Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 48 (30.11.1906)
- Date
- 1906-11-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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©eite 614 Dr. Bloch's Wochenschrift. mx. 48 Interessen vorgegangen bin. Ich kann Ihnen sagen, daß der Advokat, welcher in zweiter Instanz die Klage vertreten hat — gewiß ein ausgezeichneter, vortrefflicher Mann — nicht zu jenen gezählt werden kann, welche als sagen wir judenfreundlich bezeichnet werden. Nach all diesem werden Sie es, meine Herren, verstehen, daß ich in dieser Sache nicht gerne weiter sprechen möchte. Ein Jahr Ehrenbeleidigungsprozeß ist gerade genug und ein zweites wäre zuviel. Noch etwas Bezeichnendes will ich Ihnen milteilen. Es hat die Frau des Betreffenden bei mir vorgesprochen und ich muß aufrichtig sagen, daß ich das tieffte, herzlichste Mitleid mit ihr hatte. Aber als sie mich um die Gründe fragte, aus welchen der Vorstand gegen ihren Gatten Stellung nehme, mußte ich ihr antworten, daß ich ihr diese nicht nngeben könne, weil ich mich nicht wiederum der Gefahr und den Unannehmlichkeiten einer Ehrenbeleidigungsklage aussetzen möchte. Dasselbe muß.ich heute hier wiederholen. Hier liegt der Akt und Sie können es mir auf Ehre glauben, daß kein Kultusvorstand, wenn er es gewissenhaft mit seinem Amte meint, anders hätte Vorgehen können, als es von uns geschehen ist; und ich will auch noch bemerken, daß auch nicht ein Schritt von meiner Seite geschehen ist, der nicht dem Kollegium vorgelegt und von diesem einhellig beschlossen und genehmigt worden wäre. In einem jüdischen Blatte wurde heute der Wortlaut der Interpellation veröffentlicht, welche Herr Kollega Eltbogen in einer Plenarsitzung in der vorliegenden Angelegenheit an mich gerichtet hat. Diese Interpellation bewegte sich ungefähr in denselben Grenzen, wie die vom Herrn Vorredner jetzt an mich gestellte. Es ist aber nicht veröffentlicht worden, daß ich in jener Sitzung dem Plenum das Aktenmateriale vorgelegt und den Sachverhalt auseinandergesetzt habe und daß dann der gesamte Vorstand und speziell der Herr Interpellant erklärte, durch die gegebenen Aufilärungen vollkommen beftiedigt zu sein. Dies steht auch im Protokolle jener Sitzung. Es wäre vielleicht praktischer gewesen, in den Bericht über diese Plenarsitzung, der wie gewöhnlich un die jüdischen Blätter gegeben wurde, auch diese-Angelegenheit hineiuzunehmen, um der Sache ein Ende zu machen. Ich wollte dies aber nicht tun. Vielleicht dient noch ein Umstand zur Beruhigung des Herrn Interpellanten. Es hat eine Zeit gegeben, wo der in Rede stehende Religionslehrer infolge Entscheidung der Behörden seines Dienstes enthoben wurde — ich betone ausdrücklich, um eine neue Ehrenbeleidigungsklage hintanzuhalten, daß diese Enthebung nicht wegen eines Verbrechens, eines Sittlichkeitsdeliktes oder eines sonstigen derartigen Vergehens erfolgte — wo also der Vorstand gar nicht berechtigt war, zugunsten des erwähnten Religionslehrers etwas zu tun oder für ihn in den Säckel der Gemeinde zu greifen. Trotzdem habe ich im Vereine mit meinem Freunde Dc. Kohn damals dem Vorstande den Antrag unterbreitet, für die arme, wirklich bedauernswerte Familie einen Betrag zu bewilligen, was auch tatsächlich geschah. Ich möchte Ihnen, meine Herren, das Antwortschreiben vorlesen, daß» daraufhin an den Vorstand gelangt ist. Wenn Jemand schwer beleidigt worden wäre, hätte es auch nicht anders lauten können. Dieses Antwortschreiben hat an Entschiedenheit des Tones nichts zu wünschen übrig gelassen. Allerdings, der zugesandte Betrag, zirka K 500.—, wurde in Empfang genommen. Es ist auch gesagt worden, daß von Seite des Landesschulrates die Wiedereinsetzung des erwähnten Religionslehrers in das Lehramt beabsichtigt war, daß dies aber von meiner Seite verhindert worden wäre. Ich wiederhole, meine Herren, daß von meiner Seite in dieser Sache gar nichts geschehen, daß alles dem Vorstande vorgelegt worden ist und daß dieser den Beschluß gefaßt hat, der dem Landesschulrate intimiert wurde. Meine Herren! Wir alle halten viel darauf, daß unsere Kmder einen guten Religionsunterricht genießen. So verschieden auch die Auffassung über die Beschaffenheit und die Ausdehnung des Unterrichtes fein mag,, darin find wir alle einig, daß das Wesen des Religionsunterrichtes nicht allein in der Kenntnis des Hebräischen» nicht allein im posiüven Missen» wndcrn hauptsächlich in der moralischen und sittlichen Hebung der Jugend liegen müsse. Einen solchen Religionsunterricht zu erteilen, ist aber nicht jeder befähigt, er mag sonst alle möglichen Qualifikationen haben und hervorragendste allgemeine und hebräische Bildung besitzen. Einer Person aber, wie der in Rede stehenden — ich wiederhole nochmals, es liegt nichts gegen ihn vor, was seine persönliche Ehre tangieren könnte — könnte ich nicht den Religionsunterricht unserer Kinder anvertrauen. Dies ist meine Anschauung, sie ist aber auch die Anschauung des gesamten Vorstandes. Nach dieser Rede schließt der Präsident unter Beifall die Versammlung, die trotz manchen Entgleisungen vortrefflich und würdig verlaufen ist. „Jüdische Apologetik. Von Dr. Moritz Güvemarm, Oberrabbiner in Wien." Das Erfordernis der Gesinnung. VI. „Den toten Werken der Pharisäer stellte Jesus die Gesinnung entgegen", sagt Wellhausen. Warum werden die frommen Handlungen der Pharisäer als „tote Werke" bezeichnet, da sie doch, wie wir gesehen, Geist und Gemüt im lebendigsten Kontakt mit Gott und der Religion erhielten? Doch nur, um sagen zu können, daß Jesus ihnen die Gesinnung entgegengestellt habe. Als wenn diese bei jenen frommen Handlungen gefehlt hätte und nicht vielmehr die Hauptsache gewesen wäre. Die Rabbinen waren es, die den 24. Psalm in den Gebetzyklus eingeführt und ihn dadurch den Bekennern der jüdischen Religion auf die Seele gebunden haben, jenen Psalm, in dem auf die Frage: „Wer gehet hinauf auf den Berg des Ewigen und wer.stehet auf seiner heiligen Stätte?" die Antwort erteilt wird: „Wer rein an Händen und lauteren Herzens ist, dessen Seele nicht nach Eitlem, verlangt und der nicht schwört zum Truge." Ebenso beginnt der 73. Psalm mit den Worten: „Ja, gütig gegen Israel ist Gott, gegen die, so reinen Herzens sind." Die Lauterkeit des Herzens, also der Gesinnung, wird häufig als Geradheit des Herzens bezeichnet, und einer der namhaftesten Rabbinen ist es, der, wie wir bereits im dritten Kapitel bemerkt, haben, hervorhebt, daß Gott seine Güte nicht den Priestern, Leviten und Israeliten als solchen zuwende, sondern daß es heiße: „Erweise Gutes, Ewiger, dem Guten, und denen, die gerade in ihrem Herzen sind." In dem Hauptstück des für Sabbat und sämtliche Feiertage von den Rabbinen verfaßten und festgesetzten Siebengebets, das die Stelle des wochentäglichen Schemone-Esre vertritt, befindet sich die Bitte: „Reinige unser Herz, Dir in Wahrheit zu dienen." Die Fassung.entspricht dem Psalmvers: „Ein reines Herz verschaffe mir, o Gott, und einen festen Geist erneuere in meinem Innern." Nachdrücklicher als in dieser Bitte kann die Gesinnung als das Fundament und die Beseelung des menschlichen Wesens und Wirkens wohl nicht betont werden. „Reinige unser Herz, Dir in Wahrheit zu dienen", also ein Gottesdienst, der von der Reinheit des Herzens, der Lauterkeit der Gesinnung ausgeht und der ungetrübte Ausdruck der Wahrheit ist, das ist in Wirklichkeit die pharisäische Frömmigkeit. Es gibt in der gesamten jüdischen Literatur keinen Ausspruch, der so als Titelvignette für das Judentum dienen, so sein Verständnis vermitteln, insbesondere, daß in ihm alles auf die Gesinnung ankomme, beweisen könnte, als die folgende Bemerkung des Religionsphilosophen I e h ü da-h a-L e v i im „Kusari": „Ueberhaupt ist unser Gesetz geteilt zwischen Ehrfurcht, Liebe und Freude, durch jede von diesen kannst du dich Gott nähern. Deine Zerknirschung an Fasttagen ist nicht gottgefälliger als deine Freude an Sabbaten und Festen, wenn diese Freude aus andächtigem» vollem Herzen kommt. So wie ein Gebet Gedanken und Andacht erfordert, so auch die Frende an seinen Geboten und an seiner Lehre; du mußt dich deS Gebotes selbst aus Liebe zu dem Gebietenden freuen» indem du