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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-12-28 · 52 (28.12.1906) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
52 (28.12.1906)
Date
1906-12-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Srltr 86? Nr. 52 Dr. Llocb s Mocdenscvrin. Bürgermeisters liest. Werden wir diese Männer bekommen? Die Juden haben jetzt Gelegenheit, ihre Klinge zu schmieden und sie wird einen furchtbaren Strauß auszuhalten haben, wie man uns nur allzu deutlich zeigt. Es handelt sich nicht nur um diese Interpellationen, sondern auch um deren Folgezustände, die antisemitische Gesetzgebung. Werden die Juden ihre Pflicht gegen sich selbst und ihre Kinder erfüllen, unbekümmert um leere Drohungen, vor deren Erfüllung sie die Männer ihrer Wahl zu schützen wissen werden? Bekommen wir jüdische Juden ins Parlament? Man möchte wild werden, wenn man den Fieberpuls des jüdischen Lebens fühlt und sieht, daß die Aerzte sich noch immer nicht rühren. Wochenlang ist nun schon die Wahlrefi.rm beschlossen, liegt schon eine genaue Statistik der jüdischen Wahlbezirke vor, sind schon die galizischen Kultusvorstände und Rabbiner zu einer Konferenz berufen, haben schon die großen Parteien ihre Stellung erklärt, ist die Kandidatenliste schon aufgestellt, um von Vielem nur Einiges zu fragen. Ach! Schneider und Schmer arbeiten, von den Juden schlafen noch die meisten und niemand rührt sich, um die Lüge auf ihrem Marsche aufzuhalten. Wie lange noch? Wann wird der Weckruf brausen, so mächtig als unsere Feinde sind, so gebieterisch wie die Gesetze unserer Ehre, so laut wie der Aufschrei unseres mißhandelten Rechts? Wir hoffen, daß der Anfang der Arbeit bald gemacht wird und daß man den Juden nicht wird ein besseres Schicksal wünschen müssen, als sie verdienen. J. Upfimny. Rumänische Justiz. Vor den Geschworenen in Galatz kam dieser Tage der Prozeß gegen den Pächter Emil Winkler zur Verhandlung, der angeklagt erschien, den Gutspächter Leibovici ermordet zu haben. Bei dem mit ihm vorgenommenen Verhöre erzählte Winkler, wie er das der Frau Miclescu gehörige Gut, dessen Pächter Leibovici war, in Pacht genommen hatte. Er leugnete, daß er gegen Leibovici Gewalt angewendet habe, gab aber zu, daß er in dem Augenblick, wo er den Revolver gegen Leibovici richtete, den Finger am Züngel der Waffe hielt. Er mußte auch zugeben, daß er bereits wegen Gewalttätigkeit gerichtlich verurteilt worden war. Frau Miclescu, als Zeugin einvernommen, erklärte, daß sie das Gut dem Winkler verpachtet habe, weil er 2000 Frs. mehr bot als Leibovici, obgleich Leibovici Kontrakt auf zehn Jahre hatte und der Prozeß für die Refilierung des Kontraktes noch in Schwebe war. Der Zeuge Aron Leibovici, der Bruder des Ermordeten, sagte, daß, als Frau Miclescu das Gut an Winkler verpachtete, er und sein Bruder in gesetzlicher Weise für die Wahrung ihrer Rechte intervenierten, Winkler aber habe immer gedroht, sie gewaltsam vom Gute wegzujagen. Aus den Aussagen einiger anderer Zeugen ist ersichtlich, daß Winkler wiederholt erklärt hat, er werde sich an Leibovici rächen und daß er mit dem Revolver drohte. Der Primär Gavrila Dobre erklärt, daß er sich bemühte, eine Versöhnung der beiden Pächter herbeizuführen und daß Winkler auch zustimmte, sich aber schließlich der übernommenen Verpflichtung nicht fügen wollte. Der Zeuge Stefan Marin sagt, daß Frau Miclescu mit einem Revolver bewaffnet war und die Brüder Leibovici bedrohte. Simea Leibovici erzählt, wie der Mord stattgefunden hat und daß Winkler zwei Schritte zurücksprang, bevor er den tätlichen Schuß abfeuerte. Die beiden Sachverständigen Radulescu und Grifon erklären, es sei unmöglich, daß der Revolver ohne die Absicht des Schießenden losgegangen sei. Um 6 Uhr nachmittags ergriff der Vertreter der Zivilpartei Advokat Jgnat das Wort, und wies zunächst auf den schlechten Eindruck hin, den die direkte Einmengung der Frau Miclescu gemacht hat, welche die Zeugen fortwährend unterbrach und sie verhinderte, zu Ungunsten des Angeklagten auszusagen, der während der ganzen Zeit der Verhandlung eine kecke und gleichgiltige Haltung an den Tag gelegt habe. In Verteidigung des Angeklagten sprachen die Advokaten Parvulescu, Caramfil, Robescu und Delavrancea. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten frei und verurteilten ihn bloß zu 2000 Frs. Entschädigung. Ein Teil des Publikums nahm das freisprechende Urteil mit lebhaften Beifallsrufen und antisemitischen Kundgebungen auf. Die Freisprechung Winklers hat in Galatz große Sensation hervor-- gerufen. G»« Kämpfer für §Ud)t und die Klopf fechter. Dr. Max Burckhard, der ideale Anwalt wahrer bürgerlicher und moralischer Freiheit in Oesterreich, hat den mannhaften Mut gefunden, eine Lanze für den armen Hilsner einzulegen. In der letzten Sonntagsnummer der „Neuen Freien Presse" rollte er im Leitartikel die Tragödie des Schustergesellen von Polna auf und klagt mit Donnerworten die Ankläger in der Justiztragödie von Kuttenberg und Pisek an. Seine Ausführungen, die inhaltlich und dem Worte nach auf der Höhe gehalten find von der Macht des heiligen Rechtes, wurden von allen wirklichen Menschen mit ebenso großer Genugtuung gelesen als sie die Bande aufheulen machten, denen die Erde nur da zu sein scheint, damit sie ohne Rücksicht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Moral ihre schmutzigen Geschäfte treibt. Als ihr Anwalt hat natürlich zuerst das „Deutsche Volksblatt" gesprochen und es sieht dev Pfistererpartei ganz ähnlich, daß Burckhard von allem denunziert wurde, und zwar wegen eines Verbrechens, das — die Anzeiger begangen haben. Das neueste Pronunciamento des Zentralorgans der Pfistererpartei hat folgenden Wortlaut: An der Spitze der „Neuen Freien Presse" erschien ein Aufsatz des Dr. Burckhard, in dem derselbe ln der impetuosesten Weise dre beiden Gerichtshöfe beschimpft und falscher Urteile verdächtigt, die trotz aller Bemühungen der Juden — die bekanntlich zu dem Zwecke, Hilsner freizukriegen, einen koloffalen Fonds aufbrachten — auf Grund des erdrückenden Beweismateriales den jüdischen Mordbuben des zweifachen Mordes schuldig fanden. Nun lautet § 300 unseres Strafgesetzes wie folgt: „Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, oder in Druckwerken, verbreiteten bildlichen Darstellungen oder Schriften durch Schmähungen, Verspottungen, unwahre Angaben oder Entstellungeu von Tatsachen die Anordnungen oder Entscheidungen der Behörden herabzuwürdigen, oder auf solche Weise andere zum Hasse, zur Verachtung oder zu grundlosen Beschwerdeführungen gegen Staats¬ oder Gemeindebehörden oder gegen einzelne Organe der Regierung in Beziehung auf ihre Amtsführung, oder gegen einen Zeugen oder Sachverständigen in Bezug auf ihre Aussagen vor Gericht aufzureizen sucht, ist, insofern sich in dieser Tätigkeit nicht eine schwere verpönte strafbare Handlung darstellt, des Vergehens der Aufwiegelung schuldig und mit ein- bis sechsmönatlrchem Arreste zu bestrafen. Auch kann er aus dem Orte oder dem ganzen Kronlande abgeschafft werden." Angesichts der Bestimmungen dieses Gesetzesparagraphen entsteht denn doch die Frage: Gelten dieselben nur für gewöhnliche Sterbliche, nicht aber auch gegenüber dem k. k. Hofrate vom Verwaltungsgerichtshofe? U. A. w. g. Hier liebes, freches Pfisterlein eine kurze Antwort auf Deine Frechheiten: Wer hat öffentlich durch unwahre Tatsachen und Schmähungen die Anordnungen der Behörden herabgewürdigt, zu Haß gegen Staatsbehörden, gegen Zeugen und Sachverständige aufgereizt? Burckhard hat wahre Tatsachen gebracht, seine Worte sind eine Kritik, aber eine endlose Reihe gemeinster Verbrechen gegen den 8 300 St.-G. wurde von jenem Abschaum der Menschheit begangen, der in den Hilsner-Prozeffen vom Justizminister bis zum Untersuchungsrichter jeden, der nicht seines Henkerwillens war, in den Schmutz zog, welcher die gesetzlich gebilligte Strafprozeßordnung verhöhnte und Entlastungszeugen in Lebensgefahr brachte. Nein Pfisterlein, wir haben leider keinen Hilsner-Fonds, wir haben kein Geld für eine private Untersuchungskommiffion wie Du, aber wir

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