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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-11-09 · 45 (9.11.1906) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
45 (9.11.1906)
Date
1906-11-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 756 Dr. Dlocb's Mocdenscvrm. Nr. 45 sehen, wie er dem persönlichen Boykott für seine Tätigkeit entging und zur größten Genugtuung fiel das Schwert der Themis sausend nieder — die adelige Stiftsoberin erhielt sechs Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust. Die Wogen glätteten sich nun wieder, der Sturm legte sich, aber er hatte sein eigentliches Ziel nicht erreicht. Im Blätterwalde war er ausgebrochen und hatte sich gegen den Minister des Innern Feilitzsch gerichtet, der die Aufsicht über die Stifte zu führen hatte und im Zentrum sehr verhaßt war. Feilitzsch war aber korrekt vorgegaugen und blieb, und der Zorn, der sich eigentlich gegen ihn gerichtet hatte, verschlechterte nur das Schicksal der Heusler. Drei lange Jahre verbrachte die Oberin zwischen Kettengerassel und harter Zucht. Drei Jahre trug sie schluchzend ihr Martyrium, verbiß sie ihre Qual in ihr hartes Kissen, rüttelte sie an den schweren Gittern ihres Kerkers, die ihr ein böser Traum erschienen und furchtbare Wirklichkeit waren. Sie litt, wie man das Sterben leidet — — denn Elise von Heusler war unschuldig. Jetzt kam es heraus. Als die gehetzte Phantasie die Gasse und den Genchtssaal verlassen hatte, betrachtete man den Fall mit klaren Augen und fand, daß man ein Urteil im Namen der Ungerechtigkeit gefällt hatte. Man beobachtete die Kronzeugin Wagner und sah statt des Engels eine verkommene, lügenhafte Person, die zu allem fähig war. Mau Las, was die anderen Zeugen gesprochen hatten, es war kein Tatbestand, sondern Stimmung. Die Wissenschaft zog die schwarze Brille aus, die ihr von der Bolksmeinuug aufgesetzt war, prüfte mit klarem Auge und die Sachverständigen von heute berichtigten jedeL Evort der Sachverständigen von damals, die statt ihrer eigenen Ueberzeugung die Meinung des Pöbels ausgesprochen hatten. Endlich kam die Tatsache, die alle Hindernisse der Wiederaufnahme des Verfahrens über den Haufen warf: Die Wagner starb und die Untersuchung stellte fest, daß sie niemals eine Vergiftung erlitten haben konnte. Nun war's genug und die Heusler kam in einem neuen Prozesse zum Rechte ihrer Unschuld. Wozu aber dieses Aufsehen über die neue Verhandlung, diese Kilometer von Leitartikeln in der deutschen Presse? Ein Irrtum, der nicht aufzuhalten war, ein Mißgriff der Justiz — wozu das Deklamieren? Das ist es eben, daß der Irrtum, daß der Mißgriff durchaus nicht unbewußt geschehen ist. Wie konnte man heute feststellen, - die Salzsäure im Kaffee der Wagner wäre durchaus für einen Mordversuch nicht geeignet gewesen, während man damals das Gegenteil aufstellte? Beim ersten Prozesse stand schon übrigens Gutachten gegen Gutachten; der Arzt, der die erkrankte Wagner nach dem angeblichen Mordversuche behandelte, konnte keine Spur einer Vergiftung entdecken. Aber man schenkte ihm durchaus kein Gehör, dagegen umso mehr den Zeugen, welche über den schlechten Charakter der Heusler flunkerten, obwohl sie keinerlei Tatsache wußten, und richtete nach dem unwahren Wahrspruch der Bevölkerung, der wieder einmal einen Mordversuch au einem Unschuldigen gemacht hatte. Und die Untersuchung geht jetzt dahin, wieso man nach der Stimmung und nicht nach dem Tatbestand urteilen konnte und wieso im Reiche der Denker und Dichter die Wahrheit unter das Joch des Fanatismus kommen konnte. Wir sind sehr neugierig, was man in Deutschland Vorkehren wird, um solche Fälle für die Zukunft zu verhüten. Ob man draußen ein Gesetz zum Schutze des Gesetzes erlassen wird. Denn das steht auch für den Durchschnittsmenschen fest, daß die Justiz ein Tabu sein muß, eine geheiligte Sache für jede Politik und jederlei Ausbruch der Leidenschaften. Unser Recht wird von Richtern gesprochen und kann in seiner höchsten Vollendung nur menschlich sein. Aber verhindert muß werden, daß der Richter die nüchterne Erwägung verliert, weil seine Sinne durch Geschrei und Terrorismus verwirrt werden. Das ist zum Schaden Deutschlands, zum Schaden des Respektes vor seinen Gerichten im Falle Heusler geschehen und alle, welche das Gesetz, die Krone der staatlichen und. gesellschaftlichen Ordnung, wohl behütet sehen möchten, predigen und mahnen jetzt eifrig gegen die Wiederholung des Fehmgerichtes der Straße. Der Fall Heusler wird aber nickt der erste und nicht der letzte sein, so lauge sich die Oeffentlichkeit ins Gerichtsverfahren einmischen darf. Alle Justizbehörden sollten in diesem Punkte an die berühmte Frage des Aristides denken, der während des Scherbengerichtes einen Bauer fragte: „Warum stimmst Du auf Verbannung für Aristides?" und zur Antwort bekam: „Ich kann nicht leideu, daß er immer der Gerechte genannt wird." Die Bevölkerung stimmt nach dem Gefühl, aber Liebe und Haß finden im Gesetzbuche nur Platz im Eherecht, nicht im Strafverfahren.. Trotzdem ist es oft gelungen, daß das Gefühl bei schwachen oder unachtsamen Behörden in den Gerichtssaal eingedrungeu ist und zuerst auf der Zeugenbank, dann auf dem Richterstuhl platzgenommen hat. Ist es die Liebe, wohl ihr — sie darf sich auch des ärgsten Verbrechers erbarmen. Aber niemals darf der Haß gegen einen Unschuldigen toben, oder unsere Kultur ist eine schmachvolle Lüge. Wie um uns allen eine Warnung und den Hütern des Gesetzes eine Lehre zu erteilen, haben sich in letzter Zeit die Schandtaten des Unrechtes gehäuft, doch haben sie nach ihrer Aufdeckung wenigstens das eine Gute gehabt, die Richter zu größerer Gewissenhaftigkeit und Aengstlichkeit gegenüber dem Menscheuschicksal zu bestimmen. Ueberall, im Falle des französischen Apothekers, im Falle Dreyfus, im Falle Heusler, hat man der Wahrheit reuig Tür und Tor geöffnet, als sie energisch anpochte, nur die österreichische Justizbehörde nimmt für sich den Ruhm in Anspruch, einem juristischen Skandal, der im In- und Auslände bei allen Gebildeten die gleich rückhaltlose Verurteilung findet, auf Kosten eines Menschenlebens weiter zu erhalten und ohne Widerspruch das Recht unter dem Kommando einer gefälschten öffentlichen Meinung stehen zu lassen. Und doch sollte ihr gerade der Prozeß der Oberin in München gellend in die Ohren rufen. Wo haben wir denn noch in genau derselben Art gesehen, wie ein Justizmord gemacht wird? Durch aufgehetzte Zeugen, die zwischen Eid. und Meineid nicht unterscheiden können, durch Sachverständige, die den Blödsinn von Gevatter Schneider und Handschuhmacher mit dem Ernst der Wissenschaft bekräftigen, durch einen Schuldspruch, der nicht den Schatten eines Tatbestandes zur Stütze hat? Bitte, Herr Justizminister, wenden sie den widerwilligen Kopf nur auf Minuten dem Prozesse Hilsner zu, der in viel derberen aber gleichlaufenden Schattenstrichen geschrieben ist, wie der Fall Heusler! Sie sind ja mit peinlicher Gewissenhaftigkeit bemüht, die gute Stube, darin Sie Ihres Amtes walten, wie eine gute Hausfrau rein zu erhalten und auszuschmücken. Hinaus darum mit dem Haufen Schmutz, in dem ein unschuldiger Mensch erstickt! Diesen Schmutz, Herr Justizminister, hat ein Vorgänger von Ihnen Zusammentragen lassen. Sie kennen doch genau den Erlaß des heutigen zweiten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes, des damaligen Justizministers Ruber, der jenes wahnsinnige Gutachten der Kuttenberger Gerichtsärzte, die Be- ' jahung des Ritualmordes als eine schiefe Ebene konstruierte, auf welcher dann die Ehre der österreichischen Justiz dem Abgrund zurollte. Sie wissen, Herr Minister, daß viele ungescheut die Worte Schneiders wiederholen, daß Ruber die Opferung Hilsners nicht nur zuließ, sondern sogar förderte, weil er im Amte bestochen worden sei. Nicht nur das Erbarmen mit einem Unschuldigen, sondern auch eine strenge Auffassung der eigenen Ehre, die wir Ihnen zumuten, muß Sie veranlassen, Ihr Erbe im Staatsleben von dieser anhaftenden Schmach zu befreien. So viel Mut wie die Franzosen und Bayern haben Sie auch. Dort hat man sich den Teufel um das Geheul der Verbrecher geschert, deren Rechnung von der Wahrheit zerrissen wurde. Bis zum Ekel

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