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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-06-07 · 23 (7.6.1907) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
23 (7.6.1907)
Date
1907-06-07
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 23 Dr. Blocb s Mocvenscvnn. Seite 387 merkt, was wir in nuferer erwähnten Besprechung hervorgehoben haben. So daß (s. 69) statt Ben Seb Sirachs Uebersetzung die Cambridger Fragmente hätten erwähnt werden müssen, die jeder Student in der Strackischen Ausgabe haben kann, ferner wäre die Quelle der gaonischen Responsen im Mordochaj anzugeben. Man muß ja anerkennen, daß der Verfasser viel Fleiß anwendet, aber den lange gehegten Wunsch, ein wissenschaftliches Lexikon zum Talmud geliefert zu haben, kann ein Einzelner nicht erfüllen, gar viele Arme und Geister müssen fich zu einem solchen Werke vereinen. Uebrigens hoffen wir, daß die nächsten Hefte auch der Methode und den wissenschaftlichen Forderungen mehr entsprechen werden. Jamnitz, den 22. Mai 1907. Rabbiner Dr. A. M a r m o r st e i n. Phönikische Sprachlehre und Epigraphik. Für das Selbststudium leichtfaßlich und übersichtlich dargestellt von I. Rosenberg, Professor für moderne und semitische Sprachen, Wien und Leipzig, Hartlebens Verlag, 1907. Der Verfasser vorliegender Arbeit ist unermüdlich tätig, Methoden ausfindig zu machen, durch die es ermöglicht würde, breiteren Massen des gebildeten Publikums, das die semitischen Sprachen nicht zum Berufs- und Brotstudium gewählt hat, das ganze Gebiet der orientalischen Sprachen und Literaturen zugänglich zu machen. Durch seine Veröffentlichungen der Sprachlehren des Samaritanischen, Neusyrischen, Assyrischen; durch seine verbesserte Neuausgabe der arabischen Sprachlehre von Manasewitsch hat sich der Verfasser um die Verbreitung der Kenntnis der orientalischen Sprachen Verdienste erworben, die nicht genug hoch anzuschlagen sind. Vorliegende Arbeit gehört ebenfalls in dieses Genre, hat aber noch den Vorzug vor den anderen, daß sie durch den übermäßigen Raum, den sie der Epigraphik reservierte, zur Klärung mancher bis heute noch ungelöst gebliebenen Frage in Bezug auf die Entzifferung altphönikischer und punischer Inschriften wesentlich beiträgt. Man vergleiche nur beispielsweise den Streit, der über die phönikischen Inschriften im britischen Museum. Platte I, Nr. 2 und Platte IX, Nr. 2« zwischen Vaux und Frank einerseits und zwischen Äbbs Barges und de Saulcy andererseits entbrannt ist. (Revue Archeologique 1346, tom. III, p. 633; S. Ewald, Biblische Jahrbücher 1859—60, p. 141), so daß sogar der Baäl-Hamon (jan bjp) mit Bel-Samen (D'aw bya) identifiziert wird, was doch gewiß auf eine irrtümliche Verwechslung des Wortes sams Sonne (aas?) mit dem Worte ZarneniHimmel (aaa) zurückzuführen ist. Ein Irrtum, der insoferne zu entschuldigen ist, als daß Mim und Zini des Phönikischen, zumal auf alten Inschriften, sich sehr ähnlich sind. Allerdings beruht auch die Tradition Lel-sainen wie sie Plautus bringt (Biber äe prornissis et praeälctionibus Th. III. C. 38, 44) auf einem Irrtum. Durch das tiefere Verständnis der phönikischen Epigraphik könnten alle Jrrtümer richtiggestellt und so manches Geheimnis, das seinen dunklen Schleier über so manche phönikische Inschrift wirft, gelüftet werden. Diesem Bedürfnis trägt der Verfasser vorliegender phönikischer Sprachlehre voll und ganz Rechnung. Allerdings hatten wir gewünscht, daß das Vokabularium etwas reichhaltiger sei. Es hätte z. B. den Raum nicht übermäßig erweitert, wenn neben »gubul« — Grenze auch »gibt« oder »gibla« Byblus (phönikische Hauptstadt) berücksichtigt worden wäre, um zu zeigen, daß sie alle eine gemeinsame hebräische Wurzel hm haben. Denjenigen, der den Zusammenhang der altjüdischen Geschichte und Sprache mit der der Phönizier nicht kennt, verweisen wir auf Jos. 13, 6. I. K. 15, 20; Jes. 13. 5; I. K. 7, 13-50; II. K. 25, 13; II. Ehr. 4, 16; Ez. 27, 4, wo Tarsis für Tyrus gebraucht wird, wo "112t an Stelle wäre. Dem Studium des Arabischen wenden die modernen jungen Rabbinen, welche den Ruf „Gelehrter" erwerben wollen, ihre ganze Aufmerksamkeit zu, eine erfreuliche Tatsache, die mit Freuden auch begrüßt werden muß. da die gründliche Kenntnis und das Verständnis der mittelalterlich jüdisch-arabischen Philosophie die Kenntnis des Arabischen voraussetzt. Aber ebenso notwendig es für einen modernen Rabbiner ist, sich mit den genannten Studien zu befassen, so darf auch mit zwingender Notwendigkeit von dem jungen modernen Rabbiner die Kenntnis des Phönikischen gefordert werden, da er dadurch erst in dle.Lage versetzt wird, die heilige Schrift richtig zu verstehen. In der phönikischen Sprachlehre von I. Rosenberg haben wir einen ausgezeichneten Wegweiser, der uns das Labyrinth der Phönikischen Katakomben erschließt. Virovitica. Rabbiner Dr. Kaufmann. Löbliche Redaktion! Gestatten Sie mir, zu konstatieren, daß in den im Jahre 1863 erschienenen 7. Buch von Grätz Geschichte der Juden der Verfasser der alfonfinischen Tafeln so genannt wird, wie ich geschrieben habe. Auf S. 137 ist dort nämlich zu lesen: »Der König nannte sogar einen Synagogenvorbeter von Toledo „seinen Weisen". Es war dies Don Zag (Isaak) Jbn-Said (Sid) . . . Alfonso beauftragt diesen Borbeter Don Zag, astronomische Tafeln anzulegen usw." (S. dazu dort die Note 6.) Wenn in meinem Artikel statt Jbn — Jbr stand, was ich selbst beim Lesen gar nicht bemerkt habe, so war das selbstverständlich ein Druckfehler. — Gelegentlich stelle ich eine wirklich vorhandene Ungenauigkeit in meinem Artikel richtig. Das in demselben genannte Werk des Professor Gomperz ist nicht „die griechischen Denker" sondern »Griechische Denker" betitelt. Königl. Weinberge. Hochachtungsvoll Rabb. Stark. Neue Bücher. Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden. Herausgegeben vom Bureau für Statistik der Juden, Berlin-Halensee, Westfälischestraße 46. Redaktion: Doktor Arthur Ruppin, III. Jahrgang. Heft Nr. 6. Juni 1907. Inhalt: I. Abhandlungen. 1. Dr. Arthur Ruppin, Berlin: Die Juden in Rumänien. 2. CarlvonTyszka, München: Die jüdische Bevölkerung Münchens nach dem Stande vom 1. Dezember 1905. 3. Dr. Elias Auerbach, Berlin: Bemerkungen zu Fischberg's Theorie über die Herkunft der blonden Juden. II. S t a t i st i s ch e s A r ch i v. Jüdische Reichsratsabgeordnete in Deutschland. Konfession der Taubstummen in Bayern., Besuch der Volksschulen im Königreich Sachsen. Ehetrennung in den Jahren 1901/04 in Ungarn. Frequenz der Mittelschulen in Ungarn im Jahre 1904. Zahl der Juden in Elsaß-Lothringen. Ergebnisse der Volkszählung in Luxenburg. III. Literatur. Maurice Fishberg: Materials for the phisical Anthropology of the eastern european Jews. D r. Alexander Dietz: Stammbuch der Franlfurter Juden. R. Gonnard: L’Emigration europiöenne an XIX. siede. I. Schipper: Anfänge des Kapitalismus bei den abendländischen Juden. Paul Mombert: Studien zur Bevölkerungsbewegung in Deutschland. Biblia Hebraica. Mitteilungen zur jüd. Volkskunde, III. Jahrgang Heft 2. Kundmachung. (Katharina und Lazar Goldstein'sche Stiftung.) Am 15. Oktober 1907 gelangen die verfügbaren Interessen der Katharina und Lazar Goldstein'schen Stiftung im Betrag» von X 1998 an fünf hilfsbedürftige Witwen ans dem Zivilstande in der Weise zur Verteilung, daß drei Witwen mosaischer und zwei Witwen einer christlichen Konfession je der fünfte Teil dieser Interessen eingehändigt wird. Auf die Stiftung haben dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte Witwen aus dem Zivilstande von nachgewiesener tadelloser moralischer Haltung, deren Ehemänner in der Zeit vom 16. Juli 1906 bis 15. Juli 1907 ohne Hinterlassung einesVermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbinats- und Lehrerstande ang^hört haben. Anspruch. Bei gleicher Dürftigkeit haben jene Bewerberinnen den Vorzug,' welche die größere Anzahl unversorgter Kinder besitzen. Bewerberinnen haben ihren Gesuchen den Totenschein des Gatten, den eigenen Geburts-, den Trauungsschein, die Geburtszettel der Kinder, ein von der k. k. Polizei-Direktton in Wien ausgestellte- Sittenzeugnis, den abhandlungsbehördlichen Bescheid, daß die Verlassenschüft ihres verstorbenen Gatten armutshalber abgetan wurde, endlich ein legales Armutszeugnis beizulegen. Zur Einbringung der in der vorstehend bezeichneten Weise belegten, im Einreichungsprotokolle der Magistrats-Abteilung XIII zu überreichenden Gesuche wird hiemit der 31. Juli 1907 als Einreichungstermin bestimmt. Auf später überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen werden. VomMagistrate der k. k. Reichshaupt-undResidenzst adt Wien, am 31. Mai 1907.

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