Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-05-24 · 21 (24.5.1907) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
21 (24.5.1907)
Date
1907-05-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021710-3021732--16402-3041220
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 21 Dr J5iocD 3 Mlocvenscvrm. Seite 349 Ich habe die Ueberzeugung, daß die Maßregelung des Herrn Dr. Cohn zum Schaden des gesamten Judentums ausfallen wird, und habe diese meine Auffassung auch in jener Kommiffionssitzung, welche sich mit der Affaire Cohn zu befassen hatte, unverhohlen und nachdrücklichst zum Ausdruck gebracht, ohne mit meiner Anschauung durchdringen zu können." Als einziger Gegner trat ein Rechtsanwalt Dr. Stein auf, der von unzufriedenen Eltern gesandt war, um dagegen zu protestieren, daß Herr Dr. Cohn den Sohn des betreffenden Hauses zum selbstbewußten Juden gemacht habe. Glücklicherweise gelang es sofort den Herren Direktor Lichtenstein und Doktor Rosenkranz, den Rechtsanwalt dem Gelächter der Versammlung preiszugeben, wie er es verdient hat. Tatsächlich wurde festgestellt, daß die meisten Glieder jener unzufriedenen Familie getauft find und daß Dr. Cohn nichts anderes getan habe, als einen schließlich doch nur zur Taufe erzogenen Jungen dem Judentum zurückzugewinnen. Ungeheuren Jubel entfesselte der nächste Redner, Herr Oberlehrer Dr. Joel. Im Aufträge einer Anzahl jüdischer Oberlehrer Berlins gab er öffentlich die Erklärung ab, daß diese Oberlehrer das Vorgehen der beiden die Anzeige an den Gemeindevorstand vermittelnden Oberlehrer Prof. Schäfer und Prof. Türk aufs schärfste mißbilligen. Herr Dr. Klee warf in der weitergehenden Diskussion die Frage auf, was wohl die Katholiken getan hätten, wenn ein protestantischer Direktor einem katholischen Religionslehrer gesagt hätte, er halte es für richtiger, daß die katholischen Schüler am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen und von dem katholischen Lehrer die gleiche Ansicht verlangt hätte. Das Zentrum hätte schon am nächsten Tage im Abgeordnetenhaus die Bestrafung des betreffenden Direktors durchgesetzt. Nach einigen kurzen kraftvollen Schlußworten des Herrn Dr. Loewe wird folgende Resolution zur Abstimmung gebracht und gegen eine einzige Stimme unter stürmischem Beifall einmütig angenommen: * „Die am 15. Mai 1907 in der Victoriabrauerei versammelten Mitglieder der jüdischen Gemeinde Berlins halten die Amtsenthebung des Predigers Herrn Rabbiner Dr. Emil Cohn für nicht gerechtfertigt. Sie sprechen Herrn Dr. Emil Cohn ihre Sympathien und zugleich den Gemeindebehörden die zuversichtliche Erwartung aus, daß diese nach erneuter und eingehender Prüfung ihr Urteil revidieren und berichtigen werde." Das Deutsche Bureau der „Alliance Jsraelite Universelle" in Berlin stellt uns folgende Mitteilung zur Verfügung: Bukarest, 14. Mai. Ich habe Ihnen die betrübliche Mitteilung zu machen, daß die Ausweisungen sich vervielfältigen und zahllose Familien zur Verzweiflung treiben. Dicht an den Toren von Bacau ist die Gemeinde Staueresti. Dort wohnten seit Jahren 6 jüdische Familien, die mit 2 oder 3 Ausnahmen regelrechte Niederlassungserlaubnis hatten. Alle diese Familien haben nachstehenden Befehl erhalten: „Befehl. Wir, Bürgermeister der Gemeinde Saueresti Bezirk Bucau In Anbetracht, daß Avram Bercovici die Bedingungen des Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden nicht erfüllt, In Anbetracht, daß der genannte bisher die in diesen Artikel vorgesehenen Akten zur Erlangung der Niederlaffungserlaubnis nicht eingereicht hat. Demgemäß und auf Grund des Gesetzes sowie der einschlägigen Ministerial-Verfügungen, befehlen, daß der genannte Avram Bercovici die Gemeinde binnen 5 Tagen nach Empfang dieses zu verlassen hat, und tun ihm kund, daß er eventuell nach den Bestimmungen des Gesetzes abgeschoben werden wird. Der Bürgermeister: V. Anghiel. Der Sekräter: (unleserlich)- No. 1429. 1907, April 25. Unter Bezugnahme auf den Befehl No. 1429 vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, daß Ihnen eine Frist zum Verlassen der Gemeinde von nur 48 Stunden nach Empfang dieses gewährt ist, nicht von 5 Tagen wie irrtümlich angegeben war. Der Bürgermeister V. Anghiel. Der Sekretär: (unleserlich) No. 1529. 1907, April 25." Herr Radon Porumbaru, Präfekt von Bacau, einer der wildesten Antisemiten Rumäniens, derselbe, der einmal einen jungen jüdischen Kutscher mit Vitriol Brandwunden beibringen ließ, will den völligen Ruin der Israeliten von Staueresti, von denen einige nach Bukarest gekommen find, unsere Hilfe und unfern Beistand zu erbitten. Neue Bemühungen bei dem Ministerium, wenigstens einen Aufschub von einigen Tagen zu erlangen, find vergeblich gewesen. Herr Bratianu zeigt fich unbeugsam. Fortgesetzt laufen beunruhigende Nachrichten über die Ernte ein. Die Trockenheit nimmt von Tag zu Tag zu. Man spricht bereits von Hungersnot. Die landwirtschaftlichen Aussichten sind nichts weniger als beruhigend. Berlin. Die Verleihung der Freiherrnwürde an Herrn M. B. von Goldschmidt-Rothschild in Frankfurt a. M. veranlaßt die agrarisch-antisemitische „Deutsche Tageszeitung" zu nachstehenden Betrachtungen über „ jüdische Nobilitierungen in Preußen" : „Als Friedrich Wilhelm III. im Mai 1810 den Berliner jüdischen Bankier Ferdinand Levy Delmar nobilitierte und einige Wochen darauf baronifierte, herrschte in allen Kreisen des Adels große Entrüstung, die der König zu beschwichtigen suchte, indem er dem Freiherrn von Delmar, der dem Staate in den Unglücksjahren nach der Schlacht von Jena große Summen vorgestreckt hatte, statt des gewöhnlichen Wappenschildes ein dreieckiges verlieh. Freiherr von Delmar, der dem Glauben seiner Väter treu blieb, vermählte fich 1832 mit einer Tochter des englischen Ministerpräsidenten und Baronets Sir George Rumbold und adoptierte, da seine Ehe kinderlos blieb, eine Nichte seiner Frau, Fräulein Emily Rumbold, die fich 1838 mit einem Mitglied des Herzogshauses Devonshire vermählte, nach ihrer Scheidung mit königlicher Genehmigung den Namen einer Freifrau von Delmar führte, bis sie 1870 den französischen Gesandten Grafen de la Rochefocauld heiratete. Dieser ersten Nobilitierung einer jüdischen Familie in Preußen find verschiedene andere gefolgt. Doch waren es Familien, die seit ein oder zwei Generationen dem christlichen Glauben angehörten und teilweise durch Heiraten fich mit arischem Blute vermischt hatten. Ich nenne die Freiherren von Magnus, die Familien von Oßenfeld, von Nekro, von Hellmann, von Mendelssohn, von Mendelssohn-Bartholdy. Erst 1872 wurde in der Person des Geheimen Kommerzienrats Grafen (?) von 'Bleichröder wieder ein preußischer Untertan jüdischen Glaubens nobilitiert. Diesen haben auch seine Kinder beibehalten mit Ausnahme seines Sohnes James und feiner Tochter Else, die in erster, durch baldige Scheidung gelösten Ehe mit einem Herrn von Uechtritz, damals Leutnant bei den Gardekürasfieren, vermählt war und dann in zweiter Ehe einen österreichischen Großgrundbesitzer semitischer Herkunft, Baron Biedermann de Turony, die Hand zum Ehebunde reichte. Die dritte Nobilitierung eines Saatsangehörigen mosaischer Konfeffion erfolgte im Jahre 1903. Sie wurde dem österreichisch-ungarischen Generalkonsul Maximilian Benedikt Goldschmidt, dem Schwiegersohn des 1901 verstorbenen Barons Wilhelm von Rothschild, Chef des jetzt in die Diskonto-Gesellschaft übergangenen Bankhauses „M. A. von Rothschild u. Söhne" zu Frankfurt a. M. unter dem Namen „von Goldschmidt-Rothschild" zuteil. Herrn von Goldschmidt-Rothschild, der inzwischen das Fideikommiß Wroniawy im Kreise Bomst errichtet hatte, ist jetzt die freiherrliche Würde verliehen. Seine Gemalin, eine geborene Freiin von Rothschild und Schwester der zu Paris lebenden Freifrau Edmund von Rothschild, geborene Freiin von Rothschild, ist schon vor mehreren Jahren gestorben. Seine Tochter ist die Gemalin des Freiherrn Schey von Koromla, der einer Wiener israelitischen Bankierfamilie entstammt; sein ältester Sohn Freiherr Albert von Goldschmidt-Rotschild, der in Berlin als Referendar a. D. und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.