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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-01-25 · 4 (25.1.1907) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
4 (25.1.1907)
Date
1907-01-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 4 Dr. JBiocb’s Wocbenscbrttt. Seite 61 Dem Bethausvereine „Machsike-Hadath" wird die Bewilligung für das ständige Bethaus desselben vorläufig bis Ende 1908 erteilt. Gleichzeitig wird der vorgelegte Statutenentwurf mit den Präsidialster vorgenommenen Aenderungen genehmigt. Dem jüdischen Bildungs- und Unterstützungsverein „Schomre-Hadath" und dem Krankenvereine „Emes Wescholom" werden die angesuchten Bewilligungen zur Errichtung und Erhaltung ständiger Bethäuser mangels der erforderlichen statutarischen Voraussetzungen nicht erteilt. Kultusvorsteher S. Steiner stellt im Hinblicke auf ein Zirkularschreiben des Vorstandes des Tempelvereines für den X. Bezirk an das Präsidium eine Anfrage betreffend die in einer Versammlung vom 16. Jänner 1907 beschlosseneAuflösung dieses Vereines. Der Präsident erwidert, daß er über alle Einzelheiten der gestellten Anfrage in einer nächsten Plenarsitzung einen umfassenden Bericht erstatten und daß auch das Vertreterkollegium diesbezügliche Anträge vorlegen werde. Vorläufig bemerke er im Allgemeinen, daß im Frühjahre 1906 Mißhelligkeiten zwischen dem Tempelverein und einem im selben Bezirke gebildeten orthodoxen Bethausverein „Ansche-Emes "entstanden und diesfällige Ausgleichsversuche erfolglos geblieben seien. Dem orthodoxen Vereine „Ansche Emes" sei, als er im Jahre 1902 um die Bewilligung zur Errichtung eines ständigen Bethauses einschritt, dieselbe mit Plenarbeschluß vom 28. September 1902 verweigert worden, weil der Tempelverein für den X. Bezirk in der Errichtung eines zweiten Bethauses im selben Gemeindebezirke eine Gefährdung seiner Existenz sah. Der Vorstand des Tempelvereines hat damals und seither wiederholt die Beseitigung jener Formen des Gottesdienstes, durch welche die Strenggläubigen sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt gefunden haben, auf das Bestimmteste zugesagt und es seien dagegen, um nur den religiösen Frieden im Bezirke herzustellen, mancherlei Gewährungen zugunsten des Tempelvereines erfolgt. Der Vorstand des Tempelvereines habe aber Jahre hindurch seine wiederholten Versprechungen nicht eingehalten; dagegen habe er ohre Wissen des Kultusvorstandes es zugelaffen und begünstigt, daß der Verein „Ansche-Emes" ein ständiges Bethaus erhalte. Es sei nämlich der Vorstand des Tempelvereines identisch mit dem Vorstande eines im selben Bezirke bestehenden Schulvereines und es habe dieser Schulverein seine Lokalitäten gegen einen Jahreszins dem Vereine „Ansche-Emes" für sein ständiges Bethaus vermietet. Von alledem hatte der Kultusvorstand keine Kenntnis, so daß er alljährlich nur zu den hohen Feiertagen dem „Ansche - Emes-Vereine" über dessen Einschreiten zeitweilige Betversammlungen gestattete. Erst als im Frühjahre 1906 der Verein „Ansche-Emes" das bisherige Lokal verließ, ein neues mietete und dies behufs Erlangung der Genehmigung dem Kultusvorstande anzeigte, sei dieser zur Kenntnis jener Vorgänge gelangt. Im Sommer 1906 sei nun der Tempelverein von Neuem mit der Bitte um Untersagung des „Ansche-Emes"-Bethauses hervorgetreten und habe hierin auch die Unterstützung der Bezirkskommission gefunden. — Der Tempelverein habe von neuem behauptet, daß seine Existenz durch das Bethaus „Ansche-Emes" gefährdet sei und daß er, wenn dieses nicht untersagt werde, den Verein auflösen und den Tempel dem Kultusvorstande zur Verfügung stellen werde. Wiederholte Versuche zur Beilegung der Differenzen unter Zuziehung der beiderseitigen Vereinsvorstände blieben fruchtlos; der Versuch, bei der Bezirkskommisfion, welche sich mit aller Entschiedenheit auf die Seite des Tempelvereines stellte, die Einvernehmung des Vereines „Ansche-Emes" und sonach eine beiderseitige Aussprache zu veranlassen, hatte keinen Erfolg gehabt. Die Bezirkskommisfion, unter dem Einflüsse des Tempelvereins stehend, verweigerte es entschieden, mit den Vorstehern des „Ansche-Emes"-Vereines in irgend welchen Verkehr zu treten. So war zu Ende Oktober 1906 der Stand der Sache, worüber dem Kultusvorstande die Entscheidung Vorbehalten blieb. Am 23. November 1906 richtete der Vorstand des Tempelvereines ein Schreiben an den Kultusvorstand, worin er ohne jegliche Beziehung auf seine Differenzen mit dem „Ansche-Emes" und auf die hierüber gepflogenen Verhandlungen erklärt, daß er im Jänner 1907 eine Generalversammlung einberufen und derselben den Antrag auf Auflösung des Vereines vorlegen werde Es war dem Vorstande des Vereines und dessen Wortführern, den Herren Seligmann und Straßberg, wohl bekannt, daß damals und bis halben Dezember die Wahlen in den Kultusvorstand stattfanden, daß sodann ein Wahlprotest eingebracht, daß hierüber nach eingehenden Erhebungen in öffentlicher Sitzung des Kultusvorstandes referiert wurde; daß ferner Ende Dezember, gleichfalls in öffentlicher Sitzung des Kultusvorstandes, das Budget für 1907 festgestellt wurde, daß sodann und zwar wieder in öffentlicher Sitzung am 6. Jänner 1907 die Neukonstituierung des Vorstandes erfolgte. Es war ferner den genannten Herren wohlbekannt, daß all dies und dazu noch eine Fülle der laufenden und dringenden Angelegenheiten die volle Kraft und Zeit des Kultusvorstandes in Anspruch nahmen und daß überhaupt vor der Neu-Organifierung des Kultusvorstandes, welcher zu einem Vierteile aus neuen Mitgliedern besteht, Angelegenheiten von größerem Belange nicht zur Beschlußfassung kommen konnten. Es ist dies alles auch den Herren Seligmann, S t r a ß b e r g u. a. in präsiäio gesagt worden und es stellte fich aus den vielerlei Besprechungen endlich heraus, daß die Differenzen mit dem „Ansche-Emes"-Verein als Motiv der Auflösung des Tempelvereines früher nur vorgeschützt waren, daß die Herren Vorsteher des Tempelvereines aus irgend welchen Gründen nicht weiter mittun wollten und daß sie nun statt — wie es ihre Pflicht geboten hätte — die Vereinsmitglieder zur Wahl eines neuen Vorstandes zu berufen, es vorgezogen, den von ihnen gegründeten Verein zur Auflösung zu bringen und den Kultusvorstand vor eine vermeintliche Zwangslage zu stellen. Um den statutenmäßigen Bedingungen der Auflösung zu entsprechen, gingen sie sogar soweit, gedruckte Briefe vorzubereiten, mit welchen den Vereinsmitgliedern ihr Austritt aus dem Vereine bescheiniget, auf solche Weise die Zahl der Vereinsmitglieder reduziert und so die für den Auflösungsbeschluß erforderliche Minimalzahl der Teilnehmer an der die Auflösung beschließenden Vereinsversammlung herabgedrückt wurde. Ueber die Vorgänge bei der Generalversammlung liegen die Berichte der Delegierten des Kultusvorstandes, des Herrn Vizepräsidenten Dr. Gustav Kohn und des Herrn Vorstehers kais. Rat Kauders vor. Hierüber, sowie über den zum Tempelbau geleisteten Kapitalsbetrag der Kultusgemeinde, über das ferner seinerzeit gewährte zinsfreie Darlehen, über die auf Jahre hinaus bewilligte Stundung der stipulierten Darlehensrückzahlungsraten, über die jährlichen Subventionen und sonstigen Benefizien, sowie über den Etat des Tempelvereines wird Ihnen in der nächsten Sitzung ein eingehendes Referat erstattet, und werden auch die sämtlichen Zuschriften und Protokolle, auf welche fich mein obiger summarischer Bericht beruft, verlesen werden. Ich ersuche Sie, diesen vorläufigen summarischen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschlüsse an den Bericht des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern erwähnt Herr Vizepräsident Dr. Gustav Kohn in Kürze die Vorgänge bei der Generalversammlung und bemerkt, daß er fich infolge eines gegen Schluß der Sitzung durch den Vereinspräfidenten hervorgerufenen Zwischenfalles veranlaßt sah, noch vor erfolgter Abstimmung die Versammlung zu verlassen. Mit Rücksicht darauf, daß viele Bereinsmitglieder sich gleichfalls vor der Abstimmung aus dem Saale entfernten, glaube er, daß die zu derselben erforderliche, statutenmäßig festgesetzte Zahl von Mitgliedern bei der Schlußabstimmung nicht anwesend war. Den erwähnten Zwischenfall, sowie die übrigen Vorgänge bei der

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