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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-02-01 · 5 (1.2.1907) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
5 (1.2.1907)
Date
1907-02-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 78 Dr. Llocb's MlocvenscbrtN. Nr. 6 Die Versammlung hat sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen erhoben. Der Präsident bringt nun zur Kenntnis, daß aus Anlaß des 50jährigen Todestages des Herrn Leopold Ditmar Königsberg, Stifter des nach ihm benannten Mädchen-Erziehungsinstitutes, am Vorabende des 16. Schebat, das ist am 30. Jänner 1907, ein feierliches Requiem im Stadttempel stattfinden wird. Im Einlaufe befinden sich: 1. Zuschrift der k. k. n.-ö. Statthalterei betreffend Kenntnisnahme der Konstituierung des Kultusvorstandes. 2. Dankschreiben der Frau Helene Simon für die Teilnahme des Kultusvorstandes anläßlich des Hinscheidens ihres Gatten, des seligen Herrn David Simon. 3. Spenden: Legat des seligen Herrn Julius Mautner für wohltätige Zwecke.K 10.000.— Legat Leopold Trebitsch: a) zur Verteilung an jüdische Wohltätigkeitsvereine in Wien.K 5.000.— b) zur Verteilung an würdige jüdische Arme.„ 5.000.— „ 10.000.— Von Herrn Alois Hoffmann für Arme auf Brennmaterial .„ 100.— „ Frau Marie Stern für die Chewra-Kadischa „ 20.— „ Herrn Leo Glaubauf für die Brigittenauer Schulküche.„ 20.— „ Herrn Rudi Glaser für die Brigittenauer Schulküche.„ 2.— „ Frau Rosa H. Josef für die Brigittenauer Schulküche.„ 2.— Tempelverein für den X. Bezirk. In Ergänzung des Berichtes, welchen der Präsident der Kultusgemeinde Herr Dr. Alfred Stern in der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 20. Jänner d. I. erstattet hat, werden alle auf den Verein bezughabenden Daten seit dessen Begründung bis auf die Gegenwart in aktenmäßiger Darstellung zur Kenntnis des Plenums gebracht. Aus derselben ergibt sich, daß der Verein vom Gründungsjahre 1878 bis zum Jahre 1896 mit einer Subvention der Kultusgemeinde von jährlich 3OO bis 4OO Kronen nicht allein das Auslangen fand, sondern noch Überschüsse zur Thesaurierung eines Baufondes erzielte. Für den Bau des Tempels, welcher am 6. September 1896 eingeweiht wurde, hatte der Kultusvorstand fl. 6000.— (K 12.000) als Beitrag und fl. 4000.— (K 8000.—) als zinsenfreies, in Jahresraten von fl. 400.— rückzahlbares Darlehen unter Einverleibung des Pfandrechtes bewilligt. Die Gesamtkosten für Bau und Einrichtung sollten den Betrag von fl. 60.000.—, die Erhaltungskosten die Summe von fl. 5100.— nicht überschreiten. Es war in Aussicht genommen, daß Prediger und Chor nur für die hohen Feiertage bestellt würden. Im Jahre 1896 begannen die neuen finanziellen Forderungen des Vereines. Die den Subventionsgesuchen, Rechnungsabschlüssen und Bilanzen entnommenen Gegenüberstellungen der korrespondierenden Ziffern laffen erkennen, daß die jeweilige Subventionsbewilligung unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse des Vorjahres und des verfügbaren Barbestandes des Vereines in einem das Auslangen ermöglichenden Ausmaße erfolgt ist, sohin jenes Defizit, welches alljährlich im Vereinsbudget ausgewiesen erschien, nicht als die richtige Grundlage für die Subventionsbemeffung in Betracht kommen konnte. Allerdings haben die Bau- und Einrichtungskosten sowie die aufzunehmenden Darlehen die präliminierten Beträge weit überschritten und verursachen, entgegen den seinerzeitigen Vereinbarungen, no si derzeit Ausgaben aus der laufenden Gebahrung. Die ordentlichen, ursprünglich mit K 10.200.— Präliminierten Erhaltungs- und Betriebskosten beliefen sich schon im ersten Betriebsjahre auf K 17.500.— und sind seither auf K 20.910.— gestiegen. Auch die Anschaffung und Erhaltung der Orgel, die zufolge vom Vereinsvorstande gemachter Zusage nur aus zu diesem Zwecke einlangenden separaten Spenden erfolgen sollte, belastete mit ansehnlichen Beträgen den laufenden Betrieb. Im Jahre 1906 zählte der Verein 263 ordentliche Mitglieder. Den ordentlichen Einnahmen von K 21.627 87 standen an ordentlichen Ausgaben K 20.910 44, an außerordentlichen Ausgaben K 3317 54 gegenüber. Die Gehalte der Angestellten betragen X 15.608.—, die Remunerationen pro 1906 K 890.—. Die Bilanz schließt mit einem Aktivum von K 129.363 49, wob"i der Wert d°r Realität mit K 157.558‘47, der des Inventars mit K 33.850.— eingestellt erscheint. Die Passiva belaufen sich auf K 63.430 78, der Barbestand auf K 1237 80. Der Gottesdienst wird mit Orgel und Damenchor abgehalten, wodurch eine Mißstimmung unter der konservativen Judenschaft des Bezirkes entstand, als deren Produkt die Gründung des Vereines „Anseds-Bmes^ zutage trat. Die vom Kultusvorstande unternommenen Bemühungen, die Abstellung des Damenchores beim Tempelvereine durchzusetzen, blieben trotz wiederholter Zusagen des Vereinsvorstandes erfolglos, und in der dem Kultusvorstande vorgelegten Gehaltsliste der Angestellten figurieren noch derzeit fünf Choristinnen. Ueber das Verhältnis zwischen dem Vereine „Ansche- Bmes“ und dem Tempelvereine, die diesfalls ergriffenen Maß« nahmen und Verhandlungen wurde in der vorwöchentlichen Plenarsitzung vom Präsidenten ausführlich berichtet. Mittelst einer vom 17. Jänner d. I. datierten Zuschrift äs prass. 20. Jänner 1907 gab der Vorstand des Tempelvereines bekannt, daß in der am 16. Jänner l. I. abgehaltenen Generalversammlung mit statutenmäßiger Majorität die Auflösung des Vereines beschlossen worden sei. In einer Zuschrift vom 18. Jänner d. I. wurde das in jener Versammlung gewählte Liquidationskomitee bekannt gegeben. Das Liquidationskomitee übermittelte unter dem 25. Jänner d. I. ein gedrucktes Protokoll der Generalversammlung und richtete an den Kultusvorstand die Anfrage, zu welchem Termine die Uebergabe des Vereinsvermögens an die Kultusgemeinde stattfinden solle. Ueber diese Eingabe hat das Vertreterkollegium in seiner Sitzung vom 26. Jänner d. I. beschlossen, dem Plenum zu beantragen: Nachdem ein Beweis darüber, daß der Beschluß über die Auflösung des Vereines in einer den Statuten entsprechenden Weise gefaßt wurde, nicht vorliegt, wird seitens des Kultusvorstandes die Auflösung des Tempelvereines im X. Bezirke nicht zur Kenntnis genommen und behält sich die Kultusgemeinde in Handhabung der ihr zustehenden Aussichtsrechtes (§ 77 des Statutes) vor, die geeigneten Schritte zu unternehmen. Präsident Dr. Stern fügt diesem Berichte folgendes bei: Aus dem vorliegenden Protokolle der Generalversammlung des Tempelvereines im X. Bezirk gehe hervor, daß dieser Generalversammlung eine Amtsperson nicht beigewohnt habe, daß somit — ohne den Herren des Vereinsvorstandes hierdurch irgendwie nahezutreten — eine autoritative Beglaubigung der Vorgänge dieser Generalversammlung fehle. Angesichts der Vorkehrungen aber, welche zu dieser Generalversammlung getroffen wurden, insbesondere angesichts des Umstandes, daß der größte Teil der Mitglieder vor Abhaltung der Generalversammlung veranlaßt wurde, aus dem Vereine auszuscheiden und so d.urch eine künstliche Herabminderung der Anzahl der Vereinsmitglieder den Auflösungsbeschluß bestimmt herbeizuführen, müsse auf die erwähnte autoritative Beglaubigung besonderes Gewicht gelegt werden. Nach dieser Richtung ' hin werden sich auch die vom Vorstande gegen die Giltigkeit der Auflösung zu unternehmenden Schritte richten. Ueber den Antrag des Vertreterkollegiums entwickelt sich eine eingehende Debatte. Kaiserlicher Rat Sachs erklärt sich mit dem Vorschläge einverstanden und will die Gelegenheit benützen, darüber Klage zu führen, mit welcher Respektlosigkeit dem Kultusvorstande seitens einzelner Korporationen begegnet werde. Dieselben Herren, die vor jedem Magistratsdiener einen Kotau machen, befleißen sich gegenüber dem Kultusvorstande eines Tones, der als geradezu unqualifizierbar bezeichnet werden muß. Dem Herrn Vize-Präsidenten Dr. Kohn, welcher gegenüber

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