Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 48 (30.11.1906)
- Date
- 1906-11-30
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 48. Dr. Wlocb's MocbenscbrM. Seite 827 sah, Packte es sie wild und sie stürzte zum Direktor hin, dessen Hände sie umfaßte, mit der flehenden Bitte, daß er diesmal Gnade übe. . . Der unerbittliche Cato jedoch zwirbelte sich das Schnurbärtchen und erwiederte mit jenem um seinen Mund eingefrorenen Lächeln: „Bedauere, liebe Frau, die Strafe ist unabänderlich, es sei denn, daß ich ihr Kind, als unverbesserlich aus meiner Schule ausweise und es dann, wie ich voraussetze, in einer anderen Schule keine Aufnahme mehr finden werde ..." Eine Weile wankte die arme Mutter in ihrem Entschlüsse, da ja eine solche Ausweisung nicht weniger für ihr armes Kind verhängnisvoll sein könnte. Welches von beiden sollte sie wählen? Da fiel ihr Blick aus den Schuldiener, bewaffnet mit dem Bambusrohr und das reifte ihren Entschluß. Hastig hob sie ihr Kind in ihre Arme, wickelte es in ihr zerrissenes Tuch ein und stürzte mit demselben laut schluchzend zur Türe hinaus . . . Krieftraften. Em. Presser, Zabreh. Das ist ein Schekelfolsum aus dem sechzehnten Jahrhundert. Es zirkulieren zahlreiche Ex.mplare dieser Art und sind völlig wertlos. X. in S. Der Kuriosität wegen sei die Sache hier wiedergegeben. Im Aufruf des Wahlausschusses der deutschen Landtagswähler des XIII. Städtewahlbezirkes (Mährisch-Weißkirchen), welcher in der „Deutschen Volkszeitung" für den Nentitscheiner Kreis veröffentlicht war, heißt es in Bezug auf die Juden: „Und Ihr Deutsche mosaischen Bekenntnisses g-denket, daß es für Euch bester ist, wenn Ihr von einem deutschen Christen, der Euch nie etwas zu Leid getan, als von einem böhmischen Israeliten vertreten werdet, und erinnert Euch, daß Jbr 402 Mann stark mit anderen 1653 Wählern geschlossen mit allen deutschen Parteien stimmt, damit ihr nicht wieder wie bei der letzten Wähl einsam und verlassen seid und preisgegeben Eueren Feinden." Als Wablbcwerber standen einander Arthur Kirchner, Richter in Mähr.-Weißkrrchen, und Dr. Alfred Fischl gegenüber. Wir wissen nicht, wie viel Juden den mährischen Christen für schöner gefunden haben, als den böhmischen Jsraetrlen und den zärtlichen Wink mit dem Zaunpfahl befolgt haben, um nicht preisgegcben zu sein ihren Feinden. Grabstein. Wir schlagen Ihnen folgendes vor: „Die Gefährtin deines Lebens und deine Kinder, die Zeugen deines reinen Lebens, deines Edelmutes und deiner Herzensgröße, senden dir hier den letzten Dank für deine Güte und die Grüße ihrer heißen Liebe, die länger dauern wird als dieser Stein." Deutschnationaler Student. Wir gratulieren herzlich zu Ihrer Auffassung von Politik, welche durchaus den Begriffen eines Ehrenmannes entspricht, die leider sitzt so selten sind. Wir sind auch gerne bereit, ihr Verlangen zu ersülle», mußten aber irgend eine Sicherheit gegen beleidigende Zurückweisung und Würdelosigkeit haben. Wollen sie uns gefl. hierüber verständigen. Unerklärlich. Wir halten es für absolut verfehlt, wenn sich ein Jude der Antiduell-Liga aktiv oder fördernd anschließt. Wir haben nun den lügnerischen Vorwurf der Feigheit lange genug getragen, um ihn nicht wieder durch akademische Spielereien, die nie vollen Erfolg haben werden, heranfzubeschwören. Nebenbei bemerkt ist die Strenge des Duells auch ein Schutz vor Beleidigungen, wie der tschechische Prager Sludentenverein beweist, der es aus diesem Grunde angenommen hat. Für einen Juden aber kommt noch ein Umstand in Betracht. Es ist durchaus etwas anderes, ob sich ein Mann wegen persönlicher Beleidigungen schlägt oder wegen der Ehre seines Volkes. Anonymus. Zusendungen ohne Unterschrift bringen wir auf gar keinen Fall. Es ist nicht nötig, daß Sie Ihren Namen veröffentlichen, aber sie müssen ihn uns aus Gründen des Anstandes und der Sicherheit gegen das Versprechen der Diskretion mitteilen. Wenn das geschehen sein wird, werden wir die Tauf- und Traugeschichte aus dem 3. Bezirk bringen. Dr. I. F in Budapest. Wir bedauern, wegen Raummangel die Aufnahme ablehnen zu müssen. Oberlehrer A. B. in K- Ihr Antrag wird den maßgebenden Faktoren zur Prüfung übergeben werden. I. St. Ein uns bekannter jüdischer Handwerker teilt uns mit, daß die Vermietung der Werkstätte im Hause II, Kleine Pfarrga s s e 36. an Juden barsch verweigert wurde, wozu die Hausbesorgerin Auftrag hat. Das Haus gehört den PP. Karmelitern. Derselbe Einsender schreibt, er wolle an dem Hause gratis eine Tatet anbringen lassen mit den Worten: „Liebe deinen Nächsten wie dlch selbst." Israelitische Kultusgemeinde Wien. Der Voistand der isiaeliaschen Kultusgemeinde gilt hiermit bekannt, dass bei der k. k. n.-ö. Siatthalterei ein Stipendium im Betrage von K 300 aus der Dr. Emil FleiSChl- StltlUDvl für einen die österreichische oder ungarische Staatsbürgerschaft besitzenden ordentlichen Hörer der Philologie an der k. k. Wiener Universität für die Dauer der Studienjahre 1906/07 und 1907/08 zur Verleihung gelangt. Unter den Bewerbern gemessen unter sonst gleichen Verhältnissen ein Vorzugs!echt: Verwandte oder Verschwägerte des Stifters Adolf Fieischl, seiner Gattin Sophie Fieischl, gedorrte Fieischl, beziehungsweise seiner Tochter Eugenie Baronin Karg von Beben barg. Bewerbungsgesuche um dieses Stipendinm, welche mit dem Visum des Studienvorstandes versehen sein müssen, sind bis längstens 31. Dezember 1906 bei der k. k. n.-ö. Statthalterei einzubringen und haben mit nachstehenden Dokumenten belegt zu sein: a) Geburtsschein; b) Impfzeugnis; c) Heimatsschein; d) Studienzeugnisse der beiden letzten Semester, eventuell Prüflings- und Frequentatiouszeugnisse. Als Nachweis der Würdigkeit sind an Stelle der Kolloquienzeugnisse eigens zu diesem Zwecke von den Universitätsprofessoren ansgestellte Zeugnisse vorzulegen; e) den legalen Nachweisen der Verwandtschaft oder Verschwägerung mit den obgenannten Personen, falls ein Vorzugsrecht geltend gemacht wird; f) Armuts-, eventuell Alittellosigkeitszengnis, aus welchem die Erwerbs-, Vermögens- und Familien Verhältnisse des Bewerbers sowie seiner Eltern oder sonstiger alimentationspflichtiger Personen genau zu entnehmen sein müssen. Im Gesuche ist weiters ausdrücklich anzuführeu. ob der Bewerber oder eines seiner Geschwister sieh im Bezüge eines Stipendiums oder Erziehungsbeitrages etc. etc. befindet, bejahenden Falles ist die Höhe dieses Bezuges anzu geben. Die Angaben bezüglich eines Stipendiengenusses sind vom Stipendienreferenten zu bestätigen. Vevleihungsbevechtigt ist Frau Eugenie Baronin Karg von Bebenburg und deren Deszendenz. Lückenhaft belegte oder verspätet überreichte Gesuche bleiben unberücksichtigt. NB.: Nur mit einem Armutszeugnisse belegte Gesuche sind Stempel frei Salomen Horowitz-Stlfiunn. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiermit verlautbart, dass die Zinsen der obinen Stiftung per lasaesamt K. 7J an dem Todestage des Salomou Horowitz. das ist am 1. Schebat (15. Jänner 1'07). au würdige Arme zur Verleihung gelangen, wobei veraimte Deszendenten d-s genannten Herrn in erster Reihe berücksichtigt werden. Die mit dem Gebuits- und Armutsze> gri.-se belegten Gesuche der Bewerber sind bis 15. Dezember 1906 im Einreichung.-- protoknlle der israelitischen Kultnsgemeinde Wien, I.. >'eitmstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchs!) ankette unentgeltlich behoben weiden können, während der Amtss'undeu zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matrikeu der israelitischen Kultnsgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Hermann Hesclieles-Aus8tittu;.:jc Cllf.ur.g. Der Vorstand der israel. Kultusgemeiude Wien verlautbart hiermit, dass aus dieser Stiftung die sich ergebenden zweijährigen Zinsen per R 3iQ 1 in e? ster Linie an em mit dem Stifter Herrn Hermann Hescheles, in zweiter Linie mit dessen Gattin verwandtes Mädchen Israel. Konfe-sion zur Verteilung gelangen. Tu dem Falle, als sich solche Bewerberinnen nicht melden sollten, werden die einjährigen Erträgnisse per R 1550 an ein mit dem Stifter oder dessen Ga:tin nicht verwandtes, insbes ndere elternloses Mädchen verliehen. Als Gesuchsbelege sind erforderlich: 1. Der Nachweis der allfälligen Verwandtschaft mit dem Stifter oder dessen Gattin. 2. Das Annutszeugnis; dieser Nachweis hat bei Verwandten des Stifters oder dessen Gattin zu entfallen. 3. Der Nachweis über dis zurückgelegte 16 Lebensjahr. 4. Der Nachweis über den unbescholtenen Lebenswandel der Einschreiterin. 5. Der Nachweis der allfälligen doppelten Verwaisung. Die mit den verzeichneten Beilagen versehenen Gesuche sind bis 15. Dszember 906 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblaukette unentgeltlich verabfolgt werden, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu üben eichen. Das mit dem Stiftungsgenusse beteilte Mädchen muss sich innerhalb zehn Jahren, vom Verleihungstage ab gerechnet, unter Beobachtung der staatsgesetzlichen und jüdisch-rituellen Trauun svorschriften verehelicht haben. Auszüge aus den Matrikeu der israel. Kultusgemeiude Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien. 15. November 1906. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien. i : i . :i j - : 1 ' j & '! \r; h H L