Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 45 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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©eite 758 Dr. Llocb s Mwcbens drltt. Nr. 46 Juden au der Malabarküfte. Jntereffante Einzelheiten über die Jute» an der Malabarküste erzählt ein Jude aus Cahin im Londoner „Jewish Chronicle" Wir erfahren daraus, daß unsere Glaubensgenossen in jenem Teile Britisch-Jndiens scharf gesondert sind in Weiße Juden, schwarze Juden und sogenannte „Meschuschararim". Während die ersteren nur eine einzige Gemeinde bilden und eine Synagoge besitzen, bestehen die schwarzen Juden aus sieben Gemeinden, davon je zwei in Cochin und in Ernacolam, je eine in Mola, Paroov und in Chinomanqualam. Die Meschuscha arim, das sind die Abkömmlinge derer, welche in letzter Zeit von den weißen Juden zugelassen wurden, wohnen zumeist in Bombay und Calcutta, nur wenige innerhalb der schwarzen Juden in Cochin. Die weißen Juden halten sich von den schwarzen völlig abgesondert und besuchen nur selten ihre Versammlungen. Die europäischen und anderen fremdländischen Juden gehen nur mit ersteren Ehen ein, selten mit letzteren. Tie Meschuschararim, welche keine eigene Synagoge besitzen, sind auf die Mitbenutzung des Tempels der weißen Juden angewiesen, dürfen jedoch keine Sitzplätze einnehmen und werden nur ein einziges Mal im Jahre, am Simchath Tora, aufgerufen. Diese kränkende Zurücksetzung veranlaßte die Meschuschararim in Kalkutta zu Ende des Jahres 1881. sich beschwerdeführend an den Chacham Baschi in Jerusalem, Rabbi Meir Pamizel, zu wenden, der sie für eine Mischlingsrasse hielt und abwies, aber, nachdem er den wahren Sachverhalt erfahren hatte, eine andere Entscheidung traf, ohne daß dieselbe ausgeführt wurde. In Kalkutta dauern diese Drangsalierungen bis auf den heutigen Tag fort, namentlich seitens der schwarzen Juden Die letzteren beschlossen, nachdem die Korrespondenz der Meschuschararim mit dem Chacham Baschi im Jahre 1881 in dem Kalkuttaer Journal „Haperach" veröffentlicht worden war, sich in „Mejuchassim" und „Nicht-Mejuchaffim" zu spalten. Die schwarzen Juden führten früher keine Zunamen, außer zwei oder drei Familien, die „Madaai" hießen. Während der letzten Jahrzehnte haben sich Bezeichnungen, wie „Mehamed", „Gabi" rc. eingebürgert. Es gibt unter ihnen keine Kohanim Neuerdings werden sie, besonders Angehörige der Genieinde in Cochim, von den weißen Juden in Bombay als Chasanim, Lehi er rc. beschäftigt. Aber sonst bleiben sie von einander streng geschieden. Daß die weißen Juden mit den schwarzen Juden keine ehelichen Verbindungen schließen, hat seinen Grund vorwiegend in den Kostenderhältniffen der Hindus, unter denen die ersteren lange Zeit gelebt und deren Sitten und Vorurteile sie angenommen haben. War Gregor VII. jüdischer Abstammung. In einem historischen Aufsatz im Areßivio della ß. Societä, Bomana di storia patria 1904 XXVII, 399 ff. „Le familie di Anacleto II. c di Gelasio II.“ sucht P. Fedele nachzuweisen, daß der Papst Gregor VII. als Angehöriger der römischen Konvertitenfamilie Pierleone jüdischer Abstammung gewesen sei. Er stützt sich auf die Angabe der Christentum und Judentum. Im Oktoberhest der „Deutschen Schule", dem wissenschaftlichen Organ des deutschen Lehrervereins, bespricht Dr. Görland in Hamburg die Schrift des Privatdozenten Bruno Bauch über „Luther und Kaut". Dr. G. stellt sich mit B. auf den Standpunkt, „daß in Kant Luthers sittlich'religiöses Fühlen auf den Standpunkt der Vernunft gelaugt ist", fährt dann aber fort, die Grenzfrage zwischen Juden- und Christentum folgendermaßen zu kritisieren: „Wir dürfen das Bekenntnis, das an unserer Schätzung des Hauptteils der Schrift nichts ändert, n'cht unterdrücken daß uns die Bauchsche Darstellung des Verhältnisses des Judentums zum Christentum als höchst fatal anmutet. Wenn etwa» es gewesen ist, das das Christentum reformationsfähig gehalten bat. wenn etwas nnkirchlichen Gottsucher.! reine Sittlichkeit aus dem Christentum entstehen ließ, so war es das Judentum im Christentum als deffen guter Geist, der gewaltige sittliche Rigorismus des Gesetzes (und der prophetische Idealismus), diese unverlierbaren Grundlagen der Autonomie humaner Sittlichkeit. Das sollte vor allem ein Kantianer nicht vergessen." Korrespondenzen. Aus der Plenarsitzung des Wiener Kultusvorftaudes vom 1. November 1906 unter dem Borsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alsred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags. Die Herren Salo Landau und Baurat Marmorek stellen folgende Interpellation: „Im jüdischen Publikum wird allgemein die Behauptung ufgestellt, daß der Rabbiner Herr Dr. David bei einer Predigt, welche er Samstag im Tempel hielt, gesagt hat, ein „Nuchem Schapira kann nur in Galizien wachsen". Als Vertreter der polnischen Partei sowohl, als ich für meinen Teil fühle mich durch diese gewiß nicht am Platze gewesene Aeußerung verletzt. So sehe ich mich veranlaßt, den sehr geehrten Herrn Präsidenten zu.interpellieren, wie weit die Sache auf Richtigkeit beruht und welche Maßregeln der Herr Präsident ergreifen wird, um der öffentlichen Meinung Satisfikation zu gewähren. Baurat Marmorek begründete in sehr scharfen Ausführungen diese Interpellation. Der Präsident beantwortete die Interpellation wie folgt: „Ich bin in der Lage, diese Interpellation sofort zu beantworten, da ich beim Gottesdienste im Leopoldstädter Tempel am letzten Freitag abends anwesend war und die Predigt gehört habe. Ich möchte vor allem konstatieren, daß der Redner offenbar von den wohlwollendsten Intentionen für unsere Glaubensbrüder in Galizien, welche in drückendster Notlage ein kümmerliches Dasein fristen, beseelt ist, und daß hievon auch seine Rede Zeugnis gab. Er hob die ausgezeichneten Leistungen des Galizischen Hilfsvereines hervor, des reich dotierten Galizischen Schulvereines und anderer Hilfsaktionen, und bemerkte, daß alles das noch lange nicht ausreiche, um dem furchtbaren Elend, in welchem unsere Glaubensbrüder in Galizien dahinschmachten, zu steuern. Man müsse da mehr und noch viel mehr tun, und er richte diesfalls eine eindringliche Mahnung an unsere begüterten Glaubensgenossen. Andererseits wandte er sich in heftig tadelndem Worte zu der eigentümlichen Erscheinung, die in jenem Prozesse zu Tage getreten sei, daß Leute Ritualformen, Speisegesetze, pünktlichst genau observieren, so als ob in solcher Observanz allein und nicht vielmehr in rechtlichem Handeln das Wesen der jüdischen Religion liege. Eine Verdächtigung der jüdischen Bevölkerung Galiziens lag der Absicht des Redners vollständig ferne. Nichtsdestoweniger erkläre ich offen, daß mich diese Predigt peinlich berührte und daß ich dem, auch noch ehe die Interpellation gestellt war, Ausdruck gegeben habe. Gewiß kann im allgemeinen nicht behauptet werden, daß die Erwähnung oder Besprechung von Vorgängen, die sich in der Oeffentlichkeit abspielen, von der Kanzel fernezuhalten seien. Wir erleben leider nur allzuhäufig Dinge, welche eine Besprechung im Gotteshause dringend erheischen; bestimmte Regeln hiefür lassen sich nicht aufstellen. Es ist eben bei der Auswahl der zu besprechenden Vorgänge und bei der Methode der Besprechung mit Takt vorzugehen. Meinem Taktgefühle entsprach es durchaus nicht, daß der ganz gemeine Nuchem Schapira-Prozeß mit allen den dabei zu Tage getretenen Nichtswürdigkeiten, etwa weil die Angeklagten in Galizien oder sonst wo immer wohnhafte Juden sind, als zum Thema einer Predigt, zu Demonstrationen auf der Kanzel im jüdischen Gotteshause als geeignet erachtet werde. In diesem Sinne werde ich nicht ermangeln, dem Herrn Rabbiner Dr. David die gestellte Interpellation zur Kenntnis zu bringen und ihm meine soeben kundgegebenen Anschauungen mündlich auseinander zu setzen." Das Ansuchen des Vereines „Kesser Malchus" um Genehmigung der Errichtung eines ständigen Bethauses wird mangels der statutarischen Voraussetzungen abgelehnt. Als Lehrer für die neuerrichtete Bildungsanstalt für jüdische Religionslehrer werden berufen: Rabbiner Dr. D. Feuchtwang für Religionslehre, Propheten und Hagiographen; Rabbiner Dr. S. Gelbhaus für Pentateuch; Rabbiner Dr. M. Grunwald für biblische und jüdische Geschichte; Rabbiner Dr. A. Kaminka für Gebetbuch und hebräische Grammatik; Professor Dr. Ludwig Singer für Deutsch; Profeffor Josef Baß für Geographie und Geschichte; Supplent I. Bodansky für Naturgeschichte, Naturlehre, Mathematik; Supplent Karl Ehrenfest für Turnen; Lehrer Rudolf Kohn für Kalligraphie; Gotthold Friedländer für Gesang und Musik. Ueber Anregung aus Lehrerkreisen wird im Sinne des Antrages der Schulkommission beschlossen, einen Versuch mit der Vorführung von Bildern aus jüdischer Geschichte mittels Skioptikon im Anschlüsse an den öffentlichen Religionsunterricht zu veranstalten.