Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-04-12 · 15 (12.4.1907) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
15 (12.4.1907)
Date
1907-04-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3021710-3021726--16293-3041105
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 246 Sr. Llocv's MocvenscvttN. Nr. 15 Gegen Kiige n«r> Geschichtsfälschung. Bon De. Josef S. Bloch. In der letzten Sitzung unseres Wahlkomitees hat eines der ehrwürdigsten Mitglieder desselben, Herr Simon Buchwald, die Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt, daß in Wählerkreisen geflissentlich die Auffassung verbreitet wird, „Dr. Bloch habe den Streit mit Professor Rohling mutwillig provoziert und vom Zaune gebrochen und dadurch den Antisemitismus wesentlich gefördert". Das Wahlkomitee war sich darüber klar, daß solchen Anstrengungen auf Irreführung der Wähler energisch entgegengetreten werden müsse und zwar durch eine wenn auch kurz gefaßte, jedoch klar faßliche, aktenmäßig belegte Darstellung der Geschehnisse aus den Jahren 1882—83. Dieser Aufgabe sollen nachstehende Zeilen dienen: * * Ein antisemitischer Agitator, der inzwischen von der öffentlichen Bühne verschwundene Franz H o l u b e k, hatte am 4. April 1882 in Wien in einer von chm in die Saallokalitäten „Zu den drei Engeln", Wieden, Große Neugasse Nr. 36, einberufeneu „Versammlung der christlichen Gewerbetreibenden", welcher Georg Ritter von Schönerer präsidierte, eine Rede gehalten, in der er unter anderem sagte: „Der Jude sei nicht mehr unser Mitbürger, er habe sich zu unserem Herrn aufgeworfen, er sei unser Peiniger, unser Bedränger geworden. Der Christ soll geschwächt, vernichtet, entehrt werden, es sei so weit gekommen, dass in der Hauptstadt des Habsburger- Beiches ein Christ zittern müsse, sich als Christ zu bekennen. Ein Volk, dem schon Tacitus ein klassisches Brandmal aufgedrückt, habe sich zu unserem Herrn aufgeworfen, und uns sollte nichts übrig bleiben, als dieses Joch zu ertragen? Beurteilt, ob ein solches Volk inmitten einer zivilisierten Gesellschaft noch eine Existenzberechtigung hat? Ich will Euch nicht aufreizen, aber hört und fühlt! Dieses Buch, der Ta 1 mu dl Wisst Ihr, was in diesem Buche steht? Die Wahrheit! Und wisst Ihr, wie Ihr in diesem Buche bezeichnet seid? Als eine Horde von Schweinen, Hunden und Eseln! Die k. k. Staatsanwaltschaft zu Wien erblickte in der Rede das Vergehen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach § 302 St.-G., strafbar nach § -02 St.-G. Bei der am 28. Oktober 1882 hierüber stattgefundenen Schwurgerichtsverhandlullg kam über Antrag der Verteidigung nachstehendes Zitat aus Rohling's „Talmudjude" durch den Präsidenten Ritter von Karajan zur Verlesung : „Ja, Hunde sind dem Talmud die Nichtjuden, indem er zu Ex. 12, 16 von den heiligen festen schreibt, sie seien für Israel, nicht für die fremden, nicht für die Hunde (Tr. Megilla 7. 2). B. Mose b. Nachmann wiederholt dies mit der Variante: „Für Euch, nicht für die Gojim, für Euch, nicht für die Hunde“ sind die beste (f. 50. 4. par Bo.). Ebenso ßaschi zu Ex. 12 in der Venediger, Ausgabe, während in dem Amsterd. Pentateuch der Kommentar von Baschi den Beisatz „nicht für die Hunde“ weglässt. Wie Hunde, so sind die Nichtjuden auch Esel (Tr. Berach. 25. 2.), und Abarbanel sagt: Das auserwählte Volk ist des ewigen Lebens würdig, die übrigen Völker sind den Eseln gleich, (Zu Hob. 4, f. 260. 4.) Die Häuser der Gojim sind Häuser der Tiere (Leb tob. 46. 1.); und Ben Lira antwortete, als ihm Nabuchodonoser seine Tochter zum Weibe bot: „Ich bin ein Menschenkind und kein Vieh.“ (Lira f. 8. 2.) Der k. k. Staatsanwalt Julius Edler v. S o o s bemerkte: „Ich habe nichts gegen die Vorlesung. Ich kann nicht leugnen, daß diese Stelle im Talmud st e h t." Dieses „Zugeständnis" rief begreiflicherweise eine Bewegung im Publikum und auf der Geschwornenbank hervor. Auf die Frage des Staatsanwaltes: „Warum haben 8ie gerade das Zitat aus dem Talmud vorgetragen, das die Zuhörer besonders zu erbittern angetan war, dass alle Christen eine Horde von Schweinen, Hunden und Eseln seien?“ antwortete Holubek: „Ich glaube, die Konstatierung der Tatsache, dass in einem BeligioDsbuche derlei vorkommt, kann nicht geeignet sein, strafbar aufzureizen. Wohl aber reizt derjenige gegen sich auf, welcher sich zu solchen und ähnlichen Grundsätzen bekennt. Das Zitat beruht auf Wahrheit und berufe ich mich in dieser Beziehung auf den k. k. Universitätsprofessor in Prag Dr. August B o h 1 i n g, welcher einen Preis von tausend Talern für denjenigen bestimmte, der nachweist, dass auch nur ein einziges Zitat in seinem Buche „Der Talmud-Jude" falsch sei. Merkwürdigerweise hat sich noch kein Jude gefunden, diesen Preis zu gewinnen. Ich glaube, wenn man heutzutage irgend eine Gesellschaft mit solchen Satzungen gründen würde, wie in dem von mir zitierten Buche enthalten, so könnte dieselbe nie und nimmer zugelassen werden. Da meine ich, steht auch jedem das Becht zu, über solche Sätze sich aufzuhalten.“ Franz Holub e k wurde durch das e i u st i m m i g e Urteil der Geschwornen freigesprochen. Dem deprimierenden Eindruck dieser Schwurgerichtsverhandlung, welche die gesamte öffentliche Meinung in der Residenz in hohem Grade beschäftigte, zu begegnen, publizierten beide Seelsorger der israelitische nKultusgemeinde in W i e n die folgende in gemeinsamer Beratung abgefaßte Erklärung in sämtlichen Wiener Tagesblättern: „In der am 28. d. M. hier stattgehabten Schwurgerichtsverhandlung ist auf Grund der von B o h 1 i n g verfassten Schrift „Der Talmud-Jude“ behauptet worden, das Zitat, dass die Christen Huude, Schweine und Esel seien“, sei im Talmud enthalten.“ Dem gegenüber erklären die Unterzeichneten auf das Entschiedenste, dass die Aeusserung Bohling’s, welche übrigens aus Eisenmenge r's „Entdecktes Judentum“ abgeschrieben ist, auf Unwaüriieit beruht, indem eine solche Stelle im Talmud sich nirgends vorfiudet. Bei dieser Gelegenheit geben wir die Erklärung ab, dass der Talmud überhaupt nichts feindseliges gegen Christen enthält. W i e n, 30.. Oktober 1882. Dr. M. Güdemann. Dr. Ad. Jeilinek.“ Mit dieser Enunziatiou war der Talmudstreit in der hiesigen öffentlichen Presse de facto eröffnet. Denn es war vorauszusehen und durfte bei der Abfassung nicht außer Acht bleiben, daß von dem streitbaren. Prager Professor auf diese Erklärung die Antwort nicht ausbleiben, daß er vielmehr begierig die günstige Gelegenheit ergreifen würde, den Schauplatz seiner literarischen Hetze nach Wien zu verlegen, teils um in erhöhtem Maße die öffentliche Aufmerksamkeit auf seine Person zu lenken, teils weil für den von ihm seit Jahren geführten literarischen Vernichtungskrieg gegen das Judentum das Terrain einer großen Residenz besondere Vorteile bot. In der — nunmehr entschlafenen — „Tribüne" erschien denn auch am 11. Dezember 1882 ein Brandartikel als Antwort und die vorstehende Erklärung der beiden Wiener Rabbineu wurde von Rohling frech eine „arge Schelmerei" genannt; am 13. Dezember wurde derselve Brandartikel zum zweitenmal abgedruckt und am 14. Dezember ergänzt in fünf neuen Spalten des genannten Journals. Wer. diese Artikel, welche Rohling seitdem gesammelt unter dem Titel „Meine Antwort an die Rabbiner" herausgegeben hat, je einmal gelesen, wird die Erregung begreifen, welche sich infolge dieser Brandschriften der Bevölkerung bemächtigte. Rote Plakate an allen Straßenecken sorgten dafür, daß diese Brandschriften unter das Publikum kamen. Den beiden ersten Wiener Rabbinen hatte Rohling vor der weitesten Oeffentlichkeit die Anklage der „Schelmerei" ins Gesicht geschleudert! Es vergingen drei, vier Tage, keine Antwort, kerne Zurechtweisung kam; man wartete eine weitere Zeit ab, es verflossen zehn Tage, nichts rührte sich, und die Erregung in der Oeffentlichkeit steigerte sich von Stunde zu Stunde. Von diesen Artikeln aus der „Tribüne" sind laut Verhandlungsprotokoll bloß in Buchform 200.000 Exemplare verbreitet worden. Dabei trat

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.