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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-12-14 · 50 (14.12.1906) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
50 (14.12.1906)
Date
1906-12-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 50 wc. JSlocöa Mocvenscvnn. ©euc 853 Um genaueste Erhebungen zu pflegen, sich von der wirklichen Lage eines Armen überzeugen zu können, dazu ist nicht jedermann tauglich; es sind Intelligenz, vorsätzliche Rechtlichkeit und durch die Praxis geschulte Routine nötig, und hiesür eignen sich — meiner Meinung nach — nur honorierte Beamte, die auf Grund einer einfachen Instruktion die Recherchen zu pflegen haben und denen fachmännischer Blick und gerader, durch nichts beeinflußter Charakter das Bild zeigen, das sie in ihrem Referate wiederzugeben haben. Es wird von vielen Leuten recherchiert, die ihrem Naturell nach zu diesem schweren Berufe keine Eignung besitzen, die kein Verständnis für die Armut haben, die das Brot des Elends nicht gegessen oder an diese Zeit wieder vergessen haben, die dadurch, daß sie in irgendwelcher Beziehung zu der Partei stehen, nicht objektiv sein können und diese beschämen, denen momentan irgend etwas in der Familie oder in der Wohnung des Armen nicht paßt und denen dann der Unmut darüber das ehrliche Urteil nimmt und die — nicht zu allerletzt — zur Genauigkeit keine Muße und Ruhe haben. Der pflichttreue Beamte hingegen, der für den Anblick des Elends empfänglich, durch das wiederholte Beobachten in seinem Gemüte nicht verhärtet ist, wird alle Vorkommnisse des speziellen Falles beachtend nur sofort daran denken, in welcher Weise hier ausgiebig geholfen werden könne, seine Fachkenntnisse zu Gunsten des Falles verwertend, auch die verschiedenen Ratschläge geben können, die oft mehr wert sind als Geldaushilfen. Auch hier ist die Verbindung von Vereinen nötig. Jetzt pflegt jeder Verein für sich die Recherchen und jeder hält nur die eigenen Erhebungen für genau und zur Beachtung geeignet, unbeachtet der Spesen, der Zeit und Mühe, sowie der wiederholt überflüssigen Behelligung der Armen. Als Beweis hiefür dienen die in einem Stockwerke eines Hauses gesammelten Zettelkataster des Wohltätigkeitsamtes, des israel. Frauen- Wohltätigkeitsvereines, der Armenanstalt und der Chewra-Kadischa, sowie die sogar von mehreren Aemtern der Kultusgemeinde bei einer Partei gepflogenen Recherchen. Die vor einigen Jahren abgehaltene Enquete für das Armenwesen hat den Verband zur Unterstützung von Wöchnerinnen gezeitig', eine segensreiche Institution, die diesem Zweige der Wohltätigkeit bereits bestandene und weiter bestehende Frauenvereine aller Bezirke vereinigt und so geeint und dadurch gestärkt in wirklich rationeller Weise jeder armen Wöchnerin helfen kann. Ein beispielswertes Bild von dem Zusammenwirken mehrerer Vereine zeigen auch die Kinderhorte im XV. und XX. Bezirke, in welchen die Kinder während der schulfreien Zeit beschäftigt werden, von dem betreffenden Bezirksvereine ausgespeist, von den betreffenden Bekleidungsvereinen beteilt und erforderlichenfalls durch den Verein ..Ferienheim" während der Ferialzeit aufs Land oder in die Kur geschickt werden. In derselben Weise wäre es aber auch möglich, Spezialvereine anderer Zweige der Wohltätigkeit in einem Verbände zu vereinigen, beispielsweise die Bekleidung von Schulkindern, die Abdirigierung von Fremden aus den Spitälern, die Entsendung von Kranken in Kurorte, die Unterstützung delogierter oder ihres Ernährers beraubter Familien. Wie viele unnötige Spesen, Laufereien der Vereinsbeamten oder freiwilligen Rechercheure, sowie der Parteien selbst, wie viel Zeit könnte dadurch erspart werden! Daher sollte diese große wiederholt angeregte Umgestaltung im Armenwesen von den maßgebenden Anwälten der Armen in Erwägung gezogen werden; hier wäre Nützliches zu leisten und dadurch zugleich dem bestehenden Wohltätigkeits- Amte der ihm als Amt zur Besorgung der Armen-Agenden der Kultusgemeinde gebührende Rang eingeräumt. Zur Durchführung der in Vorschlag gebrachten Reformen wäre es nötig, an alle konfessionell jüdisch, sowie interkonfessionell wirkende Vereine ein Zirkular einzusenden. In diesem wären die Vereine einzuladen, einen Vereinsverband zu schließen. Dieser Verband der Wohltätigkeits-Vereine Wiens bildet je nach dem Zweige der auszuübenden Wohltätigkeit Gruppen. Nach einer gewissen und dem Materiale nach zu bestimmenden Vereinbarung sollten die Vertreter (Beamte) der verschiedenen bestehenden Wohltätigkeitsvereine zu gemeinsamen Besprechungen sich vereinen, um die eingelangten Einläufe, den Beschluß des Vorstandes vorbehaltend, zu behandeln. Unter Beachtung der derzeitigen Bezirkseinteilung wären die Mitglieder der Bezirkskommiffionen, sowie die Vorstandsmitglieder der verschiedenen Wohltätigkeitsvereine zu ersuchen, dem mit einer Legitimationskarte versehenen Recherche-Beamten im Bedarfsfälle mit ihren Lokalkenntniffen in diskretester Weise mit Auskünften behilflich zu sein. Auch der Einlauf der Gesuche, sowie die Auszahlung der bestimmten Aushilfen — mit Benützung diesbezüglicher Drucksorten — könnte dadurch vereinfacht werden, daß die Vorsteher der Bethaus- oder Wohltätigkeitsvereine in den äußeren Bezirken diese beiden Agenden durch ihre Beamten während der bestehenden Bureauzeit kostenlos durchführen ließen, um den oft alten und kränklichen oder im Tageslohne stehenden, von der Inneren Stadt zu entfernt wohnenden Armen Porto-, Fahrt- oder Lohnspesen zu ersparen. All dies hat aber zur unbedingten Voraussetzung, daß die Knltusgemeinde baldmöglichst das Erforderliche zur Anlage eines Zentral-Zettelkatastcrs veranlasse, dessen Genauigkeit eben dadurch gesichert wäre, daß tüchtige und pflichttreue Beamte und nicht freiwillige Rechercheure die Erhebungen pflegen würden. Dem Bureau des Zettelkatasters wären mehrere Rechercheure und einige Schreibkräfle zuzuteilen. Die Vereine des Zentralv'rbandes haben nach jeder Erledigung in kürzester Frist das Resultat in Ziffern dem Bureau mitzuteilen, dieses notiert diese Erledigungen auf dem Katasterzettel und ist so in der Lage, ein vollständiges Referat dem neu anfragenden Vereine zu geben. Die dem Verbände zugehörigen Vereine senden die an sie eingelangten Ansuchen in das Bureau. Auf diese Weise wäre auch dem mehr besprochenen wie ausgeübten Prvtektiouswesen mit Erfolg eutgegengetreten und das Bettelunwesen würde nicht weiter gezüchtet werden. Dann würden gewiß auch die Privatpersonen, welche, wenn sie ohne Recherchen zu pflegen, Wohltaten ausüben, zumeist die unverschämte Armut unterstützen, an diese Auskunftsstelle sich wenden. So wäre, wenngleich das ideale Ziel nicht erreicht, doch ein bedeutender Fortschritt für die unbedingt reformbedürftige Aenderung in der Ausübung der Wohltätigkeit getan — ohne einem Vereine oder seinem Vorstande auch nur das Geringste von seiner bisherigen Wirksamkeit weggenommen zu haben, ohne weder der Kultusgemeinde noch einem Vereine nennenswerte Spesen zu verursachen, wodurch Arme verkürzt werden würden. Jeder Verein wahrt sein bisher ausgeübtes selbständiges Recht, hat nach wie vor seinen Vorstand, seine Mitglieder, seine eigenen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen, Legate rc.) seine eigene Meinung und wäre dieser Verband ausschließlich nur als Reformator in der Ausübung der Wohltätigkeit zu betrachten. Schon viele Praktiker wie Laien haben an der Lösung dieser großen Frage in Schrift und Wort, einzeln und in Enqueten gearbeitet; vielleicht ist mein hier vorgebrachter Vorschlag. der auf einer langjährigen und gewissenhaften Praxis beruht, dazu berufen, einiges Nachdenken zur Verwirklichung dieser Reform hervorzurufen. Rudolf Kraus Leitender Beamter des Wohltätigkeits-Amtes der israelitischen Kultnsgemeinde Wien. „Parech". Öiit sachverständiges Gutachten. In einem beim k. k. Bezirksgerichte Landstraße anhängigen Jnjurienprozesse hatte der Strafrichter den Beschluß gefaßt, ein sachverständiges Gutachten über die Bedeutung des inkriminierten Wortes „P ar e ch" einzuholen. Zu diesem Zwecke wandte sich das Gericht an den Herrn Religionsprofessor und Scbulinspektor Dr. Moritz K a n i tz, welcher auch als beeideter

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