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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-12-28 · 52 (28.12.1906) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
52 (28.12.1906)
Date
1906-12-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 890 Dr. Lwco s Mocoenscvrtrr. Nr. 52 Im Herbste 1904 habe ich in der Bezirkskommission der Wiener israelitischen Kultusgemeinde sür den II. und XX. Bezirk in dieser Angelegenheit ein Reserat erstattet, welches ich in zwei großen, unter dem Vorsitze des Präsidenten der isr. Kultusgemeinde, Herrn Dr. Alfred Stern, am 30. Jänner und 3. April d. I. unter zahlreicher Beteiligung der Wiener isr. Wohltätigkeits- und Humanitätsinstitutionen abgehaltenen Versammlungen des näheren auszuführen Gelegenheit hatte. Es wurde mir die freudige Genugtuung, zu ersehen, daß meine langjährige Propaganda für die gute Sache einen fruchtbaren Boden gefunden hat, daß die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Reform der Armenpflege eine allgemeine geworden ist; die Vertreter der beteiligten Vereine haben sich im Prinzipe meinen Vorschlägen angeschlosten. Aus der Mitte der Versammlung wurde ein fiebengliedriges Komitee bestellt und mit der Aufgabe betraut, ein die Schaffung eines Z e n t r a l-Armenkatasters und einer Zentral-Auskunfts stelle zum Gegenstände habendes Regulativ einer Zentralstelle für das jüdische Armenwesen auszuarbeiten. Das Komitee hat diese Aufgabe erfüllt und sein Elaborat vorerst dem Kultusvorstande zur prinzipiellen Genehmigung mit dem Ansuchen um Bewilligung der erforderlichen materiellen Beistellungen (Lokale, Dotation) vorgelegt. Eine günstige Erledigung seitens des Kultusvorstandes ist wohl mit Bestimmtheit zu gewärtigen. Es wird sodann an den beteiligten Institutionen gelegen sein, ihrerseits dahin zu wirken, daß die Zentralstelle für das jüdische Armenwesen aus einer bis nun begreiflichen Vorstellung zu einem von pulsierendem Leben erfüllten Körper werde — im Interesse der Hilfsbedürftigen sowohl, wie auch der Hilfeleistenden. Wie sich das mit der Verfassung des Regulativs der Zentralstelle betraute Komitee die Durchführung der Zentralisation, d. i. des planmäßig geregelten Zusammenwirkens der Institute in Bezug auf die Erhebungen und in Bezug auf Unterstützungen gedacht hat, das mögen die hier zum Abdrucke gebrachten Artikel VII, VIII und IX des Regulativs dartun. VH. Der Zentral-Armenkataster. Der Zentral-Armenkataster hat die Aufgabe, die jüdischen Familien und Personen, welche die öffentliche Armenpflege oder die Wohltätigkeit der in Wien bestehenden Vereine, Korporationen und Anstalten in Anspruch nehmen, fortlaufend in Evidenz zu halten und hiedurch beizutragen, daß: a) die gewerbsmäßige Bettelei bekämpft und die Beteilung unwürdiger Personen verhindert, b) die Ueberhäufung einzelner Familien und Personen mit Unterstützungen verhindert, c) den Mängeln tn der bisherigen Fürsorge für wirklich Bedürftige tunlichst abgeholfen, ä) ein einheitliches Vorgehen in Angelegenheiten der Armenpflege herbeigeführt werde. Die teilnehmenden Institutionen haben die von ihnen erteilten Unterstützungen und die aus dem Grunde der Unwürdigkeit erfolgten Ablehnungen, wenn möglich, sofort, sonst längstens binnen acht Tagen mittelst eines festgesetzten Formulares der Zentralstelle bekanntzugeben. Unterstützungsfälle, welche aus besonderen Gründen ausnahmsweise eine diskrete Behandlung erheischen, sind mittelst eines festgesetzten Formulares unter Verschluß mit dem Vermerke „Vertraulich!" der Zentralstelle mitzuteilen. Die diesfälligen Anzeigen sind ausschließlich von dem Obmanne beziehungsweise seinem Stellvertreter zu eröffnen, zur Kenntnis zu nehmen und in sicherer Weise zu verwahren, so daß sie anderen Personen nicht zugänglich sind. Sollte der Obmann bezw. sein Stellvertreter finden, daß ein als vertraulich behandelter Unterstützungsfall eine Familie oder eine Person betrifft, welche wiederholt oder mehrseitig die Hilfeleistung von Wohltätigkeits-Institutionen in Anspruch genommen hat, so hat er hievon jene Institution, welche die vertrauliche Mitteilung gemacht hat, zu verständigen und eventuell mit Zustimmung der betreffenden Institution die Aufnahme des Falles in den Zentral-Armenkataster zu verfügen. Die Zentralstelle hat die von den teilnehmenden Institutionen und Einzelpersonen verlangten Informationen über Unterstützungs- Werber tunlichst rasch zu erteilen. In der Regel geschieht dies in kurzem Wege, in komplizierteren Fällen aber oder über ein ausnahmsweise gestelltes Ersuchen schriftlich. Die Information hat zu enthalten: Ob und von welchen Institutionen und womit die betreffende Familie oder Person unterstützt worden ist oder noch unterstützt wild; ob sie von der öffentlichen Armenpflege und welche Unterstützungen sie erhalten hat oder noch erhält; ob und von wem hinsichtlich der betreffenden Familie oder Person eine Warnung bezw. eine Anempfehlung vorliegt. An Institutionen und Einzelpersonen, welche an der Zentralstelle nicht teilnehmen, sind Informationen nur dann zu erteilen, wenn ein begründetes Interesse dargetan wird. Darüber, ob das Interesse begründet sei, entscheidet das Kuratorium. Für die Erteilung von Informationen an Institutionen und Einzelpersonen, welche an der Zentralstelle nicht teilnehmen, wird die Einhebung einer von dem Kuratorium festzusetzenden Gebühr Vorbehalten. VIII. Die-Zentral-Anskunftsstelle. Die Zentral-Auskunfts stelle wirkt: 1. Als Auskunftsstelle für Institutionen, Armenpfleger und Wohltäter, zur Erteilung von Informationen über Armensachen und zur Verlautbarung der an jüdische Bewerber zur Verleihung gelangenden Stiftungen und Benefizien. 2. Als Anhör- und Raterteilungsstelle für Hilfesuchende und zwar: Namhaftmachung der Hilfsstellen, die nach Beschaffenheit des Falles zur Hilfeleistung berufen erscheinen; Bekanntgabe der Modalitäten für die Bewerbung um Stiftungen, für die Aufnahme in Heil-, Kur-, Pflege- und Erziehungs-Anstalten, für Fahrpreisermäßigungen oder -Befreiungen; Auskünfte in Zuständigkeits-, Vormundschafts-, Ehe- und Matrikel-Angelegenheiten u. dgl. Behufs Erfüllung ihrer Aufgabe obliegt der Zentral-Aus« kunstsstelle die Sammlung und Bearbeitung der Statuten und Jahresberichte der in Wien bestehenden jüdischen und interkonfessionellen Wohltätigkeits-Institute und die Verfassung diesfälliger Zusammenstellungen als Behelfe für die praktische Armenpflege. IX. Autonomie der teilnehmenden Institutionen. Die volle Selbständigkeit der an der Zentralstelle teilnehmenden Vereine, Korporationen und Anstalten, insbesondere auch rückstchtlich der von ihnen zu erteilenden Unterstützungen bleibt unberührt. Herrn Kraus, welcher den Sitzungen des Spezialkomitees beiwohnte, ist dies alles bekannt. Trotzdem tritt er plötzlich mit einem Projekte hervor, das zwar nicht originell, allein geeignet ist, Verwirrung in die Reihen der zahlreichen Wohltätigkeitsvereine zu bringen, die mit Spannung die Zentralisation des- Armenwesens erwarten. - Der Vorschlag des Herrn Kraus ist aber überdies wenig modern nach der Richtung, daß er nur recherchierende Beamte will. Demgegenüber genügt wohl, auf die ausgezeichnete Mithilfe der „Laien-Recherchenten" hinzuweisen, die sich feit Jahren so vorzüglich bei dem Verbände zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen bewährt. Die Rechenschaftsberichte der Wiener israelitischen Kultusgemeinde heben die ersprießlichen Leistungen dieses Verbandes hervor. Diese humanitäre Institution erweckt nicht nur in jenem Kreise edler Frauen, welche an der Spitze des Verbandes stehen oder als Delegierte und Repräsentantinnen den Vorstandssitzungen beigezogen sind, sondern auch in allen Schichten der jüdischen Bevölkerung, der Helfenden und Hilfesuchenden, große Befriedigung. Diese Anerkennung und Befriedigung erfüllt auch mich mit Stolz und Genugtuung, nicht etwa, weil ich mir bewußt bin, die Schaffung dieser Institution angeregt unb an ihrer Ausgestaltung an der Seite des hochverehrten Kultusvorstehers Herrn Baiumt Theodor Ritter von Goldschmidt in bescheidener Weise mitgewirkt zu haben, sondern weil auch durch die erzielten schönen Erfolge die Hoffnungen, die ich an die Zentralisation dieses Zweiges der Armenpflege knüpfte, in Erfüllung gegangen sind. Die Zentralisation des eben gewürdigten Tätigkeitsgebietes habe ich seinerzeit vorgeschlagen, weil sie der Prüfstein sein sollte für den Wert der allgemeinen Zentralisation des Armenwesens. Und weil diese Probe so glänzend gelungen, habe ich mein eingangs erwähntes Referat auf ihr aufgebaut. Obgleich nUn Herr Kraus aus feiner reformierten Armenpflege die freiwillige Recherche verbannt wissen will, muß er doch gerechterweise in seiner Enunziation die Tätigkeit des Wöchnerinnen-Unterstützungsverbandes gebührend anerkennen. Dies involviert jedoch eine — vielleicht seinerseits unbewußte? — Anerkennung der Leistungen der freiwilligen Recherche bei dieser Institution. Wenn Herr Kraus die gedachte Institution rühmt, so muß eif doch konsequenterweise auch diejenigen zu

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