Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 11 (15.3.1907)
- Date
- 1907-03-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 186 Dr. Slocb’s MocdenscvrtN. Nr. 11 Es wurden daher die Grenzen der Völker nach der Anzahl der Dynastien „gesetzt" und nicht nach der Anzahl der Söhne Israels. Die Form der zweiten Lesart ist gewiß richtiger als die erste, da sie auch dem Versmaße besser entspricht. Solche ergänzende und dem besseren Verständnisse dienende Aenderungen sind erlaubt und fallen nicht unter das Verbot von uvby non weil sich dieses nur auf Gebote und Verbote bezieht. In Deut. 1., 6. heißt es: •niinn n« irra rttPö »Moses entschloß sich, die Thora zu erklären und wir finden in der Tat in Deut. 5. beim vierten Gebote eine solche erklärende Abänderung. Während in Exodus 20., 10. und 11. das vierte Gebot mit dem Ruhen Gottes nach den sechs Schöpfungstagen erklärt wird, findet sie im Deuteronomium ihre Begründung in der Befreiung aus der egyptischen Knechtschaft. Hierdurch soll aber nur erläutert werden, weshalb dieses Gebot nicht universell, sondern nur die Juden verpflichtend ist, obschon Gott die Welt nicht nur für dieses Volk geschaffen hat. Die Begründung in Exod. 20. ist aber hiemit keineswegs geändert worden und bleibt nach wie vor bestehen, in der Erklärung aber Deut. 5. wird auf das Ruhenlaffen Gewicht gelegt. Dieses besagt das «-sivp -srivrri "p2p ma* Man argumentiert aus solchen scheinbaren Abweichungen oder aus den Sätzen in Gen. 12., 6. und 36., 31. Stellen, die schon Abenesra und Spinoza ..aufficlen", daß die Bibel in weit späterer Zeit durch die Schrift fixiert wurde, statt anzunehmen, daß spätere Abschriften erklärende Zusätze erhalten haben. Können wir auch aus der Bibel selbst oder aus den ihr folgenden Büchern einen strikten Beweis dafür nicht erbringen, daß die fünf Bücher der Thora vom Anfang bis zu Ende von Moses geschrieben wurden, so wird auch der Beweis für das Gegenteil nicht strikte erbracht, noch zu erbringen sein. Zwei Mal vierzig Tage, zwei Mal vierzig Nächte hat Moses auf dem Sinai geweilt, um zwei unbeschriebene Steintafeln mitzubriugen! Das erste Mal wurde er berufen, um die Steintafeln, die Lehre und das Gesetz in Empfang zu nehmen. Ex. 24., 12, •mxam rmrrn pan nr6 ns. Nach Exod. 31., 18. wurde ihm damals 'nnpn nnb ^.gegeben. Das zweite Mal schrieb er auf den Tafeln „die Worte des Bundes". In Exod. 24., 4. heißt es: „Moses schrieb alle Worte Gottes" offenbar von Exod. 20., 2. bis Schluß Cuput 23. In Deut. 31., 24. wird gesagt: „Als Moses die Worte dieser Thora geschrieben hatte in ein Buch bis zu ihrem Ende", da befahl er 31., 26.: Man nehme dieses Buch der Thora, lege es zur Seite der Bundeslade des Ewigen, Eueres Gottes", „“»"rna px nxv ins onacn nin minn nao ns mp*?" Dieses Buch rmn nwa scheint es zu sein, das i.Tp*?n gefunden und von dem Funde dem königlichen Sekretär jBb Mitteilung macht, „"nssa min" Der Hohepriester imp^n wird hiernach ohne zwingenden Grund einer Fälschung verdächtigt, obschon die vorhandenen Daten gegen eine solche Beschuldigung sprechen. Wellhausen gibt übrigens zu, daß das V. Buch in einer „verkleinerten Form" bereits früher vorhanden war. Bei den vielen Bewegungen, welche die Bundeslade durch die mannigfachen Kriege mitmachen mußte, und der Ruhe, die sie dann im Tempel fand, war dieser Fund eine erklärliche Ueberraschuug für den Priester sowohl als für den König, und nur ein böser Wille vermag hierin das Zeugnis einer Unterschiebung zu erblicken. Ex negativis wird gesagt, in Altisrael wurde nichts ausgeschrieben. Gewiß aber hat das Oberhaupt Altisraels, der Ephraimite Josua, nicht nur das nach ihm benannte Buch, sondern auch ein für die veränderten Verhältnisse nach der Wüsteuwanderung verfaßtes Gesetzbuch geschrieben, welches er nun nav nannte. Jos. 24., 26. und das dem Volke Israel verloren ging. Ob verschiedene Rollen vorhanden waren und von den aus dem Exile Zurückgekehrten kritiklos in die von ihnen neu edierte Bibel ausgenommen wurden, darunter auch Rollen, die einzelne Stämme zur Vermehruyg eigenen Ruhmes geschrieben hatten, steht hier nicht zur Diskussion. Ebensowenig ist hier zu erörtern, ob das D'ffü "iac, d. i. das dritte Buch der Thora, nebst den verwandten Teilen der angrenzenden Bücher bedeutende Zusätze von Seiten der Priester erhalten, die den Kultus ausgestaltet und dabei auf ihre eigene Stellung und Bedeutung Rücksicht genommen haben. Wohl aber werden wir daran festhalten, daß Gebote und Verbote ethischen, humanen und sozialen Inhaltes vom großen Lehrer dem ganzen, politisch noch ungeteilten Volke überliefert wurden und daß diese Vorschriften ein Erbgut 'Jitsni»' unseres Volkes geblieben sind. Die Schrift besagt es und die vieltausendjährige Ueberzeugung bestätigt es, daß «apjr n^np nunis n»o ufrnis min« Korrespondenzen. Aus der Plenarsitzung des Kultusvorftandes vom 1V. März 1907 unter dem Borsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags. Im Einlaufe befinden sich: An Spenden: Von Herrn Ignaz Fantl als Kadischgebet-Widmung . . . K 2400.— Von Herrn Adolf und Pauline Jonas eine Widmung für das Altersversorgungshaus..„ 2000. - Von Frau Rosalie Goldschmidt anläßlich des Jahrzeittages ihres sel. Gatten des Herrn Karl Goldschmidt „ 1450. - Von Herrn Dr. Eduard Neumann als Legat des sel. Herrn Leon Lederer.. . . „ 500.— Von kais. Rat Salomon Kohnberger für die Armenanstalt zur Verteilung in kleinen Beträgen.„ 400.— Das Vertreterkollegium stellt den Antrag, mit Rücksicht auf eine in Aussicht gestellte bedeutende Spende, wodurch ein, Fond für die Erhaltung von 40 Bette»-in der israelitischen Versorgungsanstalt geschaffen werden wird, den Aufbau eines vierten Stockwerkes auf das Anstaltsgebäude zu beschließen. — Zur Deckung der Baukosten sollen die aus den letzwilligen Zuwendungen des seligen Herrn Rudolf Auspitz und der Frau Elisabeth Ungar noch zur Verfügung stehenden Beträge von zusammen K 160.000.— herangezogen werden, während der noch erforderliche Restbetrag, insoweit er nicht durch allfällige, zu diesem Zwecke einlaufende Spenden gedeckt werden würde, der Gemeindekaffe entnommen werden müßte. Der Antrag des Vertreterkollegiums wird einhellig angenommen. Ueber Antrag des Vertreterkollegiums wird einhellig beschlossen, das verewigte Vorstandsmitglied Salomon R o s n e r zur Erinnerung an seine segensreiche Tätigkeit, insbesondere für die ehemalige Kultusgemeinde Ottakring in die Haskarah des Ottakringer Gemeindebethauses aufzunehmen. Ueber Erlaß der k. k. n.-ö. Statthalterei, womit die Einverleibung des XXI. Gemeindebezirkes zur KultuSgemeinde Wien verfügt wurde, wird das Vertreterkollegium ermächtigt, die zur Einverleibung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ueber einen Antrag des Vertreterkollegiums betreffend den projektierten Tempelbau für die Bezirke Wieden-Margareten entwickelt sich eine längere Debatte; schließlich werden die Anträge des Vertreterkollegiums mit einigen Modifikationen angenommen. In der am 3. März 1907 stattgehabten Plenarsitzung des Kultusvorstandes wurden das bisher geltende Rang- und Gehaltsklaffen-Schema für die Verwaltungsbeamten der Kultusgemeinde, sowie Bestimmungen hiezu im Sinne der Anträge des Vertreterkollegiums abgeändert. In dem zu dieser Vorlage erstatteten Berichte des Vertreterkollegiums wird hervorgehoben, daß zu der beantragten Aenderung hauptsächlich der Umstand Anlaß gab, daß seit der im Jahre 1897 vorgenommenen ersten Regulierung der Beamtengehalte die Teuerung auf sämtlichen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens in ungewöhnlicher Weise zugenommen hat, eine