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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-01-18 · 3 (18.1.1907) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
3 (18.1.1907)
Date
1907-01-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 42 Dr. Llocb's MocvenscbrtN. Sir. 3 „Betrachtungen und Skizzen", wie „Ha-Maggid" (1854). „Der Aharons-Stab", ferner Sammlungen von Konfirmations¬ und Trauungsreden. Die Letzteren erschienen unter dem süßlichen Titel „Hadassim", „Myrtenzweige", und süßlich ist auch ihr Inhalt. Den Brautpaaren wird in ihnen, in der leider auch jetzt üblichen Weise, mit vielen Lobreden auf ihre und ihrer Ahnen Tugenden, viel von „Liebe-Triebe, Sonne und Wonne" rc. vorgeredet. Diese Reden gereichen, ob sie nun gedruckt oder nicht gedruckt sind, unserer homiletischen Literatur durchaus nicht zur Zier und Ehr' . . . Wie Kerkerluft umweht es uns kalt und schaurig, wenn wir nun von der „Beschneidungsfrage" reden, die im Jahre der Welt 5617 das Judentum Deutschlands und Oesterreichs erregte. Man sieht, die Konkordatsluft war auch im Judentum zu verspüren. Hören wir, was unser Gewährsmann im Juli 1857 darüber berichtet: Einem Mitgliede der israelitischen Gemeinde zu Hoiic in Böhmen war einige Jahre vor 1857 ein Knäblein geboren worden. Bevor die Beschneidung stattgefunden, wurde es von dem Rabbiner in's Geburtsbuch eingetragen. Der Vater aber ließ das Kind nicht beschneiden. Nun wurde er an einem Sabbathe zur Tora vorgerufen und erklärte, daß er seinen Knaben in dem Glauben Israels erziehen wolle. Der Rabbiner aber wollte das Kind nicht als jüdisches anerkennen. Der Vater leitet einen Prozeß ein und die Statthalterei erklärt : „Nachdem das Kind nicht getauft, wohl aber in das jüdische Geburtsbuch eingeschrieben sei. so ist es als Jude zu betrachten und die Behörde hofft, daß der für seinen Glauben eifrige (aber schon sehr eifrige) Rabbiner das Kind unterrichten werde, und macht ihm dies zugleich zur Pflicht. Nur dem Kinde selbst, nachdem es die anno8 discretionis (14 Jahre) erreicht haben wird, steht es frei, zum Christentume überzugehen. Man sieht, die Statthalterei benützte die jüdische Anschauung. die in den Traktaten Chulin IV, 5, bei Maimonides H. Schechita IV. 14 und Kesseph Mischne z. St., Beth Joseph, Tur.-Jore Dea 2 niedergelegt ist, besser als der Rabbiner. Dieser führte Klage beim Unterrichts- (soll wohl heißen Kultus-) Ministerium. Auch sein Lehrer Fassel, Rabbiner in Groß-Kanizsa, wollte eine Vorstellung beim Ministerium machen und verlangte, daß gleichgesinnte Rabbiner ihm ihre Zustimmung einschicken sollten. Es hat auch gewiß an solchen nicht gefehlt. Das Kind sollte nicht zur Tora gerufen und. zum Manne herangewachsen, von keinem jüdischen Rabbiner getraut werden. Unser manchmal satyrischer Berichterstatter (nicht alle können so sarkastisch sein), erinnert dabei an die witzige Frage des Talmud: „Ob die Toten, die auferstehen, auch Tephillin legen müffen?" Wozu schon jetzt der Lärm über Dinge, die erst der Zukunft angehören? Im Dezember 1857 war diese Frage gelöst, wie sich nicht anders denken läßt, zur Beruhigung des eifrigen Dr. Ehrenteil, dem übrigens, wie bereits gesagt, Dr. Stein in Frankfurt in einer gelehrten Teschuwah den Standpunkt des Judentums klarlegte. Die Regierung dekretierte den Beschneidungszwang, wozu sie durch den falschen Ausspruch veranlaßt wurde, daß der unbeschnitten gebliebene Knabe keiner Religion angehöre. Selbst die damalige jüdisch-orthodoxe Presse protestierte gegen dieses Hereinziehen der Regierung in die inneren Angelegenheiten des Judentums. Man betonte, daß das Judentum keine Sakramente besitze, also nicht von einem Beschneidungszwange wie von einem „Tauftwange" geredet werden könnte. Gingen Ehrentheil 6 tutti quanti heute mit einer solchen Frage bis an den Verwaltungsgerichtshof, dieser würde, wie dies bei einer ' ähnlichen Angelegenheit jüngst in Mähren geschehen ist, urteilen: es sei dies eine Frage, die nur die Religionsgenossenschast zu entscheiden das Recht habe. Dies ist auch der einzig richtige Gesichtspunkt. Traurig aber ist es, wenn weltliche Behörden zur Entscheidung in unseren Religionsfragen angerufen werden, und I e l l i n e k hat schon mit dem ihm eigentümlichen Feuer gegen diese Entweihung des Judentums gesprochen. Zum Texte dieser seiner Predigt wählte er den Satz: „Entweihet nicht meinen heiligen Namen." Ob diese Predigt Dr. Ehrentheil gelesen hat, der in seiner Gemeinde Hokic am 19. Jänner 1888 verschied, wissen wir nicht. So nehmen wir denn Abschied von ihm, der uns in seinen „Myrtenzweigen" mehr „süße" als eifervolle Worte sagt. Korrespondenzen. Das Archiv der Wiener israel. Kultttsgemeinde. Vom Archivbeamten Sigmund Husserl. Der Kultusvorstand hat sich wieder neu konstituiert und die Leitung der Gemeinde in bewährte Hände gelegt. Nunmehr wird wieder — bis zur nächsten Wahlperiode — wie bisher, ruhig aber rastlos an den weiteren Ausbau unseres Gemeindewesens nach Innen und Außen geschritten werden. Während die Aktionen des Präsidiums nach Außen hin für jedes Gemeindemitglied sichtbar sind, bleibt dessen Tätigkeit, was die Organisation des inneren Betriebes anbelangt, naturgemäß der Oeffentlichkeit zumeist verschlossen. Weder in dem anläßlich der kürzlich stattgefundenen Wahlen vom Vorstande ausgegebenen Rechenschaftsbericht, noch in der Kandidatenrede des Präsidenten geschah davon Erwähnung, daß letzterer — in Entsprechung eines bereits seit lange gehegten und schon vor Jahren geäußerten Wunsches und damit einem immer dringender werdenden Bedürfnis der Verwaltung Rechnung tragend — die gänzliche Neuorganisation, richtiger Neuerrichtung unseres Gemeindearchivs verfügte. Die Gründung dieses Archivs reicht nahezu ein Jahrhundert zurück. Bekanntlich wurde der Wiener Judenschaft bereits lange vor der gesetzlichen Konstituierung unserer Gemeinde, und zwar mit kaiserlicher Entschließung vom 17. Juni 1792 gestattet, aus der Mitte der Tolerierten Bevollmächtigte zu wählen, welche den Behörden gegenüber die ganze Judenschaft zu vertreten hatten. Da die an diese Vertreter gelangten behördlichen Erlässe — für deren genaue Ausführung sie verantwortlich waren — nur zu oft mit späteren,. in ein und derselben Angelegenheit getroffenen Anordnungen in krassem Widerspruche standen, ja mitunter — wenn sie Begünstigungen enthielten — deren Existenz sogar abzuleugnen oder in Zweifel zu ziehen versucht wurde, empfanden sie die Notwendigkeit, sämtliche Urkunden -sorgfältig aufzubewahren. Demgemäß wurde in der Sitzung vom 30. Juni 1816 von den Vertretern und Repräsentanten der folgende Beschluß einhellig gefaßt: „Der Aktuar*) ist zu veranlassen, alle Aktenstücke von den Stellen, die in Angelegenheiten der hiesigen Israeliten ergangen sind, zusammen zu legen, um sie zu einem gewissen Gebrauche zu verwenden." Gleichzeitig wurde ein Schrank angeschafft und ein Zimmer im „Dämpfingcrhofe"**) diesem Zwecke zugewiesen. Diesem Austrage scheint jedoch nicht zur Genüge entsprochen worden zu sein, da diese Angelegenheit in der Vertretersitzung vom 31. Oktober 1827 einer neuerlichen Beratung unterzogen und beschlossen wurde: „Dem Aktuar Veith wird aufgetragen, in dem zweiten Schulzimmer des gemeinschaftlichen Hauses Nr. 494***) einen Schrank, zur Unterbringung der Registratur, worin alle Dekrete, Zustellungen und Korrespondenz-Gegenstände sowie die Berichte, Aeußerungen, Gesuche und andere schriftlichen Ausfertigungen der Vertreter, dann die Rechnungen über die gemeinschaftlichen Kassen der hiesigen Israeliten aufbewahrt, darüber förmliche Register gefzihrt *) Als solcher fungierte zu dieser Zeit Markus Stern. **) An dessen (Stelle in den Jahren 1824 und 1825 das derzeitige Gemeindehaus erbaut wurde. ***) Das derzeitige Gemeindehaus hatte ursprünglich die Orientierungsnummer 528 später 494.

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