Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 44 (2.11.1906)
- Date
- 1906-11-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 740 Nr. 44 Dr JSlocb ö MLocvenscdrnr. große Wirkung im gegebenen Moment ausüben könnte, sei es zur Wiederaufnahme des Verfahrens oder zur Begnadigung. Wir haben überall Kultusgemeinden und fast alle Juden stehen in Vereinen. Mit einem Hauch von Energie lassen sich ganz einfach die Unterschriften sämtlicher steuerzahlender Juden auf Massenpetitionen au die Behörden vereinigen. Wenn dazu noch viele jüdische Advokaten und Aerzte mit gemeinschaftlichen Eingaben hervortreten, in denen die juridischen und medizinischen Umstände des Falles erörtert werden, so wäre das vielleicht die genügende Steigerung des Gegendruckes, der den Druck der Antisemiten aufheben könnte. Wir können es uns ja unmöglich gefallen lassen, daß unter dem schützenden Schild eines Ruber, der zwar unbeschädigt zweiter Vorsitzender des Reichsgerichtes ist, aber dem Vorwurf der Bestechlichkeit im Amte nicht einmal widersprach, eine handvoll schäbiger Buschklepper Verbrechen gegen das Gesetz und die Gerechtigkeit begingen, die in alle Ewigkeit fortbestehen sollen. Ein paar Subjekte, deren Bedeutung stets tief unter dem Gefrierpunkt stand, konnten es mit Unterstützung österreichischer Behörden wagen, anderthalb Millionen Juden, nützliche und loyale Bewohner des Reiches, in ihren heiligsten Gefühlen zu kränken und in ihrem Erwerbsleben schwer zu schädigen. Es ist nun wieder hohe Zeit, zu erproben, ob der Rubergeist bei den Behörden noch immer lebendig ist und ob man an den Stätten, wo man das Gesetz behüten soll, die Politik Luegers behütet. Und es ist Zeit zur Probe, ob die Bevölkerung noch immer geneigt ist, sich an der Jagd von Bluthunden nach Menschenleben zu beteiligen. Ohne Protektion der Staatsgewalt gewiß nicht. Dieser gegenüber wollen wir aber gegen die tierischen Lüste der Antisemiten, gegen ihren Terrorismus und Gesetzlosigkeit die Ansprüche von anderthalb Millionen kultivierter, tüchtiger Bürger und bas Recht in die Wagschale werfen. Tun wir uns ganz unbekümmert um das Toben der Bankerotteure des Menschentums zusammen und versuchen wir bald nochmals mit dem Eifer, dessen die große Sache würdig ist, ob Schneider in Oesterreich mehr gilt oder das Gesetz. _ I. Uprim ny Der König der Falscher. „Fälschungen suche ich". Schneider. Der Prozeß, welcher gegen Nuchem S ch a p i r a und Genossen zu Ende geführt wurde, kann in der antisemitischen Presse nicht zur Ruhe kommen. Er wird immer wieder hervorgezerrt. Die bekannten Blätter schroten ihn in ihrer Weise aus und knüpfen ebenso kühne als grundfalsche Schlußfolgerungen daran. Während ein Teil derselben sich damit genügen läßt, die galizischen Juden als in den Grund ihrer Seele hinein moralisch verwahrlost und verkommen darzustellen, geht eine andere Gruppe noch weiter und bezieht sämtliche Juden dieses Planeten in ihr Verdammungsurteil ein. Und wieder Anderen ist auch dies nicht genügend, sie brechen mit großartiger, pathetischer Geberde den Stab über alle Semiten, von denen die Juden bekanntlich nur einen kleinen Bruchteil bilden. Wir wollen die Gelegenheit benützen, um eine Geschichte wieder zu erzählen, welche jetzt gerade sechzig Jahre alt ist und die einigen von den älteren unserer Leser, welche die Ereignisse der Vierziger-Jahre noch im Gedächtnis bewahren, bekannt klingen dürste. Der Held derselben ist ein echter, unverfälschter Arier, in dessen Adern auch nicht ein einziger Tropfen semitischen Blutes rollte, mit Namen Peter Ritter von B o o r. Er war der König der Banknotenfälscher. Der Schauplatz der Erzählung ist unser liebes Wien. Im August 1845 erstattete die österreichische Nationalbauk der Polizei die Anzeige, daß bei ihr falsche Noten zu 160 und zu 10 Gulden eingelaufen seien. Diese Falsifikate erwiesen sich als Meisterwerke ihrer Art. Sie waren von geradezu künstlerischer Vollendung und zeigten eine Gewandtheit in der Handhabung des Grabstichels, die an Virtuosität grenzte. Der Fälscher wurde nach vielen erfolglosen Nachforschungen der Behörde in dem 74jährigen, auf einem Auge staarblinden Ritter von Boor ermittelt, der in der Wiener Gesellschaft eine angesehene Stellung eingenommen und den selbst Kaiser Franz zuweilen seines vertrauteren Umganges gewürdigt hatte. Boor war Mitbegründer der Ersten österreichischen Sparkasse und sogar drei Jahre hindurch Kurator derselben gewesen. Ferner war er Begründer der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft. Er erfand eine neue Guillochiermaschine; im Vereine mit dem bekannten Maler Peter Höst gab er das groß angelegte Prachtwerk „Oesterreichs Ehrentempel" heraus. Man sieht also aus dem bereits Angeführten, daß es den Anschein hatte, als ob er ein Ehrenmann vom Scheitel bis zur Sohle, ein verdienstlicher Bürger von der echt biederen, alten Art gewesen wäre. Hiezu kam noch sein elegantes, weltmännisches Benehmen. Sein Aeußeres gab sich würdevoll und Ehrfurcht gebietend; ein hoher, schlanker Mann — glattrasierte feine Züge — um den Mund besonnene Zurückhaltung — Stirn und Augen verrieten Herzensgüte und hervorragende Intelligenz. Am 8. Oktober 1845 nahm man ihn und seine Frau in Haft. Die umständliche und schwierige Untersuchung ergab, daß er das Verbrechen der Banknotenfälschung tatsächlich begangen hatte. Am 23. Mai 1846 wurde er und seine Frau, eine geborene Gräfin, nach dem damals geltenden Rechte zum Tode durch den Strang verurteilt. Im Gnadenwege wurde dieses Urteil für ihn in eine achtjährige, für seine Frau in eine zweijährige Kerkerstrafe umgewandelt. Seit 1841 tauchten Boors falsche Zehnernoten auf. Sie waren so vorzüglich gearbeitet, daß die Nationalbank selbst 12.000 Stück davon einlöste. Ende Juli 1845 hatte er zwischen 16—17.000 Stück Hundert-Gulden-Noten erzeugt, die nicht minder gelungen waren, und zwar war er in seiner Kunst Bereitsderart vorgeschritten, daß er nicht mehr neue, sondern gleich alte Noten druckte, die die Spuren längeren Gebrauches zeigten. Die Platten hatte der alte, halbblinde Mann selbst mit unsäglicher Sorgfalt Strich für Strich und Punkt für Punkt graviert. Die Anstrengung, welche er seinem Auge dabei zumutete, war eine so außerordentliche, daß er, nachdem er einen Tag gearbeitet, sich 14 Tage erholen mußte. Während dieser Zeit sah er fast gar nichts oder nur sehr schlecht. Es liegt noch das ärztliche Gutachten vor über die Sehkraft dieses Fälschers. Im Jahre 1833 war die krankhafte Metamorphose an der Krystallinse des rechten Auges so weit gediehen, daß der zu jener Zeit hervorragendste Augenarzt, Professor Rosas, die Operation nach der Methode der Extraktion vornehmen konnte. Boor war in Folge der außerordentlichen Kraft des Sehnervs in der Lage, sobald er die entfernte Linse durch die Staarbrille ersetzt hatte, welcher er überdies ein von ihm höchst scharfsinnig kombiniertes System von Lupen hinzufügte, die feinsten Arbeiten auszuführen. Auf dem anderen Auge war er erblindet, doch sagte er selbst aus, daß es ihm vorkomme, als würde er auf diesem Auge sein Gesicht wieder erhalten. Der Arzt erklärte, daß es wohl möglich, jedoch höchst unwahrscheinlich sei, daß ein 74 jähriger Greis, mit diesen Sehwerkzeugen ausgerüstet, Kunstwerke feinster und vollkommenster Art ausgeführt haben könne. Hiezu käme noch — denken wir — die Unsicherheit der zitternden Hand in Betracht zu ziehen, ferner, daß er schwer gichtleidend war. Das Gutachten schließt, um scheinbar Widersprechendes zu vereinen, daß eine wunderbare Kraft des Sehnervs, die innigste Vertrautheit mit der Optik sowie mit der Mechanik des Auges und der seltenste Scharfsinn in Auffindung und Benützung der Mittel, die Sehkraft auf das Höchste zu potenzieren, sich hier vereint begegneten, welche Eigenschaften zusammen vielleicht nie mehr in einem Jndividiuum vereint gefunden werden. Welche fast übermenschliche Willensstärke lebte in diesem Betrüger und ließ ihn über seine gebrechlichen Sinneswerkzeuge Herr werden!