Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 7 (15.2.1907)
- Date
- 1907-02-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 108 wr. Dlocb's Mocvenscdrm. Nr. 7 Im Orient gibt es eine giftige Zwiebelart, deren Genuß den Tod herbeiführen kann. Samuel ist der Meinung (Erubin 29a), daß nicht die Zwiebelköpse, sondern die Blätter giftig sind, und daß die Blätter auch nur dann tödlich wirken, wenn sie eine gewisse Größe noch nicht erreicht haben. Wer durch persische Pfeile verwundet worden ist, sagt Samuel, kann nicht am Leben erhalten werden, da dieselben mit einem tödlichen Gifte imprägniert sind. Trotzdem soll man dem Verwundeten fettes Fleisch und frischen Wein reichen, da derselbe immerhin noch so lange leben kann, um sein Testament zu machen. Gittin 70a. Obgleich des eigentliche Wesen der menschlichen Wutkrankheit zur Zeit der Talmudlehrer ebensowenig gekannt war, wie heutzutage, so wußte man doch schon damals, daß dieselbe von wutkranken Tieren ihren Ausgang nahm und im höchsten Grade ansteckend war. Einen wütenden Hund — der Talmud gibt für denselben genaue diagnostische Merkmale — soll man, lehrt Samuel, nur von ferne abwehren. Denn wer ihn berührt, ist in Gefahr, wer gebissen wurde, ist dem Tode geweiht. Gegen Berührung gibt es nur ein Mittel: Rasch seine Kleider wechseln und fliehen. Joma 84a. In Kesuboth 77a ist von einem Kranken die Rede, der an einem Nasenpolypen leidet. Samuel gibt für denselben als diagnostisches Kennzeichen, daß seine Atemluft einen wiederwärtigen Geruch besitzt. In Aboda zara 28a lehrt Samuel: Jede Verwundung mit dem Schwert ist gefährlich. Um dieselbe zu behandeln, ist es erlaubt, den Sabbath zu entweihen. Die Blutung stillt man am besten, indem man dem Patienten Kresse in Weinessig zu trinken gibt, während man die Vernarbung durch Auflegen gewisser Kräuter auf die Wunde bewirken kann. Auch sonst lehrt Samuel öfters, daß es unter Umständen für Heilungszwecke erlaubt ist, den Sabbat zu entweihen. So lehrte R. Chana in seinem Namen, daß, während sonst viele Heilungsprozeduren am Sabbath verboten sind, es gestattet ist, am Sabbath einen Knochenbruch einzurichten. Samuel scheint es bekannt gewesen zu sein, wie wichtig es ist, einen Knochenbruch möglichst rasch einzurichten. Sabbath 148a. Ebenso lehrt R. Juda im Namen des Samuel, daß man für eine Wöchnerin und einen Schwerkranken sowohl im Winter als auch im Sommer am Sabbath Feuer anmachen darf (Sabbath 129a). Daß es sich hier um die Behandlung eines Kollapszustandes nach Blutungen handeln muß, welche man damals mit Erwärmen des Körpers behandelt zu haben scheint, geht aus der unmittelbar darauffolgenden Stelle hervor, welche folgendermaßen lautet: R. Chija bar Abin sagt im Namen des Samuel: Hat jemand durch einen Aderlaß viel Blut verloren, so daß sein Körper kalt wird, so darf man selbst im Hochsommer Feuer für ihn machen (s. auch Joma 84b). Der Aderlaß war bekanntlich in der damaligen Zeit ein beliebtes Heilmittel, und Samuel gibt daher für diesen sehr viele spezielle Anweisungen (Sabbath 129b). So sagt er: Den Aderlaß soll man alle 30 Tage anwenden, aber nach dem 40. Lebensjahr soll man denselben weniger häufig, nach dem 60. noch seltener anwenden. Bekannt ist der Lehrsatz Samuels, der im Talmud an verschiedenen Stellen wiederkehrt, daß jede Veränderung in der Lebensgewohnheit in Bezug auf Essen und Trinken (gemeint ist besonders ein plötzliches Uebermaß desselben) der Ausgangspunkt eines Darmleidens werden kann. (Sanhedr. 101a, Kesuboth 110b, Bakra 146a, Nedarim 37b.) Großen Wert legt er auch auf die regelmäßige Erfüllung natürlicher Bedürfnisse. So sagt er auch Barachot 62b: Die regelmäßige Entleerung des Magens ist für den Körper so gut, wie das Stählen für das Eisen. Samuel lehrte ferner: Wer ein Glas Wein getrunken, darf keine Lehrfunktionen ausüben (Erubin 64a). Er steht hier im Gegensatz zu R. Nachmann, der sich immer erst dann geistig frisch fühlte, wenn er Wein getrunken hatte. Besonders schädlich hielt Samuel den Federweißer. So heißt es in Gittin 67b: Wer vom „Kurdeikos" befallen ist (wahrscheinlich delirium tremens), dessen rechtliche Anordnungen sind nichtig. Samuel ercklärt den Ausdruck Kurdeikos dahin, daß diese Krankheit denjenigen befällt, welcher vom frischen Wein zur Zeit der Weinlese trinkt (Gittin 67b). Ueber hydropathische Kuren spricht sich Samuel in Sabbath 108b folgendermaßen aus: Ein Tropfen kalten Wassers auf die Augen des Morgens und eine Waschung von Händen und Füßen mit warmem Wasser des Abends sind besser als alle Kollyrien (so viel wie Verbandsalben) der Welt. Eine ähnliche Stelle ist Sabbath 78 a. Für Trinkkuren empfiehlt Samuel die Zeit zwischen Pesach und Schowuaus (Sabbath 147d). Bei Bulimie (Heißhunger) rät er, fettes Fleisch in Honig zu geben (Jma 83b). In der Tat werden Fett und Zucker rasch vom Organismus resorbiert. Ferner ist ihm bekannt, daß Epidemien. leicht von einem Ort zum andern verschleppt werden. Als er hört, daß in dem von Nahardäa etwas entfernten Be Chosa „ein Sterben" sei, riet er ein Fasten an, weil ein reger Karawanenverkehr zwischen beiden Orten vorhanden war (Taanit 21b). Diese zahlreichen Beispiele beweisen, wie vielseitig die Kenntnisse Mar Samuels in der Medizin waren, und man darf sagen, daß er unter den Talmudlehrern hierin der hervorragendste war. Wir Epigonen können aber noch weiter an diesem einen Beispiel erkennen, auf welch einer hohen Kulturstufe sich die Juden zur Zeit des Talmuds befunden haben. (Frankfurter „Jsr. Familienblatt".) Korrespondenzen. Eine Ungerechtigkeit bei der Rothschild-Training. Unter diesem Titel bringt ein hiesiges Blatt einen Artikel, in welchem über eine angebliche Ungerechtigkeit, die anläßlich der Rothschild-Trauung dem Personale des Josefstädter Tempels zugefügt worden wäre, Klage geführt wird. In diesem Aufsatz wird ganz besonders meinem werten Kollegen Singer zum Vorwurf gemacht, daß er gegen den Josefstädter Kollegen ein Hassogas gewul sich zu Schulden kommen ließ. Es kann meine Absicht nicht sein, meinen Kollegen Singer, dessen Meisterschaft als Mann der Feder ja allbekannt ist, zu verteidigen, da er sich in Wort und Schrift selbst zu verteidigen in der Lage ist. Jedoch, nachdem der oberwähute Artikel den Kollegen auch in seiner Eigenschaft als Präsident des Kantorenvereines mit in den Kreis seiner Angriffe zieht und hiebei die Mitglieder dieses Vereines apostrophiert, erlaube ich mir als Vorstandsmitglied desselben sowohl, als auch in meiner Eigenschaft als Oberkautor der Wiener Kultusgemeinde einige Worte der Aufklärung und der Richtigstellung zugleich für weitere Kreise hier zu veröffentlichen und im engen Rahmen eines Artikels, nach Tunlichkeit, die Wurzel dieser Erscheinungen bloßzulegen. Als der Oberkantor Singer vor 26 Jahren die Nachfolge des Altmeisters Sulzer antrat, war die hiesige Kultusgemeinde in Bezug auf Ausübung aller Funktionen auf die Funktionäre des Jnnerstädtischen und des Leopoldstädter- Tempel beschränkt, und zwar galt der Donaukanal als die natürliche Grenzlinie in der Einteilung der Funktionen. Später wurde, um den Wirkungskreis des durch die Donaugrenze beengten Oberkantors Goldstein zu erweitern, ihm das Funktionsgebiet der Landstraße und Simmerings zugewiesen. Seit diesem 26jährigen Zeitraum ist eine beträchtliche Anzahl von Vereinssynagogen erstanden, die eine eigene Wirksamkeit entfalten. Jnsolange diese Vereinssynagogen sich darauf beschränkten, nur dem religiösen Bedürfnis ihrer eigenen Mitglieder zu genügen und dementsprechend die bescheidenen Funktionäre bloß den S y n a g o g e n d i e n st in ihren Bezirken versahen, blieben die außersynagogalen Funktionen den Beamten der beiden großen Tempel des I. und II. Bezirkes allein überantwortet. Allmälig traten diese Vereine aus ihrem bescheidenen Nahmen heraus, es wurden mit großem Aufwand Prachtsynagogen, mit Orgel und Chor,