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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-02-01 · 5 (1.2.1907) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
5 (1.2.1907)
Date
1907-02-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 5 Dr. Biocb s Mocbenscbrm. Seite 79 ähnlichen Vorkommnissen in der Generalversammlung des Tem-» pelvereines im X. Bezirke mannhafte Worte der Abwehr gefunden hat, gebühre hiefür der wärmste Dank. Auf den speziellen^ Fall übergehend, bezeichnet Redner das Vorgehen des Tempel-s Vereines als nicht fair, namentlich müsse entschieden mißbilligt werden, daß gerade jetzt die Bezeichnung des Tempels als Kaiser Jubiläums-Tempel besonders betont werde, um so den Vorstand in eine scheinbare Zwangslage zu bringen. Dr. Spitzer bedauert, daß das Vertreterkollegium zu keinem anderen als dem vorliegenden dilatorischen Beschlüsse gekommen sei. Dieser Antrag bedeute nichts anderes als eine Fristerstreckung. Er stellt den Antrag, die Diskussion über den Antrag zu vertagen und das Vertreterkollegium zu ersuchen, binnen 14 Tagen definitive Anträge zu stellen. Präsident Dr. Stern findet die Bezeichnung des Beschlusses als einen dilatorischen für nicht gerechtfertigt. Der Beschluß auf Bestreitung der Ordnungsmäßigkeit der erfolgten Auflösung sei vielmehr ein ganz positiver, der, wie er hoffe, gute Früchte tragen werde. Kaiserl. Rat K a u d e r s empfiehlt die Annahme des Vertreterantrages. Er habe der betreffenden Vertretersitzung beigewohnt und er könne versichern, daß dieser Antrag nur zu dem Zwecke gestellt sei, um wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. S. Steiner beantragt, ein Komitee einzusetzen, welches zusammen mit dem Vertreterkollegium in Verhandlungen mit dem Tempelvereine einzutreten hätte. Vize-Präsident Dr. K o h n bemerkt gegenüber den Ausführungen des Herrn Dr. Spitzer, daß das Vertreterkollegium, wenn es nicht den vorliegenden Antrag gestellt hätte, angesichts der bestehenden Verhältnisse nur den einen Antrag hätte stellen können, den Tempel nicht zu übernehmen. Damit wäre aber gewiß niemandem geholfen worden. Die Führung der ganzen Angelegenheit sei gewiß nicht einwandfrei gewesen, namentlich stimme er mit dem Kollegen kaiserl. Rat Sachs dahin überein, daß gewisse Anflegeleien, denen der Kultusvorstand von rechts und links ausgesetzt ist, aufhören müssen. Gewiß werden manche Vorstandsmitglieder bereit sein, ihre Stelle anderen Personen, welche glauben, die Geschäfte besser führen zu können, zu überlassen. Die Form aber, in welcher eine Sache behandelt wird, darf auf die Entschlüsse des Vorstandes in sachlicher Beziehung keinen ungünstigen Einfluß üben. Der Vorstand des Tempelvereines hätte unter Anderem auch bedenken müssen, daß die Auflösung des Vereines infolge der erforderlichen grundbücherlichen Uebertragung an den neuen Eigentümer schon vom ersten Moment an bedeutende Kosten erfordern würde, von welchen niemand einen Vorteil hat, daß weiters im Falle der Nichtübernahme durch die Kultnsgemeinde die Gefahr nicht ausgeschlossen ist, daß der Tempel als herrenloses Gut betrachtet werde. Angesichts dieser Sachlage sei es wohl am zweckmäßigsten zu versuchen, die Auslösung nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Ein solcher Beschluß könne weder als ein dilatorischer noch als ein peremptorischer bezeichnet werden. Das Vertreterkollegium hofft, daß es durch diesen Beschluß vielleicht erreicht werden werde, alle jene Fehler, welche durch das etwas unbesonnene Vorgehen des Vereinsvorstandes hervorgerufen wurden, wieder gut zu machen. Nach diesen Aufklärungen des Herrn Vize-Präsidenten Dr. K o h n ziehen die Herren S. S t e i n e r und Dr. Spitzer die gestellten Anträge zurück. Kaiserlicher Rat Weil führt aus, daß er bisher stets für eine liberale Behandlung der Bethausvereine eingetreten sei; er könne sich aber nicht verhehlen, daß das Vorgehen des Tempelvereines im X. Bezirk wohl geeignet sei, auf diese seine Anschauungen nachteilig einzuwirken. Das Verantwortungsgefühl, welches jedermann, der durch das Vertrauen seiner Mitbürger zu einer Chrenstelle berufen wird, besitzen muß, haben jene Herren, welche diesen Tempelverein so ohneweiters ausgelöst haben, auf eine sehr leichte Achsel genommen. Redner setzte in das Vertreterkollegium das Vertrauen, daß es diese Angelegenheit in einer das Interesse der Gemeinde und der »Bewohner des X. Bezirkes gleicherweise wahrenden, aber auch r der Würde des Kultusvorstandes entsprechenden Form zur Lösung Ebringen werde. Vertreter Dr. Berger würde den Beschluß des Vertreterkollegiums für zu zahm halten, wenn demselben nicht der Wunsch, den Frieden herzustellen, zugrunde liegen würde. Das Protokoll über die Generalversammlung sei derart, daß es nach keiner Richtung hin befriedigen könne. Ein plaufibler Grund für die Auflösung sei nicht vorhanden und alles, was nach dieser Richtung angeführt wurde, seien nichts als Vorwände. Das geschilderte finanzielle Debacle sei nicht zu befürchten, das Sündenregister, das der Kultusgemeinde vorgehalten wird, sei zum großen Teile unbegründet. Man wollte der Kultusgemeinde einfach einen Tort antun. Jahraus, jahrein geberden fich die Herren so, als ob sie die Herren und wir ihre Diener wären. Niemals wird, wenn es fich um eine Ausgabe handelt, der Kultusvorstand vorher gefragt; aber nachträglich soll er alles bezahlen. Nicht immer aber handelt es fich um eine Geldfrage. Redner könnte nach dieser Richtung hin den Herren ein ganzes Sündenregister Vorhalten. Nur eines wolle er hervorheben. Die Herren wollen ein Tempel-Monopol haben. Wenn fie ein solches austreben, müssen sie aber auch allen im Bezirke vertretenen religiösen Richtungen entsprechen. Das aber haben fie nicht verstanden. Der größte Teil der jüdischen Bevölkerung des X. Bezirkes rekrutiert sich aus kleinen ungarischen Gemeinden und ist nicht gewohnt, Orgel und Damenchor im Tempel zu hören. Durch diese gegen den Willen des Vorstandes getroffene Einführung wurde ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung des X. Bezirkes brüskiert und eine Spaltung hervorgerusen. Die Herren des Tempelvereines wollten ihren Geschmack den anderen aufzwingen und das gibt es eben nicht. Redner stimme dem Anträge des Vertreterkollegiums zu, müsse aber seine Bedenken darüber äußern, ob es möglich sein werde, mit dem bisherigen Vorstande einen Frieden zu schließen, der die Würde des Vorstandes genügend wahrt. Nachdem niemand mehr zum Worte gemeldet ist, wird zur Abstimmung geschritten und sohin der Antrag des Vertreterkollegiums einstimmig angenommen. — Schluß der öffentlichen Sitzung. Vertrauliche Sitzung. Prinzipielle Bestimmungen betreffend Aufnahme in die i s r a e l i t i s ch e V e r s o r g u n g s a n st a l t. Im Sinne des Antrages des Vertreterkollegiums wird beschlossen, die Reihenfolge der Einberufung der Petenten um Aufnahme in das Altersversorgungshaus nach dem Maße der Hilflosigkeit, der Armut und des höheren Lebensalters und erst bei nicht wesentlich verschiedenen Umständen mit Rücksicht auf die früher erfolgte Anmeldung zu bestimmen. Bei diesem Anlasse wird über Antrag des Herrn Vertreters Salo Cohn beschlossen, bei der Behandlung der vorliegenden Gesuche um Aufnahme in das Versorgungshaus in erster Linie auf solche Personen Rücksicht zu nehmen, welche bereits lange Zeit in Wien find, einst in besseren Verhältnissen gewesen waren und Kultussteuer entrichtet hatten. Ueber das Ansuchen der Proponenten einer Zentralstelle für dasjüdische Armenwesen wird beschlossen, dieser Zentralstelle unter der Voraussetzung, daß fich dieser Verband ordnungsgemäß konstituiert, die Aufbringung des gesamten erforderlichen Betrages nachgewiesen und ein genaues Arbeitsprogramm vorgelegt wird, für ein Jahr eine entsprechende Subvention zu bewilligen, weiters die nötigen Bureaulokalitäten im Amtsgebäude der Kultusgemeinde zur Verfügung zu stellen und die Kassagebahrung des Vereines durch die Kultusgemeinde besorgen zu lasten. Ueber Antrag der Kommission für Friedhof- und Beerdigungs-Angelegenheiten wird beschlossen, zu den Sitzungen dieser Kommission je ein Vorstandsmitglied der „Chewra-K adisch a" Fünfhaus, Ottakring und Währing mit beratender Stimme zuzuziehen.

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