Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 8 (22.2.1907)
- Date
- 1907-02-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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in 8 Vr. Bloch's Wochrnsttzrifk, Sette 131 zugeschoben und schwört bei der Göttin Sati.' (Jahr 25 des Artaxprxes — 440 v. Chr.). 7. Es-Hor. Sohn des Seho, Architekten des Königs, nimmt Mibtahyah, Tochter des Mahseyah, zum ehelichen Weib (sie war also Witwe oder geschieden worden.) Der Gatte zahlt dem Schwiegervater 5 Sieles als Mohär und bestätigt den Empfang der Mitgift der Frau, 12 Sieles Silber, 3 große Stücke Zeug, allerlei Geräte, darunter ein Gefäß oder eine Schüssel aus Palmblättchen, 2 Becher aus Bronze u. a. m. Dieser Ehevertrag enthält alle möglichen Bestimmungen für Todesfall, Scheidung, Rechte der Kinder usw. (440 v. Chr.) 8. Menahem und Ananyah, Söhne des Mechullam, des Sohnes des Chelomim, Juden aus Elephantine, stehen von der bei dem Gericht unter dem Garnisonskommandanten Quidrang eingerichteten Klage gegen Aedonyah und Mahseyah, beides Söhne des Es-Hor und der Mibtayah, Tochter des Mahseyah, ab. Es handelt sich um verschiedene Dinge, die Es-Hor von Chelomim, Sohn des Azaryah, zur Verwahrung erhalten hatte. (Im Jahre 4 des Darius — 421 v. Ehr.). 9. Iedonyah (ein anderer dieses Namens), der Sohn des Hochayah, Sohnes des Uryah, Aramäer aus Elephantine, erklärt vor Ouidrang (dem schon genannten), daß er von der Klage gegen (seine Vettern) Iedonyah und Mahseyah, beides Söhne des Natan und der Mibtayah, Tochter der Mahseyah, wegen des Besitzes des Hauses des Aezaniah, Sohnes des Uryah, zurücktritt. Das Haus ist beschrieben als an der Hauptstraße und beim Heiligtum Jehovas liegend. (417 v. Chr.) 10. Mahseyah und Iedonyah, Söhne des Natan, Aramäer aus Syene, nehmen eine Teilung der von ihrer Mutter geerbten Sklaven vor. Iedonyah erhält Petofiros, Mahseyah den Belo; Tebo, die Mutter des Erstgenannten, und Lilu, ein dritter Sohn, bleiben gemeinschaftliches Eigentum. 11. Der früher gefundene und ursprünglich zu derselben Dokumenten-Reihe gehörige Papyrus Cowley handelt von einem Darlehensgeschäft, bei dem ein Mahseyah, Sohn des Dedonayah, als Zeuge figuriert. Was waren dies für Aramäer respektive Juden, die da zu Syene in Oberegypten Ehen schlossen und trennten, Geschäfte machten, Prozesse führten und Familienpapiere wie auch Besitztitel bewahren? Denn es scheint doch sicher zu sein, daß diese Dokumente, die sich über eine Periode von über 60 Jahren erstrecken, zusammen bewahrt wurden, um Eigentumsverhältnisse durch Generationen zu sichern. Es muß sich daher auch um jüdische Familien handeln, die an eine dauernde gesicherte Niederlassung glaubten. Der bekannte irische Althistoriker I. P. Mahaffy hat auf Grund des Cowleypapyrus und nach Mitteilungen des gerade mit der Herausgabe der anderen Assuan-papyri beschäftigten Prof. Sayce in den Melanges Nicolo (1906, S. 660/1) die Ansicht aufgestellt, die auch Sayce annimmt, es handle sich um in Oberegypten zur Achämenidenzeit niedergelassene Kaufleute; und seine Phantasie ließ diese jüdischen Bewohner von Elephantine die Bankiers von Egypten sein, wie heutzutage noch jüdische Bankiers den Völkern der Erde mit Gelddarlehen beistehen. Aber die Aramäer von der nubischen Grenze waren an und für sich zu nichts weniger als zu Geschäftszwecken dahingekommen. In einem Nachtrag zu Nöldeckes Anzeige in der Zeitschrift für Assyriologie scheint Rudolf Smend das Richtige getroffen zu haben. Es handelt sich um eine jüdische Militärkolonie in Syene. Bon jeher haben die Herrscher Egyptens Soldaten aus den Nachbarvölkern verwandt, die kriegerischer waren als die Landeskinder, und für die gefährliche Südgrenze mochten solche Semiten passend erscheinen. Die militärische Bestimmung steht zu dem in Wirklichkeit friedlichen Leben, das die papyri voraussetzen, nicht im Widerspruch. So ist es verständlich, daß ein Architekt der Citadelle erwähnt ist (Pap. 6), daß Mahseyah zu längerem Dienst aus der Festung abwesend war, daß ein Militärbefehlshaber als Richter erscheint (8), daß der Zusatz „zu den Feldzeichen gehörig" (1) gebraucht wird, u. a. m. Wenn man sich erinnert, daß Herodot, als er zwischen 445 und 432 v. Ch. Egypten besuchte, davon spricht, daß in Elephantine persische Besatzungstruppen lagen, so möchte man gar an die Möglichkeit denken, daß der Vater der Geschichte von solchen jüdischen Soldaten, wie sie mit ihren Namen jetzt in den neugefundenen papyri austauchten, auf der Festung Aeb herumgeführt wurde. Diese Juden genossen nach allem, was aus den papyri zu lesen ist, einen mäßig-n Wohlstand, ohne gerade reich zu sein. Denn die Mitgift der Mibtayah, die, wie Nöldecke bemerkt, bei ihrer zweiten Ehe schon ziemlich verblüht gewesen sein muß, erscheint nicht gerade als eine große Entschädigung für den Mangel an Jugend für den Gatten Es-Hor; er hat es in Anbetracht deffen ziemlich billig getan. Die Juden hatten freie Religionsübung in Syene; ein Heiligtum Aahus — Aehovah — ist erwähnt, das ein Altar unter freiem Himmel gewesen zu sein scheint; sie schwören bei diesen ihrem Gott, und sie können ungestraft Proselyten machen; denn der Egypter Es-Hor erscheint später als wahrscheinlich zum Judentum übergetretener Natan. Die meisten in den Urkunden vorkommenden Namen find auch im Alten Testament nahzuweisen; sehr viele find Zusammensetzungen mit Iah (Jehovah), die Enkel heißen nach dem Großvater. Es ist wahrscheinlich, daß in der Militärkolonie der Name Jehovah noch ausgesprochen wurde, wie er geschrieben wird, und nicht Adonai dafür gesagt wurde; überhaupt ist die deuteronomische Reform bei den Juden, die wir hier kennen lernen, noch nicht durchgedrungen. Und Jeremias würde bei jener Mibtayah, die (Nr. 6) bei der Göttin Sati schwört /es war allerdings ein von - einem Egypter zugeschobener Eid), kein Blatt vor den Mund nehmen, wie er auch z. B. im 44. Kapitel gegenüber den Weibern der Judäer, die in Egypten weilen, verfuhr. „Voila bien de qnoir faire Kurier encore Jeremieu, sagt Clermont-Ganneau. Aber trotzdem hat Mibtayah aus dem Es- Horus einen Natan gemacht! Für die Rechtsgeschichte, wobei das egyptische und persischassyrische Vertragsrecht noch zum Vergleich heranzuziehen sind, enthalten diese Dokumente außergewöhnlich viel Material. Dann läßt die Urkunde 7 z. B. die Organisation der Juden als Gemeinde erkennen, in der für den Mann und ebenso für die Frau die Befugnis vorausgesetzt wird, in der Gemeindeversammlung die Ehe für gelöst zu erklären. Auch die kulturhistorisch interessante und grausame Sitte, Sklaven mit einer Eigentumsmarke zu tätowieren, ist in dem Papyrus 10 illustriert, wo vielleicht weniger gesagt ist, daß die zur Teilung gelangten Sklaven mit dem aramäischen Buchstaben ZX>d tätowiert wurden, als daß zu ihrer genauen Beschreibung ihre Tätowierungen aufgeführt waren. Die Datierungen erfolgen nach jüdischem sowie nach egyptischem Datum, wozu noch die nach der Regierungszeit der Achämeniden tritt. Dadurch sind vergleichende Kalenderstudien ermöglicht, die Schürer in der „Theologischen Literaturzeitung" vom 2. Februar („Der jüdische Kalender nach den aramäischen papyri von Assuan") bereits in Angriff genommen hat. Er glaubt bereits festgestellt zu haben, daß die Juden damals ihre Monate mit dem Sichtbarwerden des Neumondes begannen und daß man für den Schaltmonat von einem festen System noch recht weit entfernt war. Wie lange diese Gemeinde in Syene Bestand hatte, können wir nicht wissen. Wilcken erinnert im Archiv für Papyruskunde an einen Malchaios, der zur Zeit Trajans in Syene die Hafenwache hatte. Und könnte nicht auch von Syene aus jüdische Propaganda nach Aethiopien hinübergegriffen haben? „ Und siehe, ein Aethiopier, ein Eunuche und Großer der aethiopischen Königin Kandake, der über ihren gesamten Schatz gesetzt war, war gekommen, in Jerusalem anzubeten, und saß nun auf dem Rückweg in seinem Wagen und las den Propheten Jesaias" („Der Apostel Taten" 8, 27). Auch auf diesen Mann mit der ersten konstatierten Reiselektüre macht Wilcken im Zusammenhang mit den Affuan-kapyri aufmerksam.