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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-11-30 · 48 (30.11.1906) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
48 (30.11.1906)
Date
1906-11-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 48 Dr. Dlocb's Wocbenscbrttt Seite 80» Wir wollen hier, da wir in großer Anzahl versammelt sind, aber auch jener Glaubensbrüder im unglückseligen ferneren Osten gedenken, welche als Opfer scheußlichen Volks- und Tyrannenhasses dahingemäht und zu Tode gequält werden und diesen jüdischen Märtyrern ihres Glaubens und Freiheitskampfes Nachrufen: „Ehre und Ruhm den Gefallenen, Mut und Sieg den Ueberlebenden!" (Bewegung, lebhafte Zustimmung.) Ich gelange zu dem zweiten Programmpunkte: „Unverwandt das hohe Ziel im Auge behaltend, daß in absehbarer Zeit kraft rechtlicher Ausgestaltung der Gesetze über die jüdischen Kultusgemeinden in Oesterreich eine legale Zusammenfassung und Vertretung der g e s a m t e n österreichischen Judenheit geschaffen werde, erachten wir es für ratsam, an der dermaligen Verfassung unserer Gemeinde zunächst keinerlei Aenderung anzustreben, insofern eine solche nicht durch deren territoriale Ausdehnung oder durch Anschluß neuer Mitgliedergruppen notwendig einzutreten hätte." „Wir lehnen daher auch den von anderer Seite propagierten Gedanken an die Einführung eines allgemeinen Wahlrechtes innerhalb der Kultusgemeinde als zweckwidrig, als einen solchen ab, der noch niemals und nirgends, soweit die geschichtliche Erinnerung reicht, in jüdischen Gemeinden Eingang gefunden .hat und somit auch mit unserer Volksüberlieferung im Widerspruche steht, und welcher überdies mangels einer indirekten Besteuerung in der Kultusgemeinde zu deren wirtschaftlichem Niedergange zu führen geeignet wäre." „Im Interesse der ungestörten Weiterentwicklung unserer Gemeinde drängen wir derzeit auch nicht auf die Einführung des obligatorischen Steuerminimums von zehn Kronen, indem wir vermeinen, daß zunächst die infolge unseres Verlangens eingeführte, das Wahlrecht begründende fakultative Steuerleistung von zehn Kronen dem Zwecke der Verbreiterung und Demokratisierung des Wahlrechtes zu entsprechen vermag, wenn und sobald nur die berufenen Volkskreise von dieser Berechtigung ausgiebigen Gebrauch zu machen willens sind, — was jedoch bisher nur in durchaus unzulänglichem Maße geschehen ist." Auch dazu ein Wort der Aufklärung. So wenig wir einen geographisch begründeten Unterschied zwischen unseren Stammesgenossen zulassen, so entschieden lehnen wir einen solchen auch ab zwischen den liberalen, konservativen und orthodoxen Juden einer- und zionistischen Juden andererseits. (Allgemeiner Beifall.) Zwischen unseren Stammesgenossen darf es überhaupt keine Gegner, sondern allenfalls nur Träger divergierender Anschauungen über die Mittel und Wege geben, welche insgesamt nur dem einen gemeinsamen Ziele zustreben, das in der Wiederaufrichtung, Hebung, Kräftigung und Verherrlichung des Judentums besteht. (Einhellige Zustimmung/» Wir ignorieren und verkennen keineswegs die Strömungen und Bestrebungen, welche auf nationalem und politischem Gebiete große und ansehnliche Teile der Judenheit durchdringen; wir wenden allen Erscheinungen und Bewegungen die lebhaftesten Sympathien zu, welche das Schicksal und die Zukunft unseres Volksstammes günstig zu beeinflussen und segensvoll zu gestalten vermöchten, — doch Kultuswahlen und Kultusstube sind unseres Erachtens freizuhalten von nationalen und politischen Kämpfen, deren Interessen und Ziele so wesentlich andere sind, als die Ausgaben und die Mission der einzelnen Gemeinde. Aus diesem Grunde mußten wir in unserem Programme deutlich und klar Stellung nehmen gegen den Gedanken der Einführung des allgemeinen Wahlrechtes innerhalb der Kultusgemeinde, weil diesem Gedanken von anderer Seite das Wort geredet wird, während wir ihn als undurchführbar, ja als undiskutierbar und als einen solchen anfehen, dessen Verwirklichung noch zu keiner Zeit und in keinem Lande innerhalb jüdischer Kultusgemeinden unternommen wurde und diese selbst einer unheilvollen Proletarifierung zuführen müßte. (Vielfacher Beifall, teilweiser Widerspruch.) Den engeren Angelegenheiten der Gemeinde sich zuwendend, entwickelt fich unser Programm weiter wie folgt: 3. „Wir sehen mit Befriedigung, daß unserer Anregung, die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der BezirkskomMissionen in erweitertem Maße über deren steuertechnische Aufgabe hinaus der Gemeindeverwaltung dienstbar zu machen, auf mannigfaltigen Gebieten, insbesondere auch auf jenen des Pfleglingswesens und der Waisenfürsorge in nützlicher und ersprießlicher Weise Folge gegeben wurde, und gewärtigen die fortschreitende Ausgestaltung dieser in der ganzen Organisation wohlbegründeten Mitwirkung. 4. „Mit voller Genugtuung begrüßen wir die Erfüllung jenes Punktes unseres anläßlich der Wahlen im Jahre 1904 verkündeten Programmes, welcher die Gründung einer jüdischen Religionslehrer-Bildungsanstalt in Wien verlangte, und welchem seitens unserer Gemeindeverwaltung entsprochen worden ist. „Wir drücken die bestimmte Erwartung aus, daß die Organisation und der Lehrplan dieser Anstalt, die an dieselbe berufenen Lehrkräfte und insbesondere der Geist ihrer Führung geeignet sein werden, den bedeutungsvollen Zweck, der uns vorschwebt, zu erfüllen und der darin besteht, berufsmäßige, fachlich und pädagogisch gebildete Lehrkräfte heranzubilden, welche, auf der Höhe der Zeit stehend, befähigt sein werden, die unter den obwaltenden Verhältnissen keineswegs einfache Aufgabe eines gedeihlichen Religionsunterrichtes an unseren Volks- und Bürgerschulen mit innerer Hingebung und taktvoller praktischer Umsicht zu erfüllen. 5. „Betreffs des derzeit an den Mittelschulen geübten Religionsunterrichtes glauben wir vom wifsenschaftlichen und erziehlichen Standpunkte aus, wie nicht minder g'inäß der elterlichen Erfahrungen und Wünsche betonen zu müssen, daß unserer schulbesuchenden Jugend gegenüber der wesentliche Unterschied zwischen dem Unterrichte in der jüdischen Religion als Zweck und dem Unterrichte in hebräischer Sprache als einem der vielen Mittel zu diesem Zweck niemals hintangesetzt werden dürfe, sonach genau und unter Heranziehung einer selbständigen, keineswegs im Nebenamte auszuübenden Schulinspektion dariiber zu wachen sei, daß — unbeschadet des reichlichsten Mehrunterrichtes in den nicht obligaten Sprach- und Bibelschulen — die betreffs des hebräischen Sprachunterrichtes bestehenden, durchaus zweckmäßigen Instruktionen niemals überschritten und hiedurch unsere die Zukunft des Judentums bildenden Kinder vor Unlust, Verbitterung und Entmutigung bewahrt, dagegen mit jener Liebe und Begeisterung für ihren Glauben und ihr Volk erfüllt werden, welche Herz und Empfinden weckende Belehrung über die Geschichte, Religion, Moral und Ethik unseres Stammes hervorzurufen vermag. 6. „Dem außerordentlichen umfänglichen und inneren Wachstums unseres zur Großgemeinde ausgestalteten Gemeinwesens entspringt der seit geraumer Zeit sich befestigende Wunsch eines großen und ansehnlichen Teiles unserer Gemeindegenoffen nach einem den Bedürfnissen entsprechenden neuen monumentalen Gotteshause. „Dieser Wunsch findet zugleich seine Nahrung in dem lebhaften Bestreben dieser unter der Unzulänglichkeit der damaligen Gotteshäuser leidenden Teile der jüdischen Bevölkerung, welches verlangt, daß unter pflichtmäßiger Wahrung der gesetzestreuen Tradition dem fortschrittlichen Geiste auf dem Gebiete des Kultus und Ritus eine größere Berücksichtigung zuteil werde, als dies dermal in den Auffaffungen und Betätigungen des Vorstandes zutage tritt. „Wir erachten es daher einerseits als eine gerechte Forderung, daß der Vorstand, zurückgreisend aus die Ueberzeugungen unserer großen Religionsweiser, welche den Glanz und Ruhm unserer Gemeinde begründeten, fich diesen Ansprüchen des Fortschrittes und der Zeit rückhaltloser erschließe, — und empfehlen andererseits, daß der Vorstand der Frage der Errichtung eines neuen Gotteshauses unter dem Gesichtspunkte der Schaffung von Anteilscheinen oder der Gründung eines speziellen, diesem

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