Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 4 (25.1.1907)
- Date
- 1907-01-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 60 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 4 dem folgenden B^unnenlied, bei Samuel II. dem Klageliede Davids beim Tode Sauls und Jonathans, oder es folgt, wie bei Iosua K. 10, einem hochpoetischen Bilde «an sipaia VVV. Diese Tatsachen lassen den Schluß als unabweislich erscheinen, daß jene zwei in Verlust geratenen Bücher poetischen Inhaltes waren und man wird nicht fehlgehen anzunehmen, daß die min T’» mit den herrlichen Gedichten, die dem Nichtjuden Bileam zugeschrieben werden und ebenso das Siegeslied Deborahs im toianbtt nac. enthalten waren. Man sagt, das Buch " nivn^v. habe schon zu Zeiten Abrahams existiert und die Thora habe daraus geschöpft (p°am,n). Wäre dieses richtig, was leider schwer zu beweisen ist, dann könnte so manche Stelle der Thora volle Aufklärung erfahren. Das Eine bliebe aber sicher, daß nur poetische Stoffe diesem Buche entnommen wurden. Jedenfalls auch der Inhalt der Thora vom 4. Vers des Kap. 2 bis Kap. 5, daher auch der poetische Vers 23 des Kap. 4. Das ILO mag eine Sammlung von Psalmen, Gebeten und Hymnen gewesen sein und diente den in der Führung des Volkes Moses nachfolgenden Männern als Quelle. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß die Kapitel 90 und 91 der Psalmen mit der beiden gemeinsamen Ueberschrift, die offenbar nwö1? nbsn« 'pi^v *tw!»a -mca aw’ öT^KfrirK gelautet hat, dieser Sammlung entnommen wurden. Ebenso ist anzunehmen, daß die Psalmen, welche den Söhnen Korachs zugeschrieben werden, in dieser Sammlung enthalten waren und mitunter nicht sehr glücklich abgeschrieben wurden. So der Psalm 87, der eine Verherrlichung Zions enthält und in den Satz ausklingt: *-p *rjHa da a'ddna dtwi. Wenn man sich fragt, wie dieser Satz dieses Ganze abschließen kann, muß man sagen, hier liegt ein Lapsus des Abschreibers vor. Daß man aber beim Abschreiben auch Fehler gemacht hat, geht zur Evidenz aus Micha Kap. 4 hervor. Dieser kleine Prophet schreibt von seinem großen Zeitgenoffen Jesaias einige hervorragende Sätze aus Kap. 2 desselben ab und kein k. k. Notar wäre in der Lage, zu bestätigen, daß die Abschrift mit dem Originale gleichlautend sei. Oder hat Micha nicht ein Plagiat an dem großen Zeitgenossen begangen, vielmehr wie jener die eine friedliche Zukunst verheißenden Sätze aus dem -iW!1 iBP geschöpft, welches so manchem Schriftsteller als Quelle gedient hat? Dieser Gedanke läßt sich nicht von der Hand weisen und ist geeignet, so manche Wiederholungen mit und ohne kleine Abweichungen zu erklären. Dem jüdischen Volke kann der Vorwurf nicht gemacht werden, daß es seinen nationalen Literaturschatz nicht genügend vor Vernichtung behütet habe. Wohin immer die schwere Hand des Schicksales es auch gelenkt, der rohe, bewaffnete Arm des Feindes es getrieben, überallhin führte unser Volk seinen heiligen, geistigen Besitz mit und hat ihn wahrlich treu behütet. Daher hat unser Literaturschatz nicht erst Jahrtausende unter der Erde modern müffen, um dann durch einen Zufall wieder ans Licht gezogen zu werden. Und wenn trotzdem zwei Bücher, die sicherlich vorhanden waren, uns verloren gegangen sind, wird man sagen müssen, daß wohl diese, nicht aber deren Inhalt verloren ist. Ich möchte behaupten, daß diese in der Thora, Iosua und Samuel zttierten Schriftwerke verloren gingen, weil man aus ihnen wie aus einer ergiebigen Quelle geschöpft hat. Der Inhalt derselben war in andere Bücher übergegangen und für deren Vervielfältigung lag kein weiterer Grund vor. Der geistige Schatz, der dort enthalten war, war vorhanden, daher hatte man kein Interesse, die Bücher als solche für das Haus und die Familie zu vervielfältigen. Diese Abschriften sind es, die die Behütung vor Vernichtung ermöglichten. Die wenigen Exemplare der beiden verloren gegangenen Bücher aber wurden ein Raub der Zeit und der unfreiwilligen Wanderung des Volkes. Oder sind sie dort zu suchen, wo die zehn Stämme geblieben? Pierleone. In einem historischen Aufsatze im „Archivio della B. Societä, Bomana di storia patria 1904 XXVII, 399 L „Le familie die Anacleto II. c di Gelasio II.“ sucht P. Fedele nachzuweisen, daß der Papst Gregor II.- als Angehöriger der römischen Konvertitenfamilie Pierleone jüdischer Abstammung gewesen sei. Das Staatsarchiv der Hethiter. Professor Dr. Hugo W i n ck l e r hat kürzlich in der Vorderasiatischen Gesellschaft, in deren Auftrag er in Kleinasien nach den Resten hethischer Kultur gegraben hat, über die Ergebniffe seiner Arbeiten einen vorläufigen Bericht erstattet. Innerhalb der Umfassungsmauern der hethitischen Stadt, wo sich heute Boghazköi erhebt, wurden über 2000 Tontafeln und Toufragmente gefunden. Der Gelehrte hält sie für die Reste des zerstörten Staatsarchivs des Hethiterreiches. Hervorzuheben ist ein Fund von besonderem Interesse: eine größere Tafel, die in assyrischer Schrift den Text eines Bündnisvertrages zwischen Ramses II. von Egypten und dem um 1200 v. Ehr. regierenden Hethiterkönig enthält. Derselbe Text in Hieroglyphenschrift findet sich an den Wänden des Tempels von Karnak. Korrespondenzen. Aus der öffentlichen Sitzung des ifraelitifchen Kultusvorftandes vom 20. Jänner 1907 unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Vor Uebergang der Tagesordnung berichtet der Präsident, daß Sr. kaiserl. Hoheit dem Herrn Erzherzog Rainer, diesem edelsten, humansten Prinzen, dem Nestor unseres Kaiserhauses, anläßlich seines 80. Geburtstages eine Glückwunschadresse des Kultusvorstandes überreicht wurde. Hierüber ist folgendes Telegramm eingelaufen: „Herrn Dr. Alfred Stern, Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Se. kaiserl. und königl. Hoheit der durchlauchtigste Erzherzog Rainer danken wärmstens für die freundliche Gratulation und schöne Adresse anläßlich Höchstseines Geburtstages. Der Obersthofmeister Rosenberg." Im Einlaufe befinden sich: Dankschreiben des Kultusvorstandes der orthodoxen israelitischen Kultusgemeinde in Preßburg für die bekundete Teilnahme des Vorstandes anläßlich des Ablebens Sr. Ehrwürden des Oberrabbiners Herrn Bernhard Schreiber. Dankschreiben des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde Lemberg für die kundgegebene Teilnahme des Vorstandes anläßlich des Hinscheidens des seligen Herrn Salomon Buber. Im Sinne der Geschäftsordnung werden, nachdem die Wahlen in die ständigen Kommissionen bereits in der vorigen Plenarsitzung erfolgt sind, nunmehr die Wahlen in die Spezialkommissionen und Komitees vorgenommen. Es werden folgende Komitees bestellt: 1. Mikwah- Komitee. 2. Komitee für den Bau eines Tempels und eines Administrationszebäudes. 3. Historische Kommission. 4. Bibliotheks-Kommission. 5. Komitee für die Aufnahme in die israelitische Versorgungsanstalt. 6. Baukomitee. 7. Buchrevisions- Komitee. 8. Komitee für die Revision der Statuten und der Geschäftsordnung. Ferner werden berufen: Delegierte des Kultusvorstandes und deren Stellvertreter für die Schätzungskommission. Delegierte für die Armenanstalt und Komitees für die diversen Stiftungen. Der Antrag des Herrn Dr. Steiner, zur ständigen Beratung der Wohltätigkeits-Angelegenheiten eine Kommission einzuberufen, wird an das Vertreter-Kollegium zur Vorberatung und demnächstigen Berichterstattung geleitet. Im Sinne des Regulativs für die neuerrichtete Religionslehrerbildungs-Anstalt beantragt die Schulkommission, entsprechend den Vorschlägen des Lehrkörpers und des Kuratoriums, 11 würdigen und unbemittelten Schülern vorläufig für das Schuljahr 1906/07 Stipendien im Gesamtbeträge von K 2210.— zu bewilligen. Gemäß dem Regulativ für die Anstalt haben solche Schüler, welche seitens der Kultusgemeinde mit Stipendien bedacht werden, die Verpflichtung, sich nach Absolvierung ihrer Studien für eine mindestens fünfjährige Dauer dem Religionsunterrichte an Wiener Volks- und Bürgerschulen zu widmen. Der Antrag der Schulkommission wird angenommen. Periodische Unterstützungen: Das Vertreter-Kollegium beantragt, an 397 Parteien monatliche beziehungsweise vierteljährige Unterstützungen im Gesamtbeträge von X 55.224.— zu bewilligen, womit eine Ueberschreitung der Budgetpost per X 52.000.— verbunden ist und sonach mit dem Betrage von X 3224.— die budgetierte Reserve per X 5000.— in Anspruch genommen werden muß. — Der Antrag wird angenommen.