Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 41 (12.10.1906)
- Date
- 1906-10-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 41 Dr. Dlocb's Mocbenscbrm. Sette 693 Die Rückkehr zur früheren Konfession. Brünn. Gemäß einer Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Mährisch-Weißkirchen und der mährischen Statthalterei, daß ein Konfessionsloser, der zu seiner früheren Religion zurückkehren will, dies einfach bei dem Kultusvorsteher oder bei dem Seelsorger jener Kultusgemeinde, in deren Sprengel er wohnhaft ist, anzumelden brauche, erstattete im vorigen Jahre der als tschechischer Parteimann bekannte, seinerzeit aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetretene Stöpselfabrikant Polak in Leipnik dem dortigen Rabbiner die Anzeige, daß er wieder Jude werde. Nebenbei bemerkt, erfolgte diese Anzeige auf offener Straße und, wie es in der vorliegenden Meldung heißt, in ungeziemender Weise. Demgegenüber stellte sich der damalige Kultusvorsteher in Leipnik, Dr. Rokotnitz, auf den Standpunkt, daß, wenn die Meldung auch in aller Form erfolgt wäre, dies zur Ausnahme in die jüdische Kultusgenoffenfchaft nicht genügt haben würde. Er behauptete, daß zum Austritt aus einer Religionsgenossenschaft allerdings die einfache Anmeldung bei der politischen Behörde genüge, weil in diesem Falle der Staat die Freiheit des Individuums gegen die Tyrannei der ihn festhaltenden Religionsgenossenschaft schütze, in die es übrigens meist nicht auf Grund seiner freien Willensmeinung eingetreten sei. Zur Aufnahme in eine Religionsgenossenschaft sei die im Gesetz vorgesehene Anmeldung nur die unerläßliche Vorbedingung, sie bedeute aber nicht die Aufnahme selbst, sondern diese könne auch abgelehnt werden. Es stände im Widerspruch mit der Autonomie der Religionsgenoffenfchaften, wenn sie bei Meldungen von Ausnahmswerbern nicht prüfen dürften, ob diese den durch ihre Satzungen vorgeschriebenen Bedingungen entsprochen, und wenn ihnen nicht das Recht zustehen sollte, die Ausnahme an die Erfüllung gewisser Bedingungen zu knüpfen oder auch zu verweigern. Das Ministerium, an das der Rekurs gegen die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft ergriffen wurde, hat diese aufgehoben und erklärt, daß es in der Sache selbst nicht zu entscheiden habe. Es wurde also damit anerkannt, daß die Aufnahme oder Nichtaufnahme in eine Religionsgenossenschaft eine interne Kultusangelegenheit sei. Brünn. (Kaiserlicher Dank.) An den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde ist folgende Zuschrift gelangt: K. k. Polizeidirektion Brünn. (K o p i e.) 2. 5733 prass. Brünn, am 2. Oktober 1906. Ueber Allerhöchst mündlichen Befehl Seiner k. u. k. Apostolifchen Majestät wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. September 1906, Zl. 8085 M. I. der Jsraelitengemeinde Brünn für die aus Anlaß der Einweihung ihrer zweiten Synagoge Seiner Majestät telegraphisch zum Ausdrucke gebrachte Loyalitätskundgebung der Allerhöchste Dank bekanntgegeben. Hievon beehre ich mich Euer Wohlgeboren im Grunde des Erlasses des hohen k. k. mähr. Statthalterei- Präsidiums vom 23. September 1906 Z. 7665 prass., in die Kenntnis zu setzen. Der k. k. Regierungsrat und Polizeidirektor Soika m. p. CL. S.) Sr. Wohlgeboren! Herrn I. U. Dr. Hieronymus F i a l l a, Advokat und Präses der israelitischen Kultusgemeinde in Brünn. Klagenfurt. Nach langem mühevollem Suchen ist es endlich der hiesigen Chewra-Kadischa gelungen, ein passendes Objekt zu erwerben, um daselbst unser Gotteshaus, mit welchem wir bis jetzt infolge der Zeitströmung öfters übersiedeln mußten, für ständig unterzubringen. Das zu diesem Zwecke erworbene Haus befindet sich Platzgasse 3 und ist ein einstöckiges Gebäude. Der erste Stock wurde zur Rabbiner- Wohnung verwendet und das Parterre, ursprünglich eine Wohnung mit 5 Zimmern, wurde nach Entfernung der Wände zu einem Tempel umgewandelt. Am Rosch haschanah wurde nun dieser Tempel eingeweiht. Die Thorarollen wurden durch den Kultusvorsteher Herrn Max Stößl und durch den Chewra-Kadischavorsteher Herrn Elias Lilian in Begleitung mehrerer Gemeindemitglieder feierlichst eingeholt und in die neue Bundeslade gestellt. Hierauf entzündete Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Ludwig Schap das ewige Licht und hielt die Eil.weihungsrede, in der er ausiührte, daß es eine große Gnade Gottes ist, welche den Klagenfurter Israeliten zuteil wurde, daß es ihnen gegönnt war, in hiesiger Stadt, aus welcher nach der Chronik am 10. März im Jahre 1 -W der mittelalterliche Wahn unsere Vorväter verscheuchte, wieder ein würdiges und ständiges Golteshaus zu errichten. Redner dankte den Herren Max Stößl und Elias Lilian für ihre Mühewaltung, um den Bau seiner Bestimmung rechtzeitig zu übergeben. Auch haben sich bei Zustandekommen des Baues große Verdienste erworben und zwar: Vorstandsmitglied Ad. Preis, S. Kramer, E. Nenmann, M. Braun, D. Fleischmann, S. Klinger, I. Ostermann, Direktor B. Seelenfreund, M. Rosenbaum. S. Thorsch und I. Lustig. Aus Anlaß der Einweihungsfeierlichkeit wurden auch mehrere Tempelgebrauchsgegenstände gespendet. Es spendeten: Kultusvorsteher Herr Max Stößl eine Sammtaltardecke, Herr Ct'ewra-Kadi'chavorsteher Elias Lilian ein Porauches und ein Thoramäntelchen, Herr David Fleischmann und Julius Lustig ein neues Sefer-Thora, Herr Moritz Braun ein silbernes Kleh-Kaudesch, Herr Braun aus Köfl.ich einen silbernen Kidusch-Becher und Herr Moritz Rosen bäum 100 Kronen für diverse Tempelanslagen. Karlsruhe. Anläßlich des 80. Geburtstages des Großherzogs und des goldenen Ehejubiläums des Großherzogspaares fand unlängst der Empfang der aus den Herren Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer, Konferenzrabbiner Dr. Appel von Karlsruhe und Stadtrat Stockheim von Mannheim bestehenden Abordnung des Großh. Oberrats der Israeliten durch das Jubelpaar im Thronsaale statt. Dieselbe überreichte in kunstvoller Kapsel eine von dem jungen badischen Maler Ernst Kaufmann in München aus Pergament gemalte Widmungsurkunde folgenden Inhalts: Durchlauchtigster Großherzog, Gnädigster Fürst und Herr! Durchlauchtigste Großherzogin, Gnädigste Fürstin und Frau! Von dem innigen Wunsche beseelt, zu dein hehren Doppeltestedas in diesen Tagen die Herzen aller guten Badener höher »chlagen macht, Eueren Königlichen Hoheiten eine besondere Freude zu bereiten, haben namens der israelitischen Religionsgemeinschaften des Großherzogtnms Oberrat und Synodalausschuß unter lebhafter Zustimmung der israelitischen Gemeinden des Landes den Entschluß gefaßt, in dem Solbade Dürrheim, das der Fürsorge Euerer Königlichen Hoheiten so viel verdankt und dessen Entwicklung Eueren Königlichen Hoheiten so sehr am Herzen liegt, ein Hospiz für israelitische Kinder und minderbemittelte Erwachsene zu errichten, das mit Euerer Königlichen Hoheiten gnädigster Erlaubnis Höchst Ihre Namen tragen und so für alle Zeiten ein Denkmal der alle Kreise und Schichten des badischen Volkes mit gleicher Liebe umfassenden Wohlfahrtspflege sein soll, durch die unser hochherziger Landesvater und unsere treu sorgende Landesmntter nun schon ein halbes Jahrhundert lang in glücklichem und beglückendem Verein so reichen Segen gestiftet haben. Es wird unser angelegentliches Bestreben sein, daß die Ausführung unseres Vorhabens, für welche uns die wertvolle Sympathie und Förderung der Großh. Forst- und Domänendirektion zugesichert ist. zu Euerer Königlichen Hoheiten Wohlgefallen gereiche. Der Allgütige gewähre unserem Volk und Land noch Jahrzehnte lang die Gnade, Euere Königlichen Hoheiten als die hehrsten Vorbilder zu allem Guten und Segensvollen an seiner Spitze zu sehen. In tiefster Ehrfurcht verharren namens der untertänigst treugehorsamsten israelitischen Religionsgemeinschaft des Großherzogtums Der Oberrat. Der Synodalausschuß. Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer, der den Inhalt der Urkunde verlas, fügte folgende Worte hinzu: „Gepriesen sei der Weltenkönig, der einen Abglanz seiner Hoheit sterblichen Menschen verleiht!" Diesen alten Segen beten wir im Angesichte Euerer Königlichen Hoheiten mit besonderer Ergriffenheit. Möge der allgütige Gott die innigen Gebete und treuen Wünsche aus den Herzen aller Glieder der Landessynagoge für Euere Königliche Hoheiten und das ganze Großherzogliche Haus erhören und in Erfüllung gehen lassen!" Seine Königliche Hoheit der Großherzog dankte huldvoll für die Gefühle der Anhänglichkeit und Treue und den Ausdruck, den sie in der Ansprache gesunden, besonders aber auch für die wohltätige Stiftung, der er seine besten Wünsche widme. Er bitte, seinen Dank weiter zu übermitteln. Auch die Großherzogin drückte wiederholt ihre herzliche Freude über die geplante Anstalt aus; sie werde sich nicht nehmen lassen, auch selbst zu der gewiß segensreichen Stiftung beizutragen, und freue sich, daß die reichen Erfahrungen, die man bei dem neuen Kindersolbade (einer Anstalt des badischen Frauenvereines) gemacht habe, hier gute Dienste leisten könnten. Die Mitglieder der Abordnung erhielten Einladungen zur Einsegnung des Jubelpaares in der Schloßkirche füir ic zur F«stvorstellung im Hostheater.