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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-05-10 · 19 (10.5.1907) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
19 (10.5.1907)
Date
1907-05-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 19 Dr. Llocb's Moedenscbrtn« Seite »13 effenten zu Gute kommen soll, in welchem Ausmaße die Vorsorge zugemessen und mit welchen Opfern dieselbe erkauft werden soll. Das in Rede stehende Gesetz zeigt überall auf den ersten Blick alle jene Mängel, welche Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen anhaften, die nur schnell gemacht werden, damit sie fertig werden. Es ist ja richtig, daß etwas immer mehr ist als nichts. Aber der Ausbau und eine teilweise- Umgestaltung dieses Gesetzes wird sich als erforderlich zeigen. Vor allem wird auf die ursprüngliche Absicht zurückgegriffen werden müssen, die Angestellten und Hilfsarbeiter gegen die Gefahren und gegen die Folgen der Stellenlosigkeit zu schützen. Ein junger Mann, der eine angemessene Stelle erreicht hatte, glaubt, durch dieselbe gesichert, einen Hausstand gründen können. Durch unverschuldete Umstände und Zufälle verliert er seinen Posten, er ist mit seiner Familie in die trostloseste Lage versetzt und durch die Sorge um seine Familie auch in dem Suchen nach einem anderen Posten nicht ganz frei. Solche Unglücksfälle ereignen sich nicht selten und es müssen deshalb für eine begrenzte Zeit Versicherungen gegen Stellenlosigkeit geschaffen, aber auch im Interesse der Chefs und der Angestellten die Bestimmungen über das Kündigungsrecht und seine Folgen geändert werden. Die Alters- und Jnvaliditätsverficherung hat sich zu einem allgemeinen Petit aller Parteien herausgebildet. Diese Fürsorge für die Arbeiter kann aber keinesfalls genügen, ebenso wie die Fürsorge auf die Angestellten und Hilfsarbeiter nicht beschränkt werden kann. Es gibt eine große Zahl von kleinen Kaufleuten und Gewerbetreibenden, welche sich mit Mühe durchbringen und mit Sorge an ihre alten Tage denken; auch für diese muß im Wege einer rationellen Alters- und Jnvaliditätsverficherung vorgesorgt werden; sie find nicht besser daran, als die Arbeiter und als die Angestellten. Groß sind die Aufgaben, welche dem Staate gestellt 'werden, wenn er allen diesen berechtigten Forderungen allmählich gerecht werden soll und es ist heute noch gar nicht zu übersehen, woher die Mittel genommen werden sollen, aber wo es einen guten Willen gibt, findet sich auch der Weg. Vor allem brauchen wir das Wachsen des Nationalwohl- .standes, die Schaffung kapitalskräftiger Bürger, was nur dadurch eintreten kann, daß alle unberechtigten Hindernisse und Hemmungen hintangehalten werden. Wir brauchen das friedliche Zusammenleben aller Volksklassen, nicht das Verhetzen der Einen gegen die Anderen, wir benötigen das friedliche Jneinandergreifen aller Berufsklassen, nicht das Auseinanderhetzen durch die Vorschiebung verschiedener Interessen : Ein Zweck und Ein Ziel muß uns leiten — die Zufriedenheit der jetzt veruneinigten Bevölkerung — wozu allerdings in materieller Richtung ganz besonders für Wien die Schaffung einer guten Approvifionierung notwendig ist und entsprechende Maßregeln ergriffen werden müssen, daß die Lebensverhältniffe erträglich, die Lebensmittel wohlfeiler werden. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist insbesondere aber auch eine gute Schule notwendig, in welcher unsere Jugend die für das Leben und für die praktische Betätigung erforderliche Vorbildung erhält. Die Schule muß von allen Politischen Strömungen ferne gehalten werden und nur für Unterricht und Erziehung sorgen. Dazu gehört ein unabhängiger, tüchtiger Lehrerstand. Sehen wir, wie es mit dieser Unabhängigkeit bestellt ist. Ich habe in meiner Programmrede darauf hingewiesen, daß wir alle die wertvollen Errungenschaften, die wir haben, der altliberalen Partei verdanken, es läßt sich aber nicht in Abrede stellen, daß diese Partei es versäumt hat, den Ausbau aller dieser freiheitlichen Institutionen verfassungsmäßig zu sichern. So wurde auch im Reichsvolksschulgesetze den Ländern und Gemeinden ein weitgehender Wirkungskreis Vorbehalten Diese Versäumniffe haben allerdings zum Teile in den schweren Verhältnissen, unter denen die altliberale Partei kämpfen mußte, ihre Begründung, zum Teile aber auch darin, daß die Wortführer dieser Partei von der idealen Anschauung befangen waren, daß autonome Organisationen immer liberaler, sein werden als der Staat. Sehen wir uns in Wien die Schulbehörden an; — wer ernennt die Lehrer? In Wahrheit der Stadtrat, welcher die von ihm ernannten Lehrer nur dem Landesschulrate anzeigt und bezüglich welcher der Landesschulrat gesetzlich nur dann Einspruch erheben kann, wenn ein erhebliches, sittliches Gebrechen vorliegt. Das neue niederösterreichische Landesgesetz vom 25. Dezember 1904 verfügt eine neue Einreihung der Lehrer in Bezug auf die Gehaltsstufen; wer hat diese Einreihung vorzunehmen? Der Bezirksschulrat, wobei allerdings dem Landesschulrate bei der ersten Anlage eine große Jngerenz eingeräumt ist. In dem Bezirksschulräte, welcher die Lehrer reiht und damit über das Wohl und Wehe derselben und ihrer Familien entscheidet, find neben anderen, in geringerer Zahl vorhandenen Elementen 24 von der Gemeindevertretung bestellte Mitglieder, außerdem 4 von der Lehrerkonferenz bestellte Fachmänner im Lehramte. Wählbar find nur solche Lehrer, welche sämtliche Dienstalterszulagen, in deren Genuß sie stehen, in den normalmäßigen Anfallsterminen zuerkannt erhielten. Wiffen Sie, meine Herren, welche Bedeutung „normalmäßiger Anfallstermin" hat? Wenn einem auch nur eine schriftliche Rüge erteilt ist, so wird der Anfallstermin der Dienstalterszulage hinausgeschoben — und wer hat das Recht, schriftliche Rügen zu erteilen? Der oben geschilderte Bezirksschulrat. Kann unter solchen Umständen angenommen werden, daß die Lehrer, um deren Existenz es sich handelt, den Mut haben, sich um die politische Strömung nicht zu kümmern? Ist es nicht bewunderungswert, daß sich unter den Lehrern, insbesondere denen, die aus früheren Zeiten dienen, noch eine große Zahl findet, die das Martyrium auf sich nimmt, ihr Lehramt und ihre Staatsbürgerrechte unbekümmert um die politische Strömung auszuüben? Muß, geehrte Herren, nicht unter solchen Umständen dafür gesorgt werden, daß Wandel geschaffen wird? Allerdings findet sich in vielen Fällen für die drangsalierten Lehrer in der Oberbehörde, im Landesschulrate, Schutz; derselbe kann aber nicht kräftig genug sein, wenn auch anerkannt werden muß, daß in dieser Behörde es an der Bemühung zu friedlicher Ordnung und an einem gewissen Grad von Entgegenkommen nicht mangelt. Der Landesschulrat, von dem, nebenbei bemerkt, 11 Mitglieder der herrschenden Strömung angehören, 11 deshalb, weil im niederösterreichischen Schulgesetz allein die Bestimmung besteht, daß die 3 Fachmänner aus dem Lehramte nur aus den Ternavorschlägen des Landesausschuffes ernannt werden können, ist aber auch gesetzlich nicht mit der nötigen Macht ausgestattet; seine Judikate, die wirklich objektiv gedacht find, müffen befolgt und respektiert werden, aber administrativ fehlt ihm jedes Zwangsmittel. Und so muß es kommen, daß der Bezirksschulrat, der formell bloß die erste Instanz ist, in Bezug auf administrative Verfügungen dem Effekte nach die zweite, nicht selten die letzte Instanz ist. Ich werde Ihnen, geehrte Herren, ein sehr intereffantes Beispiel vorlegen. In der Inneren Stadt, der Werderthorgaffe find eine Knaben- und eine Mädchenschule, jede von beiden Schulen hatte natürlich ihren Oberlehrer. In beiden Schulen waren die Kinder jüdischer Konfeffion in der Majorität. Der'Knabenschule stand ein sehr alter Herr als Oberlehrer vor, er war jahrelang auf Urlaub und wurde durch einen provisorischen Schulleiter suppliert. Diesem fiel die Aufgabe zu, durch Ausschulungen und Umschulungen die Majorität der Kinder katholisch zu gestalten. In der Zwischenzeit starb der jüdische Lehrer an der Mädchenschule, es sollte, mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen der Konkurs für einen jüdischen Oberlehrer an der

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