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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-05-10 · 19 (10.5.1907) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
19 (10.5.1907)
Date
1907-05-10
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 318 Dr. Llocb's MocbenscbrtN. Nr. 19 Interessen der Juden wichtige Rechtsfrage. Seit Jahchunderten besorgen nämlich in den diversen Jrckengememden das Backen des Osterbrotes dinge Familien, in denen das Besorgen de§ Backens von Vater auf Sohn überging. Ein gewisser AbrahamBardach in Lemberg besorgte bereits das Backen von Mazzes seit mehreren Jahrzehnten. Eines Tages nun untersagte der Magistrat der Stadt Lemberg dem Genannten das Backen von Mazzes, weil er nicht den Befähigungsnachweis als Bäcker erbringen konnte, denn er war weder durch 3 Jahre Lehrling, noch durch 2 Jahre Gehilfe. Sämtliche dagegen ergriffenen Rekurse wurden von der k. k. Statthalterei Lemberg, wie auch vom Handelsministerium verworfen. Nun kam die Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der Beschwerdeführer war vertreten durch Dr. Karl Lifczis, für das Handelsministerium erschien Dr. Witold Bartoszewski. Herr Dr. Karl Lifcis wies nun an der Hand der Bibel, mit Verlesung der betreffenden Stellen, sowie an der Hand einer deutschen Talmudübersetzung (Monumenta Judaica, I.) nach, daß das Backen von ungesäuerten Brot eine rituelle Institution bilde, für welche die allerstrengsten Vorschriften vorgeschrieben find. Ebensowenig der Schächter den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegt, ebenso kann das Backen von Mazzes der Gewerbeordnung unterworfen werden. Vielmehr unterliegen diese Verrichtungen in Gemäßheit des Artikels 15 des Gesetzes, von 1891, R.-G.-B!. 142, den inneren Angelegenheiten der israelitischen Religionsgesellschast, deren selbständige Verwaltung letzterer zusteht. Auch das Kultusstatut über die Rechtsverhältniffe an den Kultusgemeiuden begründet den Rechtsstandpunkt des Beschwerdeführers. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde statt uüd hob den Bescheid des Magistrates Lemberg als gesetzlich unbegründet auf uud erklärt, daß das Backen von Mazzes den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht unterliege. Das antisemitische Sprichwort. Sehr geehrter Herr Redakteur! Me „Jüdische Rundschau" Dom 2AApril.d. J^bringtunter, dem Titel „Das antisemitische Sprichwort" die Gleichung Jude- Wucherer aus einem französischen Lexikon von 1751. Gestatten Sie mir. Ihnen folgende Auslese aus dem neuesten Wörterbuch der deutschen Sprache zur Verfügung zu stellen: F. A. Webers Wörterbuch der deutschen Sprache 1896 und 1907, durchgesehen von Max Molke. Jude, der Bekenner des israelitischen Glaubens uneig. der Wucherer. — Iüdelei, die übermäßige Gewinnsucht. — Jüdeln, einen übermäßigen Gewinn zu erlangen suchen; nach Art der Juden handeln; jüdisch-deutsch sprechen. — Judenschule Schule für Judenkinder; der Versammlungsort der Juden zu gottesdienstlichen Verrichtungen, die Synagoge; uneigentl. die lärmende Gesellschaft. — Judensteuer, die Abgabe, welche die Juden für ihren Schutz an die christliche Obrigkeit entrichten müssen. — Jüdisch, den Juden gehörig, dieselben betreffend; uneig. wucherisch, gewinnsüchüg; — deutsch, hebräisch mit deutsch untermischt. — Schacher, der gewinnsüchtige Handel der Juden im Kleinen. — Schachern, im Kleinen handeln (von Juden). Im Uebrigen bitte Mayers Konversationslexikon unter: Gaunerdeutsch, Gebet u. s. w. nachzuschlagen. Hochachtungsvoll P. R. Der Blutaberglaube. So lautete die Aufschrift eines Artikels im „Deutschen Volksblatt", auf welchen ich jüngst aufmerksam gemacht wurde. Ein Blatt, welches nur auf Lüge und auf Kosten der Menschenrechte aufgebaut ist, läßt sich weder durch unwiderlegliche Argumente überzeugen, noch durch irgendwelche Mittel bestimmen, sein Lügengewebe zu zerreißen. Demnach ist es eigentlich unnütz und überflüssig, mit diesem famosen Journal zu polemisieren. Noch mehr überflüssig schien es mir, dem blutrünstigen Artikel entgegenzutreteu, weil jeder Klardenkende aus den Ausführungen das gerade Entgegengesetzte entnehmen muß, was der Artikelschreiber durch spitzfindige Verdrehung seinen Lesern vorzumachen sich abmüht. Die bedauerliche Tatsache jedoch, daß in unserer Zeit noch, selbst unter den Gebildeten, sehr Wenige logisch und klar zu denken vermögen, bestimmt mich zu folgender Bemerkung: Der Sinn oder richtiger der Unsinn des Artikels gipfelt darin, daß wohl das mosaische Gesetz das Blutrituale verbietet. Da aber das Verbot nötig war, beweise, daß eS damals solche Blutrituale gab und daß heute abergläubische Juden daran noch festhalten, wie der Fall Hilsner zeigt. Zunächst ist es falsch, daß in der ganzen Bibel auch nur ein Wort über Blutrituale vorkommt, folglich kann auch kein Verbot in dieser Richtung erfolgt sein, es wäre dies auch gar nicht möglich, weil von dieser boshaften Beschuldigung, nach Hunderten von Jahren erst, das Christentum heimgesucht wurde, welche Beschuldigung später die niedersten Elemente desselben gegen die Juden erhoben. Die Untersagung des Blutgenusses im Alten Testamente ist hauptsächlich auf hygienische Rücksichten zurückzuführen. Dagegen existierten damals wilde Völker, die ihre eigenen Kinder zu Ehren des Moloch dem Feuertode Hingaben. Daß der jüdische Gesetzgeber ins Kalkül ziehen mußte, es könnte jemand von dem Wahne befallen werden, den wilden Völkern nachznahmen, und um dem vorzubeugen, diese Nachahmung bei Todesstrafe verbot, war nicht nur vernünftig, sondern unabweisbare Pflicht. Ferner ist eS bekannt, daß der Ursprung der jüdischen Gesetzgebung und Religion die Bibel bildet. Je frömmer jemand ist, desto gewissenhafter bemüht er sich, jedes Gebot und Verbot der Bibel einzuhalten. Ein kleines Beispiel: Die Bibel schreibt einen Fasttag vor. Die frömmsten und gläubigsten galizischen Juden geben noch etwas darauf, indem sie schon etwa zwei Stunden vor Sonnenuntergang zu fasten beginnen. Hat man aber je gehört, daß ein Jude aus Aberglauben am Versöhnungstage Speise zu sich nimmt? Geradeso ist es mit dem Verbote des Blutgenusses. Man weiß, daß die Juden das Fleisch eine Stunde im Salz, halten müssen, daß das Blut verzehrt wird. Mit der erhöhten Gläubigkeit wächst auch die Vorsicht, daß ja nur kein Tropfen Blut in die Nahrung gelange. Daß aber, weil die Bibel den Blutgenuß verboten hat, ein Abergläubischer Blut zu rituellen Zwecken brauchen soll, kann nur von einem Wahnsinnigen oder einer blutrünstigen Bestie in Menschengestalt behauptet werden. Ich habe schon bei einem anderen Anlasse die Stelle angeführt (Tractat Sanhedrin S. 74), daß wer gezwungen wird, das Blut seiner Nebenmenschen zu vergießen, die Verpflichtung hat, eher sich selbst töten zu lassen.. . ist dähi^r 'LinMchttnd? büß 'jefckttUtischet^iU Jude istMesto" leichter ihm der Entschluß wird, eher sein Leben hinzuwerftn, als einen Mord zu begehen. Und gar der Hinweis auf Hilsner. Welch erbärmliche Verlogenheit! Jeder normale Mensch weiß, daß das Justizverbrechen in Oesterreich von dem Verbrechen an Dreyfus sich dadurch unterscheidet, daß sich dort Männer fanden, welche ihre Existenz und ihr Leben auf's Spiel setzten, um ihr Vaterland von dieser „Schmach" zu befreien, während Oesterreich noch solcher erlesener Männer harrt. Wer meinen „Offenen Brief" an den Justizminister und die „Vier Elemente des Geistes" gedankenvoll liest, wird mit apodiktischer Gewißheit das Justizverbrechen erkennen und auch die Minengänge, welche dazu führten, sehen. Und dennoch soll man nicht ganz verzweifeln! Dieser Rückschlag ins Mittelalter ist die Vorstufe eines wahren Fortschrittes, von dem das Menschentum heute noch gar nicht träumt. Wir dürfen aber trotzdem die Hände nicht in den Schoß legen, sondern bis dahin muß jeder, der die Fähigkeit besitzt, aufklärend zu wirken und im Dienste der Menschheit zu arbeiten, seine ganze Kraft diesem erlesenen Ziele unterstellen. Elias Lehr. Getaufte Juden. Nürnberg. In der sozialdemokratischen „Fränkischen Tagespost" lesen wir: „Das Tagesgespräch in der Nürnberger „besseren" Gesellschaft bildet, daß ein hiesiger jüdischer Anwalt, Mitglied einer bekannten Familie, seinen Sohn hat taufen lassen. Nicht etwa aus Ueberzeugung, sondern lediglich, um ihm die bei der Geburt abgeschnittene Zukunft zu verbessern. Der Junge hat dadurch Aussicht, einmal Reserveleutnant, ja sogar Mitglied des „Museums" zu werden, eine Ehre, die seine jüdischen Großeltern nie erreichen würden. Derartige Fälle nehmen in letzter Zeit überhand, ohne daß seitens der Geistlichen gefragt wird, ob es mehr als bloße Charakterlosigkeit, Geldgier, Streberei und Kriecherei ist, die zum Uebertritt veranlaßt. Da, ist z. B. in Fürth ein praktischer Arzt, ein wütender Sozialistenfresser und Reichsverbändler. Sein Sohn mußte getauft werden.

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