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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-02-22 · 8 (22.2.1907) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
8 (22.2.1907)
Date
1907-02-22
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 8 L)r. IZlocd's MocbenscbrM. Sette 133 gebaut wurden, die Gemeinde mehr für die Renovierung des Leopoldstädter Tempels ausgab, als für sämtliche Neubauten der Vereine. Wie mit den Bausubventionen, steht es auch mit den Gemeindebeiträg-n zur Erhaltung der Vereinstempel.. Die Gemeinde zahlt weit mehr für Erhaltung des Leopoldstädter Tempels allein, als für alle 34 Vereins-Bethäuser zusammengenommen. Es beweist mindestens eine krasse Unkenntnis der Verhältnisse, wenn unter solchen Umständen den Vereinen aus der Anstellung tüchtiger, der Gemeinde zur Zierde gereichender Funktionäre von Seite des letztwöchentlichen Korrespondenten ein Vorwurf gemacht wird. Heute, wo sich die Gemeinde unserer Funktionäre nicht mehr zu schämen braucht, wo unsere Synagogen an Fassungsraum dem großen „Tempel" in der inneren Stadt nicht nachstehen, wo wir keinen Besucher unseres Tempels fragen oder auch nur fragen dürfen, ob er Vereinsmitglied ist oder nicht, wo alle jene, welche, in den Vorstädten wohnhaft, ihre Andacht öffentlich verrichten wollen, die Vereinstempel besuchen, weil es Gemeindetempel dort nicht gibt; heute können wir mit Fug und Recht die Abschaffung der veralteten Differenzierung, die volle Gleichstellung unserer Religionsdiener mit den Gemeindefunktionären verlangen. Eine auf die Erhaltung des religiösen Gefühles bedachte Gemeindeverwaltung wird es aber auch als ihre Pflicht erachten, mit allem Eifer dahin zu wirken, daß unsere Bräute an jener Stätte getraut werden, die ihnen durch ihre Jugenderinnerungen, durch das Gebet der Eltern geheiligt ist, fie wird selbst darauf dringen müffen, daß diejenigen, die mit dem Verstorbenen Zeit seines Lebens gebetet haben, mit den Zurückgebliebenen die Seelengebete verrichten werden, auch den Verstorbenen zu Grabe geleiten, nicht aber jene, die ihm im Leben ferne standen. Sollten sich durch eine solche ethisch unerläßliche Neuregelung der religiösen Funktionen einzelne Gemeindebeamte — bei den Hochstehenden kann man bessere Einsicht voraussetzen — in ihren Rechten verkürzt glauben, so mag sich der Gemeindevorstand mit dem Gedanken beruhigen, daß die behaupteten rechtskräftigen Verträge in Wahrheit nicht bestehen und . daß im I.. II. und III. Bezirke allein, dem unbestrittenen Amtssprengel der Herren Oberkantoren Singer und Guttmann, heute mehr Juden (72.157 im Jahre 1900) wohnen, als die Gemeinde zählte, da Oberkantor Singer sein Amt antrat. Eine gründliche und gerechte Regelung der religiösen Funktionen wird den von jedem Einsichtigen beklagten Wettlauf um Trauungen von selbst beseitigen. Sie wird aber auch Vorkommnissen wie jenes, das den Anlaß zur öffentlichen Polemik gegeben hat, Vorbeugen. Mit der am Schluffe des Artikels an den Gemeindevorstand gerichteten Apostrophe, derselbe möge die Vereinstempel übernehmen, hat der Artikelschreiber nicht mir allein, sondern gewiß auch allen Vorständen und Beamten der Tempelvereine aus dem Herzen gesprochen. Es wäre dies die einfachste Lösung der Streitfrage, wenn auch kaum nach dem Sinne des Herrn Oberkantor Guttmann. G. Bettelheim. „Eine Ungerechtigkeit bei der Rothschild-Trauung". Unter diesen nun zum drittenmale zitierten Titel hat Herr Oberkantor Bela Guttmann seine herrliche Stimme zum erstenmal in einer Weise erhoben, für welche ihm diesmal wenigstens die Tempelvereine Wiens die gewohnte Anerkennung versagen dürften. Ich will das eigentliche Streitobjekt, die Rothschild- Trauung, selbst vollständig beiseite lassen; die Partei mietete, wie Herr Oberkantor Guttmann ausführt, den Josefstädter Tempel für diese Zeremonie und behielt sich die Wahl der Funktionäre ausdrücklich vor; ich finde es in diesem Falle gewiß für richtig und taktvoll, daß die beiden angesehensten und rangältesten Funktionäre der Gemeinde zur Vornahme der Trauung berufen wurden. Ob die Zeremonie an Weihe verloren hätte, wenn auch dem Oberkantor Quartin des Josefstädter Tempels ein Teil der gesanglichen Funktionen zugeteilt worden wäre, möchte ich nicht behaupten; denn: „Die Lerche wars und nicht die Nachtigall!" Doch glückliche Brautleute fingen und jubilieren am Hochzeitstage in der Regel selbst im Herzen, und dies ist immerhin der schönste Sang, der von keinem Ober- oder Unterkantor der Welt übertroffen werden kann. Anders aber steht es mit den Ausführungen Gutb> manns bezüglich der vor 26 Iahren in zwei Erutefelder eingeteilt gewesenen neun Bezirke Wiens, aus welchen seither allerdings 21 geworden find. Aber auch die Zahl der jüdischen Bewohner hat fich seither um das Fünffache vermehrt und Herr Guttmann wird es doch für recht und billig finden, daß dieser großen Zahl gegenüber die zwei Funktionäre der Tempel des I. und II. Bezirkes nicht mehr genügen können und daß sowohl die synagogalen als auch die außeriynagogalen Funktionen jenen Funktionären zugewiesen werden sollten, welche der Synagoge des betreffenden Bezirkes angehören, da diese von den „bescheidenen" Funktionen im Gotteshause allein ihr Auskommen nicht finden können und deshalb auf die Erträgnisse der anderen Funktionen, Trauungen, Begräbniffe rc., angewiesen find. Es ist gewiß viel berechtigter, wenn beispielsweise bei Todesfällen der Prediger desjenigen Bezirkes, in welchem, der Verstorbene wohnte und wirkte, dem Manne, welchen er persönlich genau gekannt, die Trauerrede hält, als daß dies in geschäftsmäßiger Weise von dem ganz fernstehenden „durch den, vom Donaukanale als natürliche Grenzlinie" zugewiesenen Prediger der Fall sein kann. Es ist nur eine Folge der naturgemäßen Entwicklung, daß die Vereinssynagogen, bezw. die Bethaus- und Tempelvereine allmälig aus ihrem bescheidenen Rahmen und den vordem genügenden mehr oder weniger licht- und luftarmen, in Höfen versteckten Betstuben heraustreten und den zeitgemäßen Bedürsniffen durch Errichtung stattlicher, formschöner und geräumiger Gotteshäuser entsprechen. . Sollen wir Juden es nicht mit den Gefühlen berechtigter Befriedigung und des Dankes gegen die Vorsehung., begrüßen, daß wir nicht mehr wie vor anno 48 gezwungen find, unsere Gotteshäuser verborgen gegen die Außenwelt, ^um nicht Aergernis zu erregen", wie der Erlaß von anno, "damals lautete, zu errichten, sondern frei und aufwärtsstrebend zur Sonne, deren Strahlen allen Menschen ohne Unterschied des Glaubens und der Rasse gleich leuchten, unsere Tempel erstehen laffjm dürfen? Daß aber unsere Glaubeusgenoffen, insbesondere unsere Frauen und unsere Jugend, die Hoffnung unserer Zukunft, lieber „die mit großem Aufwande, Chor und Orgel, Prediger und Oberkantor aufgestellten Prachtsynagogen der Tempelvereine" frequentieren und fich an dem schönen Gottesdienste mehr erbauen als an dem chaotischen Durcheinander veralteter Vorstadt- Synagogen, findet in der zeitgemäßen Erziehung unserer Großstadt-Jugend seine Begründung, welcher es angesichts des kaum zu bewältigenden profanen Lehrstoffes schwer gemacht wird, Bibel und Pantateuch im Urtexte so gründlich lesen und verstehen zu lernen, daß der frühere einfache Gottesdienst ihrem religiösen Fühlen und Empfinden nicht angepaßt erscheint, sondern in weihevollen Tempelgesängen und durchgeistigten Predigten ethischen Inhaltes Festigung und Befriedigung sucht. Diesem Bedürfniffe muß aber örtlich und räumlich nach bester Möglichkeit entsprochen werden, da die beiden „dies- und jenseits der durch den Donaukanal natürlich begrenzten" Tempel unmöglich 120.000 Andächtige zugleich fassen, können. Und diese Aufgabe erfüllen allerdings mehr oder weniger vollständig die Tempelvereine in den 21 Bezirken, welche jeder für fich zweifellos die Verhältniffe und Bedürfniffe ihres Bezirkes viel genauer kennen als der Kultusvorstandder es ja auch gewiß gerne sieht, daß fich opferwillige Männer in allen Bezirken finden, welche mit der Errichtung und Erhaltung dieser Vereinstempel einen Teil der Gemeindelasten auf fich nehmen und es auch verstehen, eine große Anzahl der Glaubensgenossen des Bezirkes für diese Aufgabe zu gewinnen. Nur so ist es möglich, den religiösen Bedürsniffen der Gesamtheit gerecht zu werden, ohne die Kultussteuern, welche doch nur dem Kultus allein dienen

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