirka 1300 Zettel, obwohl es technisch unmöglich ist, daß in einer Minute mehr als zwei Wähler ihre Stimme abgegeben, also in sechs Stunden 720 Wähler. Zur Stimmabgabe für jene Wähler, welche infolge des Schreckensregimentes sich fernehielten, wurden minderjährige Personen mißbraucht, wie z. B, die Jungen Moses Leib Groda, Schulim Beer, Moses Leib . Lasser, Mordche Ela Rubin, Nechemnio Grüner, Heinach Gerstenfeld, Israel Hersch Lasser und Baruch Silbermann. Die Wähler, welche sich weigerten, für Starzynski zu stimmen und sich lieber fernhielteu, wurden, soweit sie dem Machtbereich des Regierungskommissärs zugänglich waren, mit schweren Strafen bedroht. Zeugen Josef Zarski Stefana, Schulem Friedmann, Salomon Tolkes, Schmelke Zlatkes. Letzterer erhielt vom Regierungskommissär, bezw. in seinem Aufträge Legitimation und Stimmzettel für einen Wähler Josef Stein, der bereits seit sechs Jahre tot ist. Weitere Beweise für den Amtsmlßbrauch dieses Regierungskommissärs und des Herrn B ez ir ks h a u p tm a.n n es von Sokal erliegen in den Strafakten Nr. 1394/7 im k. k. Landesgericht in L e m b e r g, w e l ch e s di e-U nt ersuch ung gegen den Bezirkshauptmann in Sokal und Genossen führt. Nicht anders war der Vorgang in Zolkiew. Auf zirka zwanzig Schritte vor dem Wahllokale, an einem Orte, welchen jeder Wähler zum Wahllokale passieren mußte, errichtete der Magistrat ein Agitationslokal, in welchem ihr Amt bekleideten: der Bürgermeister, der Polizei-Inspektor Richmann, der Magistratssekretär Mankorski u. dgl., während draußen quer durch die Straße vom Magistrate bezahlte Individuen ausgestellt waren, um jeden vorübergehenden Juden ins