Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 40 (5.10.1906)
- Date
- 1906-10-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 40 vielbesprochener Prozesse fungierte er als Verteidiger. Im Jahre 1870 habilitierte er sich aber, der stärkeren Neigung, die ihn zum Theoretischen hinzog, folgend, als Privatdozent für Strafrecht an der Prager Universität; 1874 wurde er außerordentlicher Professor, und nach Errichtung der tschechischen Universität im Jahre 1881 erhielt er an derselben, nachdem er sich politisch von jeher der tschechischen Partei angeschlossen hatte, die ordentliche Professur. Wiederholt fungierte er als Rektor der tschechischen Universität. Als Strafrechtslehrer entfaltete er auch eine sehr rege schriftstellerische Tätigkeit, und die Fachliteratur enthält eine ganze Reihe wertvoller Monographien, deren Verfasser er war, so: „Die Stellung des Amtsverbrechens", „Die historischen Grundlagen der österreichischen Strafprozeßgesetzgebung", „Die Untersuchungshaft", „lieber einige Reformen des Vorverfahrens", „Ein Wort zur Aufhebung der gerichtlichen Voruntersuchung" u. v. a. In sehr entschiedener und den modernen Anforderungen entsprechender Weise nahm er namentlich in der Frage der Beurteilung jugendlicher Verbrecher Stellung, zu welchem Gegenstände er immer wieder drängend und fördernd das Wort ergriff. Nachdem er dieser Frage bereits 1894 seine schöne Schrift über die „Behandlung der verbrecherischen Jugend" gewidinet, kam er 1899 noch einmal und in nicht minder kraftvoller Weise in der Studie über „Schuld und Strafe der jugendlichen Verbrecher" auf die Sache zurück, so daß man ihn mit in erster Reihe unter jenen nennen muß, welche die bekannten wohltätigen Erlässe unserer Justizverwaltung in dieser Frage beeinflußt haben. Ebenso energisch trat er in Wort und Schrift für die Entschädigung für unschuldig Verurteilte sowie für die Notwendigkeit einer ausreichenden Fürsorge für entlassene Sträflinge ein, über welche Stoffe er unter anderem in dem „Archiv für Kriminalanthropologie" wertvolle Beiträge veröffentlichte. Professor Zucker war Mitglied der alttschechischen Partei. -Von dieser wurde er im Städtebezirk Leitomischl-Politschka am 8. Juni 1885 in den Reichsrat gewählt. Der Cesky-Klub wählte ihn häufig zu seinem Wortführer in der Sprachenfrage. In jener Zeit, wo die Tschechen in der Aera Taaffe die polyglotte Rechtsprechung im Obersten Gerichtshöfe und die Abschaffung des sogenannten Uebersetzungsbureaus bei diesem Tribunal verlangten, vertrat Professor Zucker die entsprechenden Anträge im Abgeordnetenhause. In die Permanenzkommission zur Beratung des vom Justizminister Grafen Schönborn vorgelegten Strafgesetzes gewählt, war Professor Zucker einer der Spezialkorreferenten über diese Vorlage im Ausschüsse. Nach den Ausgleichskonferenzen, als die Alttschechen mit der jungtschechischen Partei in scharfen Konflikt gerieten, war Professor Zucker trotz seiner Aufopferung für die tschechische Sache allerlei politischen Anfechtungen ausgesetzt. Da er sich der jungtschechischen Partei nicht anschließen wollte und treu zur Partei Riegers hielt, verzichtete er bei den Neuwahlen des Jahres 1891 auf eine Wiederwahl und zog sich seither vom politischen Leben zurück. Wenn er auch mit aller Festigkeit der tschechischen Partei politisch anhing, so war er dessenungeachtet ein treuer Sohn des Judentums und er scheute sich niemals, auch von der Tribüne des Parlaments den Judenfeinden kühn die Stirne zu bieten. Der „Oesterreichischen Wochenschrift" war er seit ihrem Beginn ein treuer Freund, Gönner und opferbereiter Förderer. Als parlamentarischer Redner war er von zündender Wirkung. Persönlich von liebenswürdiger Bescheidenheit genoß er bei allen Parteien des Abgeordnetenhauses den größten Respekt. Aus seiner parlamentarischen Wirksamkeit reproduzieren wir nachstehend eine Rede, die wohl zu den wirksamsten zählt, die er je gehalten hat: Aus der Rede des Hofrates Prof. Dr. Alois Zucker, gehalten in der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 7. Februar 189«. Meine Herren! Nicht aus dem parlamentarischen Leben allein, sondern auch aus anderen Gebieten ist mir bekannt, daß nichts auf eine 667 Rede abträglicher wirken kann, beim Lesen oder Znhöreu, als wenn der Redner seine eigenen persönlichen Erfahrungen und Ueberzeugungen in den Mittelpunkt stellt. Gleichwohl werde ich mich dieses oratorischen Etikettefehlers heute voraussichtlich wiederholt schuldig machen. Bei einer Frage, die die Empfindungen nahe berührt, ist es naturgemäß, daß man sein eigenes subjektives Urteil in den Vordergrund stellt, und nachdem ich mich meiner religiösen Ueberzeugung nach offen und innig zum Judentum bekenne, so ist es selbstverständlich, daß ich von diesem subjektiven Standpunkt spreche. Diesen Standpunkt mögen Sie nach ihrem Ermessen beurteilen. Ich aber kann versichern, daß ich ganz unbekümmert um die etwaigen Folgen meiner heutigen Rede die Sache so darlegen werde, wie ich fühle und denke, daß ich bei dem, wcs ich zu sagen habe, unbekümmert sein werde, ob es den Antisemiten oder auch einzelnen meiner Glaubensgenossen gefällt oder nicht. Ich werde mit voller Rückhaltlosigkeit sprechen, denn nur eine solche vermag entweder zum gewünschten Erfolge zu führen oder aber die Niederlage zu einer ehrenhaften zu gestalten. Der Antisemitismus ist, wenn auch einzelne Wortführer dies zu leugnen versuchen, in erster Linie gegen die Konfession gerichtet. Das hohe Haus hatte Gelegenheit, heute einen Redner zu hören, der beim Eingänge seiner Rede betonte, daß der Antisemitismus seiner Partei nicht gegen die Konfeffion gerichtet sei, und doch im Laufe seiner ganzen Rede immerwährend die konfessionelle Frage, die Glaubens-, die religiöse Frage hervorgekehrt hat. Es kann, meine Herren, daran gar kein Zweifel sein, daß der Antisemitismus die eben teilweise aus der religiösen Erziehung hervorgehende Stimmung gegen das Judentum benützt, um gegen dasselbe einzunehmen, um auf religiöser Grundlage, auf religiösem Unterbau weiterhin Angriffe gegen das Judentum zu richten. Wenn Zweifel diesmlls obwalten würden, berufe ich mich auf die Tatsache, daß der Verfasser des sogenannten antisemitischen Katechismus, Theodor Fritsche, mit Urteil des Leipziger Landgerichtes vom 30. November 1888 wegen Vergehens der Beleidigung der jüdischen Religionsgenvssenschaft zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde. In diesem Katechismus, der das Um und Auf der ganzen antisemitischen Lehre bildet, wird von Gott Jehova als jüdischem Privatgott, als Götzen zesprvchen und in nicht weniger als 11 Stellen nach Feststellung des Leipziger Landgerichtes die jüdische Religion geschmäht und in den Kot gezerrt. Wie kann man, geehrte Herren, daran zweifeln, daß der Antisemitismus gegen die Konfession gerichtet ist, wenn, wie es heute insbesondere geschah, wieder die Geschichte von dem Blutrituale aufgefrischt wurde? Äengstliche Gemüter, deren es unter meinen Religionsgenvffen mehr gibt, als es notwendig ist, ängstliche Gemüter wollen von der öffentlichen Erörterung dieser Frage nichts wissen, als ob man solche Fragen totschweigen könnte, als ob nicht tägliche Erfahrungen darüber lehrten und davon Zeugnis gäben, daß sie mit elementarer Gewalt hervortreten, und wenn es irgend einer Beruhigung bedarf, werde ich mir erlauben, im Laufe meiner Auseinandersetzungen darauf hinzuweisen, daß die Frage des Blutrituales, dank dem ungehinderten antisemitischen Treiben, leider doch noch nicht aus der Welt geschafft worden ist und leicht zu Komplikationen der traurigsten Art Anlaß geben kann. Redner besprach zunächst die Angriffe gegen die Religion, speziell die Blutbeschuldigung und sodann die Argumente des Raffenantisemitismus und fährt sodann fort: „Denn es liegt hier gewiß etwas vor, was schließlich auch die Grundsätze und die Grundlage des Christentums unterwaschen und untergraben muß. Es ist dies eine Gefahr, welche von den Kirchenfürsten meines Erachtens etwas spät erkannt wird, aber eine Gefahr, die jedem vor Augen treten muß, wenn man den Kampf sieht gegen das Semitentum, welches Semitentum doch dasjenige ist, das sowohl' mit dem Judentume als mit dem Christentume im Zusammenhänge steht. Das wolle bedacht werden. Dr. Ltocv's VAocverrscvr