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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-03-08 · 10 (8.3.1907) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
10 (8.3.1907)
Date
1907-03-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 164 Dr. Blocks TRHocbenscbtttt. Nr. 10 galizische Landesschulrat bemüffigt, sämtliche Zweige der mosaischen Religionsunterrichlsfrage zu untersuchen und die Frage selbst einer gedeihlichen Erledigung znzuführcn. Er berief zu diesem Zwecke die erwähnte Enquete, welche am 11. d. M. im Sitzungssaale des galizischen Landesschulrates in zwei Sitzungen tagte. Außer den gesamten Mitgliedern der genannten Körperschaft waren folgende Gemeindedelegierte und israelitische Religionslehrer anwesend: Dr. Schaff und Dr. Czeszer (Lemberg), Dr. Landau (Krakau), Dr. Glanz (Przemysl), Dr. Strisower (Jaroslau), Dr. Hochfeld (Rzeszow), Dr. Herzl (Brody), Dr. Milgrom (Kolomea), Professor Mandl (Sambor). Oberrabbiner I. Earo (Lemberg), Rabbiner I. Schnur (Tarnow), Dr. Hausner (Lemberg), Religionslehrer I. Planer (Lemberg), Professor M. Weißberg (Stanislau) und Inspektor der Baron Hirch-Stiftungsschulen W. Grünes (Kolomea). Der Präsident des Landesschulrates, Dr. Edwin von Plazek, eröffnete die Enquete mit einer gediegenen Rede, welcher von ebenso großer Gelehrsamkeit als auch von höchstem Wohlwollen für seine jüdischen Mitbürger zeugte. In großen Zügen schilderte er die hervorragenden Eigenschaften des jüdischen Volkes, sowie auch sämtliche Versuche, der jüdischen Lehre ein Zentralorgan zu schaffen, besprach dann ausführlich die merkwürdigen Vierländer-Synoden in Polen und beschloß dann seine geistreichen Ausführungen folgendermaßen: Ihr lebet mit uns auf demselben, auch euch nicht fremden und teueren Boden, der euch vor 800 Jahren gastfreundlich aufnahm, weilet also mit uns nicht als Fremde und Abgesonderte, verschieden an Geist und Blut, sondern als mit uns an Gedanken, Herz und Tat einige Bürger, obwohl euch der Stern Zions, uns aber der Stern Betlehems voranleuchtet. Die Vertreter der Lemberger Kultnsgemeinde drückten dem Präsidenten ihren innigsten Dank für die herrliche Rede aus und erbaten sich die Erlaubius, dieselbe in einem Sonderabdrucke unter ihren Glaubensgenossen verbreiten zu dürfen. Darauf erteilte der Vorsitzende dem Referenten Dr. Leo Sternbach, Professor der Universität Krakau und Vertreter der israelitischen Religionsgenoffenschast an dem israelitischen Landesschulrat, das Wort. Die Tagesordnung lautete: Lehrplan, Lehrbücher, Lehranstalt für Ausbildung israelitischer Religionslehrer und Rabbiner. Sämtliche Anwesende ergriffen das Wort. Große Wirkung übten die patriotischen Reden des Lemberger Oberrabbiners, sowie auch des orthodoxen Rabbiners aus Tarnow (letzterer in polnisch-jüdischer Tracht), der sich als Pole erklärte und in scharfen Worten die Angriffe der zionistischen Presse gegen Dr. Sternbach zurückwies. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt: In Bezug auf die Lehrpläne. Integrale Teile des mosaischen Religionsunterrichtes sind: Liturgie und Ethik. Besonders nachdrücklich wird ausführliche Bibellektüre in der Landessprache betont. In den höheren Klassen der Volks-, Bürger- und Mittelschulen wird Geschichte der Juden in Polen in höherem Maße berücksichtigt. Die hebräische Sprache findet ihre Stelle beim Unterrichte der Liturgie, doch ist bei derselben jeder ausführliche grammatische Unterricht ausgeschlossen. Um ffdoch der Jugend das Erwerben eines höheren Maßes hebräischen Wissens zu ermöglichen, wird an den galizischen Mittelschulen fakultativer Unterricht der hebräischen Sprache eingeführt, an welchem sowohl Juden, als Christen teilnehmen können. Denselben erteilt nicht em Religionslehrer, sondern ein qualifizierter Sprachenlehrer. L. Betreffs derLehrbücher für den mosaischen Religionsunterricht: Jede Klasse der öffentlichen Schulen erhält ein einziges Lehrbuch der israelitilchen Religionslehre, welches das gesamte in der betreffenden Klaffe zu verarbeitende liturgische, ethische und historische Material enthält. Mit der Abfassung von Lehrbüchern wird eine besondere Kommission betraut, welche aus den hervorragendsten Religionslehrern an Volks- und Mittelschulen besteht. Die Herausgabe der Lehrbücher besorgt die Offolinskl'sche Nationalanstalt in Lemberg. 6. Betreffs der An st alt für Ausbildung von Religionslehrern und Rabbinern. Diese Anstalt wird als Seminar eine Erweiterung des in Lemberg bereits bestehenden Proseminars für die Ausbildung von Religionslehrern an Volksschulen bilden. Um den Absolventen eine feste und passende Stelle an den galizischen Mittelschulen zu schaffen, wird an den Landesuniversitäten eine neue Prüfungsgruppe eingeführt, welche aus Orientalistik als Hauptfach und einer Landessprache oder Geschichte als Nebenfach besteht. Die künftigen israelitischen Religionslehrer werden also im Seminar judaistische Vorträge, gleichzeitig aber auf der Universität die zu ihrer Gruppe gehörenden Fächer hören. Die Ausführungen des Herrn Dr. Sternbach, der als klassischer Philolog einen großen, über sein engeres Heimatsland hinausreichenden Ruhm genießt, beruhten auf gediegenen Vorstudien und auf gründlicher Kenntnis des reichen, einschlägigen Materials. Seine sämtlichen Anträge wurden denn auch ausnahmslos angenommen. Zum Schluffe dankte ihm der Vorsitzende in längerer Rede für seine um das Zustandekommen der Enquete an den Tag gelegte Aufopferung, welche ihn für viele Monate seinen geliebten Büchern entriß und ihn zur Zielscheibe der Ausfälle der zionistischen Preffe machte. Darauf überreichten ihm sämtliche Mitglieder der Enquete eine in herzlichen Ausdrücken abgefaßte Dankadresse. Eine herzliche, gedankenreiche Schlußrede des Präsidenten beschloß die denkwürdigen Verhandlungen. Zur Vervollständigung des obigen Berichtes wollen wir hieher die von der Enquete beschlossenen Leitsätze für den mosaischen Religionsunterricht an den Mittelschulen setzen. 1. Der Religionsunterricht muß vor allem ans die religiöse Erziehung, die Ausbildung eines starken und edlen Charakt rs und die Erregung der ethischen und moralischen Gefühle des Schülers gerichtet sein. 2. Zweck des Religionsunterrichtes ist die Einimpfung der Liebe zum heiligen Väterglauben und die Erziehung der Schüler zu nützlichen. edeldenkenden Mitgliedern der Gesellschaft und zu treuen Reichs- und Landesbürgern. -j. Das Hauptmittel, welches zu diesem Zwecke führt, ist die aus dem Studium des Gotteswörtes und der Lebenserfahrung geschöpfte Ueberzeugung des Lehrers, ferner die genaue Kenntnis der betreffenden Literatur, die gründliche, auf der Höhe der modernen Anforderungen stehende pädagogische Ausbildung und die aufrichtige Hingabe an die Aufgaben der Erziehung und Veredelung. Ebenso sind gute, knapp abgefaßte Lehrbücher ein unentbehrliches Mittel für die Gewinnung günstiger Resultate beim Religionsunterricht. 4. Integrale Teile des Religionsunterrichtes bilden: a) Kenntnis der biblischen Schriften, b) Kenntnis der biblischen und nachbiblischen Geschichte, e) Kenntnis der Liturgie und Ritualien, ä) Kenntnis der Glaubens- und Pflichtenlehre. 5. Gründliche Vertrautheit mit allen biblischen Schriften im Originale läßt sich in der gesetzmäßig zuerkannten Schulzeit nicht erlangen. Dieselbe läßt sich eher durch systematische Bibellektüre in der Vortragssprache erlangen. Auf welche Art man die Schüler mit den richtigsten Bibelpartien im Origiua'e bekannt machen kann, ist unten unter 10. ersichtlich. 6. Die biblische Geschichte wird auf den unteren Stufen bei der Bibellektüre erteilt, wobei hauptsächlich jene Partien berücksichtigt werden, mit welchen sich moralische und ethische Grundsätze verbinden lassen. Der Unterricht der nachbiblischen Geschichte in den oberen Klassen muß jedes polemischen Charakiers entkleidet sein und sich auf die Biographien jener Männer beschränken, deren Werke entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung der religiösen Gedanken in Israel ausgeübt haben. Die Geschichte der Juden im Lande muß ausführlich behandelt werden. 7. Die Glaubens- und Pflichtenlehre beruht auf den unteren Stufen, auf der biblischen Geschichte und der Bibellektüre in der Vortragssprache, dagegen wird sie in den oberen Stufen ve. mittels Lehrbücher erteilt. Der Lehrer jedoch soll nicht bloß sich auf das Lehrbuch verlassen, sondern durch sein deutliches und lebendiges Wort die hehren Regeln unserer erhabenen Religionslehrer derart einprägen, daß der Schüler von ihnen durchdrungen werde und dieselben für ihn der kategorische Imperativ und der Wegweiser fürs ganze Leben werden. Vor allem hervorzuheben sind die allen Menschen gemeinschaftlichen Grundsätze der Ethik und Moral, sowie auch die alle Menschen einigenden Band der Liebe. 8. Besonderes Verständnis und wahre Opferwilligkeit fordert seitens des Lehrers die Lehre von der Lebensweise der Juden im Hause und in der Religionsgemeinde. Die Ritual- und Zeremonialvorschriften sollen den Schülern einerseits als geheiligte Tradition der Vorfahren und als das die auf der ganzen Welt zerstreuten Glaubensgenossen einigende Band dargestellt und erklärt werden, andererseits aber als Mittel, die Leidenschaften zu bekämpfen und das Leben durch Mäßigkeit, Enthaltsamkeit und Reinheit zu veredeln. 9. Der in hebräischer Sprache abgehaltene Gottesdienst bildet das unzerreißbare, alle Glaubensgenossen auf der ganzen Erde einigende Band. Hier muß der Religionsunterricht durch Ausnützung sämtlicher didaktischtx Mittel und sogar mit einiger Hintanhaltung pädagogischer Rücksichten bestrebt sein, den Schülern von der niedrigsten bis zur höchsten Stufe die Kenntnis der Gebete und Liturgie im Originale eigen zu machen. Die linguistische und grammatikalische Behandlung des Hebräischen ist entschieden ausgeschlossen. 10. Beim Unterricht der hebräischen Gebete bedient man sich des hebräischen Textes, wobei sich der Unterricht im Anfänge auf das mechanische Uebersetzen beschränkt. Das natürliche Resultat der immer wachsenden, lexikalischen Aneignung wird aber eine solche Kenntnis der hebräischen Sprache sein, wie dieselbe für das Verständnis des hebräischen Originales unumgänglich notwendig ist. Die Bekanntmachung der Schüler mit den wichtigsten, liturgischen Bibelabschnitten im Originale erfolgt in derselben Weise wie bei den Abschnitten aus dem Gebetbuche. Um den Unterricht zu erleichtern, soll im Lehrbuche neben den betreffenden, hebräischen Abschnitten die Uebersetzung in der Vortragssprache beigedruckt werden. 11. Jene Lehrer, welche den Religionsunterricht nicht als Mittel zur Veredelung des Charakters betrachten, sind als ihres Amtes unwürdig zu betrachten. Stanislau, den 25. Februar 1907. Prof. M. Weißberg.

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