Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 42 (12.10.1906)
- Date
- 1906-10-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Seite 718 Dr. Dlocv's Mocvensevrur. Nr. 42 Krankheitszeugniffe belebten Gauche bis längstens 3 t.- Oktober 1906 im Elnreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengaffe 4, L Stock, woselbst auch Gesuchsblankette behoben werden können, wahrend der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Arme Gesuchssteller, welche ihre Verwandtschaft mit den Stiftem nachzuweisen in der Lage sind, genießen unter gleichen Verhältnissen vor anderen Bewerbern den Vorzug. Auszüge aus den Matrikea der Israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Ottober 1906. Ignaz und Eleonore Fluff'sches Techniker-Stipendium. Aus dem Zinsenertragniffe der vorgenannten Widmung ist bei dem Vorstande der israel. Kultusgemeinde Wien ein Stipendium von K 80. pro anno an einen mittellosen israelitischen Hörer der k. k. technischen Hochschule in Wien für die Dauer der gesetzmäßigen Studienzeit zu verleihen. Bewerber um dieses Stipendium unter welchen verwaiste, insbesondere doppelt verwaiste und unter gleichen Verhältnissen in Galizien heimatsberechtigteKompetenten denVorzug erhalten, haben ihre mit l. dem Geburtsscheine, 2. dem Heimatsscheine, 3. dem Mittellosigkeitszeugnisse, 4. den Studienzeugniffen und eventuell U. den Totenscheine« der Eltern belegten Gesuche bis 31. Oktober 1906 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich erhältlich sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 1-'Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugebeu, ob der Bewerber im Bezüge eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag des Stipendiums ist. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, es genügl vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Wien, 1. Oktober 1906. Dr. Adolf Sacks'sche Stiftung für Techniker. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, daß aus den Erträgniffen des Stiftungskapitales dieser Stiftung 14 Stipendien, jedes im Betrage von K. 600.— jährlich an Studierende der technischen Hochschulen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Lander zur Verteilung gelangen. Kompetenzberechtigt sind ohne Unterschied des GlaubenZbekenntniffes solche Studierende der T.chnik, welche ihre Vermögenslosigkeit und die Armut ihrer Eltern nachzuweisen vermögen. Die ungestempelten Gesuche sind bis 31. Oktober 1908 im Elnreichungsprotokolle der israel. Kultus gemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich ausgeftrlgt werden, zu überreichen und müffen mit nachstehenden Beilagen versehen sein: 1. Mit den Geburts- und Zuständigkeits-Dokumenten, 2. mit dem glaubhaften Nachweise der Armut der Eltern und der Vermögenslosigkeit des Bewerbers, 3. mit einem Frequentationszeugniffe und den Studienzeugnissen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber sich im Genüsse eines Stipendiums befindet, bezw. auf welchen Betrag dieses Stipendium sich beläuft. Bewerber, welche bereits im Genüsse dieses Stipendiums fteheu, haben in der Regel den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Oktober 1906. Albert Baum'sche Stiftung für Techniker. Vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde Wien wird hiewit bekanntgegeben, daß aus den Erträgnissen der obgenannten Stiftung zwölf Stipendien im Betrage von je IC 200.— an junge Leute jLdischer Religion, die sich der Technik widmen, zur Verleihung gelangen. Sollten sich unter den diesen Bestimmungen entsprechenden Bewerbern Söhne des Bruders Simon Baum befinden, so beträgt für solche der Stiftplatz K 600.— pro anno. Bewerber um Verleihung eines Stipendiums aus dieser Stiftung haben die mit dem Geburtsscheine, dem Armutszeugniffe und den Studienzeugnissen belegten Gesuche bis 31. Oktober 1906 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde, Wien, L, Seitenstetlcngasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, in den AmtSstundeu zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist ferner anzugebeu, ob sich der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums befindet, bezw. wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien find als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1 Ottober 1906. Widmung der aufgelösten Abcndbörse für Lehramtskandidaten. Vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde Wien wird bekannigegeben, daß die Zinsen der obengenannten Widmung im Betrage von K 100.— an einen israelitischen Lehramtskandidaten zur Verleihung gelangen. Die mit einem Geburts-, Armuts- und Moralitätszeugnisse, sowie m t den Studienzeugnissen belegten Gesuche, in welchen auch ein eventueller Stipendienbezug anzufllhren ist, sind bis 31. Oktober 1906 im Elnreichungsprotokolle der israel. Kultnsgemeinde Wien, I., Seitenstetiengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Oktober 1906. Abel Rappaporttsche Stiftung für Studierende Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde W>en verlantbcrt, daß ans der obgenannten Stlftung zwei Stipendien im Betrage von je lC lt00. — an bedürftige Studierende jüdischer Koiiftssioll ans G a l a tz, welche an Wiener Obergymnasien, Obern alschulen, d.r Wiener technischen Hochschule, der Universität oder an der Handelsakademie in Wien ihren Studien obliegen, zu verleihen sind. In Ermanglung solcher Stnoierender aus Galatz werden diese Stipendien Studierenden der k. k. Universität Wien verliehen, welche ihre Bedürftigkeit, sittliche Unbescholtenheit und wissenschaftliche Verwendung nachzuweiseu vermögen. Die Gesuche sind im Elnreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seilenstettengasse 4, I. Stock, zwischen 9 und 12 Uhr vormittags bis 31. Oktober 1906 zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich verabfolgt werden. In dem Gesuche ist an zugebe n. ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israel. Knltusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Oktober 1806. Charlotte Krrffner'sche Familien-Stiftrmg. Am 23. Thebet d.J. (9. Jänner 1907) gelangen bei der israel. Kultusgemeinde Wien die Erträgnisse der obgenannten Stiftung per L 670.— an arme Verwandte der am 28. Dezember 1896 ,n Wien verstorbenen Frau Charlotte Kuffncr zur Verleihung, wobei insbesonders mit der genannten Stlfterin verwandle arme Witwen zu berücksichtigen sind. Die mit dem legalen Nachweise dieser Verwandtschaft und der Armut belegten Gesuche sind bis 31. Oktober 1906 im Elnreichungsprotokolle der israel. Kullusgemeinde Wien, 1., Seitensteltengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden köiiiien, während der Auitsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, ts genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder mit den g-foroerten Belegen nicht versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, 1. Oktober 1906. Osias H. Schorr-Stiftung. Von dem Vorstande der israel. Kultusgemeinde in Wun als Kuratorium der obigen Stlftung sind die Jahrcserlrägnisse im Gesamtbeträge von gegenwärtig zirka L 11.000.— a) an Seminaristen, die sich an der Wiener israelitisch-theologischen Lehranstalt zu Rabbinern ausbilden, tn Stipendien per je fl. 300.— K 600.—, bj an Seminaristen, die sich an der genannten Lehranstalt zu Lehrern uusbrlden, in Stipendien per je fl. sOO.— ----- K -.00.— für das laufende Schuljahr (1906/7) zu verleihen. Diese Stipendien können nur solche Seminaristen mit Beginn des'zweiten Jahrganges ihrer Studienepoche erhalten, welche guten Fortgang und sittliches Verhalten aus dem ersten Studienjahre erkundlich erweisen. Bei Verleihung des Stipendiums gebührt jenen nach einer galizischen Gemeinde zustälidigen Seminaristen der Vorzug, welche sich mittelst schriftlicher Erklärung verpflichten, nach Beendigung ihrer Studien in galizischen Gemeinden wirksam zu sein. Die mit Studienzeugnissen, der Bestätigung des Rektorates der israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien über das sittliche Verhalten des entschreitenden Seminaristen und mit dem Nachweise der Dürftigkeit, sowie der Heimatsangehörtgkeit versehenen Ge- .suche sind bis 31. Oktober 1906 im Elnreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde ui Wien, I., Seitensteltengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Anusstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte öder' ver« später überreichte Gesuche werben nicht berücksichtigt. Wien, 1. Ottober itOtf,