Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 20 (17.5.1907)
- Date
- 1907-05-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Dr. Llocb's MocbenscbrlN. iNr. 20 tosrb man nicht etwa angehalten, de» Herren Unterricht in der deutsche» Sprache zu erteilen, die sie augenscheinlich nicht verstehen, sondern hinausgeworfen! So geschehen am Anfang deS 20. Jahrhunderts von einem liberalen Vorstand der jüdischen Gemeinde in Berlin. Aus den Akte» über den Pogrom in Bjelostok. Die Rufs. Korresp." berichtet: Wir sind in der Lage, nachstehende Angaben aus den ' Akten über den Pogrom in Bjelostok zu veröffentlichen: Der stellvertretende Untersuchungsrichter des Schwurgerichts für wichtige Angelegenheiten der Stadt Grodno, dem die Untersuchung in dem Prozeß über den Judenpogrom auf dem Bjelostoker Bahnhof am 1. und 2. Juli 1906 übertragen worden ist, hat festgestellt, daß nach den Aussagen der Augenzeugen die Schuld an dem furchtbaren Judenmaffakre auf dem Bjelostoker Bahnhof folgenden Personen zuzuschreiben ist: 1. dem Stationsschef Tschapow, 2. dem Wohliner Sektionschef der Petersburg-Warschauer Eisenbahn-Gendarmerie-Berwaltung, dem Rittmeister Traputzin, 3. der Statiousgeudarmerie, und zwar vor allem den ältesten Unteroffizier Michauo, 4. dem Kommandanten der Station, Oberstleutnant Schröter, und schließlich dem Militär, daß am Bahnhof Wache hielt. Eine eingehende Untersuchung über die Schuld der Beamten der Zivil- und Militärgewalt wegen ihrer Untätigkeit bei den Gewalttaten ist nicht eingeleitet worden, weil die gegenwärtige Untersuchung nur die Tatsache eines Pogroms und die Umstände, unter denen er stattfand, feststellen soll. Eine Feststellung der Verbrechen der Beamten, gegen die zahlreiches Material gesammelt ist, ist noch nicht beabsichtigt. Die Untersuchung hat festgestellt, daß die Exzesse am 1. Juli 1906 auf dem Bahnhof von 3 Uhr 55 Min. bis 4 Uhr 44 Min. andauerten und aufhörten, als die Züge abgingen. Zu dieser Zeit befanden sich auf dem Bahnhofe 4 Ortsgeudarmeu und während des Aufenthaltes des Zuges der Süd-West-Eisenbahn sieben Gendarmen und zehn Soldaten. Aber weder der Stationsvorsteher noch die Gendarmen ergriffen irgendwelche energische Maßnahmen, um die Verbrechen zu verhindern. Nur au den Türen der ersten Wagenklaflen wurden einige Soldaten aufgestellt. Da es ihnen aber au Instruktion fehlte, verteidigten sie die angegriffenen Juden uicht. Allerdings erfreuten sich am 1. Juli einige Juden des Beistandes der Bahnhofverwaltung, aber nur solche, die dem Stationsvorsteher bekannt waren und die sich in den Wareuspeicher geflüchtet hatten. Die Gendarmen erllärteu, sie hätten einige Juden in Schutz genommen, als Beispiel uauuten sie Herrn Abramowski. Dieser aber stellt das entschieden in Abrede. Erst auf Veranlassung des Statiouschefs von Grodno wurden die Juden mit einem Zuge vom Bahnhose entfernt und in Sicherheit gebracht. Die Untätigkeit der Gendarmen bei den Greueln ist klar erwiesen. Eine direkte Beteiligung an dem Pogrom durch Beibringung von Säbelhieben, Plünderung und Rufe, wie: „Schlagt die Juden tot!" konnte den Gendarmen nicht zweifellos nachgewiesen werden, obgleich die meisten Verletzten dies behaupten. Am 2. Juli begannen die Exzesse schon am Morgen, und es war bald ersichtlich, daß sie an diesem Tage noch mit verstärkter Gewalt einsetzen würden. Nichtsdestoweniger verlangte der Bahnhofvorsteher kein MMär; erst späterhin ersuchte er um — 20 Soldaten. Der Vorsteher entschuldigte sich damit, daß die telephonische Verbindung mit dem Garnisonschef unterbrochen war und daß er keinen Boten auftreibeu konnte. Diese Gründe sind nicht stichhältig; denn von 7 Uhr abends am 1. Juli bis zum Morgen des 2. Juli war es auf den Bahnhof ganz ruhig. Der Verkehr mit der Militärverwaltung war durchaus nicht unterbrochen. Rittmeister Traputzin wies die Bitte des Wohliner Geudarmeriechefs um Hilfe an den Vorsitzenden des örtlichen Komitees des verstärkten Schutzes, den Ingenieur Kassunerowitsch, der bekanntlich erst in 24 Stunden Hilfe bringen konnte. Diese Handlungsweise des Rittmeisters ist geradezu ungesetzlich. Er mußte sofort, ohne erst den Gouverneur zu befragen, Militär von der benachbarten Garnison requirieren. Erst am 2. Juli um 11 Uhr 40 M., nachdem zahlreiche Fälle von Judenmißhandlungen vorgekommen waren, erinnerte sich der Rittmeister der gesetzlichen Vorschriften. Am 2. Juli wurden von den Gendarmen nur beschützt der Inhaber des Nähmaschinen-Magazins Gottlieb und der Ritter des militärischen Verdienst-Ordens Kuchert, die Bekannte des Gendarmeriechefs waren. In allen übrigen Fällen schritten die Gendarmen nicht ein. Einige Gendarmen machten zwar Anstalten einzuschreiten, als die Plünderungen überhand nahmen und Juden getötet wurden. Sie ließen aber jede Energie dabei vermissen. Sie erschienen nur dann, wenn die Opfer schon getötet oder schwer verwundet waren und nach der Klinik transportiert werden sollten. Meist wurde aber von ihnen jede Hilfe geradezu verweigert. Sie ließen sogar die Juden nicht in den Wartesaal zweiter Klasse, der ihnen eine Zuflucht geboten hätte. Sie erklärten im Widerspruch zu den Gesetzen, sie hätten nicht die Pflicht, die mißhandelten Juden in Schutz zu nehmen. Der Platz vor dem Bahnhofe gehöre zu dem Bereich der allgemeinen Polizei. Sie ließen die Juden Altmiller, Altmann und Trivling nicht auf die sichere Plattform, sondern zwangen sie in den Kreis der Plünderer zurück. In den rettenden Zug nach Grodno ließen sie Juden nur mit Fahrkarten. Der Stationsvorsteher benahm sich nicht anders. Als er sah, wie die Aufrührer Juden mißhandelten und auf den Bahnhofplatz hinschleppten, zog er sich in den Wartesaal erster Klaffe zurück und traf keinerlei Maßnahmen, um die Greueltaten zu verhindern. Seine Behauptung, er habe die Dragoner zum Einschreiten aufgefordert und diese hätten nicht gehorcht, widerspricht allen Zeugenaussagen. Er hat die Dragoner nicht aufgefordert, die rohe Menge zu zerstreuen. Diese unter der Führung des Leutnants Pomeranzew II, griffen daher auch nicht ein. Auch die Mörder verfolgten sie nicht. Weder am 1. noch am 2. Juli wurden die Plünderer verhaftet, obgleich am Nachmittage des 2. Juli und am 3. Juli Dragoner und Soldaten vom Wladimirschen Regiment eintrafen und die Plünderer sich vor ihren Augen in der Trunkenheit auf dem Boden wälzten. Die Anstifter des Pogroms waren im Gesicht, an den Händen und Kleidern mit Blut besudelt, also leicht kenntlich. Niemand aber dachte daran, sie festzunehmen. Sogar die Leichen der getöteten Juden wurden vor dem Hohn und Spott der Menge durch die Soldaten nicht geschützt. Das rohe Volk schlug auf die Leichname noch wild ein. Es wurde kein Protokoll über die furchtbaren Taten ausgenommen, die Leichen wurden nicht agnosziert, so daß allmählich alle Spuren der Verbrechen verwischt werden konnten. Das Gerücht, das sich in der Stadt verbreitet hatte, daß der Gouverneur erlaubt habe, die Juden zu töten, wurde von keiner Seite zerstreut. Auch als Militär anlangte, blieb der Bahnhof unbewacht. Man ließ die Plünderer weiter wüten, das Militär schaute ruhig zu; Offiziere und Mannschaften waren darin einig. Selbst auf dringende Aufforderungen und Bitten hin rührten sie sich nicht. Alle Offiziere, die mit ihren Soldaten den Bahnhof besetzt hatten, haben sich dieses Verbrechens schuldig gemacht. Das'Kriminalgericht hat infolge dessen bestimmt: ' lieber die Handlungsweise des Wohliner Sektionschefs der Gendamerie, der Polizeiverwaltung, der Eisenbahn, Rittmeister Traputzin, des Unteroffiziers derselben Abteilung Peter Michanow, des Leutnants des 11. Charkower Dragonerregiments Pomeranzew II und des Kommandanten der Station Bjelostock, Oberstleutnant Schröter, dem